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    Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International (Seite 5060)

    eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
    neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
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      Avatar
      schrieb am 18.07.12 15:47:18
      Beitrag Nr. 52.288 ()
      Zitat von Stilles_Wasser: Auch interessant: Ca. 70 Aktionäre, ca. 30 Mio Aktien.

      Durchschnittlich ca. 430.000 Aktien je Aktionär.
      Bei einem Kurs von 0,015 EUR ca. 6500 EUR je Aktionär.



      Ich wäre wohl mit einer der glücklichsten Aktionäre wenn mein Einstand auf 0,015€ stünde wie in Deiner Rechnung.


      Leider ist es nicht so und darum kämpfe ich auch.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 15:11:49
      Beitrag Nr. 52.287 ()
      Moin Stilles_Wasser,

      Lt. HP werdem derzeit 460.107.442 Aktien ausgewiesen.

      Im Besitz der Koreaner befinden sich lt. HP derzeit 28,8%, also etwa 132.510.943 Aktien/Stimmrechte.

      Im Besitz des neuen und institutionellen Investors befinden sich 15 Mio. Aktien/Stimmrechte, entsprechend 3,26 %.

      Ulli Klapdohr wurden 30 Mio. Stimmrechte übertragen, dass entspricht ungefähr 6.5 %.


      Zwischenfrage schon wieder, warum die 15 Mio. Aktien des institutionellen Investors angeblich unter die 3% Hürde fallen?


      Für die Beschlüsse und Anträge auf der GV sind nur die anwesenden Stimmen von Belang, wodurch natürlich die gebündelten Stimmrechte der Koreaner noch schwerer wiegen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 14:21:31
      Beitrag Nr. 52.286 ()
      Auch interessant: Ca. 70 Aktionäre, ca. 30 Mio Aktien.

      Durchschnittlich ca. 430.000 Aktien je Aktionär.
      Bei einem Kurs von 0,015 EUR ca. 6500 EUR je Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 14:15:40
      Beitrag Nr. 52.285 ()
      Gesamt ca. 460 Mio Aktien

      Korea ca. 150 Mio Aktien, ca 33%.
      Kalle ca. 30 Mio Aktien, ca 6,5%

      Ohne Korea-Aktien: ca. 310 Mio Aktien, davon 30 Mio, also 10% der Aktionäre für Kalle.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 14:08:43
      Beitrag Nr. 52.284 ()
      Info an alle Aktionäre die mir ihr Vertrauen bzw. ihre Stimmvollmacht erteilt haben
      Vielen Dank den 70 Aktionären, die mir knapp 30 Millionen Stimmen übertragen haben.
      Mit dieser Stimmzahl kann ich nicht gegen die 150 Millionen koreanischer Stimmen ankämpfen, aber ich sehe es als ein eindeutiges Votum der Aktionäre, ihre Interessen durch mich auf der GV in Cham vertreten zu lassen.

      Vielen Dank
      Ulrich Klapdohr

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      Avatar
      schrieb am 18.07.12 12:08:34
      Beitrag Nr. 52.283 ()
      Zitat von mamueba: ...und ich habe den Verdacht, dass Du über die Aufgaben von VR und GF nicht richtig im Bilde bist.

      Mein vorangegangenes Posting kann da sicherlich etwas Licht ins Dunkel bringen.


      ich gehe mal davon aus, dass ich den ersten beitrag hier im thread über die aufgaben und pflichten des VR gebracht habe.

      nun ist ja h. sullivan im VR.
      hiermal zusätzlich zur information:

      Obwohl eine Geschäftsleitung (Deutschland: Vorstand) eingesetzt werden kann, kann der VR dieser die Oberleitung nicht übertragen (Art. 716a Abs. 1 OR: „...unübertragbare und unentziehbare Aufgaben...“). D.h., gemäss schweizerischem Aktienrecht ist es nicht zwingend notwendig, eine Geschäftsleitung einzusetzen. Dies wird jedoch in der Praxis bei grösseren Gesellschaften getan, womit schweizerische Aktiengesellschaften nahe an die dualistische Spitzenorganisation Deutschlands kommen.

      Der Verwaltungsratspräsident (VR-P) ist Präsident des Verwaltungsrates (VR) einer Schweizer Aktiengesellschaft (AG). Der VR-P ist primus inter pares; seine Befugnisse entsprechen denjenigen jedes anderen VR-Mitgliedes, doch kommt ihm bei Abstimmungen der Stichentscheid zu (Art. 713 Abs. 1 OR). Er wird vom VR selbst gewählt, soweit die Statuten die Wahl des VR-P nicht der GV übertragen.


      http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsrat_(Schweiz)
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:26:35
      Beitrag Nr. 52.282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.397.929 von remaerk am 18.07.12 11:19:02...und ich habe den Verdacht, dass Du über die Aufgaben von VR und GF nicht richtig im Bilde bist.

      Mein vorangegangenes Posting kann da sicherlich etwas Licht ins Dunkel bringen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:22:26
      Beitrag Nr. 52.281 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.397.307 von remaerk am 18.07.12 09:29:23"die fehleinschätzungen, prognosen, vertragsverhandlungen etc. , für die zeichnet h. sullivan."

      ...eben nicht, dafür zeichnet sich der VR als Kontroll- und Exekutivorgan und und allen voran der VR-Präsident verantwortlich.


      blog.startups.ch

      "...Der Verwaltungsrat (VR) ist das geschäftsführende Organ einer AG. Er ist also nicht nur für die strategische langfristige Planung oder die Beaufsichtigung der Geschäftsleitung zuständig, sondern gemäss Gesetz führt der Verwaltungsrat die Geschäfte, also auch das Tagesgeschäft, selber und direkt. Die Geschäftsführung steht dem gesamtem Verwaltungsrat gemeinsam zu, die Vertretung der Gesellschaft gegen aussen sogar jedem Mitglied alleine (diese kann jedoch beschränkt werden).

      Es ist jedoch erlaubt die Geschäftsführung an einzelne Verwaltungsratsmitglieder oder auch an Dritte (Geschäftsführer oder Geschäftsleitung) zu übertragen. Eine solche Delegation muss durch die GV bewilligt werden, in den Statuten vorgesehen sein und muss durch ein Organisationsreglement konkretisiert werden. Häufig wird bei grösseren Unternehmen eine zweistufige Organisation eingerichtet, d.h. der Verwaltungsrat delegiert das Tagesgeschäft an die Geschäftsleitung oder an einen leitenden Ausschuss des Verwaltungsrates. Gemäss Gesetz nicht delegierbar sind die sogenannten “unentziehbaren und unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates“, welche dieser immer selber wahrnehmen muss..."


      SR 220

      Art. 716

      2. Unübertragbare Aufgaben

      1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

      1. die Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen;
      2. die Festlegung der Organisation;
      3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist;
      4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen;
      5. die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
      6. die Erstellung des Geschäftsberichtes20 sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
      7. die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung.

      2 Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und die Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. Er hat für eine angemessene Berichterstattung an seine Mitglieder zu sorgen.


      Art. 716

      3. Übertragung der Geschäftsführung

      1 Die Statuten können den Verwaltungsrat ermächtigen, die Geschäftsführung nach Massgabe eines Organisationsreglementes ganz oder zum Teil an einzelne Mitglieder oder an Dritte zu übertragen.

      2 Dieses Reglement ordnet die Geschäftsführung, bestimmt die hierfür erforderlichen Stellen, umschreibt deren Aufgaben und regelt insbesondere die Berichterstattung. Der Verwaltungsrat orientiert Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger, die ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage hin schriftlich über die Organisation der Geschäftsführung.

      3 Soweit die Geschäftsführung nicht übertragen worden ist, steht sie allen Mitgliedern des Verwaltungsrates gesamthaft zu.


      Art. 717

      IV. Sorgfalts- und Treuepflicht

      1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, müssen ihre Aufgaben mit aller Sorgfalt erfüllen und die Interessen der Gesellschaft in guten Treuen wahren.

      2 Sie haben die Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:19:02
      Beitrag Nr. 52.280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.397.845 von mamueba am 18.07.12 11:01:03das ist schon richtig, dass man auch bei auseinandersetzungen contenance behalten soll.
      --------------
      zitat mamueba
      Ich hoffe, dass uns Sullivan als CEO noch lange erhalten bleibt und würde mir und uns wünschen, dass er endlich mal die Unterstützung durch den VR erfahren würde die notwendig ist um das Ding auf die Erfolgsspur zu bringen.
      ---------------

      was sagt mir dieser satz?
      entweder stimmt es, dass er von den anderen verwaltungsratsmitglieder immer wieder bezwungen wurde, etwas zu tun was er an sich für falsch hielt.
      wenn das zutreffen würde, dann sollte er manns genug sein, dem zu widersprechen,
      oder der verwaltungsrat hat ihn wurschteln lassen und ihn nicht kontrolliert
      ich habe den verdacht, dass du eigentlich immer noch nicht wahrnehmen willst, was da über jahre geschehen ist:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.12 11:01:03
      Beitrag Nr. 52.279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.397.307 von remaerk am 18.07.12 09:29:23Moin remaerk,

      dass Sullivan in Personalunion VR und zugleich CEO ist, habe ich weder übersehen und jemals für eine glücklich Konstellation gehalten. Aus diesem Grunde habe ich in meinem Schreiben auch einen Antrag gestellt, der solchem zukünftig und Kraft GV-Beschluss entgegenwirken könnte.

      Zu Deinem Gefühl: Wenn es um normale und einigermaßen gepflegte Diskussion oder Auseinandersetzung geht, sieht sich so mancher in den Foren im falschen Film.

      Ich persönlich sehe und kenne Sullivan als jemanden, der sich unermütlich und weit über das Normale und zu Erwartende in seinem Job einsetzt. Auch schätze ich seine Aufgeschlossenheit und seine Bereitschaft sich mit der Aktionärschaft auseinander zu setzen.

      Aufgeschlossenheit und Bereitschaft sehe bei niemandem sonst im VR und das nicht einmal ansatzweise! Der VR bedient sich da lieber der Deckmäntelchen.

      Und noch etwas, es gibt Sprichwörter wie: "Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus" oder "Dein Gegenüber ist das Spiegelbild von Dir selbst".
      Wenn ich ernst genommen werden und sachliche und konstruktive Auseinandersetzung erreichen will, dann muss ich genau so in die Diskussion gehen, sonst ist das von vornherein zum Scheitern verurteilt.

      Ich hoffe, dass uns Sullivan als CEO noch lange erhalten bleibt und würde mir und uns wünschen, dass er endlich mal die Unterstützung durch den VR erfahren würde die notwendig ist um das Ding auf die Erfolgsspur zu bringen.

      Und damit sind wir dann wieder auf dem Punkt, nämlich, dass ich dem VR inzwischen mein Misstrauen ausspreche über entsprechende Bereitschaft und Kompetenz zum zukünftigen Erfolg betragen zu können.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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