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    Versteuerung von Wertpapiergewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.07 07:31:52 von
    neuester Beitrag 05.06.07 22:42:08 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.128.243
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      schrieb am 03.06.07 07:31:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie werden Wertpapiergewinne versteuert, wenn die Aktien im Dezember 2008 gekauft wurden und im Jannuar 2009 verkauft werden.

      Nach dem persönlichen Steuersatz oder nach der Abgeltungssteuer ?

      Wass gilt den bei der Spekulationsfrist, wenn Österreich erster Wohnsitz und Deutschland zweiter Wohnsitz ist.

      In Österreich sind meine Gewinne nach einem Jahr Steuerfrei. Muß ich dann in Deutschland zahlen ?
      Natascha :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 07:48:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.604.483 von Natascha1982 am 03.06.07 07:31:52Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften ab 2009

      Im Rahmen der Änderungen der Unternehmenssteuern soll die Besteuerung der Kapitaleinkünfte im Privatvermögen reformiert werden. Diese Einkünfte werden mit einheitlich 25 % besteuert. Soweit die Kapitalertragsteuer an der Quelle von ebenfalls 25 % einbehalten wurde, ist die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten. Das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren fällt weg.

      Neben Zinsen und Dividenden fallen auch die Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen unter die Kapitaleineinkünfte und damit unter die Abgeltungssteuer, soweit diese nach dem 31.12.2008 erworben werden. Veräußerungsgewinne aus "Alt-Kapitalanlagen" sind nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist weiterhin steuerfrei.

      Auf Antrag des Steuerpflichtigen greift die Abgeltungssteuer nicht, sondern die Kapitaleinkünfte werden im Veranlagungsverfahren dem persönlichen Steuersatz unterworfen (Veranlagungsoption). Sowohl bei der Veranlagung als auch bei der Abgeltungssteuer kommt nur der Sparerpauschbetrag von 801 € (bei Zusammenveranlagung 1.602 €) zum Ansatz. Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

      Wegen des besonderen Steuersatzes von 25 % können Verluste aus Kapitalvermögen nicht positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste aus Kapitalvermögen werden vorgetragen und mit positiven Kapitaleinkünften der Folgejahre verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 07:57:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.604.571 von Tyme am 03.06.07 07:48:36Wegen des besonderen Steuersatzes von 25 % können Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 08:27:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.604.618 von Tyme am 03.06.07 07:57:01Was ist wenn ich z.b. 5000 Euro Verlust vor 2009 gemacht habe? (lt. Halbeinkünfteverfahren stehen dann 2500 minus in der Steuererklärung) Geht mir dann ab 2009 2500 Euro Verlustvortrag verloren??:confused: also quasi kann ich nur noch 2500 steuerfrei Gewinn verrechnen??
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 08:56:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.604.771 von Wehlofant am 03.06.07 08:27:02Im Normalfall wird die Bank ab 2009 die Abgeltungsteuer einbehalten, ohne die persönlichen Verhältnisse des Kunden zu berücksichtigen, denn schließlich soll die Bank nicht zur Außenstelle des Finanzamts werden. Daher wirkt sich der beschriebene Verlustvortrag ab 2009 grundsätzlich nicht mehr aus.

      Die Bundesregierung hat aber angekündigt, dass Kapitalerträge (und Spekulationsgewinne) auf Antrag in die persönliche Steuerveranlagung einbezogen und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden können.

      Mehr kann ich leider dazu nicht sagen, bitte wenden Sie sich in Zweifelsfragen an ihren Steuerberater.

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      schrieb am 03.06.07 09:07:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn die Bank platt gesagt bei jedem Spekulationsgewinn 25% Steuer abzieht, was passiert dann mit den Verlusten? Kann ich dann am Ende des Jahres in der Steuererklärung den tatsächlichen Gewinn (Gewinne - Verlute) angeben um zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen?
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 12:39:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.605.021 von TechMan2000 am 03.06.07 09:07:57Ja, das geht.
      Eine Verrechnung der privaten Veräußerungsgewinne mit privaten Veräußerungsverluste geht nur auf Antrag bei Einreichung der Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 03.06.07 20:26:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Frage bleibt im Raum.

      Wie werden Gewinne aus Wertpapieren aus dem Jahr 2008 versteuert, die erst im Jahr 2009 realisiert werden und innerhalb der Spekulationsfrist liegen ?

      Persönlicher Steuersatz oder Abgeltungssteuer ?

      Beispiel: Kauf DEZ 2008 1000 Adidas zu 45
      Verkauf JAN 2009 1000 Adidas zu 55
      Gewinn 10.000 EUR

      Welche Steuerberechnung muß hier angewand werden ?:look:
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 11:52:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Natascha,
      alle Achtung, du läßt ja nicht locker. Interessante Frage, wahrscheinlich haben sich die Gesetzemacher damit noch nicht befaßt. Ich kann mir neben den von dir angesprochenen Regelungen noch folgende vorstellen.

      1) Bei noch nicht abgelaufener Spekufrist kann der Stpfl wählen zwischen altem und neuem Verfahren.
      2) Verkäufe nach dem 01.01.09 sind steuerfrei, wenn die Papiere vor dem Datum gekauft wurden.

      Nach 2 gibt es ab dem Datum keine Spekufrist mehr. Die Computer der Banken brauchen sich also nur alle nach dem Datum gekauften Papiere zu „merken“. Die Steuerbescheinigungen für 2009 werden einfacher.
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 15:13:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Alzwo

      Deine Meinung zu Punkt 1 + 2 kann ich mir nicht vorstellen.:look:

      Wahrscheinlich hat sich mit diesem Problem noch keiner befasst.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.06.07 19:22:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #8:
      Die Frage lässt sich erst dann verbindlich beantworten, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 00:41:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Aha, gibt es schon einen Zeitpunkt zu dem diese Veröffentlichung zu erwarten ist ?

      Mich interessiert dabei an vorderster Front, wie es denn nun mit dem letzmöglichen Termin für Aktienkäufe aussieht.
      Schätze ca 50% aller Aussagen behaupten, es ginge bis zum 31.12.2008 und man müsse nur noch mindestens ein weiteres Jahr abwarten.

      Die andere Hälfte glaubt zu wissen, daß der Kauf bereits bis zum 31.12.2007 geschehen sein muß, da angeblich nur Papiere steuerfrei bleiben, deren Spekufrist zum 31.12.2008 abgelaufen sein wird.


      Wenn letzteres stimmen sollte, müsste man langsam anfangen zu handeln.

      Den genauen Gesetzestext sollten man IMO bei so einer wichtigen Entscheidung besser abwarten.
      Im Zweifelsfall gehe ich aber lieber vom worst case Szenario aus und schichte bereits bis Ende des Jahres so um, wie es demnächst bleiben soll. Womöglich kommt irgendein Winkeladvokat einer zukünftigen Regierung sonst noch auf dumme Gedanken.

      Apropos Umschichten, welche Alternativen bleiben eigentlich ?

      Bisher beschränkt es sich nach meiner Info im wesentlichen auf ;

      Auswandern - kommt für die meisten nicht in Frage

      Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen - wer es beruflich einrichten kann prima, ansonsten s.o.

      Halbseidene, teils illegale Geschichten in der Schweiz, Virgin Island...... lassen wir das besser....

      Wer bereits genug Geld hat : Evtl. Steuerlücke für Superreiche ab 1.25 Mio Euro in Luxemburg über private Fondskonstruktion nutzen

      kommen wir zu den praktikablen Dingen :

      Möglichst viel und dabei sinnvoll noch vor dem Deadlinetermin langfristig in den Anlageklassen anlegen, die demnächst mit 25% "Prinz John nuckelt am Däumchen herum"-Steuer belegt werden, d.h. vor allem, Aktien, ETFs & Aktienfomds usw.

      Flexible Multiasset und Mischfonds in Erwägung ziehen, da Umschichtungen innerhalb des Fonds nicht betroffen sind, so daß man bei wechselnden Marklagen nicht selber umschichten muß.

      Ab 2009 Immobilien, Immobilienfonds und andere Direktinvestments bevorzugen, evtl. Gold physisch, Wein o.ä., vielleicht auch wieder Schiffs u. Containergeschäfte etc ?

      Freibeträge in der Familie (Kinder) voll ausschöpfen

      Altersvorsorge in den vorgekauten Systemen wie Rürup und Riester betreiben, ohne Abgeltungssteuer, dafür mit den ansonsten bekannten Inflexibilitäten und Daumenschrauben.



      Bonusoption 1 : Alles versaufen und Hartz 4 Empfänger werden
      Bonusoption 2 : Multinationale, global operierende Heuschreckenfirma gründen. Die Viecher als Delikatesse in Düsseldorf, London, Paris, Tokyo, New York verkaufen. Heruntergekommene Pommesbude in Belfast aufmachen und sämtliche Gewinne in Irland versteuern. Durch IRA Attacken notwendige Renovierungen zusätzlich noch von der Steuer abziehen + 20 Euro für Kollekte.




      "We´ve seen the last of good King Richard.....", Steely Dan
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 11:00:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.639.917 von TMMaster am 05.06.07 00:41:01@TM

      nur mal so als Anmerkung zu Deiner Bonusoption 2:

      In Belfast klappt das mit der günstigen Steuer nicht, dieses "beschauliche" Städtchen liegt in Nordirland und damit im Vereinten Königreich.
      Zum Steuersparen mußt Du nach Dublin, in die Republik Irland, zusätzlich hast Du da auch keine IRA-basierten Renovierungsarbeiten. 20 Euro für die Kollekte kommen aber auch in der Republik gut an. :-))

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 14:54:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu #12:
      Aha, gibt es schon einen Zeitpunkt zu dem diese Veröffentlichung zu erwarten ist ?

      Es empfiehlt sich, gelegentlich hier nachzuschauen:
      http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 22:36:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Zum Steuersparen mußt Du nach Dublin, in die Republik Irland,"

      Grr... stimmt.


      Selbst die hauseigenen Transferpricing Abteilungen wollen einen bescheissen ;))
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 22:42:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.646.511 von NATALY am 05.06.07 14:54:57Werden wir mal im Auge behalten müssen. Dort sollte es ja eindeutig herauslesbar sein, ansonsten eben die sichere Variante wählen und schon 2007 alles festlegen.

      Aber wie gut, daß in Deutschland alles geregelt sein muß :

      "Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft", BGB Nr 23, 2007 Teil I

      Dann kann ja nichts mehr passieren :)


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