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    RECHTSCHUTZ - Bis wann Rechtschutzfall melden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.05.07 11:08:21 von
    neuester Beitrag 16.05.07 23:10:31 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.127.449
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      Avatar
      schrieb am 16.05.07 11:08:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bis wann muss man eigentlich spätestens nach Eintritt des Schadens- bzw. Rechtschutzfalles den Fall bei der Versicherung melden, damit man den Versicherungsschutz erhält?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 11:20:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hängt von deinen Bedingungen ab.
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 23:10:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meist steht in den Bedingungen unverzüglich was nach allgemeiner Rechtseinschätzung 14 Tage bedeutet.


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