Frage zu Kündigung einer Kapital Lebensversicherung Laufzeit 11 Jahre - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.06.07 18:27:46 von
neuester Beitrag 16.06.07 23:01:24 von
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an Euch wie es sich steuerlich verhält im folgenden fall.
Mein Vater hat auf dem Namen meiner Schwester eine Klv Beginn 01.03.96 / Ablauf 28.02.25 abgeschloßen. Mein Vater ist leider vor 2 jahren verstorben. Die Beiträge hat er immer bezahlt, da meine Schwester kein Einkommen hat, aktuell studiert Sie noch Lehramt...
Meine Mutter ( Erbin ) würde das Geld bekommen. Sie bekommt eine kleine Rente und einige Mieteinnahmen, übt jedoch kein Beruf aus also auch kein Einkommen...
Kommt der Ertrag falls wir kündigen würden jetzt voll auf die Mieteinnahmen drauf und die muß das dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz voll versteuern ???
wir möchten in diese Versicherung auf jeden fall nicht mehr einzahlen also Beitragsfrei stellen und dann ggf. falls bei jetziger Kündigung es Steuerlich total unsinnig ist ( was es vermutlich wohl sein wird !? ) diese dann nach 12 Jahren Laufzeit kündigen. Das ist steuerlich doch egal oder ??
Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen !
Gruss
Tyler
ich hätte eine Frage an Euch wie es sich steuerlich verhält im folgenden fall.
Mein Vater hat auf dem Namen meiner Schwester eine Klv Beginn 01.03.96 / Ablauf 28.02.25 abgeschloßen. Mein Vater ist leider vor 2 jahren verstorben. Die Beiträge hat er immer bezahlt, da meine Schwester kein Einkommen hat, aktuell studiert Sie noch Lehramt...
Meine Mutter ( Erbin ) würde das Geld bekommen. Sie bekommt eine kleine Rente und einige Mieteinnahmen, übt jedoch kein Beruf aus also auch kein Einkommen...
Kommt der Ertrag falls wir kündigen würden jetzt voll auf die Mieteinnahmen drauf und die muß das dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz voll versteuern ???
wir möchten in diese Versicherung auf jeden fall nicht mehr einzahlen also Beitragsfrei stellen und dann ggf. falls bei jetziger Kündigung es Steuerlich total unsinnig ist ( was es vermutlich wohl sein wird !? ) diese dann nach 12 Jahren Laufzeit kündigen. Das ist steuerlich doch egal oder ??
Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen !
Gruss
Tyler
- jetzt wird ein Versicherungsnehmer-Wechsel vorgenommen
(der Rückkaufswert wird der Steuer gelmeldet)
- der neue Versicherungsnehmer kündigt nach 12-jähriger Mindestlaufzeit die Versicherung
- somit fällt der VN-Wechsel in die Erbmasse (Rückkaufswert)
- die Kündigung ist nach 12 Jahren steuerfrei
ciao
(der Rückkaufswert wird der Steuer gelmeldet)
- der neue Versicherungsnehmer kündigt nach 12-jähriger Mindestlaufzeit die Versicherung
- somit fällt der VN-Wechsel in die Erbmasse (Rückkaufswert)
- die Kündigung ist nach 12 Jahren steuerfrei
ciao
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.579.096 von Lauren am 01.06.07 18:52:44Hi,
verstehe nichts wieso ein Wechsel vorgenommen werden muß. Die Versicherung läuft auf meiner Schwester ( Studentin,kein Einkommen )und die kann doch einfach kündigen und Auszahlung verlangen !!??
Gruss
Tyler
verstehe nichts wieso ein Wechsel vorgenommen werden muß. Die Versicherung läuft auf meiner Schwester ( Studentin,kein Einkommen )und die kann doch einfach kündigen und Auszahlung verlangen !!??
Gruss
Tyler
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.578.700 von TylerDyrdon am 01.06.07 18:27:46Ich würd die Versicherung verkaufen zB. an eine Sparkasse, die kooperieren mit Unternehmen wie Cashlife. Wenn die Versicherung aber aufgelöst wird, muss man sie versteuern, aber wenn die Mutter noch Platz hat im Zinsfreistellungsauftrag, kann sie bei der Versicherung einen FSA abgeben. Ich weiss nicht, ob man das beim Verkauf auch machen muss. Beim Verkauf erhält man meist 10 bis 15 % mehr fürs Geld. Dann kann man das Kapital viel besser anlegen, z.B. in Bonuszertifikaten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.578.700 von TylerDyrdon am 01.06.07 18:27:46also was ich nicht verstehe ist, wenn deine Schwester Versicherungsnehmer und versicherte Person ist und ein Vater nur Beitragszahler war, dann ist deine Mutter nicht die Erbin, das heißt das Geld in der Police gehört deiner Schwester. Diese kann den Vertrag kündigen und sollte dies sinnvollerweise nach dem 12 Jahr tun, da dann die Summe steuerfrei ist. Im übrigen kann es wie hier schon erwähnt durchaus sinnvoll sein zu prüfen, ob ihr die Versicherung nicht an den Zweitmarkt siehe Cash Life und ander Unternehmen abtreten könnt, dann bleibt der Todesfallschutz erhalten und die Summe wird höher. Ansonsten solltest du dir wegen der Steuer nicht allzugroße Sorgen machen, weil die sich ja auf die Erträge und nicht auf Gesamtsumme bezieht und die Erträge werden bei 12 Jahren nicht sehr üppig sein und nicht so viel über den eingezahlten Beirägn liegen.
Bei Fragen gern auch BM bzw. Telefon
Bei Fragen gern auch BM bzw. Telefon
Sorry für die Rechtschreibfehler, hab etwas wild rumgetippt. Übrigens je nach Vertrag, kann es ja auch ein guter Vertrag sein, der ja schon aus den Kosten ist und evt. solltet ihr den Verrag einfach reduzieren im Beitrag, vermutlich min 50 euro im Monat und deine Schwester läßt ihn für die eigene Vorsorge bis 2025 laufen. Das erspart Storno- und Kündigungskosten und wenn ihr das Geld nicht unbedingt braucht, hat deine Schwester was in 2025 davon, denn machen muß sie so oder so was.
Sorry, wenn ich Tod höre, denke ich immer es war wichtig.
Soso, nur der Beitragszahler ist verschieden.
- den Vertrag mit oder ohne Beiträge bis zur Mindestlaufzeit von 12 Jahren weiterführen und
- wenn man dann Geld braucht - ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit ohne
Anrechnung von KESt gekündigt werden.
- Verkauf: wenn die Verträge noch in der Mindestlaufzeit von 12 Jahren sind,
gibts nur ca. 5 % mehr als bei der Gesellschaft.
sorry
Soso, nur der Beitragszahler ist verschieden.
- den Vertrag mit oder ohne Beiträge bis zur Mindestlaufzeit von 12 Jahren weiterführen und
- wenn man dann Geld braucht - ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag jederzeit ohne
Anrechnung von KESt gekündigt werden.
- Verkauf: wenn die Verträge noch in der Mindestlaufzeit von 12 Jahren sind,
gibts nur ca. 5 % mehr als bei der Gesellschaft.
sorry
Da die Schwester kaum Einkommen hat, wird sie den Kapitalertragsteuerabzug sich mit einer Steuererklärung wiederholen können. Verkauf ist nicht anzuraten. Cash.Life o.ä. rechnen den Steuerabzug in ihr Angebot mit rein. Da kann man dann aber nichts mehr von der Steuer wiederholen. Außerdem kauft der Zweitmarkt höchstens 15% der angebotenen Policen tatsächlich. Also viel Aufwand oft um nichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.580.600 von herbrichter am 01.06.07 20:41:11danke erstmal allen für die super ausführlichen Infos !!!!! Leider ist der Zinsfreistellungsauftrag voll ausgeschöpft. Das ist auch mein Gedanke, dass Geld andersweitig an zu legen..
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.582.028 von Ultimate01 am 01.06.07 21:49:58HI,
stimmt das hatte ich vergesssen, dass nur der ertrags Anteil besteuert wird, dass kann wirklich nichts viel sein bei den Knebel Verträgen .
stimmt das hatte ich vergesssen, dass nur der ertrags Anteil besteuert wird, dass kann wirklich nichts viel sein bei den Knebel Verträgen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.582.151 von Ultimate01 am 01.06.07 21:55:56Hi,
da hat Sie schon was, u.a. vor 2 Jahren ne Fondpolice abgeschlossen ...
da hat Sie schon was, u.a. vor 2 Jahren ne Fondpolice abgeschlossen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.624.270 von Carlo2004 am 04.06.07 08:28:25Hi Carlo2004
die hat kein Einkommen, macht demanch auch keine Steuererklärung.
Gruss
Tyler
die hat kein Einkommen, macht demanch auch keine Steuererklärung.
Gruss
Tyler
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.678.631 von TylerDyrdon am 07.06.07 08:39:34Dann sollte sie sich eine Steuerfreistellungsbescheinigung besorgen, dann unterbleibt der Abzug.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.748.110 von Carlo2004 am 09.06.07 11:43:16Hi Carlo2004
super danke, werd Sie damit dann mal losschicken...
Gruss
Tyler
super danke, werd Sie damit dann mal losschicken...
Gruss
Tyler
Warum soll eigentlich kein VERKAUF erfolgen, wenn es dafür mehr Geld gibt?
Ich verstehe den Ratschlag von Carlo2004 defintiv nicht, es sei denn, er dient dazu, die Lebensversicherer an den Stornos mehr verdienen zu lassen.
Der Hinweis auf die Einrechnung der kapitalertragsteuer bei Cash Life ist nicht nur falsch, er wurde auch noch hier in diesem Forum veröffentlicht, carlo ....
Ich verstehe den Ratschlag von Carlo2004 defintiv nicht, es sei denn, er dient dazu, die Lebensversicherer an den Stornos mehr verdienen zu lassen.
Der Hinweis auf die Einrechnung der kapitalertragsteuer bei Cash Life ist nicht nur falsch, er wurde auch noch hier in diesem Forum veröffentlicht, carlo ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.959.146 von Mickeyscorner am 16.06.07 21:51:13Die Restlaufzeit ist zu kurz. Kauft keiner mehr an.
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