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    Rettet Übertrag vor Spekusteuer ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.07 00:19:54 von
    neuester Beitrag 14.06.07 10:34:10 von
    Beiträge: 13
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      schrieb am 06.06.07 00:19:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Kann man durch einen Übertrag die Spekusteuer umgehen?

      Beispiel:

      Peter ist 1000,- Euro im Plus.

      Anna ist 1000,- Euro im Minus.

      Peter überträgt der Anna Aktien im Wert von 500,- Eur, sodass er nur noch 500,-Eur im Plus ist u. somit keine Spekusteuer zahlen muß.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 00:51:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.658.531 von beovoxx am 06.06.07 00:19:54nein.

      steuerpflichtig sind nur realisierte gewinne. wenn die aktien erst übertragen werden, sind die gewinne ja nicht realisiert. wenn die aktien aber verkauft (und der gewinn realisiert ist), gibt es keine Aktien mehr zu übertragen.

      Das funktioniert nur, wenn die Aktien, bei denen ein Spekugewinn realisiert werdene soll, vor Verkauf übertragen werden.

      Zu bedenken ist auch, daß es bzgl. der Spekugewinne eine FreiGRENZE kein FreiBETRAG gibt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 02:10:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.658.633 von dornech am 06.06.07 00:51:12Du redest in Rätseln.

      Klar, sind die Aktien verkauft, gibt es davon keine mehr zu übertragen.

      Das funktioniert nur, wenn die Aktien, bei denen ein Spekugewinn realisiert werdene soll, vor Verkauf übertragen werden. Wie denn sonst? Nach dem Verkauf kann ich ja nichts mehr übertragen. Sind ja verkauft.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 02:11:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also einerseits erschiene es mir auch etwas einfach, wenn man so die Speku umgehen könnte.
      Andererseits würde ich es auch nicht richtig finden, wenn Anna noch kräftig Gewinne macht, aber Peter dafür Spekusteuer zahlen muß.

      Denke mal es zählt der Tag des Übertrages?
      Also, der Tag des Übertrages ist Peters Verkaufstag u. somit Annas Kauftag?
      Liege ich damit richtig?
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 08:38:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4. Nein, ist nicht so. Bei Übertrag/Schenkung bleiben die Zeitpunkte des Kaufs erhalten und gehen auf den Beschenkten/Erben über.

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      schrieb am 06.06.07 11:31:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.477 von Long-John am 06.06.07 08:38:45Long-John hat recht. Der Kauftag der Aktie z.B. bleibt auch im Uebertragsfall. Man kann das schon machen. Jedes Familienmitglied muss ein Depot haben. Und man müsste die Positionen sinnvoll verteilen. Dann ist es mit Sicherheit machbar. Allerdings bei einer eventuellen Steuerprüfung würde das auffallen wenn du dass Jahr für Jahr gemacht hast.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 13:54:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.662.803 von 1erhart am 06.06.07 11:31:54Hallo,
      das funktioniert, allerdings muß es sich wirklich um eine Schenkung handeln (und nicht dann hinterher einen Gegenwert an den Schenker zurücküberweisen) und solange Peter seine Werte nicht verkauft, hat er von der Spekulationssteuer eh nichts zu befürchten.

      ReneBanker
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 03:15:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Euch allen.

      Hätte nicht gedacht, dass es so einfach geht.

      Mir ging es eigentlich darum, dass ich meinem Töchterchen ein paar schwarze Schafe übertrage.
      Sie verkauft diese dann u. rutscht dadurch unter die 512,-Euro-Grenze.
      Avatar
      schrieb am 08.06.07 11:23:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @beovoxx

      Ich gehe mal davon aus, dass dein "Töchterchen" schon eher eine "Tochter" ist und ganz kräftig eigenes Geld verdient. Oder ist diese noch klein und schnuckelig?

      Grüße
      NmA
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 00:55:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.701.557 von NiemehrArm am 08.06.07 11:23:27Meine Töchterchen kann noch nicht mal "DAX" aussprechen.:rolleyes:

      Wollte es ja eigentlich als Langzeitdepot führen. Kann aber manchmal doch nicht tatenlos zusehen u. habe mal Gewinne mitgenommen.

      Und da ich nicht möchte, dass sie jetzt schon vom Finanzamt Ärger bekommt, stellte ich diese Frage.:)
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 08:58:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Drum habe ich gefragt. Dir ist schon klar. dass Dein Töchterchen steuerpflichtige Einkünfte bis rund TEUR 7 haben kann, ohne Steuern zu bezahlen (steuerfreies Existenzminimum als Stichwort)?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 01:57:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.867.265 von NiemehrArm am 13.06.07 08:58:22Nein, wußte ich nicht.

      Wie darf ich das verstehen?
      Heißt das, Sie darf Gewinne von 7000,- Eur machen u. muß keine Steuern zahlen?
      Und das Jahr für Jahr?

      Oder heißt das, Sie darf die Summe von 7 TEur besitzen, zudem egal wie sie dazu kam?
      Z.B. Bestand von 2TEur durch Aktiengewinne auf 7 TEur erhöht.

      Und ich könnte vom Konto öfter etwas abschöpfen u. immer wieder mit Gewinnen bis an die Grenze von 7 TEur kommen?

      Gruß
      Beovoxx
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 10:34:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      @beovoxx,
      die Tochter darf beliebig viel verdienen. Ab 7664 € muß sie nur Steuern auf das Übersteigende zahlen. Sie wird behandelt wie jeder andere Steuerzahler. Ab welchen Einnahmen du kein Kindergeld bekommst, weiß ich nicht. Bis zu 205000 € kannst du ihr schenken, ohne daß sie Schenkungssteuer zahlen muß.

      >>Und ich könnte vom Konto öfter etwas abschöpfen?<<

      Nein, nicht ein einziges Mal. Sonst werden ihre Einnahmen zu deinen gezählt.


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