Kapitalmaßnahmen 2005/06 nichtig??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.05.07 19:23:11 von
neuester Beitrag 25.05.07 11:41:46 von
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Gegenantrag auf der HV 2007
http://www.travel24.com/fileadmin/pdf/gegenantrag_lebsa2007.…
Was passiert, wenn der durchkommt?
http://www.travel24.com/fileadmin/pdf/gegenantrag_lebsa2007.…
Was passiert, wenn der durchkommt?
Ich, der Aktionär Daniel Lebsa habe zur Hauptversammlung der Travel24.com AG am 20.06.2006 nachfolgende Anträge gestellt:
Antrag auf Sonderprüfung
Dem Vorstand der Gesellschaft wird das Vertrauen entzogen
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird das Vertrauen entzogen
Zielsetzung der Anträge ist die Feststellung, ob die Verwaltung der Gesellschaft in die Rechte der Aktionäre eingegriffen hat, sich daraus Schadensersatzansprüche für die Aktionäre ergeben und ob Beschlussfassungen der Hauptversammlungen aus den Jahren 2005 und 2006 nichtig sind. Die möglichen Rechtsfolgen bei Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder bei Nichtigkeit von Beschlüssen von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft können vielseitig sein. Eine mögliche Konsequenz ist der Rechtsverlust auf die durch das Umgehungsgeschäft erlangten Wertpapiere. Weitere Rechtsfolgen hier einzeln aufzuführen ist aufgrund ihrer Vielseitigkeit nicht möglich und im Moment nicht zweckmässig.
Zurzeit ist am Landgericht München unter dem Aktenzeichen 5 HK 0 8474/07 eine allgemeine Feststellungsklage auf Nichtigkeit der Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 08.11.2006 über die Begebung von Aktienoptionen für 2 Mitarbeiter der Gesellschaft anhängig. Die Klage wird durch den Aktionär Daniel Lebsa geführt.
Aktionäre, welche selbst nicht an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen möchten, können ihre Stimmrechte an
Daniel Lebsa Neue Straße 15 02633 Gaußig
übertragen.
Ich möchte alle Aktionäre bitten, keine Fragen bezüglich der weiteren Strategie an mich zu richten.
http://aktien-web.de/index.html
Antrag auf Sonderprüfung
Dem Vorstand der Gesellschaft wird das Vertrauen entzogen
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird das Vertrauen entzogen
Zielsetzung der Anträge ist die Feststellung, ob die Verwaltung der Gesellschaft in die Rechte der Aktionäre eingegriffen hat, sich daraus Schadensersatzansprüche für die Aktionäre ergeben und ob Beschlussfassungen der Hauptversammlungen aus den Jahren 2005 und 2006 nichtig sind. Die möglichen Rechtsfolgen bei Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder bei Nichtigkeit von Beschlüssen von Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft können vielseitig sein. Eine mögliche Konsequenz ist der Rechtsverlust auf die durch das Umgehungsgeschäft erlangten Wertpapiere. Weitere Rechtsfolgen hier einzeln aufzuführen ist aufgrund ihrer Vielseitigkeit nicht möglich und im Moment nicht zweckmässig.
Zurzeit ist am Landgericht München unter dem Aktenzeichen 5 HK 0 8474/07 eine allgemeine Feststellungsklage auf Nichtigkeit der Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 08.11.2006 über die Begebung von Aktienoptionen für 2 Mitarbeiter der Gesellschaft anhängig. Die Klage wird durch den Aktionär Daniel Lebsa geführt.
Aktionäre, welche selbst nicht an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilnehmen möchten, können ihre Stimmrechte an
Daniel Lebsa Neue Straße 15 02633 Gaußig
übertragen.
Ich möchte alle Aktionäre bitten, keine Fragen bezüglich der weiteren Strategie an mich zu richten.
http://aktien-web.de/index.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.437.573 von zuchtfreund am 23.05.07 16:39:14genügend fragen, die jeder aktionär beantwortet haben möchte.
nach wandlung halten der/die investoren mehr als 50% der ag in ihren händen - und keiner kennt sie??
was für ein management...
richtig, daß jemand dagegen angeht...
nach wandlung halten der/die investoren mehr als 50% der ag in ihren händen - und keiner kennt sie??
was für ein management...
richtig, daß jemand dagegen angeht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.441.666 von TM2004 am 23.05.07 20:16:39werden bald mehr wissen
wünsch dem daniel viel erfolg
hv wird bestimmt nicht langweilig
wünsch dem daniel viel erfolg
hv wird bestimmt nicht langweilig
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.423.640 von TM2004 am 22.05.07 19:23:11finde ich richtig gut vom daniel - habe mal aus spass
"grimnie" in google eingegeben
Sam
"grimnie" in google eingegeben
Sam
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.458.105 von Sam Ui am 24.05.07 21:36:31Guten tag
Man muß such als Gesellschafter der Travel24 überlegen, welche Folgen eine Nichtigkeit für den Fortbestand der Gesellschaft hätte. der Kläger, der als Robin Hood sich darstellen möchte, könnte aus eigenem Profitdenken (Vergleich- Abstandszahlung an ihn ! vom Investor - dies wäre wohl juristisch zulässig - gegen Rücknahme der Nichtigkeitsklage und Rücknahme der Gegenanträge auf der HV, ggf. Vericht auf gerichtliche Überprüfung)
handeln.
Wer ihm seine Stimmen überläßt, muß wissen, auf was er sich da einläßt und welche Folgen sein Handeln haben könnte.
Den möglichen Schaden im Falle eines "erfolges" hätte die Gesellschaft und damit die übrigen Gesellschafter, also wir !!, zu tragen.
Ich bin nicht der Meinung, daß es klug ist, jemand meine Stimmen zu überlassen, der ausdrücklich erklärt, keine Erklärung über seine Absichten und Strategie abgeben zu wollen.
Er hat nicht einmal erklärt, welche Folgen für die Gesellschaft ein möglicher juristischer Erfolg hätte. Ein Schelm, wer dabei böses denkt.
Darüber sollte jeder, der ihm seine Stiimmen überläßt oder für den Gegenantrag stimmt, mal eine viertel Stunde nachdenken. Du schaffst das schon.
Glück Auf !
Quer-denker
Man muß such als Gesellschafter der Travel24 überlegen, welche Folgen eine Nichtigkeit für den Fortbestand der Gesellschaft hätte. der Kläger, der als Robin Hood sich darstellen möchte, könnte aus eigenem Profitdenken (Vergleich- Abstandszahlung an ihn ! vom Investor - dies wäre wohl juristisch zulässig - gegen Rücknahme der Nichtigkeitsklage und Rücknahme der Gegenanträge auf der HV, ggf. Vericht auf gerichtliche Überprüfung)
handeln.
Wer ihm seine Stimmen überläßt, muß wissen, auf was er sich da einläßt und welche Folgen sein Handeln haben könnte.
Den möglichen Schaden im Falle eines "erfolges" hätte die Gesellschaft und damit die übrigen Gesellschafter, also wir !!, zu tragen.
Ich bin nicht der Meinung, daß es klug ist, jemand meine Stimmen zu überlassen, der ausdrücklich erklärt, keine Erklärung über seine Absichten und Strategie abgeben zu wollen.
Er hat nicht einmal erklärt, welche Folgen für die Gesellschaft ein möglicher juristischer Erfolg hätte. Ein Schelm, wer dabei böses denkt.
Darüber sollte jeder, der ihm seine Stiimmen überläßt oder für den Gegenantrag stimmt, mal eine viertel Stunde nachdenken. Du schaffst das schon.
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