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    Unterhaltsberechnung in Österreich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.05.07 14:44:42 von
    neuester Beitrag 24.05.07 15:48:11 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 24.05.07 14:44:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hi + guten morgen , nataly!
      Darf ich auch mal dein wissen in anspruch nehmen??
      bin zwar aus österreich , aba ich denke so verschieden sind die gesetze nicht!
      Also ---ich bin geschieden , mein mann ist unterhaltspflichtig + das klappt auch wunderbar seit jahren! NUn habe ich ein haus geerbt , das ich früher oder später verkaufen werde!
      In ösiland sagt das gesetzt , daß der unterhalt gemindert wird , wenn MEINE einküfte steigen! Ok --soweit so gut --ich finde das mehr oder weniger OK
      ALso bedeutet das , daß zwar nicht das vermögen als solches herangezogen wird , sondern nur der mögliche gewinn aus einer vermietung oder verzinsung das vermögens.
      und da kommt meine frage:

      Angenommen ..eine fantassiezahl-- ich habe 100 000.- die ich jetzt verzinsen muss um einen monatl. ertag zu bekommen ---welcher zinssatz wird da angewendet?? der normale ECKZINSSATZ von --im moment glaube ich etwa knapp1% oder ein zinssatz der weit höher ist --z.b. weil ich bei aktien in dieser höhe grade ( wunschtraum 45 % gewinn gemacht habe --Ok ist extremfall --- + muss man das immer wieder berechnen ??

      Ehrlich gesagt ich kenn mich da echt nicht aus hab einmal angenommen , daß ich die 100 000.- mit 3% verzinsen muss ---oder ist das zu hoch????
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 15:48:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.451.157 von NATALY am 24.05.07 14:44:42Ich denke, man muss sogar noch weiterdenken: Wenn der Ex-Gatte von dem Erbe erfährt, kann er (wenigstens in D müsste es so sein!) fiktive Mieteinnahmen ansetzen. Ob das Haus tatsächlich vermietet ist, oder ob man selbst darin wohnt - oder ob man es mit Absicht leer stehen lässt ist dabei nicht so erheblich.
      Sollte es dann verkauft werden, werden die realen Zinseinnahmen angerechnet und die sind ja leicht nachweisbar.
      (meine nicht-juristische Meinung)


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