Keine Abgeltungssteuer bei Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.05.07 08:13:06 von
neuester Beitrag 29.05.07 09:47:17 von
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Angenommen man gründet eine GmbH oder AG in Österreich, ist einziger Gesellschafter und hat seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland - dann wird die Firma doch ausschließlich nach österreichischem Recht besteuert, während man als Gesellschafter nur Gehalt bzw. Gewinnentnahmen in Deutschland versteuern müsste - ist das so weit richtig ?
Oh nein, bitte nicht.
hängt davon ab, wo die gesellschaft ihren Sitz hat und wo Ort der Geschäftsführung ist.
Man sollte all das auch nach Österreich bekommen.
Man sollte all das auch nach Österreich bekommen.
Ich habe zwar nicht im DBA mit Österreich nachgesehen, doch würde es mich wundern, wenn Deutschland die Quellesteuer einbehalten dürfte.
Die andere Frage wäre: Kann man Gewinne aus Österreich steuerfrei wieder aus Österreich herausbekommen? Wenn Du als natürliche Person Eigentümer der österreichischen GmbH bist, vermutlich nicht!
Genaueres findest Du aber im DBA mit Österreich, falls Du in der Lage bist, ein solches zu lesen. Falls nicht, dann solltest Du tunlichst die Finger von solchen internationalen Kostruktionen lassen.
Die andere Frage wäre: Kann man Gewinne aus Österreich steuerfrei wieder aus Österreich herausbekommen? Wenn Du als natürliche Person Eigentümer der österreichischen GmbH bist, vermutlich nicht!
Genaueres findest Du aber im DBA mit Österreich, falls Du in der Lage bist, ein solches zu lesen. Falls nicht, dann solltest Du tunlichst die Finger von solchen internationalen Kostruktionen lassen.
muss man neben dem DBA nicht auch noch die Vorschriften des Aussensteuerrechts kennen.
Da gibt es auch immer noch die ein oder andere Fußangel!
Stichwort: Hinzurechnungsbesteuerung
Am besten wir fragen mal bei Boris Becker nach, der hat Erfahrung - oder bei Papa Graf, der saß wegen so etwas schon im Gefängnis.
Sind halt keine Kavaliersdelikte und der Staat lässt mit sich nicht spasen.
Da gibt es auch immer noch die ein oder andere Fußangel!
Stichwort: Hinzurechnungsbesteuerung
Am besten wir fragen mal bei Boris Becker nach, der hat Erfahrung - oder bei Papa Graf, der saß wegen so etwas schon im Gefängnis.
Sind halt keine Kavaliersdelikte und der Staat lässt mit sich nicht spasen.
Die Hinzurechnungsbesteuerung spielt eine Rolle bei Holdings in Niedrigsteuerländern und das sonstige Außensteuergesetz auch für die Wegzugsbesteuerung. Für die Gründung einer österreichischen GmbH durch einen in Deutschland Ansässigen sehe ich aber keinen direkten Bezug.
na, da waäre ich mir aber nicht so sicher
ist doch eine klare Umgehung, und da wird dem deutschen Fiskus schon was dazu einfallen, das ihm die Gewinne nicht durch die Lappen gehen...
ist doch eine klare Umgehung, und da wird dem deutschen Fiskus schon was dazu einfallen, das ihm die Gewinne nicht durch die Lappen gehen...
lerchengrund hat das richtige Stichwort gebracht!
So einfach lässt sich der Fiskus nicht bescheissen
So einfach lässt sich der Fiskus nicht bescheissen
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.517.077 von 11cent am 28.05.07 21:44:59Seit wann ist eine österreichische GmbH ein Beschiss?
Aber wenn man nur die pauschale Abgeltungssteuer umgehen will, so genügt doch vermutlich die Depoteröffnung bei einem österreichischen Broker. Dann werden halt die Gewinne - soweit sie überhaupt anfallen - nachträglich in D besteuert. Vor der Festsetzung von Vorauszahlungen habe ich keine Angst, die diese in der Praxis recht problemlos angepasst werden.
Aber wenn man nur die pauschale Abgeltungssteuer umgehen will, so genügt doch vermutlich die Depoteröffnung bei einem österreichischen Broker. Dann werden halt die Gewinne - soweit sie überhaupt anfallen - nachträglich in D besteuert. Vor der Festsetzung von Vorauszahlungen habe ich keine Angst, die diese in der Praxis recht problemlos angepasst werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.517.452 von soe am 28.05.07 22:40:15Warum den Umweg über Ö, oder so, gehen. Denke mal das dieser Weg bestimmt schon verbaut ist. Wäre zu einfach
Eine GmbH hierzulande wäre doch auch ein Weg.
Siehe hier:
Beitrag von #427 von Priteer
http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?th…
Ist halt nur möglich, die nichts vergessen
Gruß
Eine GmbH hierzulande wäre doch auch ein Weg.
Siehe hier:
Beitrag von #427 von Priteer
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Ist halt nur möglich, die nichts vergessen
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