checkAd

    Nebenkostenabrechnung 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.07 15:18:55 von
    neuester Beitrag 10.05.07 16:03:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.127.180
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.694
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:18:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal einige Fragen zu einer verwirrenden Aktion eines Mieters:

      Also im Mai 2006 vordert der Mieter seine Nebenkostenabrechnung , die ich Ihm im Juni 2006 überreicht habe mit der bitte mir ein Auszahlungskonto zu nennen.

      Dieses tat der Mieter dann und bat um eine zügige Abwicklung.
      Daraufhin habe ich seine zuviel gezahlten Nebenkosten zurück erstattet.

      Nun bekomme ich vom Rechtsanwalt des besagten Mieters eine aufforderung die Nebenkostenabrechnung für 2005 und 2006 durchzuführen und das zuviel gezahlt Geld bis zum 21.Mai zu überweisen, da ein Pauschalbetrag von 2005 ja schon bezahlt wurde!!

      Ich bin vom glauben abgefallen.

      1. kann der Mieter jetzt noch Einspruch gegen die damalige Nebenkostenabrechnung erheben.

      2. Ist mir aufgefallen das der Mieter fälschlicher Weise weniger Miete und Nebenkosten überwissen hat so das nun kein Guthaben sondern zu wenig bezahlt wurde. Darf ich als Vermieter das Geld noch einfordern?

      Welche Unterlagen muss ich dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen.

      Muss ich Kontoauszüge vorweisen in dem drin steht wieviel Miete tatsächlich geflossen ist oder soll er sich das vom Amt holen (Mieter bekommen Miete und Nebenkosten vom Amt)

      Ausserdem haben sich von dem Mietern nie einer der großen Kindern im letzten Jahr abgemeldet?Darf ich für 2006 wieder 5 Person annehmen?

      Bin dankbar für jede Meinung!!

      Letzte Frage habe ich das ganze Jahr zeit die Nebenkosten zu erstellen, habe im Netz wiedersprüchliches gelesen.

      Gruß Guinne
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:31:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ach ja der Pauschalbetrag den der Rechtsanwalt nett ist absolut nicht übereinstimment mit der Summe die zurückerstattet wurde.

      Ich denke mal die Mieter haben ihm keinerlei Unterlagen gegeben.

      Muss man eine Nebenkostenabrechnung per Einschreiben verschicken?

      Ich bin voll verwirrd. Haus und Grundbesitzerverein hat erst dienstag auf.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:42:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:47:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      thx
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:51:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.252.034 von guinnes03 am 10.05.07 15:31:53Muss man eine Nebenkostenabrechnung per Einschreiben verschicken?

      Ja, entweder Einwurfeinschreiben (2,15) oder bei größeren MFH unter Zeugen einwerfen. Was anderes gibts bei mir.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:52:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:55:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.252.562 von AlterMann am 10.05.07 15:52:06Einwurfeinschreiben wird vor Gericht nicht mehr anerkannt, wir haben diesbezüglich gerade einen Prozeß verloren. :mad:

      Mieter hatte bestätigt, daß er was von uns erhalten hatte, jedoch angeblich nur ein Informationsschreiben, keine Abrechnung.

      Wir konnten keinen Nachweis erbringen, daß die Abrechnung eingeworfen wurde.

      Somit bleibt nur der Einwurf unter Zeugen, die bestätigen, daß die Abrechnung mit einem Guthaben / einer Nachzahlung in Höhe von € xx,xx eingeworfen wurde.
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 15:58:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.251.751 von guinnes03 am 10.05.07 15:18:55ja man lernt nie aus.

      Ich hätte nicht mit 12 Monateneinspruchs recht gerechnet.

      Jetzt geht die ganze sche... wieder los. Was habe ich da nochmal eingetragen. Woher kommt die Zahl. Habe alles damals gesammelt zur Einsicht auf ein haufen und nach 8 Wochen weg sortiert und nun renne ich wieder rum.

      So ein mist das ganze schlägt mir vol auf dem Magen!!!
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 16:01:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Naja wird ja keiner bei einer Rückerstattung machen oder?

      Die Frage ist ja, wenn sie mir das Konto auf das die Rückerstattung überwiesen werden soll nennen, ist das doch dann wie ein zustimmen der Abrechnung, oder?

      Wenn die der Meinung sind das es zu wenig ist, dann hätten die doch direkt Einspruch erheben sollen?
      Avatar
      schrieb am 10.05.07 16:03:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.252.811 von guinnes03 am 10.05.07 16:01:43Ich denke ich komme um einen Rechtsanwalt und einer professionel erstellten Nebenkostenabrechnung nicht drum herum.

      So ein mist!!!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nebenkostenabrechnung 2005