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    Steuersparerklärung 2007 Verlustrücktrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.07 12:56:06 von
    neuester Beitrag 22.05.07 16:03:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.127.688
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      Avatar
      schrieb am 22.05.07 12:56:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin dabei mit dem besagten Program die Steuererklärung abzuschliesen.

      Im Jahr 2005 hatte ich viel Gewinn, musste deswegen zur Steuererklärung 06 viel zahlen.
      Im Jahr 2006 hatte ich unterm Strich verlust, möchte diesen mit dem Gewinn aus 05 verechnen.


      Nun zur Frage in dem program steht beim Verlustrücktrag folgendes:

      "Geben Sie an, in welcher Höhe der Veräußerungsverlust des Jahres 2007 in das Jahr 2006 zurückgetragen werden soll."


      Ich hatte doch den Verlust in 06 nicht in 07... oder wie soll ich den Satz verstehen?
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 13:06:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.416.763 von Basdy am 22.05.07 12:56:06Der Satz ist schon richtig Basdy. Du musst den Verlust, welches du in 2006 gemacht hast einfach im jahr 2007 eingeben. Da steht Veräußerungsverlust des Jahres 2007 weil du die Steuererklärung für 2006 erst in 2007 erstellst.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 13:19:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Alles klar, hab ich wohl was falsch verstanden.

      Ich habe die Steuererklärung jetzt ausgedruckt... da steht wieviel ich Verlust habe... jedoch nichts von einem Rücktrag.

      Ist das so in Ordnung?

      "Geben Sie an, in welcher Höhe der Veräußerungsverlust des Jahres 2007 in das Jahr 2006 zurückgetragen werden soll."

      Unter dem Punkt habe ich das im Programm angegeben...
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 13:20:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du solltest die Steuererklärung 2006 benutzen, dann kannst Du auch von 2006 nach 2005 zurücktragen. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 13:49:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #5 @ klapskalli: Mit der "Steuersparerklärung 2007" wird die Einkommensteuererklärung für 2006 erstellt.


      Zu #3 @ Basdy: Hast du einen bestimmten Betrag angegeben?

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      schrieb am 22.05.07 14:03:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.417.582 von NATALY am 22.05.07 13:49:31Ich habe einen festen Betrag angegeben, den Verlustbetrag.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 14:10:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.417.826 von Basdy am 22.05.07 14:03:33Geht das mit dem Rücktrag automatisch? Auf den Ausdrucken steht jetzt nichts mehr von Rücktrag... obwohl ich das im Programm angegeben habe.

      Ich weiß ja nicht ob da überhaubt was stehen muß.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 15:49:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2005 müsste im Mantelbogen auf Seite 2 Zeile 54 ausgewiesen werden.

      Allerdings: Wenn der gesamte Verlust 2006 nach 2005 zurückgetragen werden soll, hast du eigentlich gar keinen Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags gestellt ...
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 15:51:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... und wenn kein Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags gestellt wird, dann wird "automatisch" der komplette Verlust zurückgetragen ...
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 15:54:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      ... Dies ergibt sich aus § 10 d
      Abs. 1 EStG

      § 10d Verlustabzug

      (1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 511.500 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 1.023.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag).2Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist.3Das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem die negativen Einkünfte nicht ausgeglichen werden.4Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen.5Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 16:03:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aha vielen Dank für die Infos! Also geht es mehr oder weniger automatisch... das Programm hat dann schon richtig funktioniert.


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