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    Gongyou: China Perle mit KGV 5: News + Unterbewertung um den Faktor 7: Keine Luftnummer - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 06.06.07 10:48:39 von
    neuester Beitrag 02.05.14 14:16:07 von
    Beiträge: 736
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      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:15:15
      Beitrag Nr. 501 ()
      Chinas Index für das verarbeitende Gewerbe zieht weiter an, http://www.emfis.de/global/global/nachrichten/beitrag/id/Chi…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 15:23:49
      Beitrag Nr. 502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.271 von Raymond_James am 01.11.10 10:15:15Die Umfragen signalisieren, dass die chinesische Binnenwirtschaft kräftig in Fahrt kommt. Die Nachfrage aus dem Inland schnellte nach oben, während das Plus bei den Auslandsaufträgen geringer ausfiel als im Vormonat. HSBC-Experte Qu Hongbin rechnet mit einem Wachstum der chinesischen Wirtschaftsleistung von neun Prozent im vierten Quartal. Regierungsexperte Zhang Liqun warnte jedoch vor allzu großem Optimismus. "Wir müssen die Entwicklung genau im Blick behalten", sagte er. Das Wachstum in China hatte im Jahresverlauf an Schwung verloren: Hatte die Wirtschaftsleistung zum Jahresbeginn noch um 11,9 Prozent zum Vorjahr zugelegt, so schwächte sich das Wachstum bis zum Sommer auf 9,6 Prozent ab, http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE6A009F20101101
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 18:37:05
      Beitrag Nr. 503 ()
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 18:50:56
      Beitrag Nr. 504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.456.701 von Raymond_James am 04.11.10 18:37:05
      es gibt ja doch noch hoffnung ... :eek:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 20:50:16
      Beitrag Nr. 505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.456.828 von maxi1010 am 04.11.10 18:50:56auch der vorstandsvorsitzende sitzt auf 442.761 aktien, die er am 08.04.2009 zum sparpreis von €0,25 außerbörslich erworben hat, http://www.gongyoumachines.com/edashiji2.asp?id=46 :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 04.11.10 22:26:49
      Beitrag Nr. 506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.456.828 von maxi1010 am 04.11.10 18:50:56es gibt ja doch noch hoffnung

      "Hoffung" ist sicherlich u n t e r t r i e b e n, denn vermutlich gibt auf der welt keine oder nur wenige gesellschaften, die wie Gongyou auf einer nettoliquidität von fast 90% ihres börsenwerts sitzen ("nettocash" Gongyou zum 30.06.2010: EUR0,264*** je aktie [aktueller devisenkurs]) und an der börse nur zu 20% ihres eigenkapitals (ohne firmenwert) notieren (eigenkapital Gongyou zum 30.06.2010: EUR1,53 je aktie [aktueller devisenkurs])

      ***RMB54,6mio cash ./. RMB30mio bankdarlehen = RMB24,6mio" nettocash" = EUR2,59mio = EUR0,264 je aktie [9.795.599 aktien]

      der clou ist, dass die cash-position um weitere EUR6mio (EUR0,62 je aktie !) ausbaufähig ist, wie man am positiven saldo der sonstigen forderungen (non-trade) an nahestehende personen (RMB63mio) und den verbindlichkeiten (non-trade) gegenüber diesen personen (RMB 4,8mio) sieht; vgl.seite 23, note (8) des prüfungsberichts, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…
      die forderungen müssten nur realisiert werden !
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 11:04:50
      Beitrag Nr. 507 ()
      http://webfarm.bloomberg.com/apps/quote?ticker=SH000905:IND
      CSI Smallcap 500 Index [China Small-Cap 500 Index]
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 11:37:43
      Beitrag Nr. 508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.458.912 von Raymond_James am 04.11.10 22:26:49
      vielleicht bessert sich der kurs ja auch wieder deutlich, wenn die Zahlen besser werden ... von der Bewertung her sollten hier eigentlich ein paar 100%+ drinnen sein.

      Fehlt nur jemand, der diesen Titel in D wachküßt ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 23:26:31
      Beitrag Nr. 509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.470.008 von maxi1010 am 07.11.10 11:37:43wir werden das kind schon schaukeln ... aber erst mal muss material herauskommen (fünfstellig - zwischen €0,30 und €040), wer soll denn kaufen, wenn keiner verkauft?
      Avatar
      schrieb am 10.11.10 10:52:45
      Beitrag Nr. 510 ()
      danke für die 10.000 stck zu €0,31 in frankfurt ! :)
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.11.10 11:12:22
      Beitrag Nr. 511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.490.666 von Raymond_James am 10.11.10 10:52:45die restlichen 1.325 stck kamen wahrscheinlich vom market maker (der sonst arbeitslos würde :laugh: )
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 07:49:37
      Beitrag Nr. 512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.490.873 von Raymond_James am 10.11.10 11:12:22viel hat er momentan nicht zu tun, auf der anderen Seiten, wenn man jemand ein paar tausend Euro hier in die Hand nimmt geht wahrscheinlich rund .. :look:
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 19:12:35
      Beitrag Nr. 513 ()
      GONGYOU MACHINES LTD

      erstaunlicher kursverlauf !
      2006/2007: eigenkapital RMB144mio = €1,62 je aktie (€15,9mio/9,796mio aktien)
      2009/2010: eigenkapital RMB142mio = €1,60 je aktie (€15,7mio/9,796mio aktien)
      (RMB1,-- = €0,11 [11.11.2010])
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 03:55:42
      Beitrag Nr. 514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.490.666 von Raymond_James am 10.11.10 10:52:45Wenn du wirklich kaufen würdest und keiner verkauft, dann wäre der Kurs schon längst explodiert. :laugh:

      Bist ein "Dummschwätzer" par excellance und was von deinem alter ego minimi zu halten ist, ist praktisch schon seit Fredbeginn nachzulesen.

      Erinnernt mich irgenwie stark an die Zhongdeexperteen die gerade aufstocken weils ja so billig ist. :laugh::laugh::laugh:

      Gonyou und Zhongde, das ist Chinamüll vom Feinsten - eines der wenigen soliden in d gelisteten Unternehmen dass sich davon wohltuend abhebt ist und bleibt Asian Bamboo.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 12:52:51
      Beitrag Nr. 515 ()
      nochmals: jeder, der am börsenplatz frankfurt m i n d e s t e n s 10.000 stk zu €0,31 anbietet, wird von mir bedient (ich habe noch nicht "fertig")
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 15:17:45
      Beitrag Nr. 516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.553.455 von Raymond_James am 19.11.10 12:52:51... soll ich jetzt mal schnell eine Kauforder zu 0,311€ in FFM reinlegen, oder warum schreibst Du das so genau? ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 15:23:58
      Beitrag Nr. 517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.551.051 von cathunter am 19.11.10 03:55:42... Du bist doch der Scherzkeks, der pünktlich vor der Kursrallye bei ZhongDe Waste die Phrase vom toten Pferd gedroschen hat, oder? Da haben wir uns wochenlang köstlich amüsiert.
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 16:31:18
      Beitrag Nr. 518 ()
      ich erhöhe auf €0,32 (10.000 STK !)

      aktuell Frankfurt:
      Bid 0,32
      Bidsize 5.000
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 14:39:03
      Beitrag Nr. 519 ()
      Ø Umsatz/Tag Frankfurt:
      1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr
      €398 €374 €302 €367

      mit ein paar verkauf-aufträgen zu €0,32 hätte der "markt" 10.000 stk im Ask (Frankfurt) schnell zusammen, warum so geizig?

      aktuell Frankfurt:
      Ask 0,34
      Asksize 5.000
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 14:53:21
      Beitrag Nr. 520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.590.446 von Raymond_James am 25.11.10 14:39:03meine Stücke gibt's zu diesen preisen jedenfalls nicht! :cool:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 17:23:23
      Beitrag Nr. 521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.590.592 von maxi1010 am 25.11.10 14:53:21ich wende mich an die, die nicht noch ein jahr hinwarten können (ihr seid doch nicht mit der aktie verheiratet)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 02:10:31
      Beitrag Nr. 522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.590.446 von Raymond_James am 25.11.10 14:39:03"... warum so geizig?"

      ... wer ist hier geizig? Ist vielleicht Dein Kauflimit zu niedrig? Schauen wir mal ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 11:21:15
      Beitrag Nr. 523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.592.008 von Raymond_James am 25.11.10 17:23:23... tja, nun ist der Ask bei 0,39 ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 11:22:22
      Beitrag Nr. 524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.596.242 von DaxRaider am 26.11.10 11:21:15... und nun bei 0,35.
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 13:28:04
      Beitrag Nr. 525 ()
      ich brauche mindestens 10.000 stk, gerne auch zu €0,33
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 15:47:38
      Beitrag Nr. 526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.597.307 von Raymond_James am 26.11.10 13:28:04... warum? Sind die Gebühren Deines Brokers so hoch? Zweimal 5.000 sind auch 10.000. Welches Kursziel hast Du, daß es Dir beim Einstieg auf zwei Cent ankommt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 15:58:41
      Beitrag Nr. 527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.598.379 von DaxRaider am 26.11.10 15:47:38andereseits sollten 10.000 Stk. eigentlich auch kein problem darstellen ... stell dir mal vor, hier will jemand 100.000 Stk. kaufen ...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 17:20:55
      Beitrag Nr. 528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.598.480 von maxi1010 am 26.11.10 15:58:41... lag da nicht solch eine Order bei 0,30€?
      Avatar
      schrieb am 26.11.10 17:57:44
      Beitrag Nr. 529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.598.480 von maxi1010 am 26.11.10 15:58:41(mind.) 50.000 stk sind meine zielgröße binnen eines jahres :cool: , ich halte euch gern auf dem laufenden
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 09:43:23
      Beitrag Nr. 530 ()
      Frankfurt 01.12., 9:09: €0,37 6.000 STK
      schön, dass sich da einer ein herz gefasst hat

      sehe mich gehindert, m e i n kauflimit zu heben, solange der bottom fisher bei €0,30 seinen arsch nicht hebt:
      Frankfurt, 01.12., 09:09:
      Bid €0,30
      Bidsize 102.500 STK
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 09:48:53
      Beitrag Nr. 531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.621.036 von Raymond_James am 01.12.10 09:43:23Nur weiter so!!

      Zumindest ist mal wieder etwas Leben hier reingekommen ....
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 10:08:33
      Beitrag Nr. 532 ()
      Chinesischer Einkaufsmanagerindex steigt im November auf den höchsten Stand seit sieben Monaten. Werte über 50 zeigen eine expansive Tätigkeit des verarbeitenden Gewerbes an, http://www.boerse-go.de/nachricht/Chinesischer-Einkaufsmanag…
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 10:43:35
      Beitrag Nr. 533 ()
      Also ich sehe nur 0,30 4.000/0,38 20.500
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 12:20:48
      Beitrag Nr. 534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.621.036 von Raymond_James am 01.12.10 09:43:23... :confused:. Solange Dein Kauflimit höher ist, warum interessiert Dich sein Kauflimit? Ich denke, wenn Du nicht schon drin wärst, würdest Du anders handeln.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 14:41:17
      Beitrag Nr. 535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.622.513 von DaxRaider am 01.12.10 12:20:48alles eine sache des timings
      solange der arsch mit der eisberg-order bei €0,30 (Frankfurt) keine angriffslust zeigt, wird sich das kursgefüge nicht ändern, aber ich kann warten
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 17:03:05
      Beitrag Nr. 536 ()
      Frankfurt, 03.12.
      10:26
      Bid 0,35
      Bidsize 5.000
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 18:00:48
      Beitrag Nr. 537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.642.594 von Raymond_James am 03.12.10 17:03:05... war das der Market-Maker oder Du?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.12.10 19:56:24
      Beitrag Nr. 538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.643.226 von DaxRaider am 03.12.10 18:00:48jemand, der mir zuvor gekommen ist
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 08:04:51
      Beitrag Nr. 539 ()
      kein witz, sondern eine börsenanomalie:

      weltmarktführer Homag Group AG wird allein in den bau neuer produktionsgebäude der tochtergesellschaft Homag Machinery Shanghai Co. Ltd. bis ende 2011 €6mio investieren, http://www.euwid-holz.de/nachrichten_single.html?&tx_ttnews[…

      im kontrast dazu wird Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd., http://www.gongyoumachines.com/ezuzhi.asp, in der (einzel)bilanz der konzernspitze Gongyou Machines seit 2007 mit einem buchwert (carrying value) von lediglich €7mio (RMB62,537mio) geführt, siehe Page 21 unter (4) auf http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…

      und an der börse Frankfurt kostet der Gongyou-konzern ("one of the biggest professional woodworking manufacturers in China") lächerliche €3,7mio (€0,38 x 9,796mio aktien)

      Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd., westansicht
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 10:35:11
      Beitrag Nr. 540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.659.215 von Raymond_James am 07.12.10 08:04:51... witzig wird das erst, wenn Du die Leistung der Fabriken miteinander vergleichst.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 13:37:29
      Beitrag Nr. 541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.660.559 von DaxRaider am 07.12.10 10:35:11ein vergleich der (negativen) margen zeigt, dass Homag (weltweit) 2009 unterm strich noch schlechter abgeschnitten hat als Gongyou Machines im geschäftsjahr 2009/2010:
      %NetProfitMargin %OperatingMargin %GrossMargin
      Gongyou 2009/2010: -1.09% -1.91% +12.67%
      Homag 2009: -4.03% -3.76% +56.83%
      http://www.google.com/finance?q=ETR:GMU
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 20:13:12
      Beitrag Nr. 542 ()
      das allerschärfste ist, dass Gongyou Machines an der börse Frankfurt nur mit einem enterprise value von €0,65mio bewertet wird
      das heißt:
      ein erwerber des unternehmens, k ö n n t e er alle 9,796 mio aktien für €0,35 je aktie aufkaufen (börsenwert €3,43mio bei kurs €0,35), müsste nur €650tsd. für den erwerb des unternehmens aufwenden; den rest könnte er aus der prall gefüllten kasse des unternehmens entnehmen (netto-cashposition: RMB24,556mio = €2,78mio) :laugh:
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 21:16:46
      Beitrag Nr. 543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.666.737 von Raymond_James am 07.12.10 20:13:12:D den der Kurs wird dann aber nicht lange so günstig sein - hier brauchen nur ein paar neue Personen ein paar 1000 € in die Hand nehmen, und wird sind um ein Vielfaches höher ...

      ... ist halt noch Geduld angesagt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 22:18:11
      Beitrag Nr. 544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.667.432 von maxi1010 am 07.12.10 21:16:46mach dir keine falschen hoffnungen
      profis wissen: den aktienkurs bestimmt nicht die aktie, sondern der markt, auch wenn er (wie hier) illiquide ist
      auf aktien ist kein verlass, aber auf die reaktionsmuster des marktes kann man sich verlassen (sie gleichen und wiederholen sich)
      das heißt: ohne anstoß von außen wird eine aus-der-welt-aktie wie Gongyou "ewig" vor sich hindümpeln
      darin liegt die chance für gewiefte
      für die gewieften (und natürlich für mich) spiele ich hier den "market maker"
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 02:38:45
      Beitrag Nr. 545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.666.737 von Raymond_James am 07.12.10 20:13:12Vergiss die Schulden nicht...
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 08:57:37
      Beitrag Nr. 546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.668.783 von ooy am 08.12.10 02:38:45Gongyou Machines hat k e i n e netto-finanzverbindlichkeiten, im gegenteil: die non-trade receivables (RMB63mio) überwiegen die die non-trade payables (RMB4,8mio) und den 12-monats-R&D-kredit (RMB30mio) bei weitem !
      vgl. page 23 (8), 26 (14) des financial report zum 30.06.2010, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 09:27:16
      Beitrag Nr. 547 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.669.259 von Raymond_James am 08.12.10 08:57:37Das sind Schulden!

      die stramme cash-postion beruht zu gut der hälfte auf einem einem 12-monats-bankdarlehen, das mit 6,372% p. a. zu verzinsen ist
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 10:16:06
      Beitrag Nr. 548 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.669.472 von ooy am 08.12.10 09:27:16zieh den 12-monats-R&D-kredit (RMB30mio) von der cash-postion (RMB54,556mio) ab, dann erhältst du die sog. n e t t o -cashposition von RMB24,556mio = €2,79mio, wie ich sie unten #542 genannt habe (€0,28 je aktie)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 10:30:39
      Beitrag Nr. 549 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.009 von Raymond_James am 08.12.10 10:16:06Die Bewertung ist ohnedies ein Witz ....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 11:07:29
      Beitrag Nr. 550 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.153 von maxi1010 am 08.12.10 10:30:39der "markt" kann mit der fehlbewertung der aktie gut leben, weil die wenigen (kleinen taschengeld[ver]spieler), die die fehlbewertung registrieren, insuffizient (out of money) sind
      für den, der warten kann, wird es daher noch hervorragende einstiegsmöglichkeiten geben (solange die chinesen nicht selbst den kurs befördern)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 17:43:05
      Beitrag Nr. 551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.573 von Raymond_James am 08.12.10 11:07:29Na heute gabs aber mal guenstige Gongyou's...
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 19:11:55
      Beitrag Nr. 552 ()
      Zitat von ooy: Na heute gabs aber mal guenstige Gongyou's...

      ... ja ist denn schon Weihnachten? Schade, ich habe es verpaßt.
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 11:57:58
      Beitrag Nr. 553 ()
      Gongyou Machines Ltd.
      netto-cash €0,28 je aktie - aufholjagd 2011 vorprogrammiert
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 12:00:42
      Beitrag Nr. 554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.737.348 von Raymond_James am 20.12.10 11:57:58Könnte mir gut vorstellen, dass es nächstes Jahr hier zu einer Wiederbelebung kommen könnten - und dann sollte diese Kurs schnell der Vergangenheit angehören.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 23:43:16
      Beitrag Nr. 555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.737.367 von maxi1010 am 20.12.10 12:00:42ich erinnere nur an die chinesische Shigo Asia --ebenfalls im open market gelistet--, die anfang 2009 in der versenkung verschwand bevor sie sich, obwohl sie keiner kennt, klammheimlich verdoppelte (hab sie leider zu €8,x verkauft)

      Avatar
      schrieb am 22.12.10 16:22:06
      Beitrag Nr. 556 ()
      Anthony Bolton, Investmentlegende der alten Schule (Buch: Investing against the tide):
      >> Es ist leichter, eine Bewertungsanomalie zu entdecken, als den Zeitpunkt einer Korrektur vorherzusagen. Deshalb ist Zeit ein entscheidender Faktor beim Investieren. Über die Jahre hat sich meine durchschnittliche Haltedauer bei rund 18 Monaten eingependelt. Manchmal dauert es jedoch viel länger, bis der Markt eine Anomalie erkennt und der Kurs auf ein faires Niveau steigt. Eine Reihe von Titeln hatte ich mehrere Jahre lang im Portfolio, bis sich das Investment auszahlte. :rolleyes:
      Ich erinnere mich an einen jungen Kollegen, mit dem ich viele gute Diskussionen über Aktien geführt habe. Gelegentlich wollte er von mir wissen, warum ich bestimmte Aktien halte, die zwar günstig bewertet sind, aber bei denen keine Aussicht auf eine kurzfristige Preiskorrektur nach oben besteht. Meine Antwort: Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Bewertungsanomalie zutage tritt und gleichzeitig der Katalysator zu erkennen ist, der für das Verschwinden dieser Anomalie sorgt. <<
      http://www.finanzen.net/eurams/spezial/Aktien_sind_wie_Steck…
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 11:43:41
      Beitrag Nr. 557 ()
      noch keine dynamik, aber der markt spannt sich:
      Frankfurt 28.12., 09:12:
      Bid 0,35 Bidsize 2.900
      Ask 0,43 Asksize 2.400

      unter €0,40 sind transaktionen (10.000er) nicht mehr möglich

      update Shigo Asia (unten Nr.555): gestern plus 21% (window dressing der chinesen?)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 12:30:22
      Beitrag Nr. 558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.767.502 von Raymond_James am 28.12.10 11:43:41war auch schon mal zeit, dass die spanne etwas nach oben wandert, ich hoffe, wäre schön, wenn es mehr als Jahresendkosmetik ist .... jedenfalls wird Gongyou mit allgemein steigenden märkten immer interessanter ...
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 23:13:46
      Beitrag Nr. 559 ()
      Hab mir gerade den Jahresbericht fuer das Juni 2010 endende Geschaeftsjahr angeschaut. Die derzeitige Bewertung ist schon wirklich sehr verlockend, aber einiges stimmt mich unbehaglich:

      Von den 64M RMB trade receivables sind 59M past due (ueberfaellig) und wurden nicht abgeschrieben (siehe Seite 22). Von diesen sind 35M schon seit mehr als 6 Monaten ueberfaellig. Ob die wohl irgendwann noch mal eingetrieben werden? 2009 waren noch 66M ueberfaellig; davon wurden 2010 10,7M abgeschrieben und dennoch sind jetzt wieder 59M ueberfaellig...

      Weitere 70,3M RMB hat Gongyou an related parties (Firmen, die von den Gongyou-Direktoren kontrolliert werden) verliehen, ohne Sicherheiten und ohne dass dafuer Zinsen an Gongyou gehen. Ein gutes Zeichen ist, dass das weniger als in 2009 ist (damals 79M RMB). Die Firmen werden nicht benannt und es gibt keine Erklaerung, warum diese Darlehen fuer Gongyou von Vorteil sind. Solche Deals sehe ich gerade bei asiatischen Firmen immer als ein Warnzeichen. Und wenn sich Gongyou dann wiederum 30M Cash leihen musste fuer 6.4% Zinsen, finde ich es doch sehr fraglich, ob es die 70,3M RMB jederzeit zurueck bekommen koennte (angeblich sind sie "repayable on demand" (jederzeit zurueckerhaltbar).

      Versteht mich bitte nicht falsch, ich behaupte nicht, dass dies eine Ramschbude ist, aber es hat in der letzten Zeit so viele Betrugsfaelle gegeben mit im Westen gelisteten China-Aktien (z.Z. sogar schwere Vorwuerfe gegen UTA, die es sogar an den New York Stock Exchange geschafft hatten, der extrem strenge Listing-Bedingungen hat). Wenn jemand hier bestaetigen kann, dass er mal geschaeftlich mit Gongyou zu tun hatte oder die Fabrik besichtigt hat, waere das viel wert. Ein Gold-Listing als Haendler auf Alibaba sagt nicht viel aus, nur, dass sie eine verifizierte Firmenadresse haben und eine jaehrliche Listing-Gebuehr zahlen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 20:56:15
      Beitrag Nr. 560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.800.348 von rationalmind am 04.01.11 23:13:46danke für deinen interessanten beitrag zum forderungsmanagement der Gongyou!

      leider kann ich deinen ausführungen nicht uneingeschränkt beipflichten

      die trade receivables (forderungen aus lieferungen und leistungen) beruhen auf warenlieferungen an in- und ausländische kunden
      in der tat ist ein ungewöhnlich hoher teil dieser forderungen "überfällig", wurde also den kunden gestundet

      ein großteil dieser forderungen ist aber im lauf der jahre wertberichtigt worden (accumulated impairment 30.06.2010: RMB10,786mio, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…)
      im geschäftsjahr 20009/2010 betrug die zuführung zu den wertberichtigungen RMB5,186mio ("charged to income statement***", S. 22)
      ***in der GuV schlagen sich die wertberichtigungen in den other operating expenses (S. 7) nieder

      die wertberichtigungsquote lag zum 30.06.2010 bei ungesunden 15% der überfälligen kundenforderungen (RMB10,8mio von brutto RMB[59,3+10,8], S. 22)

      umso erstaunlicher ist, dass das eigenkapital kaum unter den wertberichtigungen gelitten hat
      zum 30.06.2010 betrug das eigenkapital RMB141,9mio (EUR16,4mio = €1,67 je aktie - nach aktuellem devisenkurs und bei 9,796 mio aktien)

      die erklärung ist einfach:
      wegen der umsatzsteigerung um fast 20% in 2009/2010 fiel der bruttogewinn (gross profit) um über 50% höher aus als 2008/2009 (RMB18,1mio gegenüber RMB11,7mio), während die kostenseite i. w. unverändert blieb

      ohne die zuführungen zu den wertberichtigungen in höhe RMB5,2mio (s. oben) hätte Gongyou 2009/2010 --statt eines verlustes von RMB1,6mio-- einen kleinen gewinn von RMB3,6mio erzielt (./.RMB1,6mio verlust + RMB5,2mio zuführung zu wertberichtigungen), was einem gewinn je aktie von RMB0,37 = €0,04 entsprochen hätte
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 00:00:04
      Beitrag Nr. 561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.800.348 von rationalmind am 04.01.11 23:13:46deine vorstellung von den related parties, zu denen Gongyou in darlehensbeziehungen steht, lässt auf missverständnisse schließen

      Gongyou Machines Ltd mit sitz in Singapur und ihre chinesische operative tochter Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd, http://www.gongyoumachines.com/ezuzhi.asp, sind konzerngesellschaften (related parties) der Shandong Gongyou Group Co, Ltd, http://www.gongyou.com/english/ezjgy-01.asp

      weitere konzerngesellschaften sind:
      Weihai Gongyou Foundry Machinery Co., Ltd
      Weihai Gongyou Pump Co., Ltd
      Weihai Gongyou Building Materials Co., Ltd
      Shandong Gongyou Green Fruits and Vegetables Co., Ltd
      Sichuan Gongyou Machinery Co., Ltd

      http://www.gongyou.com/english/efgs.asp

      cash-pooling:
      die meisten konzerne bündeln die konzernliquidität in konzerngesellschaften, meist in der konzernobergesellschaft, es kann aber auch eine besonders finanzkräftige konzerntochter wie die börsennotierte Gongyou Machines Ltd. bzw. deren tochter Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd. sein, die das cash-pooling besorgt

      unter den konzerngesellschaften bestehen sowohl kunden- und lieferanten- als auch reine darlehensbeziehungen
      bei letzteren tritt Gongyou Machines Ltd bzw. Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd per saldo (iHv RMB58mio) als dalehensgeber in erscheinung (30.06.2010)

      dass für die konzerndarlehen keine zinsen berechnet werden, kann durch synergieeffekte, managementleistungen und asistenzleistungen zB der konzernobergesellschaft aufgewogen werden (dass das gesamte management der Gongyou Machines Ltd und der Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd weniger verdient als bei uns ein mittlerer angestellter, geht aus S. 27, note (18) hervor)
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 00:08:34
      Beitrag Nr. 562 ()
      Oops, danke fuer die Richtigstellung bzgl. der Wertberichtigungen. Somit sind also im GJ 2010 nur weitere 5,2M Forderungen abgeschrieben worden. Am 30.6.2009 waren 66,2M ueberfaellig; das heisst, selbst wenn die gesamten 5,2M Forderungsabschreibungen sich auf ueberfaellige Forderungen beziehen, bleiben noch 61M uebrig. Da zum 30.6.2010 nur noch 59,3M ueberfaellig waren, sind also immerhin mehr zurueck gezahlt als neu ueberfaellig geworden. Das und der Fakt, dass sie ohne die Wertberichtigungen schon im Schwarzen gewesen waeren, deutet darauf hin, dass sie die Krise eigentlich schon hinter sich haben.

      Die 1,67 EUR Eigenkapital pro Aktie hoeren sich natuerlich verlockend an, aber wenn man bedenkt, dass diese 142M RMB Inventar von 62M und ueberfaellige Forderungen von 59M beinhalten, ist das nicht gerade eine Liquidationsspekulation. Und dann sind da noch diese ominoesen 70M Darlehen an related parties. Hat da irgendjemand eine beruhigende Interpretation?

      Uebrigens hat sich Orchid 2010 von seinem Restanteil komplett getrennt:
      http://www.orchidcapital.net/articles/100830_Appendix%204E%2…

      Jetzt sitzen sie schon seit mehr als einem halben Jahr uninvestiert auf dem Cash herum und suchen nach anderen Opportunities. Warum verlassen diese Insider, die Gongyou in Deutschland an die Boerse gefuehrt hatten, jetzt die Firma bei diesen Tiefstpreisen?

      Was ich auch nicht verstehe sind die Mini-Aktienbestaende des Managements (35 Aktien??? Sind das besondere Aktien, und wenn ja, wie sind die gewichtet verglichen mit normalen Aktien? Konnte dazu nichts finden).
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 03:00:50
      Beitrag Nr. 563 ()
      Zitat von rationalmind: ... Warum verlassen diese Insider, die Gongyou in Deutschland an die Boerse gefuehrt hatten, jetzt die Firma bei diesen Tiefstpreisen?


      ... so wie ich das verstanden habe, wollten die in einen Rohstoffwert investieren. Dafür gibt es dann häufig Vorbedingungen wie Bohrergebnisse o.ä., das kann dauern.
      Um ehrlich zu sein, ich hatte auch eine "China-IPO-Euphorie" in Deutschland erwartet. Insofern verstehe ich es schon, wenn ein Finanzinvestor sich ein neues Thema sucht, das aktuell ist.
      Bei einer Beteiligungsgesellschaft spielen sicher noch andere Überlegungen eine Rolle. Ich meine, es könnte sich ein Manager mit einem Neuinvestment sicher besser einen Namen machen als mit den alten Investments der Vorgänger.

      Die Entscheidung Russlands bezüglich der Holzzölle ist kurzfristig wohl auch eine Belastung für Gongyou, aber ich bin trotzdem positiv gestimmt, irgendwann werden sie auch auf dem Heimatmarkt die teureren Maschinen verkaufen können.
      Avatar
      schrieb am 06.01.11 12:05:01
      Beitrag Nr. 564 ()
      der grund dafür, dass das listing der Gongyou Machines an der börse keine beachtung findet, liegt im wesentlichen darin, dass die freefloat-marktkapitalisierung der aktie nur eine halbe million euro beträgt (kurs €0,30 x 1,67mio*** aktien in streubesitz)!

      ***Kurz vor dem Börsengang wurden ausgewählten Kunden der VEM Aktienbank und der TradeCross AG, München 1,67 Millionen Aktien zur Zeichnung zum Preis von 4,4 Millionen Euro angeboten. Dies sind 16,7 Prozent aller Aktien, http://www.faz.net/s/RubF3F7C1F630AE4F8D8326AC2A80BDBBDE/Doc…

      auch im mutterkonzern, der Shandong Gongyou Group Co, Ltd (s. unten Beitrag Nr.561), wird die beteiligung einiger deutscher aktionäre an der konzerngesellschaft Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd --via Singapur, durch zwischenschaltung der im deutschen freiverkehr (open market) notierten Gongyou Machines Ltd-- offenbar nicht recht ernst genommen
      die börsennotiz dient nur dem corporate branding, der festigung der marke "Gongyou" bzw. "GY" ("our company was listed and issued IPO in Frankfurt, Germany in 2007 as the first woodworking manufacturer in Asia. We hold the top brand of woodworking machine in China -"GY", http://gongyou.en.alibaba.com/aboutus.html)

      sollte es eines tages zu kapitalmaßnahmen, zu restrukturierungsmaßnahmen im konzern oder zu einer änderung der besitzverhältnisse auf gesellschafterebene kommen, könnte sich das allerdings sehr schnell ändern
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 19:15:53
      Beitrag Nr. 565 ()
      der hockt immer noch unten:
      Frankfurt:
      Bid 0,30
      Bidsize 95.500
      Uhrzeit Datum 17:07 25.01.
      Avatar
      schrieb am 07.04.11 18:24:15
      Beitrag Nr. 566 ()
      heute, frankfurt, 15:57: da hat doch einer 33.900 stk zu €0,24 versenkt

      (ich hätte sie ihm auch zu €0,25-€0,30 abgenommen, schade)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.04.11 18:52:18
      Beitrag Nr. 567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.335.918 von Raymond_James am 07.04.11 18:24:15Irgendwas ist hier doch faul, ich bin zum Glueck schon ueber 0,30 raus...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 10:05:19
      Beitrag Nr. 568 ()
      der bottom fisher bewegt sich wieder ... aufwärts:
      Frankfurt:
      Bid 0,30
      Bidsize 50.000
      Uhrzeit Datum 09:14 26.04.
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 19:27:04
      Beitrag Nr. 569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.336.076 von ooy am 07.04.11 18:52:18:eek: Da warst du auch investiert, dann wundert mich nicht, dass du bei Kilo laufend nachkaufst.

      Ich habe meine Aktien hier zwar schon fast abgeschrieben, aber andererseits kann es hier jederzeit auch wieder rauf gehen. Bin schon gespannt, wie das endet. Derzeit wird hier leider noch nach Belieben manipuliert ... schön langsam sollten aber alle verkauft haben, die noch was hergeben wollen. Meine Aktien gibts jedenfalls nicht zu diesen Kursen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 19:34:17
      Beitrag Nr. 570 ()
      da hat einer doch glatt die 11.000 stk zu 0,32 weggebissen (Frankfurt, 17:59), ist man nicht mehr gewöhnt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 13:02:14
      Beitrag Nr. 571 ()
      geldseite zieht an:
      Frankfurt:
      Bid 0,33
      Bidsize 10.000
      Uhrzeit Datum 12:23 27.04
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 20:21:44
      Beitrag Nr. 572 ()
      der china-kracher ...
      Der Gewinn werde in den kommenden drei Jahren um 20 bis 30 Prozent pro Jahr steigen :laugh:, sagte 2007 Gongyou-Chef Dong Yanwei. 2006 machte Gongyou umgerechnet 18,7 Mio. € Umsatz bei 2,2 Mio. € Gewinn ..., http://www.vem-aktienbank.de/fileadmin/user_upload/VEM/Medie…
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 21:01:17
      Beitrag Nr. 573 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 08:30:49
      Beitrag Nr. 574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.419.362 von Raymond_James am 27.04.11 21:01:17:cry:
      Ja, solche Berichte habe ich auch noch im Hinterkopf.
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 09:27:02
      Beitrag Nr. 575 ()
      Frankfurt:
      Bid (Geld) 0,36
      Bidsize 9.665
      Uhrzeit Datum 09:19 28.04.
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 13:55:12
      Beitrag Nr. 576 ()
      bid hebt sich
      Frankfurt:
      Bid (Geld) 0,38
      Bidsize 50.000
      Uhrzeit Datum 13:02 28.04.
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 14:04:10
      Beitrag Nr. 577 ()
      es geht weiter ...
      Frankfurt:
      Bid (Geld) 0,40
      Bidsize 10.000
      Uhrzeit Datum 13:59 28.04.
      Avatar
      schrieb am 28.04.11 16:45:46
      Beitrag Nr. 578 ()
      Vorbild für Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd.:

      Der deutsche Holzbearbeitungsmaschinenbauer Homag (Weltmarktführer) arbeitet sich nach und nach aus der Krise und will schon bald wieder an alte Rekorde anknüpfen. Homag will den Gewinn im laufenden Jahr deutlich steigern. "Spätestens 2012 sollte auch wieder die alte Ergebnisqualität vom Vorkrisenniveau erreicht werden", sagt Philipp Leipold von der GBC AG, http://www.daf.fm/video/small-midcap-report-diese-werte-sind…
      Homag-Gewinn je Aktie, reported
      2010 1,16
      2009 -1,32
      2008 2,04
      2007 2,12
      (http://www.boersen-zeitung.de)
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 08:51:47
      Beitrag Nr. 579 ()
      der 50.000er lässt nicht locker ...
      Frankfurt:
      Bid 0,42
      Bidsize 50.000
      Uhrzeit Datum 08:26 02.05
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 09:03:13
      Beitrag Nr. 580 ()
      Der Yuan auf einem Höchststand zum Dollar, China wertet Landeswährung langsam auf, http://www.nzz.ch/finanzen/nachrichten/der_yuan_auf_einem_ho…

      das wird dem buchwert der aktie gut tun
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 09:25:52
      Beitrag Nr. 581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.436.935 von Raymond_James am 02.05.11 09:03:13Alles war wir brauchen würden, wäre etwas mehr Interesse für diesen Wert, dann ist eine Vervielfachung locker wieder drinnen. :look:
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 09:30:28
      Beitrag Nr. 582 ()
      Gerade gesehen:
      Performance im letzen Monat: + 72% :eek: ist ja auch nicht so schlecht.
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 17:53:53
      Beitrag Nr. 583 ()
      die vergessene aktie ... holt auf (Frankfurt)
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 18:18:13
      Beitrag Nr. 584 ()
      Sieht ja nicht schlecht aus, heute schon über 32015 Aktien in Frankfurt und aus Xetra gehandelt bei steigenden Kursen. Gibt es irgendeine Börsenblatt-Empfehlung oder normalisiert sich nur die vorher vorhandene Unterbewertung von selbst?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 19:30:24
      Beitrag Nr. 585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.453.206 von Alfred_Marshall am 04.05.11 18:18:13No recent stories have been published
      There is no recommendation data available
      No data available
      No institutional shareholders have been reported for Gongyou Machines Ltd
      © Thomson Reuters


      Angaben in chinesischer Währung: CNY (RMB) !

      http://markets.ft.com/tearsheets/financialsSummary.asp?s=GMU…
      Avatar
      schrieb am 05.05.11 09:09:33
      Beitrag Nr. 586 ()
      der 50.000er hat die nase wieder vorn:
      Frankfurt:
      Bid (Geld) 0,44
      Bidsize 50.000
      Uhrzeit Datum 09:06 05.05.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 09:30:09
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.455.786 von Raymond_James am 05.05.11 09:09:33
      Die 0,50 haben wir aktuell schon wieder ... :look:
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 17:09:14
      Beitrag Nr. 588 ()
      2010年,面对后金融危机时期全球市场疲软的不利形势,工友集团成功实现总产值和销售收入增长20%以上,外贸出品同比增长近50%,继续稳居国内同行业首位。
      Quelle: http://www.weihai.gov.cn/xw/default.asp?id=414729
      Daher halte ich still und freue mich auf den neuen Geschäftsbericht in Oktober.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 17:34:01
      Beitrag Nr. 589 ()
      Zitat von Alfred_Marshall: 2010年,面对后金融危机时期全球市场疲软的不利形势,工友集团成功实现总产值和销售收入增长20%以上,外贸出品同比增长近50%,继续稳居国内同行业首位。
      ...

      ... kannst Du mir das übersetzen?
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 17:48:48
      Beitrag Nr. 590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.466.454 von Alfred_Marshall am 06.05.11 17:09:14... oder bezieht sich das auf die alten Zahlen, denn der Umsatz 09/10 war gegenüber 08/09 um ca. 20% gestiegen und das Vorsteuerergebnis ca. um 50%?
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 18:15:24
      Beitrag Nr. 591 ()
      Nein, dort steht u.a., dass die Gongyougruppe den Export um fast 50% gesteigert hat, und da der Export in der Vergangenheit deutlich bessere Margen brachte als der chinesische Markt, ist es wahrscheinlich, dass auch der Gewinn der Konzerngesellschaft Asia Gongyou deutlich steigt. Natürlich sollte man bedenken, dass es sich um ungeprüfte Zahlen auf der Website der Stadtregierung von Weihai handelt, welche nicht stimmen müssen und keinerlei Prüfung unterzogen wurden. Aber dass der Kurs auch deutlich steigt, lässt hoffen, dass der Turnaround auf einen guten Weg ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 18:57:03
      Beitrag Nr. 592 ()
      vielleicht erinnert sich ja jemand aus dem management wieder an die aktie oder auch an die eigenen aktien, wie dieser herr: http://www.gongyoumachines.com/edashiji2.asp?id=46

      oder das 10%-aktienpaket, das Orchid Capital Ltd (lead investor beim pre-IPO der Gongyou, http://www.vem-aktienbank.de/index.php?id=806) 2009 wieder abstoßen musste, geistert noch herum und möchte ausgebaut werden ...
      Avatar
      schrieb am 06.05.11 19:07:17
      Beitrag Nr. 593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.466.866 von Alfred_Marshall am 06.05.11 18:15:24... Danke für die Info.
      Avatar
      schrieb am 08.05.11 11:18:21
      Beitrag Nr. 594 ()
      es könnte sein, dass hinter dem 50.000er bid das Gongyou-management steht: im jahr der LIGNA, der weltweit wichtigsten Messe für die Holzindustrie vom 30. Mai bis 03. Juni, lässt sich das dasein als penny-stock schlecht mit dem corporate branding, der festigung der marke "Gongyou" (unten #564), vereinbaren

      hinzu kommt, dass der VDMA (Fachverband Holzbearbeitungsmaschinen) von einer weiter zügigen erholung des Wirtschaftszweigs berichtet, http://www.vdma.org/wps/portal/Home/de/VDMAThemen/Maerkte_un…
      insbesondere Russland als Markt mit einem besonders großen Potenzial zeige seit Monaten wieder eine deutlich positive Entwicklung, was ähnlich auch für die USA gelte

      Chinas Möbelindustrie setzte 2010 32,24% mehr um, http://cnps01.com/Article.aspx?lang=DE&type=4&clsid=63&id=63…
      Bereits jedes zweite in die EU eingeführte Möbel kommt aus China ... damit hält die Exportoffensive aus dem Land des Lächelns offensichtlich an, obwohl man sich doch dort eigentlich auf den Binnenmarkt konzentrieren wollte, http://www.ihb.de/fordaq/news/M%C3%B6bel.M%C3%B6belimport_EU…
      Avatar
      schrieb am 13.05.11 18:18:25
      Beitrag Nr. 595 ()
      Value-Investoren: Geld auch mal liegen lassen, auf keinen Fall aufregende Dinge tun. Aufregung kann teuer werden. Langeweile lohnt sich, http://www.manager-magazin.de/finanzen/boerse/0,2828,762451,…
      Avatar
      schrieb am 17.05.11 13:47:32
      Beitrag Nr. 596 ()
      sendet Gongyou ein lebenszeichen, könnte der kurs wie bei der vergessenen chinesischen aktie unten abgehen (Frankfurt, ISIN SG9999005052, WKN A0MZS3), http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Unterbewertete-Akti…

      Greater China Prec. Comp. Ltd.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.05.11 15:51:50
      Beitrag Nr. 597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.513.950 von Raymond_James am 17.05.11 13:47:32... schau Dir den Chart an: Gongyou hat das bereits im April/Mai gemacht!
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 13:19:10
      Beitrag Nr. 598 ()
      geldseite aufgestockt:
      Frankfurt
      Bid (Geld) 0,41
      Bidsize 92.500 stk
      Uhrzeit Datum 13:02 24.05.
      Avatar
      schrieb am 24.05.11 18:44:18
      Beitrag Nr. 599 ()
      Da hat sich heute doch glatt wer einen 40.000-Stück-Block gegönnt ... :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 09:25:48
      Beitrag Nr. 600 ()
      Frankfurt:
      Bid (Geld) 0,41
      Bidsize 94.250 Stk :D
      Uhrzeit Datum 09:23 25.05.
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 09:55:10
      Beitrag Nr. 601 ()
      ups, die hab ich ja auch noch :laugh: gekauft zu 3,10 Euro :cry: ... Bei denen könnte sich wohl tatsächlich was tun. Auf jeden Fall gibt es nun einen willigen Käufer! :cool:

      Orchid Capital die ehemalige Muttergesellschaft hat mich auch vor paar Wochen sehr positiv überrascht, schaut euch da mal den Chart an! Bin da, man glaubt es kaum, sogar im Gewinn obwohl ich das Invest schon als wertlose Depotleiche abgeschrieben hatte... Gongyou mach es ebenso! :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 22:21:13
      Beitrag Nr. 602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.552.848 von level2trader am 25.05.11 09:55:10gehört zwar nicht hierher, aber: orchid hat ja einiges vor, lies auf der hp nach:
      http://orchidcapital.net - nachricht vom 14.3.2011 MOU
      mal sehen, was daraus wird, wandlung beginnt ja in kürze, und ich beobachte die umsätze, die letzen jahre,.. will nicht pushen, nur informieren,..
      lg eg
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 13:15:15
      Beitrag Nr. 603 ()
      Ich denke mal Gongyou hat gute Chancen ein ebenso erfolgreiches Comeback zu landen. Die Bewertung ist ein Witz, es muss nur die Transparenz erhöht werden und dann geht das Teil richtig ab. :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.06.11 17:23:37
      Beitrag Nr. 604 ()
      Zitat von Raymond_James: ... hinzu kommt, dass der VDMA (Fachverband Holzbearbeitungsmaschinen) von einer weiter zügigen erholung des Wirtschaftszweigs berichtet, http://www.vdma.org/wps/portal/Home/de/VDMAThemen/Maerkte_un…, insbesondere Russland als Markt mit einem besonders großen Potenzial zeige seit Monaten wieder eine deutlich positive Entwicklung, was ähnlich auch für die USA gelte

      07.06.2011
      Die Homag Group AG konnte auf der Branchenleitmesse Ligna einen neuen Auftragsrekord einfahren. Wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, konnte die bisherige Bestmarke aus dem Jahr 2007 um rund 20 Prozent übertroffen werden. Gegenüber der letzten Messe 2009 stieg der Auftragseingang sogar um fast 50 Prozent, teilte der Spezialist für Maschinen und Anlagen für die holzbearbeitende Industrie weiter mit.
      Aufgrund der überdurchschnittlich vielen intensiven Gespräche und der hohen Zahl der neuen Angebote rechnet Vertriebsvorstand Jürgen Köppel auch mit einem sehr guten Nachmessegeschäft. "Besonders stark war die Nachfrage nach Angeboten aus den etablierten europäischen Märkten sowie aus Ländern der BRIC-Staaten", so Köppel. "Insgesamt konnten wir Besucher aus 90 Nationen auf unseren beiden Messeständen begrüßen."
      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Homag-Group-mit-neu…
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 09:39:46
      Beitrag Nr. 605 ()
      Die 40.000 Stück bei 0,47 wurden heute schon weggeputzt ...

      Schön, dass hier wieder etwas Leben reinkommt ... :look:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 16:30:04
      Beitrag Nr. 606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.654.019 von schnitzale am 16.06.11 09:39:46Interessant, solche Umsätze hatte wir schon seit zwei Jahren nicht mehr ... :cool:

      Betragsmäßig zwar noch nicht so berühmt ... aber ich glaube nicht, das hier nur Kleinanleger zugegriffen haben. Bin gespannt, wie das weitergeht ... :look:
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 17:17:08
      Beitrag Nr. 607 ()
      schön wär´s, wenn wir diese studie hätten (leider chinesisch):

      2011-2015 China’s Wood Processing Machinery Market, Research Report
      [Publication Date 2011.06.11]
      http://baogao.chinabaogao.com/jixie/110710110710.html


      in Section VIII wird Gongyou Machines besprochen:
      第六节 山东工友集团股份有限公司
      一、企业概况
      二、企业主要经济指标分析
      三、企业盈利能力分析
      四、企业偿债能力分析
      五、企业运营能力分析
      六、企业成长能力分析

      übersetzt:
      Gongyou Machines Ltd., Shandong:
      First, Company Profile
      Second, Business analysis of key economic indicators
      Third, Corporate profitability analysis
      Fourth, Corporate solvency analysis
      Fifth, Ability to analyze business operations
      Sixth, Enterprise development capacity analysis
      Charts Gongyou:
      图表:山东工友集团股份有限公司主要经济指标走势图
      图表:山东工友集团股份有限公司经营收入走势图
      图表:山东工友集团股份有限公司盈利指标走势图
      图表:山东工友集团股份有限公司负债情况图
      图表:山东工友集团股份有限公司负债指标走势图
      图表:山东工友集团股份有限公司运营能力指标走势图
      图表:山东工友集团股份有限公司成长能力指标走势图

      übersetzt:
      Main Economic Indicators Graph
      Income Chart
      Profitability index chart
      Liabilities map
      Debt indicators Chart
      Operational capability index chart
      Growth capability index chart
      Avatar
      schrieb am 17.06.11 09:53:18
      Beitrag Nr. 608 ()
      In den Kapitel wird Shandong Gongyou Ji Tuan (die Gongyou-Gruppe) besprochen. Gongyou Machines Ltd. ist ja über die 100% Beteiligung an der Asia Gongyou (Weihai) Co. Ltd. ein Teil der Gruppe, aber mit etwas anderen Eigentümberstruktur. Im Moment scheint die Gruppe kein großes Interesse daran zu haben, den Kurs der Gongyou Machines anzuschieben, da es nur die sehr schlechte Website und nur einmal pro Jahr einen Geschäftsbericht gibt, ansonsten praktisch keine Neuigkeiten. Die Gebäude, die Asia Gongyou nutzt, müssen außerdem von der Gongyou Gruppe für 4 Mio. RMB gemietet werden, ab 2014 oder 2015 sollen diese Kosten dann nach tatsählichen Aufwand ermittelt werden. Insgesamt würde ich davon ausgehen, dass die Gongyou Gruppe mit gleichen Chef wie Gongyou Machines im Prinzip viele Möglichkeiten hat, den Gewinn von Gongyou Machines nach der eigenen Interesseneslage entweder klein werden zu lassen oder aufzublasen. Bleibt zu hoffen, dass unternehmensnahe Kreise jetzt nach für nach die Aktien von dem Markt zusammenkratzen und dann den Kurs durch die Decke gehen lassen, wenn der Free-Float ganz klein ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.06.11 22:06:36
      Beitrag Nr. 609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.660.296 von Alfred_Marshall am 17.06.11 09:53:18stimmt, man muss die drei auseinander halten:
      Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd.[ 亚洲工友 ( 威海 ) 有限公司 ], ein verbundenes unternehmen der Shandong Gongyou Group Co., Ltd. [ 山东工友集团股份有限公司 ], http://www.gongyou.com/english/, und die (zwischengeschaltete) Gongyou Machines Ltd. [ 工友机械有限公司 ], Singapur, http://www.gongyoumachines.com/ezuzhi.asp

      cash-pooling (s. unten #561):
      viele konzerne bündeln die konzernliquidität in konzerngesellschaften, meist in der konzernobergesellschaft (finanzierungsholding), es kann aber auch eine finanzkräftige konzerntochter wie die börsennotierte Gongyou Machines Ltd. oder deren tochter Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd. sein, die das cash-pooling besorgt
      unter den drei konzerngesellschaften bestehen sowohl kunden- und lieferanten- als auch reine darlehensbeziehungen
      Gongyou Machines Ltd bzw. Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd treten vor allem als dalehens g e b e r in erscheinung (per saldo in höhe von RMB58mio =€6mio zum 30.06.2010)
      Avatar
      schrieb am 17.06.11 23:06:16
      Beitrag Nr. 610 ()
      Zitat von Alfred_Marshall: ... die Gongyou Gruppe... im Prinzip viele Möglichkeiten hat, den Gewinn von Gongyou Machines nach der eigenen Interesseneslage entweder klein werden zu lassen oder aufzublasen ...

      eine gewinnverschiebung im Gongyou-konzern ist für die chinesen uninteressant, davon hätte keiner was
      der konzern ist ausschließlich an liquidität interessiert, wie der börsengang 2007 und die exzessive darlehensvergabe der Gongyou Machines gezeigt haben
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.11 08:20:01
      Beitrag Nr. 611 ()
      Die Holzverarbeitungsmaschinen von Gongyou sind heiß begehrt

      Bei dem Value-Schnäppchen Gongyou können Sie aktuell 73% unter Buchwert einsteigen und leicht 268% verdienen!


      China – Maschinenbau


      Bei meiner Chinareise im Februar

      besuchte ich unter anderem

      den Holzmaschinenhersteller

      Gongyou Machines. Der Wert

      war seit dem Börsengang vor 4

      Jahren völlig in Vergessenheit geraten.

      Dabei zeigt sich fundamental,

      dass das Unternehmen die Ertragswende

      geschafft hat. Deshalb

      ist der aktuelle Kursabschlag

      von 73% auf den stabilen Buchwert

      von 1,50 Euro vollkommen

      übertrieben. Bei so einem Value-

      Schnäppchen sollten Sie jetzt zumindest

      mit einer Anfangsposition

      einsteigen, um sich das

      Spitzenkurspotenzial von bis zu

      376% zu sichern.


      Die Gongyou Machines ist ein

      Value-Schnäppchen

      Um Erfolg an der Börse zu haben, ist

      es entscheidend zu wissen, dass vor

      allem im günstigen Einkauf von Qualitätswerten

      der Gewinn liegt. Keiner

      beherrscht dieses Metier besser als

      der superreiche Multimilliardär Warren

      Buffett. Seine größten Gewinne

      machte er nicht, wie vielfach behauptet

      wird, mit typischen Standardwerten

      wie Coca Cola oder Johnson &

      Johnson, sondern vielfach mit mittelständischen

      Unternehmen. Dabei

      schaut er glasklar und fokussiert auf

      das Geschäft – alles andere spielt keine

      Rolle für ihn. So kaufte er einmal

      ein total langweiliges Möbelgeschäft

      von einer Unternehmerin, einer Immigrantin,

      die nicht einmal lesen

      konnte, aber lokaler Marktführer war.

      Dieses Investment hat sich verhundertfacht.

      Der Maschinenbauer Gongyou, den

      ich bei meiner letzten Chinareise besichtigt

      habe, erfüllt alle Voraussetzungen

      einer typischen Warren Buffett-

      Aktie. Ein Unternehmen mit einem

      vermeintlich langweiligen Geschäftsmodell

      in der Holzverarbeitung

      stellt kostengünstig und margenstark

      Produkte her, die man in einem

      stetig wachsenden Marktumfeld verkaufen

      kann. Die außergewöhnlich

      gute lokale Marktposition verhinderte

      zudem erfolgreich den Markteintritt

      von Konkurrenten. Die Aktie erfüllt

      alle meine Voraussetzungen für

      eine sensationell günstige Value-Anlage.

      Obendrein kommt diese einmalige

      Gelegenheit mit der seltenen

      Möglichkeit, dass Sie die Aktien aktuell

      sogar 73% unter ihrem Buchwert

      kaufen können.


      Großer, weltweit bedeutender

      Marktführer aus China

      Die Gongyou ist kein Kleinunternehmen

      mehr. Zum Unternehmen gehören

      1.260 Mitarbeiter. Man ist in 40

      Weltmärkten vertreten, wobei man

      sich aktuell auf die wachstumsstarken

      Regionen China, Russland, Indonesien

      und Brasilien und damit auf die

      wichtigsten Holzverarbeitungsmärkte

      der Welt konzentriert.

      Die Bewertung ist geradezu

      aberwitzig tief

      Es kommt nicht alle Tage vor, dass

      ein Unternehmen grundlos unterhalb

      seines Buchwertes gehandelt wird.

      Meistens liegt der Grund in einem defizitären

      Geschäft, das die Substanz

      des Unternehmens auffrisst. Doch bei

      Gongyou ist dies nicht der Fall. Das

      Unternehmen war vor der Finanzkrise

      nicht nur profitabel, sondern

      wuchs sogar mit erheblichen Wachstumsraten

      von durchschnittlich 25%

      jährlich. Durch die hohe Profitabilität

      zeichnete sich Gongyou zum Börsengang

      vor 4 Jahren mit einem KGV

      von nur 9 aus. Das Geschäftsjahr

      2007/2008 war sogar das beste Firmenjahr

      in der Geschichte mit einem

      Jahresnettogewinn von 35 Mio. Yuan,

      umgerechnet 3,5 Mio. Euro.

      Doch dann kam die schwere Finanzkrise

      2008/09. Bei Gongyou kam erschwerend

      hinzu, dass man seinen

      Export vor allem auf das benachbarte

      Russland konzentrierte. Russland

      ist der größte Holzlieferant Chinas

      und war ein beliebter Käufer

      der Holzbearbeitungsmaschinen von

      Gongyou.

      Die Finanzkrise und der heftig gefallene

      Ölpreis brachten die Bestellungen

      und Auslieferungen nach Russland

      zum Erliegen. Nun war Gongyou

      vollkommen auf den Binnenmarkt

      angewiesen. Die Umsätze brachen

      um 1/3 weg und der Gewinn

      löste sich auf. Doch der hohe Substanzwert

      von knapp 1,50 Euro blieb

      über die letzten 3 Jahre dennoch konstant.

      Für die Börse ist dies zu wenig.

      Deshalb brach die Aktie über Gebühr

      ein und wird noch immer bei 0,40

      Euro und damit mit einem ungewöhnlich

      hohen Abschlag auf ihren

      Buchwert gehandelt. Doch meine Erfahrung

      lehrt, dass solche Phasen extremer

      Unterbewertung nicht lange

      anhalten werden. Bei meinen Recherchen

      vor Ort traf ich auf hochinteressante

      Informationen, die mir bestätigen,

      dass die Wende schon in vollem

      Gange ist. Deshalb habe ich Ihnen

      vorab schon vor 8 Wochen im per EMail

      erscheinenden Aktionspapier

      den Einstieg zu enorm günstigen 0,40

      Euro empfohlen.

      Ertragswende geschafft

      Der VDMAbeziffert den Nachfrageeinbruch

      bei Holzmaschinen im Krisenjahr

      2009 auf deutliche 38%, also

      4,7 Mrd. Euro. Demnach schnitt die

      Gongyou mit einem Umsatzrück-

      gang von nur 34% sogar etwas besser

      als die Gesamtbranche ab. Dies

      erlaubte dem Unternehmen, weitere

      Marktanteile zu gewinnen. In 2010

      wuchs man bereits wieder um 19%

      und auch für das am 30. Juni endende

      Geschäftsjahr erwarte ich, ausgehend

      vom Hauptabsatzmarkt China,

      solide Zahlen mit etwa 10% Wachstum.

      Denn die Unternehmensleitung

      bestätigte mir bei meinem Besuch,

      dass die China-Kapazitäten voll ausgelastet

      seien. Dank dieses soliden

      Binnenmarktes hat Gongyou die Ertragswende

      mittlerweile geschafft.

      Schon der Jahresbericht 2010 weist

      eine deutliche Bruttoertragssteigerung

      von 11,7 auf 18,1 Mio. Yuan

      aus. Beim Nettogewinn stand nur

      noch ein Minus von 1,5 Mio. Yuan,

      nach einem Verlust von 14 Mio. Yuan

      in 2009. Damit haben sich die Verluste

      um 90% geschmälert.

      Dank eines effizienten Forderungsmanagements

      wurden im operativen

      Geschäft sogar wieder positive Cash-

      Flows erzielt. Auch der Kassenbestand

      stieg trotz des leichten Buchverlustes

      um 50 Mio. Yuan (umgerechnet

      5 Mio. Euro) an. Damit war

      das Überleben des Unternehmens zu

      keinem Zeitpunkt gefährdet und der

      hohe Nettobuchwert von 141 Mio.

      Yuan (umgerechnet 14 Mio. Euro

      oder 1,47 Euro pro Aktie) blieb konstant.

      Ich erwarte bereits zu dem im

      September kommenden Geschäftsjahresabschluss,

      dass sich die Gewinnsituation

      weiter deutlich verbessert

      haben wird. Dies wurde mir vom

      Management auch hinter vorgehalte-

      Die Aktien von Gongyou blieben längere Zeit unbeachtet. In den letzten Wochen zeigte sich erstmals

      eine höhere Handelsaktivität, die vor allem auf die Spekulationen hinsichtlich der Ertragswende

      und den hohen Substanzwert von 1,47 ? pro Aktie zurückzuführen ist. Kaufen Sie aber strikt

      limitiert, da aktuell nur wenige Aktionäre bereit sind, zu diesen Schnäppchenkursen zu verkaufen!

      Kursverlauf von Gongyou Mashines in den letzten 12 Monaten

      Die Gongyou Machines ist ein Holzverarbeitungsmaschinenproduzent aus dem nördlichen China.

      Die Maschinen werden vor allem in China abgesetzt. Aber man verfügt über zahlreiche Vertriebspartner

      und kann damit 40 Länder beliefern. Allerdings konzentriert man sich zurzeit vollkommen

      auf den chinesischen Heimat- und den nahe gelegenen russischen Exportmarkt. Künftig sind jedoch

      verstärkte Vertriebsaktivitäten in der EU möglich. Aktuell steht man in einer Turnaroundsituation.

      Diese sollte sich mit dem Geschäftsjahresabschluss 2010 manifestieren, den ich bis September

      erwarte.

      WKN: A0LF6J

      ISIN: SG9999002927

      Marktkapitalisierung:

      39 Mio. RMB

      Umsatz 09: 120 Mio. RMB

      Umsatz10: 140 Mio. RMB

      Nettogewinn 09: -15 Mio. RMB

      Nettogewinn 10: -1,5 Mio. RMB

      KUV 10: 0,3

      Wechselkurs: 1 Euro = 9,7 RMB

      Wachstum pro Jahr: 10–20%

      Dividendenrendite: –

      1. Kursziel: 1,47 Euro

      Kurspotenzial: 268%

      Kauflimit: 0,50 Euro

      Kurs aktuell

      (Frankfurt): 0,40 Euro

      Risiko/Stopp: 0,25 Euro

      Risikoklasse: Spekulativ

      Anlagekategorie: Chancenliste

      Max. Depotanteil: 3%

      Profil: Gongyou Machines

      Sobald sich die Exporte erholt haben

      und das Unternehmen Nettoumsatzrenditen

      zwischen 10 und 20%

      erzielt, wird der Aktienkurs längst

      nicht mehr so tief stehen wie heute.

      Mindestens der Buchwert von 1,47

      Euro ist dann ein realistisches

      1. Kursziel für die nächsten 12 bis

      18 Monate und damit können Sie

      locker 268% verdienen. Bei 10%

      Nettomarge und Erlössteigerung um

      20 bis 30% durch den Export wären

      bei einem KGV von 5 bis 10 sogar

      leicht Kurse von bis zu 1,90 Euro

      möglich. Dies entspricht einem

      Kurspotenzial von 376%. Wobei

      ich diesen Anstieg allerfrühestens

      bis in 2 Jahren erwarte. Die Ertragswende

      hat zwar begonnen, benötigt

      aber in einer so langsamen

      und zyklischen Branche durchaus

      2 Jahre.

      Wenn Sie nach meiner E-Mail-Eilmeldung

      vom 24. Mai noch nicht

      gekauft haben, dann kaufen Sie die

      Gongyou Machines jetzt an der

      Frankfurter Börse mit einem Kauflimit

      von 0,50 ?. Setzen Sie bitte den

      Stoppkurs bei 0,25 ?. In den nächsten

      12 bis 18 Monaten sollte der

      Kurs bis auf 1,47 ? steigen, was einem

      Kurspotenzial von 268% entspricht.

      ner Hand bestätigt, wenngleich man

      sich dort mit konkreten Aussagen

      stark zurückhielt. Deshalb kann ich

      für gute Zahlen im September keine

      Garantie geben. Für die nächsten 2

      Jahre spricht absolut nichts dagegen,

      dass sogar wieder eine vollkommen

      normale Profitabilität zwischen 20

      und 30 Mio. Yuan bzw. 2 bis 3 Mio.

      Euro Nettogewinn erreicht wird.

      Dies entspräche dann einem extrem

      günstigen KGV von lediglich 2.


      hab ich per email weitergeleitet bekommen, weiss jemand wo das erschienen ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.11 14:30:41
      Beitrag Nr. 612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.665.313 von level2trader am 18.06.11 08:20:01habe sämliche zahlen dieser email überprüft, soweit sie nicht in die zukunft gerichtet sind, sie sind alle korrekt

      kleinere abweichungen habe ich unten in roten eckigen klammern vermerkt, dabei habe ich den heutigen devisenkurs 1 Chinese yuan (RMB) / Euro = 0,108 zugrunde gelegt

      >> ... Durch die hohe Profitabilität zeichnete sich Gongyou zum Börsengang vor 4 Jahren [30.03.2007] mit einem KGV von nur 9 [erstnotiz €3,20 / €0,34 reported EpS 2006/2007 nach damaligem währungskurs] aus. Das Geschäftsjahr 2007/2008 [2006/2007] war sogar das beste Firmenjahr in der Geschichte mit einem Jahresnettogewinn von 35 Mio. Yuan, umgerechnet 3,5 [3,35 nach damaligem währungskurs] Mio. Euro..
      ... der hohe Substanzwert von knapp [über] 1,50 Euro blieb über die letzten 3 Jahre ... konstant [je aktie 2007/2008: €1,73, 2008/2009: €1,58, 2009/2010: €1,56, jeweils zu heutigem währungskurs]
      ... der Kassenbestand stieg trotz des leichten Buchverlustes um 50 [19,6 nach abzug des 12-monats-R&D-kredit (RMB30mio)] Mio. Yuan ... an.
      ... der hohe Nettobuchwert von 141 [142] Mio. Yuan (umgerechnet 14 [15,3] Mio. Euro oder 1,47 [1,56] Euro pro Aktie) blieb konstant.
      Marktkapitalisierung: 39 [40,5 bei kurs €0,40] Mio. RMB
      Nettogewinn 09: -15 [-14,0] Mio. RMB
      Nettogewinn 10: -1,5 [-1,6] Mio. RMB
      Wechselkurs: 1 Euro = 9,7 [9,2663 am 18.06.2011] RMB <<


      datenquelle ist http://www.gongyoumachines.com/2006.asp :

      1 Chinese yuan (RMB) / Euro = 0,108 [18.06.2011]
      buchwert:
      2006/2007: RMB144,1mio = €15,5 = €1,59 je aktie
      2007/2008: RMB157,5mio = €17,0 = €1,73 je aktie
      2008/2009: RMB143,5mio = €15,5 = €1,58 je aktie
      2009/2010: RMB141,9mio = €15,3 = €1,56 je aktie
      umsatz:
      2005/2006: RMB193mio = €21mio
      2006/2007: RMB203mio = €22mio
      2007/2008: RMB180mio = €19mio
      2008/2009: RMB120mio = €13mio
      2009/2010: RMB143mio = €15mio
      bruttogewinnspanne:
      2005/2006: 22,9%
      2006/2007: 25,5%
      2007/2008: 19,2%
      2008/2009: 9,8%
      2009/2010: 12,7%
      nettogewinn:
      2005/2006: RMB33,7mio = €3,6mio = €0,37 je aktie
      2006/2007: RMB34,6mio = €3,7mio = €0,38 je aktie
      2007/2008: RMB13,3mio = €1,4mio = €0,15 je aktie
      2008/2009: minus RMB14,0mio= - €1,5mio = - €0,15 je aktie
      2009/2010: minus RMB1,6mio= - €0,17mio = - €0,017 je aktie
      Avatar
      schrieb am 18.06.11 20:10:53
      Beitrag Nr. 613 ()
      Zitat von level2trader: >> Beim Nettogewinn (2010) stand nur noch ein Minus von 1,5 Mio. Yuan, nach einem Verlust von 14 Mio. Yuan in 2009. Damit haben sich die Verluste um 90% geschmälert <<

      der verfasser der kaufempfehlung hätte noch erwähnen können, dass der kleine verlust 2009/2010 (- €0,017 je aktie) durch forderungsverluste entstanden ist (impairment of trade receivables charged to income statement, vgl. Auditors Report 2010, seite 22)
      denn 2009/2010 mussten mehr überfällige forderungen aus lieferungen und leistungen (debitoren) wertberichtigt (abgeschrieben) werden als in den vorjahren (2009/2010: RMB5,2mio, 2008/2009: RMB0,02mio, 2007/2008: RMB1,8mio, 2006/2007: RMB3,8mio)

      ohne diese forderungsverluste wäre 2009/2010 ein nettogewinn von RMB3,6mio erzielt worden, was einem gewinn je aktie von €0,04 entsprochen hätte (s. unten #560)

      (für den, der´s nachrechnen will: die aktienzahl beträgt 9,8mio)
      Avatar
      schrieb am 18.06.11 21:16:04
      Beitrag Nr. 614 ()
      Zitat von level2trader: >> Die Holzverarbeitungsmaschinen von Gongyou sind heiß begehrt ... <<

      die marke "Gongyou" ist ohne zweifel populär und die vielfalt der produkte lässt keine wünsche offen
      siehe dazu eine neuere (englischsprachige) website: http://www.woodworkmachinecn.com/

      Our brand "Gongyou" has been a widely known and highly popular brand in our domestic market since the early 1990's. In 2004, the "Gongyou" trademark was named as one of the :Top 10 Industry Brands in China" by Brand Net and China Quality, as well as one of the :Most Famous Trademarks" in Shandong Province by Shandong AIC.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 11:48:08
      Beitrag Nr. 615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.666.759 von Raymond_James am 18.06.11 21:16:04Die Homepage schaut recht gut aus, vor allem macht sie die Akie etwas "greifbarer".

      Auch die Umsätze sind nach wie vor vorhanden ... :look:
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 13:49:10
      Beitrag Nr. 616 ()
      - hohe ausstehende forderungen
      - nahmen kredit auf, obwohl angeblich in geld schwimmend
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 13:50:29
      Beitrag Nr. 617 ()
      china-aktie eben
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 13:52:00
      Beitrag Nr. 618 ()
      48.000 im ASK...
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 14:46:14
      Beitrag Nr. 619 ()
      Die meisten Forderungen sind überfällig laut Geschäftsbericht zum 30.06.2010:

      Trade Receivables:
      - not past due and not impaired 4,460,000 CNY
      - past due but not impaired 59,349,590 CNY

      Trade Receivables past due:
      - less than 3 months 17,254,494
      - 3 months to 6 months 6,921,915
      - more than 6 months 35,173,181



      Fazit:
      - sieht so aus, als könnten weitere Forderungsabschreibungen in den nächsten Jahren das Ergebnis beinträchtigen
      - toller Buchwert :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 14:56:28
      Beitrag Nr. 620 ()
      Sind halt schon recht alte Zahlen ... im Juni vor einem Jahr gab es da sicherlich noch mehr Probleme mit offenen Forderungen. Neuere Zahlen gibt es aber leider noch nicht - vielleicht kommt ja bald was.

      Zumindest den Umsatzanstieg kannst du aber nicht abstreiten, ich glaube nicht, dass ein privater momentan über 100.000 Gongyou-Aktien kauft. :p

      Das nährt die Hoffnung in mir, dass Gongyou dieses tiefe Kursniveau bald verlassen könnte. Insofern sehr positiv, da ich Gongyou insgeheim schon abgeschrieben hatte. Mal sehen, vielleicht kommt ja eine positive Überraschung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 15:07:13
      Beitrag Nr. 621 ()
      Related parties refer to companies incorporated in People's Republic of China which certain directors have substantial control over its business and financial operations.
      The amounts owing by / (to) related parties are unsecured, interest free and are repayable on demand as follow:

      Amounts Receivable - Trade 7,323,290
      Amounts Receivable - Non-Trade 62,994,039


      Cash & Cash Equivalents: 54,556,488

      Short term loan - secured: 30,000,000 (Zinssatz 6,372% p.a.)


      Fazit:
      Man hat laut Bilanz 54,556,488 CNY flüssige Mittel. Davon resultieren 30,000,000 aus einem Kredit zu 6,372% p.a. Gleichzeitig hat man aber ca. 70,000,000 zinslos und ungesichert an Firmen der Direktoren ausgereicht.
      China-style Management eben. :laugh: Da war doch was in den letzten Wochen. ;)
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 15:09:26
      Beitrag Nr. 622 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.677.386 von schnitzale am 21.06.11 14:56:28Umsatzanstieg kommt scheinbar nicht von ungefähr.
      Level2trader hat anscheinend einen E-Mail-Push erhalten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 15:13:16
      Beitrag Nr. 623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.677.458 von Kaufangebot am 21.06.11 15:09:26
      E-Mail-Push gibt es haufenweise - ich glaube nicht, dass jemand hier große Blöcke von Gongyou deshalb kauft. Ich ignoriere solche Mails überhaupt grundsätzlich.

      Das erklärt wohl nicht, warum es nach jahrelangen Dahinvegetieren wieder etwas neuen Schwung gibt, zum Zocken für Private ist Gongyou wohl doch etwas zu riskant ... ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 15:17:42
      Beitrag Nr. 624 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.677.476 von schnitzale am 21.06.11 15:13:16Ich ignoriere solche Mails überhaupt grundsätzlich.

      Warum wird Spam versendet? Weil es funktioniert.
      98% der Spammails werden ignoriert. Reicht doch wenn 2% ans Kaufen denken. Du musst nur genügend Mails versenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 16:01:51
      Beitrag Nr. 625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.677.507 von Kaufangebot am 21.06.11 15:17:42
      Das stimmt schon, nur würden dann wohl viele kleiner Positionen von Gongyou kaufen ... es waren aber teilweise recht große Blöcke. Glaube deshalb nicht, dass der Umsatzanstieg von Gongyou was mit solchen Mails zu tun hatte.
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 17:35:59
      Beitrag Nr. 626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.664.940 von Raymond_James am 17.06.11 23:06:16Die Gewinnverschiebung scheint für Gongyou interessant zu sein, warum sollte man sonst wie von Kaufangebot erläutert 70 Mio. CNY zinslos und ungesichert verleihen und gleichzeitig 30 Mio. CNY für 6,373% p.a. aufnehmen?
      Auch wird meines Erachtens nach mit den Mietpreisen für die Grundstücke von den Gebäuden der Gongyou Gruppe getrickst, so sah das alte Comitment von 2005 vor, dass von 1. Januar 2007 bis 31.12.2009 1 Mio. RMB pro Jahr an die Shandong Gongyou Group gezahlt werden muß. Obwohl sich Gongyou Machines dannach viel schlechter entwickelte hatte als prognostiziert, wurde das Comitment geändert, sodaß ab 15. April 2008 4 Mio. CNY pro Jahr an Miete gezahlt werden mußten (siehe GB http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2009930759… Seite 26 für neues Comitment und http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913… Seite 19 für alten Comitment. Somit wurden praktisch 3 Mio. CNY "verschenkt" bzw. aus Gründen, die ich nicht kenne, abgezwackt. Aufgrund der Tatsache, dass im April 2009 mehr als 400.000 Aktien bei ca. 30 Cents in Frankfurt verkauft wurden, stellt sich für mich die Frage, ob diese von Orchid waren. Hat jemand eine Info, wo der Verkaufspreis für Orchid lag?
      Auch Frage ich mich, ob dieses Aktienkapaket was mit den zu tun hat, was Dong Yanwei am 08. April zu 25 Cent außerbörslich gekauft hat (siehe http://www.gongyoumachines.com/edashiji2.asp?id=46), und an wem die Aktien später ohne irgendeine DD-Mitteilung verkauft wurden (am 30.06.2009 waren die Aktien lt. GB noch im Besitz von Dong Yanwei, ein Jahr später hatte er und auch andere Direktoren die Aktien laut Report http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842… nicht mehr).
      Da jetzt offenbar Pusher-Emails aufgetaucht sind (wohlgemerkt nach dem Kursanstieg auf ca. 40 Cents) und sich der Kurs trotz der dadurch erezugten höheren Nachfrage mit höheren Handelsvolumen nicht weiter erhöht, da hier ständig auch nach Tagen mit großen Handelsvolumina wieder große Blöcke angeboten werden, lässt die Spekulation zu, dass hier noch einiges an Material bei diesen Kursen abgeladen werden soll, was vielleich bei 25-30 Cents gekauft wurde, aber wirklich nur eine Vermutung.
      Dennoch habe ich meinen kleinen Bestand behalten, da durch das verbesserte Marktumfeld es durchaus zu einen guten Gewinn kommen könnte, v.a. dann, wenn die Gongyou-Gruppe nicht zuviel rauszieht, ich glaube nicht, dass der Kurs schnell wieder auf unter 30 Cent fällt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.11 20:54:15
      Beitrag Nr. 627 ()
      Zitat von Kaufangebot: man (hat) ca. 70,000,000 zinslos und ungesichert an Firmen der Direktoren ausgereicht ... China-style Management eben

      du hast es dir zu leicht gemacht

      forderungen/verbindlichkeiten gegenüber konzerngesellschaften (related parties)
      -- Auditor´s Report, page 23 [8] --
      31.12.2010

      trade (lieferungen und leistungen):
      RMB7,3mio forderungen
      ./. RMB0,0mio forderungen/verbindlichkeiten gegenüber tochtergesesellschaft Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd (page 24 [10])
      ./. RMB10,3mio verbindlichkeiten schwestergesellschaft(en) (fälligkeit max. 1 jahr, page 31 [22d])
      = per saldo RMB3,0 verbindlichkeiten gegenüber schwestergesellschaft(en)

      non-trade (darlehen):
      RMB63mio forderungen
      ./. RMB23,4mio (2009: RMB110,5mio !) forderung an muttergesellschaft Contented Enterprises Ltd. (page 24 [9])
      ./. RMB0,0mio forderungen/verbindlichkeiten gegenüber tochtergesesellschaft Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd (page 24 [10])
      ./. RMB4,8mio verbindlichkeiten gegenüber schwestergesellschaft(en) (fälligkeit max. 1 jahr, page 31 [22d])
      = per saldo RMB34,8mio forderungen an schwestergesellschaft(en) [cash pooling, unten #561, #609)]
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.11 21:07:39
      Beitrag Nr. 628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.678.621 von Alfred_Marshall am 21.06.11 17:35:59a loan granted for Research and Development purposes of RMB 30 million, http://www.firmenpresse.de/pressinfo272558.html, ist für kleine firmen in China eine der wenigen möglichkeiten, überhaupt an einen bankkredit zu kommen, den lässt man nicht sausen

      (gebäude)mieten werden im konzern zu marktüblichen verrechnungspreisen abgerechnet ('Dealing-at-Arm's-Length-Grundsatz')
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.11 21:12:36
      Beitrag Nr. 629 ()
      folgende aktuelle, ausführliche, aber teuere studie zu Gongyou Machines könnte das interesse an der aktie befördert haben: http://pdf.marketpublishers.com/23/gongyou_machines_ltd_swot…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.11 21:36:26
      Beitrag Nr. 630 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.685.856 von Raymond_James am 22.06.11 20:54:15correction:

      non-trade (darlehen):
      RMB63mio forderungen
      + RMB0,02mio forderung an muttergesellschaft Contented Enterprises Ltd. (page 24 [9])
      + RMB0,0mio forderungen/verbindlichkeiten gegenüber tochtergesesellschaft Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd (page 24 [10])
      ./. RMB4,8mio verbindlichkeiten gegenüber schwestergesellschaft(en) (fälligkeit max. 1 jahr, page 31 [22d])
      = per saldo RMB58,2mio forderungen an schwestergesellschaft(en) [cash pooling, unten #561, #609)]

      ! es werden verzugszinsen verlangt, wie die kapitalflussrechnung auf page 9 zeigt (umgliederung von RMB2.573.240 Interest Income in Net Cash Flows From Operating Activities) !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 13:50:19
      Beitrag Nr. 631 ()
      Zitat von Kaufangebot: Die meisten Forderungen sind überfällig laut Geschäftsbericht zum 30.06.2010:
      Trade Receivables:
      past due but not impaired 59,349,590 CNY
      (- less than 3 months 17,254,494
      - 3 months to 6 months 6,921,915
      - more than 6 months 35,173,181)
      Fazit: sieht so aus, als könnten weitere Forderungsabschreibungen in den nächsten Jahren das Ergebnis beinträchtigen

      völlig richtig, folglich ergab sich 2009/2010 eine hohe abschreibungs(impairment)quote auf debitoren (trade receivables)
      sie betrug RMB5,2mio ("charged to income statement"), d.s. sind ca. 7% des g e s a m t e n durchschnittlichen debitorenbestands 2009/2010 (ca. RMB70-75mio), vgl. Auditors´report, page 22, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…

      nach ablauf der üblichen drei monate werden für fällige kundenforderungen (debitoren) offenbar verzugszinsen von durchschnittl. 3-4% verlangt, wie die kapitalflussrechnung auf page 9 des Auditors´report 2010 zeigt (umgliederung von RMB2,6mio Interest Income in Net Cash Flows From Operating Activities)
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 14:44:24
      Beitrag Nr. 632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.686.062 von Raymond_James am 22.06.11 21:36:26per saldo RMB58,2mio forderungen an schwestergesellschaft(en)

      Ich mach mir jetzt nicht die Mühe Deine Berechnung zu überprüfen, da mein Kritikpunkt durch Deine Berechnung nur unwesentlich relativiert wurde.

      "Schwestergesellschaften" scheint eine Verharmlosung von Dir zu sein. Die Direktoren und nicht die Gesellschaft haben Kontrolle über diese Firmen, an welche die zinslosen und ungesicherten Kredite vergeben wurden.

      Related parties refer to companies incorporated in People's Republic of China which certain directors have substantial control over its business and financial operations.
      The amounts owing by / (to) related parties are unsecured, interest free and are repayable on demand as follow:

      Amounts Receivable - Trade 7,323,290
      Amounts Receivable - Non-Trade 62,994,039


      Cash & Cash Equivalents: 54,556,488

      Short term loan - secured: 30,000,000 (Zinssatz 6,372% p.a.)


      Fazit:
      Man hat laut Bilanz 54,556,488 CNY flüssige Mittel. Davon resultieren 30,000,000 aus einem Kredit zu 6,372% p.a. Gleichzeitig hat man aber ca. 58,200,000 zinslos und ungesichert an Firmen der Direktoren ausgereicht.
      China-style Management eben. :laugh: Da war doch was in den letzten Wochen.


      Die SdK rät mittlerweile auch zur Vorsicht bei chinesischen Unternehmen, die im Ausland gelistet sind. Viel zu intransparent und schwer zu überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 14:46:28
      Beitrag Nr. 633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.685.916 von Raymond_James am 22.06.11 21:07:39a loan granted for Research and Development purposes of RMB 30 million, http://www.firmenpresse.de/pressinfo272558.html, ist für kleine firmen in China eine der wenigen möglichkeiten, überhaupt an einen bankkredit zu kommen, den lässt man nicht sausen

      Laut Deiner Ansicht, kommt man schwer an Kredite. Dann ist es doch mehr als logisch, dass man Unsummen, an die Firmen der Direktoren ungesichert und zinslos vergibt. ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 14:49:04
      Beitrag Nr. 634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.685.940 von Raymond_James am 22.06.11 21:12:36die tragen irgendwelche öffentlich zugänglichen quellen zusammen. das war es dann auch. eine analyse für so eine kleine firma lohnt sich nicht. viel zu kleiner kundenkreis.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:55:29
      Beitrag Nr. 635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.695.709 von Kaufangebot am 24.06.11 14:49:04hab mir deine kommentare angesehen ... und antworte nicht (lass deine inkompetenz bei der SdK versichern)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 19:40:22
      Beitrag Nr. 636 ()
      "related parties" (page 23 [8] des Auditors´ Report, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842… ist natürlich nicht mit "firmen der direktoren" zu übersetzen (unten #632), so als würden die "direktoren" mit diesen firmen ihr eigenes süppchen kochen

      mit related parties gemeint sind (der Gongyou Machines) nahestehende (hier: juristische) personen, die im konzernrecht "verbundene unternehmen" heissen
      sie sind --wie in einer konzernstruktur (hier: Shandong Gongyou Group) üblich-- über gemeinsame geschäftsleitungsorgane (directors) verbunden, die in der lage sind, die jeweilige seite in ihren betrieblichen und finanziellen entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen ("have substantial control over its business and financial operations", page 23 [8] des Auditors´ Report, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842…)

      wer diese directors bei Gongyou Machines sind, steht auf page 1 des Report of the Directors, http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2010103842… und auf http://www.gongyoumachines.com/edsj.asp

      "certain" directors heisst, dass nur bestimmte führungspersonen der Gongyou Machines auch in der konzernspitze (Shandong Gongyou Group Co., Ltd, http://www.gongyou.com.cn/english/ezjgy-06.asp, oder in deren untergesellschaften (=schwestergesellschaften der Gongyou Machines, http://www.gongyou.com.cn/english/efgs.asp) anzutreffen sind
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 21:14:56
      Beitrag Nr. 637 ()
      auch die tochter Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd. hat jetzt eine "eigene" website: http://gongyou.en.alibaba.com/productlist.html
      die produktpalette erschlägt einen fast (angesichts des "viel zu kleinen kundenkreises", wie der witzbold unten #634 meinte)
      exportmärkte sind North America, South America, Eastern Europe, Southeast Asia, Africa, Mid East, Eastern Asia, Western Europe
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 06:02:53
      Beitrag Nr. 638 ()
      Wuerde mich fernhalten, viel zu undurchsichtig mit dem ganzen Darlehenvorgehen und dann der Push mit schoenem Abverkauf...
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 13:53:59
      Beitrag Nr. 639 ()
      Zitat von ooy: ... viel zu undurchsichtig mit dem ganzen Darlehenvorgehen ...

      Auditors´ Report, S. 6 rechte spalte (= einzelbilanz Gongyou Machines), S. 23 [8] und S. 24 [10]

      darlehenskette (non-trade):

      [ Gongyou Machines Ltd. -- RMB10,9mio --> tochter Asia Gongyou (Weihai) Co., Ltd. ] -- RMB58,2mio(per saldo) --> schwestergesellschaften

      [ = konsolidierter teilkonzern der Shandong Gongyou Group ]

      wegen des fremdvergleichsgrundsatzes ("arm's-length"-prinzip) hätten für die konzerninternen darlehen geldmarktangenäherte zinsen (allerdings ohne die gewinnmargen der banken) berechnet müssen
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 14:52:09
      Beitrag Nr. 640 ()
      Zum Thema Gebäude Mieten liegen meines Wissens die Fakten anders, siehe meinen Beitrag:

      Zitat von Alfred_Marshall: ... so sah das alte Comitment von 2005 vor, dass von 1. Januar 2007 bis 31.12.2009 1 Mio. RMB pro Jahr an die Shandong Gongyou Group gezahlt werden muß. Obwohl sich Gongyou Machines dannach viel schlechter entwickelte hatte als prognostiziert, wurde das Comitment geändert, sodaß ab 15. April 2008 4 Mio. CNY pro Jahr an Miete gezahlt werden mußten (siehe GB http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/200993075929744.pdf Seite 26 für neues Comitment und http://www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf Seite 19 für alten Comitment. Somit wurden praktisch 3 Mio. CNY "verschenkt"...


      Erst ab 15. April 2014 sollen die Mietpreise nach tatsächlichen Kosten gemäß Vereinbarung abgerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 16:14:15
      Beitrag Nr. 641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.696.176 von Raymond_James am 24.06.11 15:55:29hab mir deine kommentare angesehen ... und antworte nicht (lass deine inkompetenz bei der SdK versichern)

      Da wird aber einer persönlich.
      Bezüglich Inkompetenz: SdK ist keine Versicherung.
      Bezüglich Inkonsequenz: siehe Antworten ab 19:40:22
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 16:17:25
      Beitrag Nr. 642 ()
      Vorsicht China-Aktien!

      Liebe Leserinnen und Leser,
      jahrelang galten Aktienemissionen aus dem fernöstlichen China
      als chic. In der Regel rissen sich Investoren um die neuen Aktien,
      ein dicker Zeichnungsgewinn war meist vorprogrammiert. Chinesische
      Unternehmen schienen genau das zu bieten, was Anleger
      aus Deutschland und den USA hören wollen: Beeindruckende
      Wachstumszahlen und einen fast unbegrenzten Markt.
      Warum überhaupt chinesische
      Unternehmen in Deutschland?
      Der eine oder andere kritische Geist – wie beispielsweise die SdK
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger – konfrontierte chinesische
      Unternehmen oder deren deutsche Emissionsbanken oft mit
      der Frage, warum der Börsengang gerade in Deutschland stattfinden würde und nicht auf dem viel
      gelobten chinesischen Aktienmarkt. Die Antwort war immer gleich: Der chinesische Markt werde derzeit
      mit Emissionen überschüttet, ein „seriöser“ Börsengang sei gerade deshalb besser in Deutschland
      oder Amerika möglich. Zudem seien die Anforderungen für einen Börsengang hier wesentlich strenger
      als in China.
      Informationen Fehlanzeige
      Was in der Argumentation geflissentlich übersehen wurde, ist die Tatsache, dass sich Anleger in
      Deutschland genau wie in den USA auf das verlassen müssen, was ihnen seitens des Unternehmens
      vorgelegt wird, sei es Prospekt, Jahresabschluss oder Unternehmensmeldung. In Wirklichkeit hat jedoch
      kaum ein Anleger – institutionelle Investoren eingeschlossen – die Möglichkeit, das Kommunizierte
      zu überprüfen. Wer macht sich denn die Mühe, in den hintersten Winkel Chinas zu reisen, um zu
      überprüfen, ob beispielsweise das angekündigte neue Werk auch wirklich gebaut wird?
      Spielwiese für unseriöses Handeln
      Genau diese Tatsache dürfte sich so mancher chinesische Gauner zunutze gemacht haben. In den
      USA zumindest gibt es seit einigen Wochen Hinweise darauf, dass nicht alle vorgelegten Bilanzen von
      in Amerika gehandelten China-Aktien stimmen dürften. Die US-Börsenaufsicht SEC warnte Investoren
      sogar vor Betrug, Bilanzierungsproblemen und anderen Verstößen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen.
      Deutsche China-Aktien auch betroffen?
      Inwieweit auch chinesische Unternehmen, die in einen deutschen AG-Mantel geschlüpft sind und jetzt
      in Deutschland notieren, von betrügerisch agierenden Personen gegründet worden sind, lässt sich
      derzeit schwer abschätzen. Allein der deutliche Kursrutsch der Asian Bamboo AG in den letzten Wochen
      lässt noch keinen Schluss in diese Richtung zu. Aber: Weltweit gilt der Spruch vom „silly German
      money“, der bedeutet, dass deutsche Anleger besonders leichtgläubig und naiv investieren. Vor diesem
      Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit, dass einige der besonders „tollen“ deutschen China-Aktien nur
      heiße Luft produzieren, besonders hoch. Für Privatanleger gilt deshalb generell: Vorsicht vor China-
      Aktien!

      Ihr
      Harald Petersen


      http://www.anlegerplus.de/news/
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 16:21:58
      Beitrag Nr. 643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.697.455 von Raymond_James am 24.06.11 19:40:22Beitrag Nr. 636.

      Da ist deine Interpretation. Die Chinesen interpretieren das bestimmt anders.

      Die "related parties" sind im Geschäftsbericht nicht einzeln aufgeführt. Es heisst nur: Related parties refer to companies incorporated in People's Republic of China which certain directors have substantial control over its business and financial operations.
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 16:36:39
      Beitrag Nr. 644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.697.937 von Raymond_James am 24.06.11 21:14:56die produktpalette erschlägt einen fast (angesichts des "viel zu kleinen kundenkreises", wie der witzbold unten #634 meinte)

      Du scheinst vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr zu sehen. Oder anderst ausgedrückt vor lauter Detailanalyse erkennst Du das "big picture" nicht mehr:

      - Intransparenz
      - massive überfällige Forderungen (daher sehr wackeliger Buchwert)
      - zinslose und unbesicherte Kreditvergabe an related parties
      - E-Mail-Push

      Natürlich ist der Kundenkreis für eine richtige Analyse viel zu klein. Für die Maschinen gibt es einen grösseren Kundenkreis.
      Avatar
      schrieb am 26.06.11 12:09:35
      Beitrag Nr. 645 ()
      Zitat von Kaufangebot: das "big picture" ...

      das "big picture" ist ein anderes: es ist der Open Market ("freiverkehr", http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/allInstruments/g…), in dem die aktie von Gongyou Machines notiert
      Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar (aaO.) und stellt (außerhalb des Entry Standard) k e i n e transparenzanforderungen, http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsI…

      schon deshalb ist die aktie der Gongyou Machines für den durchschnittsanleger tabu ! es ist also zu allererst das marktsegment (nicht: China), von dem sich kleinanleger fernhalten sollten

      ich bin selbst mitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und vermisse bei der SdK regelmäßig den hinweis auf das marktsegment der besprochenen aktien

      eine aktie wie Gongyou Machines ist nichts für anleger wie dich, sondern allenfalls eine für (in der börsensprache) "qualifizierte" anleger, was auch immer darunter zu verstehen ist
      darum wundere ich mich, warum du eine diskussion anzettelst, für die du die voraussetzungen nicht mitbringst
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.11 13:30:48
      Beitrag Nr. 646 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.701.133 von Raymond_James am 26.06.11 12:09:35der handel im freiverkehr setzt nicht mal voraus, dass die aktien in einem gewissen mindestumfang im streubesitz gehalten werden (vgl. VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2285/01 (V))

      was die transparenz angeht, wende ich mich in diesem thread an die "qualifizierten" anleger (unten #645) - diese wissen, dass sie sich auf die (privatrechtliche !) unterrichtungspflicht des emittenten (hier der Gongyou Machines) gegenüber der Deutsche Börse AG nicht ohne weiteres verlassen können
      die unterrichtungspflicht über insiderinformationen ist in den (privatrechtlichen !) handelsrichtlinien für den freiverkehr (Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG (DBAG)) normiert, http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/binary/gdb_navig…:

      § 14 Mitteilungspflichten ...
      (1) Der ... Teilnehmer [am Freiverkehr] ist verpflichtet, die DBAG ... unverzüglich über alle Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung des ... Wertpapiers oder des Emittenten w e s e n t l i c h sind. Dazu gehören insbesondere Unternehmensnachrichten des Emittenten, wie insbesondere Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Aktien-Splitting, Ausgabe von Bezugsrechten, Dividendenzahlungen, etc.), Insolvenz des Emittenten, Wechsel im Vorstand bzw. Aufsichtsrat des Emittenten, Veränderung von wesentlichen durch den oder an dem Emittenten gehaltenen
      Beteiligungen.
      (2) Zur Gewährleistung seiner Unterrichtungspflicht hat der ... Teilnehmer ein Informationssystem zu nutzen, über das Umstände gemäß Abs. 1 zeitnah veröffentlicht werden. Im Übrigen unterliegen der Unterrichtungspflicht nur solche Umstände, von denen der Teilnehmer tatsächliche Kenntnis hat oder von denen er sich über frei zugängliche Informationsquellen in zumutbarer Art und Weise Kenntnis verschaffen kann. ...
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 09:29:01
      Beitrag Nr. 647 ()
      09:08, China: Maschinenbau wächst in Q1 um 29,1%
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 12:55:29
      Beitrag Nr. 648 ()
      Gemäß Bilanz ist Gongyou ein Schnäppchen. Aufgrund meiner Erfahrung aus jahrelanger Bilanzanalyse schrillen hier aber bei mir die Alarmglocken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 17:52:26
      Beitrag Nr. 649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.704.233 von Kaufangebot am 27.06.11 12:55:29
      Wie kommst du eigentlich zu diesem Wert, bist du hier noch investiert, oder hast du hier einen Einstieg überlegt?

      Ich habe diesen Wert schon länger im Depot. Bisher hat Gongyou die Erwartungen nicht erfüllt. Die aktuellen Kurse erscheinen mit aber viel zu tief, und primär darin bedingt, dass das Interesse an dieser Aktie aktuell sehr gering ist - was sich aber momenten etwas ändern dürfte. Insofern sehe ich hier schon noch einiges an Aufholfbedarf ..
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 21:19:44
      Beitrag Nr. 650 ()
      Kein Chinese !
      Festnahme am Flughafen, Ex-Citigroup-Vize soll 19 Millionen geklaut haben, http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/ex-citi-vize-…
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 10:48:19
      Beitrag Nr. 651 ()
      Gongyou es ganz knapp in die Gewinnzone geschafft, mit ca. 0,25 Mio. RMB Nettogewinn, siehe http://www.gongyoumachines.com/edashiji2.asp?id=48. Damit ergibt sich ein sehr hohes KGV von fast 90, und ich sehe auch bei einem optisch niedrigen Kursniveau von 20 bis 30 Cent keine Attraktivität der Aktie.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 10:53:15
      Beitrag Nr. 652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.206.952 von Alfred_Marshall am 13.10.11 10:48:19Ja leider, deshalb bin ich nun auch endgültig raus aus dieser Aktie! :(
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 14:51:42
      Beitrag Nr. 653 ()
      Die Forderungen an Related parties sind massiv angestiegen von 70.317.329 auf 140.276.768. Dafür Cash massiv runter.
      Erklärung/Ausrede vom Management: Man bekommt von den related parties höhere Zinsen als auf der Bank. Lustig. Auf der Bank wäre die Kohle aber wohl sicher.

      Abschreibungen auf Forderungen haben sich verdoppelt.
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 16:19:54
      Beitrag Nr. 654 ()
      Dermassen enttaeuschend...
      Avatar
      schrieb am 15.10.11 21:31:47
      !
      Dieser Beitrag wurde von mwoppmann moderiert. Grund: Beschwerde liegt vor
      Avatar
      schrieb am 15.10.11 21:41:07
      Beitrag Nr. 656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.217.330 von Raymond_James am 15.10.11 21:31:47Ich hoffe, Du hast Dich hier rechtzeitig verabschiedet...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.11 23:54:36
      Beitrag Nr. 657 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.217.334 von ooy am 15.10.11 21:41:07musste wohl oder übel in den saueren apfel beissen ...
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 04:06:19
      Beitrag Nr. 658 ()
      ... eigentlich müßten die Zahlen doch jetzt kommen, oder? Ist überhaupt noch jemand da?
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 17:05:29
      Beitrag Nr. 659 ()
      Wird tatsächlich höchste Zeit, Verzug lässt nichts Gutes ahnen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.11.12 10:53:34
      Beitrag Nr. 660 ()
      Habe heute ein SChreiben der Bank erhalten, wonach die FFM Börse das Marktsegment First Quotation Board schliesst. Davon sei Gongyou betroffen.
      Gongyou müsste bis 11.12.12 eine Erstnotiz an einem deutschen Handelsplatz nachweisen, ansonsten können die Papiere "möglicherweise" nicht mehr veräußert werden.
      Weiß da jmd Bescheid? Wird GOngyou zu einem anderen Platz wechseln. Wo kann man sie danach noch verkaufen? Soll man jetzt noch schnell versuchen zu verkaufen. Ist allerdings eh schon fast alles weg...
      Avatar
      schrieb am 30.11.12 10:57:48
      Beitrag Nr. 661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.792.238 von semiferrum am 06.11.12 17:05:29HAbe gerade nachgesehen. Die Teile werden ja auch in Berlin und Stuttgart gehandelt. Daher dürfte ein Handel auch weiterhin möglich sein oder?
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 12:32:21
      Beitrag Nr. 662 ()
      Gongyou hat bis zum 10.12.12 sich nicht im "neuen" quotation board an der FFM registrieren lassen, siehe:

      http://www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/cde173cf43105df…

      kann dies aber nach dem 17.1212 jederzeit tun.Sollte die Firma sich auch dort nicht registrieren lassen, wird es soweit ich bisher recherchieren konnte, nicht möglich sein, die Aktien an der Börse noch zu handeln. Also bliebe nur ausserbörslicher Handel möglich, aber wo und wie ist mir schleierhaft.Werde jetzt mal die Firmenleitung anschreiben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 13:10:09
      Beitrag Nr. 663 ()
      habe gerade dem Direktor Julian Sandt folgende Email geschrieben, bin gespannt ob er antwortet..


      -----------------
      Ladies and Gentlemen,
      Dear Mr.Sandt,

      The German Stock exchange in Frankfurt/Main has published, (see:
      http://www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/cde173cf43105df… that up to the 10.12.12 Gongyou Machines didn't fulfill the requirements to be registered in the "new" quotation board segment.

      As Gongyou Machines didn't register in another board either, there will be no quotation of your shares after the 15.12.12.

      Gongyou Machines may register after the 17.12.12 at any time if you want to do so.

      As a shareholder I wonder why you didn't register and why you didn't publish your financials of 2012 ?

      Sincerely
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 15:24:33
      Beitrag Nr. 664 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.914.551 von semiferrum am 11.12.12 12:32:21... die Frage ist, ob das kurzfristig auch den Handel in Stuttgart und Berlin betrifft. Ich könnte mir vorstellen, dass es dort ersteinmal weiter geht, weißt Du dazu etwas? Langfristig orientieren die sich sicher auch an FFM.

      Herr Sandt antwortet meiner Erfahrung nach sehr schnell. Es ist wohl von der chinesischen Seite noch nicht entschieden.
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 15:31:52
      Beitrag Nr. 665 ()
      ... einerseits habe ich das Gefühl, dass eigentlich zu wenig gehandelt wird, als dass sich eine Notiz lohnen würde. Andererseits scheint man stolz auf die Notiz zu sein, wie die Startseite der Gongyou-Gruppe zeigt: http://www.gongyou.com.cn/english/
      Mal sehen, wie sie sich entscheiden ...
      Avatar
      schrieb am 11.12.12 22:05:22
      Beitrag Nr. 666 ()
      @DaxRaider:
      Ich denke ehr, dass man sich schämen sollte, noch an der Börse notiert zu sein. Auf der Website ist viel von der Gongyou Gruppe zu lesen, aber eigentlich nichts von Asia Gongyou (Weihai) Ltd., welches die relevante operative Tochtergesellschaft von Gongyou Machines Ltd. ist. Soweit ich weiß, gehört das Betriebsgelände und die Fabrikhallen der Gongyou-Gruppe, und Asia Gongyou hat diese nur gemietet für 4 Mio. CNY pro Jahr (siehe meinen Beitrag vom 25.06.11). Außerdem ist wohl der hohe Cash-Bestand der Asia Gongyou irgendwie über Kredite an die Gongyou-Gruppe oder deren Schwester und Tochtergesellschaften geflossen (siehe Beitrag von Kaufangebot vom 13.10). Ob diese die Kredite mit Zins und Tilgung zurückzahlen, ist unklar, da es keinen Geschäftsbericht gibt, und selbst wenn, würde man Gongyou Machines wahrscheinlich langsam über Mieterhöhungen und andere Tricks aussaugen können. Ich denke, der Börsengang in Frankfurt war eine gute Gelegenheit für die Gongyou, "Stupid Money" einzusammeln, ohne irgendeine Gegenleistung für die Aktionäre. Angesichts dieser Zusammenhänge (und Gongyou ist ja kein Einzelfall) ist es schon verständlich, das das First Quotation Board geschlossen werden soll, um die Anleger besser zu schützen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 05:13:55
      Beitrag Nr. 667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.917.378 von Alfred_Marshall am 11.12.12 22:05:22... ich befürchte, Du hast recht. Das würde das Desinteresse an den Aktionären erklären. Leider ist ja einer der Großaktionäre schon lange ausgestiegen, der für die Rechte der Aktionäre hätte kämpfen können. :(
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 13:28:00
      Beitrag Nr. 668 ()
      Hier

      http://www.eigenkapitalforum.com/herbst/download/china_pdf/c…

      behauptet Gongyou daß die in Singapore registrierte Holding, an der wir beteiligt sind/waren, "Singapore accounting standards and audit" unterworfen ist.
      Vielleicht eröffnet dies die Möglichkeit einer Sammelklage in Singapur falls notwendig und falls es dort Sammelklagen gibt ?!
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 13:39:17
      Beitrag Nr. 669 ()
      Werde weiter recherchieren, hier
      zu der Frage einer Sammelklage in Singapur:

      http://ann.sagepub.com/content/622/1/296.abstract
      ----------------------
      Group Litigation in Singapore

      1. Jeffrey Pinsler
      1.
      National University of Singapore

      Abstract

      The only form of group litigation recognized by the Singapore Rules of Court at present is the representative action. The adequacy of the procedure, and the possible introduction of a wider group/class action mechanism, is being considered. The litigation in Tan Chin Seng & Others v. Raffles Town Club Pte Ltd [2002] SGHC 278 (High Court) and Tan Chin Seng and Others v. Raffles Town Club Pte Ltd (No 2) [2003] 3 SLR 307 (Court of Appeal) provides a useful example of representative proceedings and will be considered.
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 13:28:13
      Beitrag Nr. 670 ()
      Hier die unbefriedigende Anwort des Herrn Sandt:

      --------------------------------------
      Re: Registration on Frankfurt Stock Exchange and Financials 2012
      Donnerstag, 13. Dezember, 2012 04:56 Uhr
      Von:
      "Julian Sandt" <juliansandt@gmail.com>

      Dear Dr. ..........,

      While I personally had wished a continued listing, there is no action from the Chinese management. They do not see any obligation to pay additional fees and agree to additional duties on other boards or exchanges.

      Kind regards,

      Julian Sandt
      -------------------------------------------

      Diese Antwort ist allein schon deshalb unbefriedigend, weil sie unzulässigerweise die Verantwortung für das "delisting" an der FFM
      auf chinesische Manager abzuschieben versucht.

      Direktor der an der FFM gelisteten Gongyou Machines LTD ist aber Julian Sandt und nicht die chinesischen Manager der Asia Gongyou Co.LTD !!

      Somit ist Herr Julian Sandt verwantwortlich für die Tatsache, daß Gongyou Machines nach dem 15.12.2012 nicht mehr in Frankfurt (und damit in Deutschland wird gehandelt werden können.

      Werde deshalb jetzt rechtliche Schritte prüfen.

      Hier meine Antwort an den Herrn Sandt:

      Sehr geehrter Herr Sandt,
      da Sie Deutsch sprechen, darf ich Ihnen hiermit mein Missfallen zu ihrer Antwort auf Deutsch aussprechen: nicht irgendwelche chinesischen Manager, sondern ausschliesslich Sie und das Board der Gongyou Machines LTD haben darüber zu entscheiden, ob die Gongyou Machines LTD weiterhin in Deutschland gehandelt werden kann.

      Da nicht auszuschliessen ist, daß im Rahmen des "delisting" der Gongyou Machines LTD und der fehlenden Veröffentlichung der Bilanz 2012 Rechtsverstösse begangen wurden oder werden,
      werde ich jetzt eine rechtliche Prüfung dieser Vorgänge einleiten.

      Mit freundlichem Gruss


      ---------------------------

      Hier etwas zu der Person des Herrn Julian Sandt von
      von

      http://www.macroaxis.com/invest/manager/ORC.AX--Julian_Sandt

      Es heisst dort wörtlich:

      Mr. Julian Lionel Sandt is Chief Executive Officer and Executive Director of Orchid Capital Limited since September 20, 2005. Prior to that he had been NonExecutive Director of the Company since June 2003. He served as Director of Gongyou Machines Ltd. Mr. Sandt served as Managing Partner of TFG VC Pte Ltd in Singapore from April 2000 to 2004. Mr. Sandt served as Senior Partner at Aegis Private Capital Pte Ltd, Singapore since 2004. He has also served as Commissioner of PT Indoexchange Tbk since November 2000

      CEO Since 2005
      61 8 9338 8670 http://www.orchidcapital.net
      Other Appointments
      GONGYOU MACHINES GMU Germany Frankfurt
      Director

      Focus
      GONGYOU MACHINES GMU Germany Berlin
      Director

      Focus

      Julian Sandt Education Sandt graduated from Koblenz School of Management, majoring Finance, Economics and Marketing in 1993 and received a Masters of Business Administration from the Koblenz Business School in Germany.

      Management Efficency

      The company has return on total asset (ROA) of (-7.96) % which means that it has lost $7.96 on every $100 spent on asset. This is way below average. Similarly, it shows return on equity (ROE) of (-20.9) % meaning that it generated substantial loss on money invested by shareholders.

      Compare Orchid to Competition
      Average EquityNet LossAverage Asset-600K-400K-200K0200K25.8K-539K67.7KShow all

      Other Executives
      Julian MBA, CEO
      Clive McKee, Chairman
      CPA BBus, Director
      Richard Lambe, Director
      Alvin Tan, Director
      Domenic Martino, Managing Director
      MAICD FGS, Executive

      Entity Summary
      Orchid Capital Limited operates as an investment and VC company.

      Orchid Capital Ltd. Prior to Reverse Merger with Indo Pacific Energy Pty Ltd. [ORC] is traded on Australian Securities Exchange in Australia. It is located in O'Connor, WA and employs 6 people.



      ORC Australia Australian #AU000000ORC4AU
      Orchid Capital Ltd. Prior to Reverse Merger with Indo Pacific Energy Pty Ltd.



      Chance of Bankruptcy
      More Than 96% In The Next Two Years

      ?
      Orchid Capital Ltd. Prior to Reverse Merger with Indo Pacific Energy Pty Ltd. has more than 96.0 (%) percent chance of experiencing financial distress in the next 2 years of operations.

      ----------------------------
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 14:19:01
      Beitrag Nr. 671 ()
      orchid hat seine beteiligung an gongyou schon lange verscherbelt. so habe ich das jedenfalls in erinnerung.

      sandt sitzt nur noch als feigenblatt als independent? director im board.
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 17:33:02
      Beitrag Nr. 672 ()
      Von www.Gongyoumachines.com
      BOARD OF DIRECTORS


      Dong Yan Wei Board Chairman

      He joined the Shandong Gongyou Group in 1973. He also takes on roles as Weihai NPC member, Executive Member of China Chamber of International Commerce,Deputy Chairman of Weihai Association of Commerce, and Member of Shandong Association of Cross-strait Culture and Economy Exchange Promotion

      During his career, Mr. Dong has been awarded as one of the ‘Top Farmer Entrepreneur’ in Shandong province in 1993; and ‘Top Professional & Technical Talents’ in Weihai, 1992 and 1995 respectively

      His other awarded includes ‘Pioneer Entrepreneur of Weihai Economic Development’ by Weihai Municipal Government in 2003, and was elected as one of the “China Top 10 Famous Brand Entrepreneur’ by China Quality and Brand Net

      Chen Chuan Qing Director

      Mr. Chen joined the Gongyou Group in 1972, and he has amassed more than 30 years of valuable experiences in woodworking machinery industry.

      Luo Shou Ping Director

      Mr. Luo joined Gongyou Group in 1970. He has also amassed more than 30 years of valuable experiences in sales and marketing of woodwork machines.

      Luo Fu Ding Director

      Mr. Luo joined Gongou Group in 1987. He has worked in Gongyou sales and marketing department for 10 years before he assumed his current role. He is also the liaison person of the Labor Union of the Shandong Gongyou Group.

      Julian Sandt Director

      Julian Sandt is the CEO of Orchid Capital Ltd. (www.orchidcapital.net), an investment company focusing on Pre-IPO investments in Asia. Orchid Capital was the Lead Investor in Gongyou's Pre-IPO investment round. Julian Sandt has been for many years in managing positions in the private equity industry, as Senior Partner at Aegis Private Capital, Singapore, and Managing Partner of TFG Asia
      Pte. Ltd., Singapore. From 1993 - 2000, Mr. Sandt has been in senior positions with Commerzbank AG in Frankfurt, Paris and Singapore ("Prokurist" since 1997, last position was Manager Capital Markets and Syndications in Singapore). Mr. Sandt has a German MBA with honours from leading business school WHU Koblenz.

      Hou Zhi Hao Director

      Mr. Hou Zhihao joined gongyou in 2006.He also takes charge of foreign trade department of gongyou.
      --------------------------

      Sandt wird unter investor relations unter contacts als Kontaktadresse für Investoren angegeben.


      CONTACTS
      Gongyou Machines Ltd.


      Add: No.689 Qingdao South Road Weihai City, Shandong Province , People’s Republic of China
      Postal Code: 264200
      Telephone Contact : (86) 631 5364598
      Fax Contact : (86) 631 5364598

      Julian Sandt (Director):
      HP: +65 81396566
      E-mail : juliansandt@gmail.com


      ----------------
      Meine Recherchen zu Sandt haben ergeben, daß überall wo Sandt draufsteht, Umbenennungen der Firmen (Orchid Capital heisst jetzt Coral Sea Petroleum (in Austraien und Deutschland gelistet, kürzlich delisted und dann wieder zugelassen !!) delistings angesagt sind:
      in Berlin ist nach dem 17.12.12 Schluss mit dem Handel.

      Gleichzeitig besitzt Sandt Aktien und verleiht Sandt Millionen SG Dollars von und an Firmen in Cayman Islans und British Virgin Islands ..?!
      siehe: http://www.hkexnews.hk/reports/prelist/Documents/ECWGROUP-20120314-20." target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.hkexnews.hk/reports/prelist/Documents/ECWGROUP-20120314-20.
      Je mehr ich über diesen ehemaligen Commerzbankmanager erfahre, desto dubioser wird er mir.

      Hier das noch unsortierte Ergebnis meiner Recherchen.
      Vielleicht kann jemand herausfinden was aus der ECWgroup in Hongkong geworden ist ?

      -----------------------------

      http://www.boerse-berlin.de/data/publications/Publication_38…

      nach dem 17.12.12 kein Handel mehr
      ---------
      http://www.hkexnews.hk/
      ------------
      http://www.hkexnews.hk/reports/prelist/Documents/ECWGROUP-20120314-20." target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.hkexnews.hk/reports/prelist/Documents/ECWGROUP-20120314-20.pdf
      sehr interessant!!!!!!!!

      ------------
      http://www.daf.fm/video/gongyou-chinesen-ipo-in-frankfurt-in…


      Julian Sandt bei blogger

      http://www.blogger.com/profile/07729944301128740153
      ------------------------------

      http://uk.reuters.com/business/quotes/officerProfile?symbol=…
      --------------------
      13.12.2012
      Coral Sea Petroleum Ltd (CSP.AX)


      CSP.AX on Australia Stock Exchange

      0.27AUD
      13 Dec 2012
      Price Change (% chg)

      $-0.00 (-1.82%)
      Prev Close
      $0.28
      Open
      $0.27
      Day's High
      $0.27
      Day's Low
      $0.26
      Volume
      12,340
      Avg. Vol
      86,662
      52-wk High
      $0.49
      52-wk Low
      $0.16

      Search Stocks
      Sandt, Julian
      Brief Biography

      Mr. Julian Lionel Sandt is Non-Executive Director of Coral Seal Petroleum Ltd since August 3, 2012. Prior to that, he had been Chief Executive Officer and Executive Director of the Company. He served as Director of Gongyou Machines Ltd. Mr. Sandt served as Managing Partner of TFG Venture Capital (Asia) Pte Ltd in Singapore from April 2000 to 2004. Mr. Sandt served as Senior Partner at Aegis Private Capital Pte Ltd, Singapore since 2004. He has also served as Commissioner of PT Indoexchange Tbk since November 2000. Mr. Sandt graduated from Koblenz School of Management (WHU Koblenz), majoring Finance, Economics and Marketing in 1993 and received a Masters of Business Administration from the Koblenz Business School in Germany.
      Kassiert 66.000 im Jahr

      Basic Compensation
      Total Annual Compensation, AUD Long-Term Incentive Plans, AUD All Other, AUD Fiscal Year Total, AUD
      66,000 -- -- 66,000
      Options Compensation
      Quantity Market Value
      Excercisable -- --
      Unexercisable -- --
      Excercised -- --

      Basic Compensation
      Name Fiscal Year Total
      Chris Haiveta
      --
      Domenic Martino
      --
      Louisa Martino
      --
      Yosse Goldberg
      --
      Julian Sandt
      66,000
      Alvin Tan
      36,000

      ----------------------------

      http://www.emfis.de/global/global/nachrichten/beitrag/id/OEl…


      Wirtschaftsnews - 15.03.11
      Öl- und Gas-Deal im aufstrebenden Ölstaat Papua Neuguinea (PNG)

      Coral Sea Petroleum Ltd (WKN 924249, aktueller Name Orchid Capital Ltd.) soll zu einer Öl- und Gasgesellschaft in PNG werden. Chairman und Großaktionär wird PNG's ex-Ölminister und Vizepremier, Chris Haiveta. Andere neue Direktoren werden zwei Größen in Australiens Bergbauindustrie, Yosse Goldberg und Domenic Martino (ex-CEO des Wirtschaftsprüfers Deloitte). Orchid wird neue Aktien ausgeben, etwas mehr als eine neue Aktie für jede existierende Aktie, und im Gegenzug 100% an der Firma Indo Pacific Energy mit etwa 11500 Quadratkilometern an Öl- und Gas-Explorationsgebieten erhalten.
      Anfangs wird noch kein Öl produziert, aber Teile der Lizenzgebiete sind mit bereits seismisch untersucht worden und liegen nahe an bestehenden Öl- und Gaspipelines der zentralen Öl- und Gasregion von PNG. Orchid wird in Coral Sea Petroleum Ltd. umbenannt, in Anklang an das Seegebiet, in dem sich zwei der fünf Lizenzgebiete befinden, zwei weitere liegen auf dem Festland nahe der Küste der Coral Sea.


      -------
      http://juliansandt.blogspot.de/

      Friday, June 5, 2009
      Julian Sandt - CEO of Orchid Capital
      Julian Sandt holds an MBA from the Koblenz Business School in Germany (WHU Koblenz) and held various positions with Commerzbank in Europe and Singapore over the period 1993 to 2000. Last position held was Manager, Capital Markets and Syndications. From 2000-2004 he has been the Managing Partner of TFG Venture Capital (Asia) Pte Ltd in Singapore, then Senior Partner with Aegis Private Capital Pte Ltd in Singapore until assuming the position of CEO of Orchid Capital Ltd. in September 2005.
      Posted by Malaysia Dating Advice at 11:37 PM No comments:
      Orchid Capital
      :: Company Profile

      Orchid Capital has recorded a significant profit in the financial year per 30.06.2007. Major contributors were capital gains on our investments in Asia and a significant reduction of operating costs.

      The company has, since late 2005, embarked on a new strategy. The focus is the identification of companies with the potential to list on a stock exchange in the near future. We are looking at profitable and expanding businesses, which benefit from the most important economic revolution of the next decades: The rise of the Emerging Markets.

      We are convinced that, not only in the short run, but also in the long-term, Asia will generate high returns for equity investors. Asia has half of the world’s population and is the fastest growing region on the planet, but offers Pre-IPO-stage investors still relatively low equity valuations.
      Our Asian Portfolio

      Orchid’s principal investment is a stake of about 10% in a leading producer of woodworking machines, Gongyou Machines Ltd. (“Gongyou”), based in Weihai (China). Orchid was the lead investor in the pre-IPO-investment round in Summer 2006. Gongyou was the first-ever Chinese company with a primary listing in Germany, an event extensively covered by German media. Gongyou is a sizable group with more than 1300 staff and with outstanding competitive advantages: Low production costs, significant economies of scale based on an annual output of about half a million machines, and a product range of more than 200 machine types, developed by an R&D team of 150 engineers. This enables Gongyou to penetrate more and more export markets, mainly emerging markets like ASEAN, Russia and Latin America. These are regions with a booming furniture and construction industry. Gongyou has been profitable for many years and recorded a net profit of more than AU$ 5 million in
      the financial year which ended on 30.06.2006. The proceeds from the placement in Germany enables Gongyou to significantly expand its production capacity and therefore to cater for growing domestic and international demand. More information on Gongyou can be found on www.gongyoumachines.com.

      Our second Pre-IPO investment in RGM Entertainment Pte. Ltd., a Singapore-based Asian media group (www.rgm.com.sg) has been concluded just after the end of the reporting period. The Australian subsidiary of RGM has started as a successful talent agency in 1982. Currently, RGM is executive producer of several movies with a high calibre international cast. We are looking forward to the premiere of these movies.

      Xing Ling International Pte. Ltd, a pharma distributor majority-owned by Orchid, recorded a loss in the range of AU$ 100,000 in the past financial period. The approval process for various products required investments in form of time and money. Still, the revenue is constantly rising, and we expect, based on recent monthly trends, that Xing Ling will contribute a profit to the group already in the actual financial period. Several contracts with chain stores could be successfully closed, and a significant number of new products with be launched in H2 2007.

      Orchid is constantly evaluating and negotiating investment opportunities in Asia, seeking to offer its shareholders the best possible return.

      ------------------------

      Coral Sea Petroleum
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-08/24340832…

      http://www.asx.com.au/asxpdf/20120830/pdf/428cn6j5s44d9q.pdf
      29.08.2012 | 08:42
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      DIE FOLGENDE AKTIE WIRD MIT SOFORTIGER WIRKUNG WIEDER IN DEN HANDEL
      AUFGENOMMEN:
      THE FOLLOWING SHARE IS RESUMED TRADING WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN

      Coral Sea Petroleum Ltd. A1J2YB AU000000CSP9

      XFRA FRA: DELETION OF INSTRUMENTS FROM XETRA - 15.08.2012

      The following instruments on XETRA do have their last trading day on
      15.08.2012
      Die folgenden Instrumente in XETRA haben ihren letzten Handelstag am
      15.08.2012

      ISIN Name

      AU000000ORC4 ORCHID CAPITAL LTD
      ---------------------------------------

      http://www.asx.com.au/asx/research/companyInfo.do?by=asxCode…

      CORAL SEA PETROLEUM LTD (CSP)
      Oil and Gas Exploration.


      Code Last % Chg Bid Offer Open High Low Vol
      CSP 0.270 -1.82% 0.260 0.265 0.270 0.270 0.260 12,340
      (Status - RE)
      ASX Find a broker tool

      Helps you find an ASX broker based on your needs and where you live.
      Advertisement
      CORAL SEA PETROLEUM LTD details

      Please note: ASX relies on third parties to provide the information contained in the company details table, and therefore is unable to assume any responsibility for the accuracy or timeliness of the information.
      Issuer Code CSP
      Securities
      Official Listing Date 27 February, 1997
      GICS Industry Group Energy
      Exempt Foreign? No
      Internet Address http://www.orchidcapital.net
      Registered Office Address Level 5, 56 Pitt Street, SYDNEY, NSW, AUSTRALIA, 2000
      Head Office Telephone +61 2 8823 3177
      Head Office Fax +61 2 8823 2188
      Share Registry ADVANCED SHARE REGISTRY SERVICES
      150 STIRLING HIGHWAY, NEDLANDS, WA, AUSTRALIA, 6009
      Share Registry Telephone (08) 9389 8033
      Directors / Senior Management
      Mr Chris Haiveta (Non Exec. Chairman)
      Mr Domenic Martino (Managing Director)
      Mr Joseph Goldberg (Non Exec. Director)
      Mr Julian Sandt (Non Exec. Director)
      Mr Alvin Tan (Non Exec. Director)
      Company Secretary Ms Louisa Martino
      Principal Activities Oil and Gas Exploration.
      CORAL SEA PETROLEUM LTD announcements

      How are company announcements published on www.asx.com.au?
      Date Price
      sens. Headline Pages PDF
      23/11/2012 Results of Meeting 1 PDF
      31/10/2012 asterix Quarterly Activities Report 9 PDF
      31/10/2012 asterix Quarterly Cashflow Report 5 PDF
      19/10/2012 Notice of Annual General Meeting/Proxy Form 10 PDF
      28/09/2012 Annual Report to shareholders 58 PDF
      30/08/2012 Change of Director's Interest Notice 2 PDF
      30/08/2012 Change of Director's Interest Notice 2 PDF
      29/08/2012 Letter to Shareholders 1 PDF
      29/08/2012 Becoming a substantial holder 2 PDF
      29/08/2012 Becoming a substantial holder
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 15:31:37
      Beitrag Nr. 673 ()
      Im Rahmen meiner juristischen Überprüfung stellt sich folgende Frage:

      Hat irgendjemand jemals eine" Notice of Convocation of Annual Meeting of Shareholders (Einladung zur Jahreshauptversammlung), von gongyou machines oder seiner Bank bekommen ? Diese ist nach dem Companies Act von Singapore obligatorisch !
      Avatar
      schrieb am 30.12.12 19:41:31
      Beitrag Nr. 674 ()
      ... ich habe das Gefühl, das Unternehmen handelt gegen das
      Interesse seiner deutschen Aktionäre. Die Zahlen sind nicht veröffentlicht, die Börsennotiz wurde nicht aufrecht erhalten.
      Ich befürchte, dass wir deutschen Aktionäre uns organisieren müssen,
      um wirksam dagegen vorgehen zu können. Wer hätte Interesse daran?
      Falls genügend Leute zusammen kämen, könnten wir z.B. einen Verein gründen und einen Anwalt bezahlen. Aber vielleicht reicht es ja zunächst, eine Mailingliste zusammen zu stellen. Ich glaube nicht, dass jemand Interesse daran hat, es so weit kommen zu lassen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.01.13 21:17:36
      Beitrag Nr. 675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.969.353 von DaxRaider am 30.12.12 19:41:31Gute Idee!!!
      Avatar
      schrieb am 02.01.13 10:39:04
      Beitrag Nr. 676 ()
      Die DIBA teilte mir telefonisch im Dezember mit, dass nur die Notierung in FFM gestrichen wird, die anderen Notierungen in D sind nicht betroffen.
      Sehe ich das richtig, dass GY jetzt aber in D überhaupt nicht mehr notiert ist?
      Ein gerichtliches Vorgehen dürfte schwer sein, da man in China klagen muss um einen chines. Vollstreckungstitel zu erhalten...
      Avatar
      schrieb am 02.01.13 17:21:23
      Beitrag Nr. 677 ()
      Hier mein Emailverkehr mit Director Julian Sandt.

      Es wird immer undurchsichtiger:

      1)Julian Sandt behauptet noch Aktien der Gongyou zu besitzen, obwohl in den Jahresabschlüssen/Bilanzen auf der Homepage immer ausgewiesen ist, daß er niemals welche besessen hat, also wären die Bilanzen die auf der Homepage veröffentlicht sind, zumindest in diesem Punkt vorsätzlich falsch. Dies verletzt eindeutig den einschlägigen Singapore Companies Act Chap.50 (7) "Interests in shares".

      2) Gongyou ist per 20.12.2012 noch in Singapore mit der Company Nr 200415128Z registriert, siehe
      http://www.acra.gov.sg/Publications/BizFile_eGuides.htm.
      ---------------------------------------------------------
      Directory of Registered Entities
      This is a graphic.
      Search Result
      Entity Information
      Search By Entity Name
      Search Details : Gongyou Machines (Starting-with)


      Search found <1> matches
      Displaying Page <1> of <1>

      S/No. Registration No.
      Click below hyperlink to buy entity information. Entity Name Partial Address
      Status

      Compliance Rating for Annual Filing
      Click on icon for details of compliance records.

      Remarks
      1
      200415128Z

      GONGYOU MACHINES LIMITED
      f.k.a ASIA GONGYOU (HOLDINGS) PTE. LTD.
      f.k.a GONGYOU MACHINES PTE. LTD.

      MIDDLE ROAD
      Live
      Notes:
      1. n.k.a means "now known as"
      2. f.k.a means "formerly known as"
      3. Compliance rating is available for "Live" companies only.
      4. Compliance tracking for the company is based on real-time information.


      200415128Z
      GONGYOU MACHINES LIMITED

      MIDDLE ROAD...

      Status :LIVE COMPANY

      ------------------------
      3) Gongyou hätte bis zum 31.12.2012 eine Hauptversammlung einberufen und abhalten müssen. Eine Einladung hat aber soweit ich weiss, keiner von uns kleinen Aktionären bekommen. Dies verletzt Section 175 bzw. Section 201 des Companies Act von Singapore.

      Siehe selbst:

      http://www.acra.gov.sg/Compliance/Application_for_Extension/…
      The legal requirement

      Application for Extension of Time to Hold Annual General Meeting under Section 175 of the Companies Act

      http://www.acra.gov.sg/Compliance/Application_for_Extension/…
      Application for Extension of Time to Lay Accounts at Annual General Meeting under Section 201 of the Companies Act

      4) Eine Sammelklage in Singapore ist wie bereits dargelegt, möglich.

      5) Mir ist nicht klar, was Director Sandt wirklich beabsichtigt.

      Möglichkeit 1:

      Er will noch einen schnellen Euro machen und eine Provision beim Verkauf der Aktien der deutschen Aktionäre machen und seine eigenen Aktien gleich mit verkaufen;

      Möglichkeit 2:

      Er will die Aktien der deutschen Aktionäre günstig selber (eventuell über Dritte), kaufen.

      6) Es besteht aber auch eventuell die Möglichkeit, die Verantwortlichen in Deutschland zur Verantwortung zu ziehen: Grundlage ist das in diesem Forum schon erwähnte Urteil des VG Frankfurt(O-Text unter http://openjur.de/u/294055.html) :

      SIEHE auch : http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15…

      Gericht: VG Frankfurt 9. Kammer
      Entscheidungsdatum: 28.10.2002
      Aktenzeichen: 9 E 551/02 (2)
      Dokumenttyp: Urteil
      Quelle:
      Normen: § 9 Abs 2 S 1 Nr 1 BörsG, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 BörsG

      (Wertpapierbörse; Sanktionsbefugnis; Richtlinien für den Freiverkehr; Unterrichtungspflicht)

      Leitsatz
      Handelsteilnehmer am Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse unterliegen der Sanktionsbefugnis des Sanktionsausschusses nach § 20 Abs. 2 BörsG (§ 9 Abs. 2 BörsG a. F.) ungeachtet des Umstands, dass der Freiverkehr im wesentlichen durch Vorschriften privaten Rechts reglementiert ist.

      Die Richtlinien für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse sind trotz ihres privatrechtlichen Charakters börsenrechtliche Vorschriften; ein Verstoß eines Handelsteilnehmers gegen sie kann im Hinblick auf § 20 Abs.2 Satz 1 Nr. 1 BörsG (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BörsG a. F.) eine Sanktion rechtfertigen.

      Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Richtlinien für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse den Handelsteilnehmern die Pflicht auferlegen, den Freiverkehrsträger über alle kursrelevanten Umstände zu unterrichten.
      ----------------------

      Weiss jemand, ob es da noch ein Urteil einer höheren Instanz in der Sache gibt ?
      ----------------
      Eine weitere Möglichkeit könnte § 15 WPHG sein.
      ----------------------------------------------------------
      ------------------------------------------------------------------
      Hier mein Emailverkehr mit Sandt:
      -------------------------------------------------------------------


      ----------------------------------------
      On Tue, Dec 11, 2012 at 9:06 AM, .... wrote:

      Ladies and Gentlemen,
      Dear Mr.Sandt,

      The German Stock exchange in Frankfurt/Main has published, (see:
      http://www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/cde173cf43105df… that up to the 10.12.12 Gongyou Machines didn't fulfill the requirements to be registered in the "new" quotation board segment.

      As Gongyou Machines didn't register in another board either, there will be no quotation of your shares after the 15.12.12.

      Gongyou Machines may register after the 17.12.12 at any time if you want to do so.

      As a shareholder I wonder why you didn't register and why you didn't publish your financials of 2012 ?

      Sincerely
      --------------------

      Diese Mail markieren
      Re: Registration on Frankfurt Stock Exchange and Financials 2012
      Donnerstag, 13. Dezember, 2012 23:48 Uhr
      Von:
      "Julian Sandt" <juliansandt@gmail.com>
      Kontaktdaten anzeigen
      An:

      persoenlich/vertraulich
      eine andere Moeglichkeit waere, wenn sie Aktien in der dann ungelisteten Firma an Chairman Dong verkaufen. Ich weiss nicht, ob er das macht, und wenn, wuerde ich nicht viel erwarten, da er sich die Kurse der letzten Zeit anschaut und die Firma ja nicht gut laeuft, ist vielleicht die eizige vage Hoffnung.

      Ich habe auch noch meine Aktien und das waere auch fuer mich der einzige potenzielle Weg, evtl noch etwas dafuer zu bekommen.

      Aber jede Interaktion jedweder Art dort ist sehr schwierig.

      Ich kann dort ggf. anfragen.

      MfG

      Julian Sandt

      2012/12/13 Julian Sandt <juliansandt@gmail.com>

      Sehr geehrter ... ,
      ich kann mich allein nicht gegen die Boardmehrheit durchsetzen, was ein Re-Listing angeht.

      Das Delisting wurde allerdings nicht von Gongyou initiiert, sondern von der Dt. Boerse, und betrifft das gesamte Marktsegment Open Market in Frankfurt.

      Mit freundlichen Gruessen,
      Julian Sandt


      On Thu, Dec 13, 2012 at 9:29 AM, ...wrote:

      Sehr geehrter Herr Sandt,
      da Sie Deutsch sprechen, darf ich Ihnen hiermit mein Missfallen zu ihrer Antwort auf Deutsch aussprechen: nicht irgendwelche chinesischen Manager, sondern ausschliesslich Sie und das Board der Gongyou Machines LTD haben darüber zu entscheiden, ob die Gongyou Machines LTD weiterhin in Deutschland gehandelt werden kann.

      Da nicht auszuschliessen ist, daß im Rahmen des "delisting" der Gongyou Machines LTD und der fehlenden Veröffentlichung der Bilanz 2012 Rechtsverstösse begangen wurden oder werden,
      werde ich jetzt eine rechtliche Prüfung dieser Vorgänge einleiten.

      Mit freundlichem Gruss


      --- Julian Sandt <juliansandt@gmail.com> schrieb am Do, 13.12.2012:


      Von: Julian Sandt <juliansandt@gmail.com>
      Betreff: Re: Registration on Frankfurt Stock Exchange and Financials 2012
      An:
      Datum: Donnerstag, 13. Dezember, 2012 04:56 Uhr

      Dear ...,

      While I personally had wished a continued listing, there is no action from the Chinese management. They do not see any obligation to pay additional fees and agree to additional duties on other boards or exchanges.

      Kind regards,

      Julian Sandt

      On Tue, Dec 11, 2012 at 9:06 AM, wrote:

      Ladies and Gentlemen,
      Dear Mr.Sandt,

      The German Stock exchange in Frankfurt/Main has published, (see:
      http://www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/cde173cf43105df… that up to the 10.12.12 Gongyou Machines didn't fulfill the requirements to be registered in the "new" quotation board segment.

      As Gongyou Machines didn't register in another board either, there will be no quotation of your shares after the 15.12.12.

      Gongyou Machines may register after the 17.12.12 at any time if you want to do so.

      As a shareholder I wonder why you didn't register and why you didn't publish your financials of 2012 ?

      Sincerely




      -----------

      Antwort von Sandt vom 16.12.2012:
      ---------------

      Sehr geehrter

      persoenlich/vertraulich

      ich ueberlege derzeit, mit Chairman Dong einen exit zu verhandeln, d.h. meine Aktien im Block an ihn zu verkaufen. Bisher habe ich noch kein Angebot.

      Mit anderen Aktionaeren wuerde ich dabei gerne zusammenarbeiten. Dazu:

      1. Meine Interessen sind da eher mit den Ihrigen als mit denen der Mehrheitseigentuemer vergleichbar, ich habe Aktien noch aus der Anfangszeit, aber trotz des Board Seats erhalte ich von der Firma keinen cent und habe de facto keinen Einfluss, da ich ja mit einer Stimme im Board gegen alle anderen nichts durchsetzen kann, es werden lediglich Vorschlaege angehoert. Zudem ist ein board eher mit einem AR als mit Vorstand zu vergleichen, und als non-executive Director habe ich keinen Einfluss auf das Geschaeft.
      2. Ich sehe keine Druckmittel fuer einen Kauf durch Dong, man ist da m.E. auf seinen Goodwill angewiesen. Ich bin aber interessiert, falls es da weitegehende Ideen gibt. sie kennen ja die Faktenlage: Frankfurt hat einfach das Marktsegment abgeschafft und die Firmen delistet, und dann andere Marktsegmente mit anderen Kosten und Standards eingefuehrt. Fuer mich und andere Minderheitsaktionaere waere ein Listing wuenschenswert, aber mit welchem Hebel soll man die Mehrheitseigentuemer zwingen oder auch nur oekonomisch motivieren? An einem Kauf der Anteile koennte Dong aber zumindest ein gewisses Interesse haben, auch wenn ungelistete Minderheitenanteile nur einen begrenzten Wert haben.

      In anderen Marktsegmenten und anderen Laendern gibt es zB bei Going Private-Transaktionen diverse Pflichten der Mehrheitsaktionaere, oft ist das fuer Kleinaktionaere sogar lukrativ. Dass dies im Open Market nicht so ist, und dass auch im Zuge der Marktsegmentschliessung die Dt. Boerse keine solchen Pflichten oder Mechanismen eingefuehrt hat, ist fuer Kleinaktionaere aller dieser Firmen katastrophal und im Regelfall wohl ein Totalverlust.

      3. Alternativ koennten Minderheitsaktionaere eroertern, ob man ein fortgesetztes Listing irgendwie erreichen kann. Ich sehe aber kaum Chancen, das beim Mehrheitseigentuemer durchzusetzen, ich habe es ja das ganze Jahr dort schon versucht. Falls Sie eine Moeglichkeit sehen, ein Listing ohne Aktivitaeten und Zahlungen der chines.Seite zu erreichen, waere das zu diskutieren. Ich habe mich im Laufe des Jahres an verschiedenen Stellen erkundigt und meine Konklusion ist, dass sowohl Zahlungen als auch Aktivitaeten des Managements notwendig sind.

      Zu Ihrem anderen Punkt: Die Erstellung des Jahresabschlusses dauert immer recht lang, da zunaechst die chines. konsolid. Abschluesse erstellt werden,und danach alles vom Singapur Auditor auf Singapur-Standards umgestellt wird und auch vor Ort in Weihai durch Singapurianer geprueft wird. Weihai ist bereits eine Tagesreise von Singapur entfernt, und die kulturellen Unterschiede sind erheblich. Zumindest arbeiten Singapur-Auditors auf hohem professionellen Niveau und sind perfekt zweisprachig. Es werden nach der Zeit vor Ort in Weihai dann noch diverse Informationen nach Singapur Standard eingeholt, bis die Singapur Auditoren das Testat erteilen. Nach Testaterstellung muessen dann wieder aus Weihai diverse Unterschriften original eingeholt werden vor der Veroeffentlichung. Ich gehe aber, nach den mir gegebenen Informationen und ohne es beeinflussen oder garantieren zu koennen, von einer Fertigstellung noch in diesem Jahr aus. Ich werde mich, auch das wieder ohne Erfolgsgarantie, da nicht unter meiner Kontrolle, um eine Veroeffentlichung trotz des Delistings einsetzen.

      MfG Sandt


      haben Sie nun Interesse an einem Angebot an den Chairman Dong?

      Donnerstag, 20. Dezember, 2012 22:16 Uhr
      Von:
      "Julian Sandt" <juliansandt@gmail.com>
      Kontaktdaten anzeigen
      An:
      "
      ich kommuniziere mit einigen Aktionaeren, thema:

      - kann man mit Dong einen ausserboersl. Kauf vereinbaren?

      - kann man irgendwie doch noch ein Relisting erreichen?

      MfG

      Julian Sandt
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.13 06:12:08
      Beitrag Nr. 678 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.974.769 von semiferrum am 02.01.13 17:21:23... ich befürchte, wir müssen unsere Rechte (z.B. Information) einfordern. Dann wäre ein "kostenloses Ignorieren" unserer Interessen nicht mehr möglich. Dazu brauchen wir m.M.n. professionelle erfahrene Hilfe.
      Ich denke, wenn wir genügend Leute sind, können wir die bestehenden Aktionärsvereine fragen, wer unseren Fall übernimmt, wenn wir alle Mitglied in diesem Verein werden. In Frage kämen aus meiner Sicht z.B. SdK, DSW, Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie und Investors Communication Group.
      Nochmal die Frage: Wer hat außer wehsan und mir Interesse?
      Avatar
      schrieb am 03.01.13 16:39:30
      Beitrag Nr. 679 ()
      An einer juristischen Klärung des Sachverhaltes arbeite ich zur Zeit.

      Bei einem Verstoss gegen deutsche Gesetze (Freiverkehrsrichtlinien,§ 20 Börsengesetz, dürfte noch etwas Zeit bis zur Verjährung bleiben.

      Parallel versuche ich die Frage zu klären, ob die bereits erwähnten Verstösse gegen den Companies Act von Singapore (und mögliche weitere Verstösse) ausreichen könnten, den Staatsanwalt in Singapore und/oder
      Frankfurt mittels Strafanzeige wegen Betruges zum Handeln zu zwingen.

      Aber da bin ich in Singapore skeptisch ob dies zu mehr als einer Sanction gegen die Company ausreicht und in Deutschland müsste Betrugsabsicht nachgewiesen werden.

      Ich erwarte nicht, daß irgendeine Aktionärsschutzgemeinschaft substantiell Neues herausfinden oder unternehmen wird da dieser Fall keine Schlagzeilen machen wird und werde deshalb auch nicht dort Mitglied werden.

      Aber ich werde natürlich weiterhin meine Rechercheergebnisse hier einstellen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 11:24:20
      Beitrag Nr. 680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.978.359 von semiferrum am 03.01.13 16:39:30Ich habe generell auf jeden Fall INteresse, habe allerdings nur etwas über 10.000 Stück Gongyou Aktien. Auch wenn ich viel dafür gezahlt hatte, waren sie zuletzt nicht mehr viel wert. Ich frage mich da nur, ob es sich lohnt dem schlechten Geld gutes hinterheruwerfen. Ein Verkauf in China dürfte wohl nicht möglich sein?
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 14:35:58
      Beitrag Nr. 681 ()
      Hier das Neueste von Herrn Direktor Sandt:
      -------------------------------
      Er gibt auch hier keine Auskunft wann endlich die Bilanz 2012 veröffentlicht wird.

      Was er unter " konstruktiver Zusammenarbeit " versteht, ist mir schleierhaft. Er weiss genau, daß nur ein Beschluss des Board of Directors der Gongyou mit folgender Zahlung und Erfüllung der Bedingungen ein Relisting in FFM erreichen kann.

      Der Mann fährt eine Hinhaltetaktik und versucht offensichtlich irgendwie noch Geld mit den Nöten der deutschen Aktionäre zu verdienen.

      --------------------------------
      Gongyou
      Donnerstag, 3. Januar, 2013 16:50 Uhr
      Von:
      "Julian Sandt" <juliansandt@gmail.com>
      Kontaktdaten anzeigen
      An:

      Sehr geehrter Herr ....,

      Die einzige Chance zur Vermeidung eines Totalverlusts duerfte ein Re-listing sein. Haben Sie nun Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit?

      Wir koennen uns auch gerne ueber Skype unterhalten.

      Mit freundlichen Gruessen,
      Julian Sandt
      Avatar
      schrieb am 04.01.13 15:48:17
      Beitrag Nr. 682 ()
      ANNUAL REPORT 2012
      date: 2013-01-04

      We expect that we will in the near future publish the annual report 2012 (per 30.06.2012). The report currently exists in draft form and shows a loss of approximately RMB 8 Mill. The balance sheet situation is still satisfactory with shareholders equity of more than RMB 130 Mill.

      The auditing process required more than 6 months because after the audit of the local Chinese operating companies, the auditor of the Singaporean holding has to perform the audit process according to Singaporean standards, which differ from Chinese standards. The process requires also trips to our headquarter in Weihai.

      The losses in the period are caused by heavy price competition on the Chinese market and weak international demand for machine tools. Furthermore, we have closed down older production lines, which are replaced by newer lines, in order to allow a direct cooperation with a foreign machine tool producer.

      LISTING STATUS: The German Exchange has closed the Open Market in Frankfurt. Companies previously listed in the Open Market have been delisted, against their will, including Gongyou Machines Ltd. We regret this situation. Our Board of Directors has, following the continuous strong initiative of the German non-executive board member, decided to approach Listing Partners of Stock Exchanges for the possibility of a Re-Listing.

      CHAIRMAN DONG YANWEI

      Quelle: http://www.gongyoumachines.com/edashiji2.asp?id=49

      Persoenliche Stellungnahme:

      1.) Die Deutsche Boerse hat im Zuge einer generellen Segmentschliessung alle im Open Market gelisteten Firmen delistet, auch gegen den Willen dieser Firmen.

      2.) Fuer den chinesischen Mehrheitsaktionaer ist all dies kaum nachvollziehbar, es ist ja wohl auch ein schwerwiegendes und vermutlich in der Welt einmaliges Geschehen. Hinsichtlich der neuen Listingbedingungen: Man sieht weder eine rechtliche Pflicht, noch eine oekonomische Rationale, die drastisch hoeheren Kosten und fuer eine Firma aus einem voellig anderen Rechtskreis nur mit sehr hohem internen Aufwand zu bewaeltigenden sonstigen Anforderungen zu erfuellen, zumal man selbst ja dem Listing nur unter den alten Bedingungen zugestimmt hatte.

      3.) Ich habe micht seit Monaten fuer ein Neu-Listing eingesetzt, aber das Board of Directors von Gongyou Machines Ltd. war nicht willens, eine positive Entscheidung zu treffen.

      4.) Meine Funktion als Non-Executive Director ist in etwa mit einem Aufsichtsrat (d.h. ohne Exekutivbefugnisse bzw. Handlungsvollmacht) vergleichbar. Die Funktion ist unbezahlt. Die Idee dahinter war u.a., die Kommunikation mit der Firma, in der ansonsten niemand Deutsch und nur eine Person Englisch spricht, zu ermoeglichen. Zudem habe ich seit Anbeginn dem Mehrheitsaktionaer Massnahmen im Sinne einer shareholder value-Verbesserung vorgeschlagen, wie zB. in Gewinnjahren Dividendenzahlungen oder Aktienrueckkaeufe, konnte mich aber nicht durchsetzen.

      5.) Nach vielen intensiven Appellen ist es nun gelungen, eine Entscheidung des Boards herbeizufuehren (siehe Meldung). Anzumerken ist aber, dass ein Re-Listing noch die Zustimmung einer Boerse erfordert.

      5.) Ich habe auch emails von Anlegern bekommen und angeboten, eine konstruktive Diskussion hinsichtlich eines Re-Listings oder anderen Exitmoeglichkeiten zu beginnen. Ich biete dies weiterhin an. Ich bin seit 1994 nicht in Deutschland ansaessig, von daher sehe ich nur die Relisting-Moeglichkeiten, von denen ich ueber das Internet oder in Telefongespraechen erfahre. Derzeit halte ich ein Listing an einer anderen Boerse fuer eher moeglich als in Frankfurt, aber auch ersteres ist nicht sicher machbar, u.a. aufgrund der Verlustsituation und einer nicht immer positiven Stimmung gegenueber chines. Firmen. Einige von Ihnen haben vielleicht konkrete Erfahrungen und Vorschlaege zum Thema.

      Beste Gruesse,
      Julian Sandt
      Avatar
      schrieb am 08.01.13 13:55:24
      Beitrag Nr. 683 ()
      Hier die neueste Email von Direktor Sandt an mich:

      Diesmal ohne Anrede und ohne Unterschrift (!) und gespickt mit absurden Beschuldigungen gegen mich, gesendet an meine private Emailadresse und abgesendet diesmal über das boardmail von wallstreet-online ?!


      Hieraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

      1) Direktor Sandt verfolgt die Diskussion in diesem Forum.

      2) Direktor Sandt antwortet auch diesmal nicht einmal ansatzweise auf die drängenden Fragen:

      -wann kommen die Bilanzzahlen für 2012 , (er hatte angekündigt, daß er bis Jahresende 2012 damit rechne), jetzt laut Chairman Dong angeblich in "near future". Die von Chairman Dong jetzt angeführten Gründe für die Verzögerung sind nicht nachvollziehbar, denn an der accounting standards und den auditing procedures hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert.Immerhin hat offensichtlich hat auch meine Kritik an den Rechtsverstössen auch hinsichtlich der Bilanzveröffentlichung zu der vorliegenden Erklärung von Chairman Dong auch in diesem Forum geführt.

      -an welche "related parties" wurden die Kredite vergeben und in welchem Umfang sind diese zurückgezahlt worden,
      -wieso hat er in den Bilanzen rechtswidrigerweise verschwiegen, daß er Aktien von Gongyou besitzt,
      -warum sind keine Einladungen zu den Hauptversammlungen verschickt worden und wann ist die nächste HV, die schon bis zum 31.12.2012 hätte stattfinden müssen ?!

      Die Tatsache, daß Direktor Sandt anstatt mit Antworten auf die Fragen und die Rechtsverstösse seinerseits und der anderen Direktoren lediglich mit absurden Beschuldigungen reagiert, zeigt, wessen Geistes Kind er ist und daß seine vorgeblichen Bemühungen um einen "outcome/exit" nicht seriös sein können.

      Darüberhinaus hat er zum einen nicht einmal ansatzweise dargelegt, welche vorgeblichen Verhandlungen er in dieser Hinsicht mit Chairman Dong unternommen hat, zum anderen ist nicht einmal ansatzweise nachzuvollziehen, warum es angeblich ohne ihn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust kommen würde, wie eben auch fuer zehntausende andere Open Market Anleger".

      Nur wenn Gongyou pleite ist (oder kurz davor) wird es zu einem Totalverlust kommen, dann aber wird Chairman Dong auch keine Aktien mehr kaufen wollen.

      Wenn Gongyou aber nicht pleite ist, oder inzwischen gar eine Erholung der Geschäfte zu verzeichnen oder absehbar ist, wäre ein Verkauf der Aktien zum letzten Kurs, (= 0,10 Euro; womöglich noch mit einem von Sandt bereits angedeutetem weiteren Abschlag), für uns Klein-Aktionäre nicht sinnvoll.

      Nur in diesem Fall lohnt sich ja auch überhaupt ein Ankauf von Aktien durch Chairman Dong.

      Warum sollte Sandt, der jetzt plötzlich nicht einmal executive director der Gongyou sein will, ( was er aber tatsächlich laut Homepage ist, denn dort gibt es nur directors und diese sind nach Companies act von Singapore immer alle verantwortlich wie ein executive director), und in diesem Fall keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der Gongyou hätte, und der doch nach eigenen Angaben angeblich kein Geld für diese Tätigkeit bekommt, überhaupt irgendwelche Aktivitäten entwickeln, um unsere Aktien Chairman Dong anzubieten, es sei denn, er erhält hierfür eine Vergütung, z.B, von Chairman Dong ?!

      Wer von uns Aktionären seine Aktien an Chairman Dong verkaufen möchte, kann diese Chairman Dong selber schriftlich, (die Firmenadresse ist auf der Homepage), jederzeit anbieten. Hierzu bedarf es der vorgeblichen Bemühungen des Herrn Sandt, der ja auch noch nicht einmal nachgewiesen hat, daß er tatsächlich selber Aktionär der Gongyou ist, nun wirklich nicht.

      Mein Fazit: Weder Sandt noch sein Angebot sind seriös, denn entweder hat er in den Bilanzen gelogen oder er lügt jetzt und hat gar keine Aktien der Gongyou.Von einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt, wo eine Bewertung mangels Bilanzzahlen nicht möglich ist, rate ich ab.

      Ich bin gespannt, ob in der Bilanz 2012 jetzt endlich zu lesen sein wird, seit wann und wieviele Aktien Sandt tatsächlich besitzt und an wen die Gongyou Kredite vergeben hat.

      Abschliessend sei darauf hingewiesen, daß es auch ausserbörsliche Plattformen gibt, (warum nicht auch über dieses Forum ?), über die wir
      Aktien kaufen und verkaufen können und eine Company, die wie Gongyou ihre public offering mit grossem Werbeaufwand an der FFM Börse gemacht hat, sollte dann auch die neuen Bedingungen der FFM erfüllen. Diese wurden ja gerade deshalb verschärft, weil es zu vielen Betrugsfällen im entsprechenden Börsensegment an der FFM gekommen ist.
      ------------------------------------------------------------------
      Boardmail bei wallstreet:online von Gongyou --- gongyou
      Freitag, 4. Januar, 2013 17:49 Uhr
      Von:
      "wallstreet:online AG" <info@wallstreet-online.de>
      Absender in den Kontakten speichern
      An:...

      warum hetzen sie so wild herum?

      wie soll ich bitte von der "Not der Aktionaere profitieren"?

      ich wuerde wenn ueberhaupt nur von einer Loesung profitieren, von der auch die anderen Aktionaere profitieren, die Interessen sind gleichgerichtet.

      im Gegensatz zum Tenor ihrer wilden Beitraege bemuehe ich mich seit langem unter extrem schweren Umstaenden, die ich Ihnen schon mehrmals erklaert habe um ein bestmoegliches outcome.

      Ohne mich wuerde es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust kommen, wie eben auch fuer zehntausende andere Open Market Anleger. Schon allein die Kommunikation mit China wuerde wohl kaum fruchten. Jetzt gibt es zumindest eine Chance.

      Mir ist es voellig unverstandlich, warum sie meine Bemuehungen torpedieren.

      Wie gesagt, ich biete weiterhin an, konstruktiv zu diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 08.01.13 16:47:39
      Beitrag Nr. 684 ()
      Nun also

      - ein Verlust von 8 Mio Renminbi= 971557,6 Euro (Interbankenkurs heute);

      - ein shareholders equity von 130 Mio Renminbi= 1578781 Euro

      - folglich ein Eigenkapital von 1578781 Euro:9795599 Aktien=
      0,161 Euro/Aktie

      - somit ein negatives KGV und ein KBV von 0,10 : 0,161= 0,62 bei einem
      Kurs von 0,10 Euro/Aktie .Dies war der letzte Kurs der Aktie.
      Avatar
      schrieb am 08.01.13 21:22:14
      Beitrag Nr. 685 ()
      @senuferrzn:
      130 Mio. RMB sind ca. 16 Mio. € entspricht etwa 1,63 € pro Aktie. Die firma hat sich also vom Buchwert gar nicht mal so schlecht gehalten, aber das nützt dir überhaupt nicht, denn wegen des harten Wettbewerbes in China schafft es Gongyou wohl nicht, nachhaltig Gewinne zu machen, die als Dividenden gezahlt werden können, und selbst wenn, wäre es bei den Firmengeflecht eine Leichtigkeit, die Gewinne nicht bei Gongyoumachines auftauchen zu lassen, sondern in anderen Konzerngesellschaften. Nicht notierte Aktien bringen m.M. nach nur etwas, wenn regelmäßige Dividenden fließen oder zumindestens absehbar sind. Daher denke ich, dass Herr Sandt recht hat, wenn er sagt, dass nur ein Verkauf der Aktien an das Management oder eine wiederaufnahme des Handels im interesse der Kleinanleger ist. Vielleicht will das Management ja wirklich möglichen Klagen aus dem Wege gehen, auch wenn ein Erfolg m.E. sehr unwahrscheinlich ist, bei der Konstellation Deutscher Börsenplatz, Firmensitz in Singapur, Holdinggesellschaft "Contented Enterprise" auf den Britischen Jungferninseln und operativer Tochter in China. Ich glaube nicht, dass hier jemand wegen ein paar hunderttausend Euro einen qualifizieren Anwalt bezahlen kann, das würde schon schwer, wenn es hier um 100 Millionen ging, schließlich sind unregelmäßigkeiten auch bei großen ausländischen Firmen in den USA durchaus nichts seltenes.
      Avatar
      schrieb am 09.01.13 13:47:30
      Beitrag Nr. 686 ()
      Alfred Marshall hat natürlich Recht, 130.000.000 Renminbi sind 15.756.620,811 Euro.Da mir ist wohl eine Stelle abhanden gekommen.

      15.756.620,81 Euro geteilt durch 9795599 Aktien =
      1,608 Euro Buchwert/Aktie

      Aber gerade wegen des (angeblich) so hohen Buchwertes im Vergleich zum letzten Kurs, das Kursbuchwertverhältnis beträgt bei Kurs = 0,10 Euro also nur 0,10: 1,608= 0,06 (!?) wäre ein Aktienverkauf eines Kleinanlegers an Chairman Dong nur für diesen ein gutes Geschäft.

      Selbstverständlich bin ich für ein Relisting der Aktie irgendwo, am besten natürlich in Frankfurt.

      Die Frage, die ich zur Zeit versuche zu klären, ist, ob nicht von vorneherein ein Betrug geplant war.

      Die Behauptung von Chairman Dong die Frankfurter Börse habe den Open Market geschlossen, stimmt ja auch nicht:

      Open Market war seit Oktober 2005 der Name für den Freiverkehr an der Börse Frankfurt. Teilbereiche des Open Market waren der Entry Standard, das First Quotation Board und das Second Quotation Board.

      Nur das First Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse ist zum 15. Dezember geschlossen worden. Für den Entry Standard gelten bereits seit 1. Juli verschärfte Regeln und im Second Quotation Board, das zukünftig noch Quotation Board heißt, sind am 1. Oktober neue Anforderungen in Kraft getreten. Siehe:http://www.boerse-frankfurt.de/de/om
      Avatar
      schrieb am 09.01.13 17:53:59
      Beitrag Nr. 687 ()
      1) Zur wahrheitswidrigen Behauptung von Dong und Sandt, letzterer sei nur non-executive directro siehe Sandts eigene Erklärung vom 30.3.2007, derzufolge er Mitglied des Management Boards der Gongyou Machines Ltd ist.
      2) Hat irgend jemand irgendwelche Daten, wieviele Aktien die Contented
      Enterprise an der Gongyou hält ? In der Bilanz steht ja nur, wieviel Prozent die Direktoren an der Contented Enterprise halten ?!

      3) Könnte es sein, daß die Kleinanleger tatsächlich die Mehrheit der Aktien besitzen und daß die aktuellen Direktoren (um ihren Einfluss
      auf die Gongyou zu behalten), keine Einladungen zur Hauptversammlung verschicken ?

      http://www.boerse-go.de/nachricht/Orchid-Capital-Ltd-gibt-Bo…

      Orchid Capital Ltd. / Sonstiges

      30.03.2007

      Veröffentlichung einer Corporate-News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Orchid Capital Ltd. gibt Börsengang der Gongyou Machines Ltd. bekannt

      Frankfurt, 30. März 2007: Orchid Capital Ltd. gibt die Börseneinführung
      ihres Portfoliounternehmens Gongyou Machines Ltd. im Open Market der
      Frankfurter Wertpapierbörse bekannt. Die in Singapur ansässige
      Beteiligungsgesellschaft Orchid Capital Ltd. hält nach der im Vorfeld des
      Börsengang durchgeführten Privatplatzierung einen Anteil von 10,3% an dem
      chinesischen Maschinenbauer Gongyou Machines Ltd.

      Gongyou Machines Ltd. ist der größte Hersteller von holzverarbeitenden
      Maschinen in China mit einem Marktanteil von ca. 60%. Der Emissionserlös
      der Privatplatzierung dient der Finanzierung der weiteren internationalen
      Expansion. Altaktionäre unterliegen Haltevereinbarungen, das Management
      hält auch nach dem Börsengang die Mehrheit an der Gesellschaft. Der CEO von
      Orchid Capital Ltd., Julian Sandt, ist zugleich Mitglied des Management Boards der Gongyou Machines Ltd.

      Die Börseneinführung wurde von der TradeCross AG, einem Unternehmen der VEM
      Aktienbank AG, begleitet. Orchid Capital Ltd. fungierte als internationaler
      Koordinator.

      Ansprechpartner:
      Julian Sandt, CEO
      Orchid Capital Ltd.
      Email: sandt@orchidcapital.net
      Avatar
      schrieb am 09.01.13 22:26:16
      Beitrag Nr. 688 ()
      Ich bin nicht verpflichtet, in irgendeiner Weise hier einen Dialog zu fuehren. Die Idee war eigentlich, den Aktionaeren aufgrund der von der Boerse im Zuge der Segmentschliessung zu helfen

      Sollten hier weiter wilde Beleidigungen und keinerlei konstruktive Beitraege kommen, dann wird das mein letzter Beitrag sein und vielleicht kann man dann jemand in China bitten, die Kommunikation zu uebernehmen. Nach einem Delisting bestehen keinerlei Pflichten zur Kommunikation, weder seitens der Firma noch meinerseits, abgesehen von den weiterhin bestehenden Pflichten einer ungelisteten Firma in Singapur. Ich hatte bisher vor, unbezahlt zu helfen, weil ich mich in die Lage der Aktionaere hereinversetze.

      Zu den hier geaeusserten falschen Vorwuerfen:

      1.) Dass es in Singapur Non Executive Directors gibt, kann man googeln, wenn er ¨Singapore Non Executive Directors¨ in google eingibt.
      Da ich keinerlei Handlungs-/ Unterschriftenvollmachten habe - und nicht bei Gongyou arbeite - bin ich Non-Executive Director, was etwa einem dt. AR vergleichbar ist. Im engl. Rechtsraum gibt es nicht 2 (VS und AR), sondern ein Organ (board). Einige directors haben normalerweise Exekutivfunktionen und andere eben nicht. Letztere befinden sich normalerweise nicht in den Geschaeftsraeumen, ausser ggf. zu Board Meetings oder gelegentlichen Besichtigungen. Man hatte mich damals gebeten, Director zu sein, um Anlegerfragen zu beantworten (und damit Anliegen der Aktionaere dem chines. Management ueberhaupt verstaendlich gemacht werden koennen).


      2.) Hauptversammlung

      Ich bin kein Rechtsexperte und wohne seit sehr langer Zeit nicht in Deutschland, folgendes wurde mit damals beim Listing erklaert und ich fasse es ohne Gewaehr zusammen: Fuer Gongyou gilt, wie fuer viele Auslandsaktien im Freiverkehr, die Verwahrungsart Wertpapierrechnung. Das bedeutet gem. Wikipedia:

      "Bei der Wertpapierrechnung befinden sich die Wertpapierurkunden oder Wertrechte nicht im Eigentum des Begünstigten, sondern sie werden von einer Zwischenverwahrungsstelle oder einer Bank treuhändisch gehalten. Der Begünstigte hat damit lediglich einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch, kein Eigentum. Eine Rechtsgrundlage ist mit § 22 DepotG nur rudimentär vorhanden, so dass diese Verwahrungsart größtenteils auf privater Vereinbarung zwischen Kunde und Bank gründet, die brancheneinheitlich in Ziffer 12 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte geregelt ist. Die Wertpapierrechnung kommt für im Ausland belegene Wertpapiere zum Einsatz, und zwar unabhängig davon, ob sie von in- oder von ausländischen Emittenten stammen."

      Eigentuemer ist formell - und wohl somit auch gemaess Singapur-Firmenregister - vermutlich die Lagerstelle. Die Aktionaere sind demnach - nach meinem Eindruck aufgrund der Wikipediadefinition - nicht Aktionaere im sachenrechtlichen Sinne. Ich vermute, dass deswegen keine HV-Einladungen erfolgen und dass deswegen die Aktien, an denen Direktoren indirect wirtschaftliches Interesse haben, nicht im Annual Report erscheinen. Der Annual Report wird in Singapur, im Rahmen der dortigen Rechnungslegungsvorschriften, weil man nicht in Singapur und an keinem amtlichen auslaendischen Markt gelistet ist, anscheinend wie fuer eine ungelistete Singapur Ltd. erstellt. Man schaue sich auch die Ueberschrift im Annual Report an, in der Sektion zu den Aktien der Direktoren, wo man Bezug auf das Aktienregister nimmt, woraus sich m.E. ergibt, dass schuldrechtliche Ansprueche, da nicht im Company Register von Singapur, auch nicht in der Tabelle des Annual Reports erfasst werden.

      Meldepflichtige Geschaefte nach Par. 15 WPHG haben Direktoren nicht getaetigt, ich nicht und die anderen (oder Contented Enterprises) meines Wissens auch nicht. Meines Wissens hat Contented seit dem Listing bis heute unveraendert ueber 50% und ich fast genau 2% der Aktien (laut wikipedia und annual report haben wir sie nicht, kein Eigentum, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch).
      Diese Aktien wurden aber pflichtgemaess in 2007 dem WP, der Bank (Listing Partner) und somit auch der Boerse im Listingantrag gemeldet.

      Weder erstelle, unterschreibe, genehmige oder pruefe ich den annual report, noch bin ich Singapur-Rechnungswesenexperte, dies ist meine persoenliche Interpretation des Sachverhalts nach erster Recherche.

      Es gibt im Freiverkehr scheinbar kein Register fuer die Aktienzahl, sonden es werden nur Bewegungen gemeldet (eben Par. 15 WPHG oder Schwellenwertueberschreitungen).

      Hinsichtlich des Termins der annual report 2012 Veroeffentlichung ist es zwar bedauerlich, wenn es langsam geht, ich habe ja die Gruende bereits dargelegt, aber kein Regelverstoss, denn die Frist waere 30.06.13 gewesen (12-Monatsfrist im Freiverkehr http://boerse.ard.de/unsichtbares/wenn-der-schlussstrich-gez… da aber nach dem delisting (15.12) keinerlei Pflichten mehr bestehen, ist jegliche Veroeffentlichung eine ueber die Pflichten herausgehende Massnahme.

      Wesentlich sinnvoller als die Hetzerei waere in diesem Forum eine konstruktive Zusammenarbeit gewesen. Ich habe ja aufgefordert, ein Re-Listing oder andere Exitmoeglichkeiten zu diskutieren, da es in diesem Fall keine Standardloesung gibt. Es kam dazu kein loesungsorientierter Beitrag. Ein Relisting erscheint fuer eine 1.) chines. Firma in einer 2.) Verlustsituation wenn 3.) hunderte andere ex Open Market-Firmen Schlange stehen, nach ersten Reaktionen von Banken/Boersen nicht einfach, zudem hat niemand eine Relisting-Pflicht und nach dem Delisting entfaellt auch die Kommunikationspflicht.

      Ich wuerde zwar gerne weiterhin gerne in guter Zusammenarbeit die Kuh vom Eis bringen, weiss aber nicht, ob das moeglich ist.
      Avatar
      schrieb am 10.01.13 02:50:13
      Beitrag Nr. 689 ()
      Zitat von Gongyou: ... Ich habe ja aufgefordert, ein Re-Listing oder andere Exitmoeglichkeiten zu diskutieren, da es in diesem Fall keine Standardloesung gibt. Es kam dazu kein loesungsorientierter Beitrag. ...


      ... wie sollte der aussehen? Ich befürchte auch, dass durch die Verlustsituation der Kurs bei einem Relisting so niedrig wäre, dass wir nicht viel davon hätten. Viel wichtiger ist mir, ständig und zeitnah über den Geschäftsverlauf informiert zu werden. Ich hoffe, wir lesen dazu dann etwas im Ausblick. Sobald die Geschäfte wieder rund laufen, könnte man auch die bekannten Makler (z.B. Lang & Schwarz oder Schnigge) anfragen, was für einen OTC-Handel notwendig ist.
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 10:47:07
      Beitrag Nr. 690 ()
      @ Gongyou,

      Das Wesentliche was mich interessieren würde ist, ob ich jetzt bzw. in ein paar Jahren noch die Möglichkeit habe die Aktie zu verkaufen und wenn ja wo.
      Da ja keine Dividende gezahlt wird, macht ein Halten nur dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Kurs in Zukunft steigt.
      Ich habe die Papiere schon seit einigen Jahren und mich wenig damit beschäftigt. Oder muss ich das Ganze nun als Totalverlust buchen?
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 14:44:59
      Beitrag Nr. 691 ()
      1) Den absurden Vorwurf der "Hetzerei" und " wilden Beleidigungen" des
      Herrn Sandt alias "Gongyou" in diesem Board weise ich entschieden
      zurück.

      2) Zur Frage des Eigentums an indirekt gehaltenen Wertpapieren und
      Wertpapierrechnung

      Es ist erschreckend, daß Sandt als zuständiger Direktor und vorgeblicher Aktionär der Gongyou sich sein Wissen über die Rechtsposition als Aktionär und dies erst jetzt bei Wikipedia besorgen muss.
      So einfach wie Sandt alias Gongyou die Sache darstellt, ist sie aber nicht.

      Die deutschen Wertpapierdepotbanken haben im Allgemeinen einen Vertrag mit der Clearstream die die Erstverwahrerin ist. Dann läuft es im Allgemeinen über deren zentrale Stelle in Luxemburg (CBL) und die hat dann einen Zweit-oder Drittverwahrervertrag mit einer Wertpapierdepotbank in Singapore.

      Zur Gutschrift in Wertpapierrechnung
      ------------------------------------
      Bei der Clearstream Banking Frankfurt steht nachzulesen:

      Die Verwahrung und Abwicklung in WR - der sog. Treuhandgiroverkehr - ist nur ansatzweise im Depotgesetz geregelt.

      Dessen rechtliche Ausgestaltung beruht auf in den (diesbezüglich) einheitlichen "Sonderbedingungen der Wertpapiergeschäfte" der Banken und Sparkassen, ergänzenden Rechtsgutachten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking Fankfurt (CBF), sowie den Usancen des jeweiligen Lagerlandes der Wertpapiere.

      Beim Treuhandgiroverkehr wird die jeweilige kontoführende Depotbank fiduziarischer Inhaber der Rechte, die ihr durch die Rechtsordnung bzw. Marktusancen des Lagerlandes vermittelt werden. Der Investor als Kontoinhaber und wirtschaftlicher Eigentümer hat gegenüber seiner Depotbank lediglich einen schuldrechtlichen (bilateralen) Herausgabeanspruch hinsichtlich dieser Rechtsposition sowie Weisungsrechte aus dem Treuhandverhältnis.
      Die Übertragung der Rechtsposition im Inland erfolgt nach schuldrechtlichen Grundsätzen durch Belastung und Gutschrift, ein gutgläubiger Erwerb ist (nach allgemeinen Rechtsprinzipien) nicht möglich.
      CBF fungiert als Depotbank (Intermediär) und verwahrt die WR-Bestände über ihre Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in diversen Ländern zur Verwahrung nutzt.Der Verwahrort nach deutschem Recht ist das jeweilige Lagerland der Urkunden bzw. der maßgeblichen Register, das im Depotauszug anzugeben ist.
      Die Depotbanken sind verpflichtet, von der (ersten) Lagerstelle im Ausland eine sogenannte"Drei-Punkte-Erklärung” einzuholen. Darin bestätigt die ausländische Lagerstelle, dass sie die für die Depotbank verwahrten Wertpapierbestände als Kundenbestände der Depotbank führt, diese im Fall der Insolvenz der Lagerstelle ausgesondert werden können und dass sie diesbezüglich prinzipiell keine Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend macht. Ferner erklärt die Lagerstelle, dass sie die Verwahrung der der "Drei-Punkte"-Erklärung unterliegenden Wertpapierbestände nicht ohne
      Zustimmung der CBF auf einen Dritten auslagern wird. Die deutschen Depotbanken sichern diese Erklärungen mit entsprechenden Rechtsgutachten zu den jeweiligen Lagerländern ab.
      Die Herausgabeansprüche des Zwischenverwahrers bzw. des Endinvestors sind bei Insolvenz der CBF bzw. der Depotbank nach herrschender Meinung aussonderungsberechtigt.
      Über CBF als Depotbank in WR verwahrte Wertpapiere werden technisch in Depotkonten im Verwahr und Abwicklungssystem Creation bei der Schwestergesellschaft CBL 6er-Konten der CBF geführt,
      unterliegen jedoch deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF.
      Der in diesem Handbuch verwendete Begriff "Wertpapierrechnung" oder seine Kurzform "WR" umfasst die Menge der nicht girosammelverwahrfähigen Wertpapiere, die über die Schwestergesellschaft CBL
      verwahrt werden können.
      Quelle:April 2012 Clearstream Banking Frankfurt
      1 - 6 Kundenhandbuch
      ---------

      In Singapur
      -----------
      müssten dann die Namensaktien der Gongyou von einem Central Securities Depository verwahrt werden, vermutlich von der
      Central Depository Pte Limited (“CDP”) oder möglicherweise auch Clearstream Singapore.

      Wo sie verwahrt werden, weiss ich in meinem Fall noch nicht, ist aber von jedem Aktionäre selbst durch Anfrage bei seiner deutschen Depotbank zu erfahren.

      In Singapore siehe:
      -----------
      http://www.sgx.com/wps/portal/sgxweb/home/depository/deposit…

      Central Depository Pte Limited (“CDP”). established in 1987 is a wholly owned subsidiary of the Singapore Exchange Ltd (“SGX”). It provides integrated clearing, settlement and depository facilities for the securities market, covering both equities and fixed income instruments. CDP principally serves the Singapore market, but has links with other Central Depositories (“CSD”) in the United States, Japan and China to support settlement of cross-border trades.

      CDP holds the book-entry securities deposited with it as a bare trustee for the collective benefit of depositors. Securities are immobilized at CDP where ownership is transferred via book-entry. The physical certificates of immobilized instruments are safe kept with a CDP nominated custodian bank.
      (Central Securities Depository (CSD) is an organization holding securities either in certificated or uncertificated (dematerialized) form, to enable book entry transfer of securities. In some cases these organizations also carry out centralized comparison, and transaction processing such as clearing and settlement of securities. )

      http://www.guidemesingapore.com/incorporation/topics/singapo…

      Der deutsche Aktionär ist der wirtschaftlich Berechtigte/Begünstigte
      --------------------------------------------------------------------
      In Deutschland hat der Aktionäre deshalb letztendlich die Rechte, die ihm durch die Gesetze und die Rechtsprechung des Lagerlandes, hier Singapur zugeordnet werden.Welche dies im Einzelnen sind, sollte uns eigentlich Director Sandt erklären, oder ?

      Entscheidend ist dabei, ob und wieweit Singapur das Haager Wertpapierübereinkommen ( = Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte in Bezug auf intermediär verwahrte Wertpapiere anzuwendende Rechtsordnung), unterzeichnet, ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt hat.

      (( Das Europaparlament hat dieses Haager Wertpapierübereinkommen
      (Entschließungsantrag B6-0632/2006) (Einfache Mehrheit erforderlich)
      (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 40)
      ENTSCHLIESSUNGSANTRAG angenommen (P6_TA(2006)0608)
      Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2007))

      Unstrittig und für uns entscheidend ist, daß ein deutscher Aktionär bei in Wertpapierrechnung verwahrten Papieren der wirtschaftlich Berechtigte ist.

      Ihm stehen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit seiner deutschen Depotbank gemäss § 667,675 BGB alle Rechte zu: also Dividenden, Sonderausschüttungen, Aktienzuteilung bei Gratisaktien oder Splits, etc.

      Stimmrechte:
      ------------
      Zu diesen Rechten gehören natürlich auch die Stimmrechte auf der Hauptversammlung.

      Siehe zu den Stimmrechten einer public company in Singapore wie der Gongyou ausführlich mit Änderungsvorschlägen der staatlichen Kommission, (der Singapore companies act soll Mitte 2013 geändert werden):

      http://www.acra.gov.sg/NR/rdonlyres/44B1B8C5-29D8-4DDB-A8FA-…

      3) Zur Frage wann die Jahreshauptversammlung hätte stattfinden und die Jahresbilanz an die Aufsichtsbehörde in Singapur hätte übermittelt werden müssen.
      ---------------------------------------------------------------------------
      Director Sandt alias Gongyou hat zur Frage wann die Jahresbilanz 2012 veröffentlicht werden musste, wörtlich behauptet:

      "Hinsichtlich des Termins der annual report 2012 Veroeffentlichung ist es zwar bedauerlich, wenn es langsam geht, ich habe ja die Gruende bereits dargelegt, aber kein Regelverstoss, denn die Frist waere 30.06.13 gewesen (12-Monatsfrist im Freiverkehr http://boerse.ard.de/unsichtbares/wenn-der-schlussstrich-gez…)," target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://boerse.ard.de/unsichtbares/wenn-der-schlussstrich-gez…), da aber nach dem delisting (15.12) keinerlei Pflichten mehr bestehen, ist jegliche Veroeffentlichung eine ueber die Pflichten herausgehende Massnahme."

      Diese Behauptung von Sandt ist eine dreiste Lüge.
      --------------------------------------------------
      --------------------------------------------------
      --------------------------------------------------

      Die Gongyou Machines LTD ist, wie Sandt bestens weiss, dem Companies Act of Singapore unterworfen und dieser regelt diese Fragen eindeutig.

      Der von Sandt angegebene Artikel bezieht sich aber eindeutig nur auf deutsche Aktiengesellschaften. http://boerse.ard.de/unsichtbares/wenn-der-schlussstrich-gez…

      Sandt versucht uns hier also für dumm zu verkaufen !?

      Es gilt in Singapore:
      -------------------------------------------------------------------------
      The legal requirement

      Every company is required under the Companies Act to hold its Annual General Meeting (AGM) once in every calendar year and not more than 15 months (18 months for a new company) after the last preceding AGM (section 175). At the AGM, the directors must lay before the shareholders a profit and loss account that is not more than 6 months old at the date of the meeting (section 201). For a public listed company the profit and loss accounts must not be more than 4 months at the date of the meeting. The company is required to file its Annual Return (AR) within 1 month from the date of the AGM (section 197). Failure to comply with any of the 3 separate legal requirements under the law amounts to an offence and an appropriate penalty will be imposed.

      siehe:

      http://www.acra.gov.sg/Compliance/Penalties/CompaniesActPena…

      In Singapore führt die Staatliche Aufsicht einen für jeden einsehbaren Compliance Record in dem man nachlesen kann, ob die Firma hier die Gongyou Machines, die rechtlichen Vorschriften des Companies Act of Singapore hinsichtlich Hauptversammlung und Jahresbilanz erfüllt hat oder nicht:

      siehe selbst
      https://www.psi.gov.sg/NASApp/tmf/TMFServlet?app=MYBIZFILE-C…

      Compliance Record

      GONGYOU MACHINES LIMITED
      Registration No.200415128Z

      Entity Name GONGYOU MACHINES LIMITED

      Last Annual General Meeting Date 31/12/2011
      Last Annual Return Date 12/01/2012
      Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting 30/06/2011
      Next Annual General Meeting Due Date 31/12/2012

      *To be eligible for the Certificate, accounts laid at the Annual General Meeting (AGM) must not be more than 6 months old for private or non-listed public companies and not more than 4 months old for public listed companies, and the Annual Return must be filed within one month after holding the AGM. In addition, a company is required to hold its first AGM within 18 months after its incorporation, and subsequent AGMs must be held every calendar year and the interval between AGMs should not be more than 15 months. Please note that the non-imposition of fines or penalties is not an indication of compliance.

      Fazit :

      - Die letzte Hauptversammlung war am 31/12/2011 und die Jahresbilanz
      ((Annual Return (AR)) mit Zahlen nicht älter als 4 Monate hätte
      demnach gemäss Section 197 Companies Act of Singapore spätestens am
      31.1.2012 vorgelegt werden müssen und ist angeblich am 12/01/2012
      vorgelegt worden.

      Die nächste HV muss spätestens 15 Monate später, also spätestens am
      31.3.2013 stattfinden. Dabei muss der Board of directors wieder
      innerhalb von einem Monat eine Bilanz vorlegen, deren Daten nicht
      älter als 4 Monate sind.

      Laut dieses Compliance Record hat also die Gongyou die Auflagen angeblich erfüllt, aber wo ist dann bitte dieser angeblich existierende Annual Report vom 12/01/2012 und warum ist dieser nicht veröffentlicht worden ?????

      4) Zu den Aktien die Direktor Sandt angeblich hält

      Hier stellt sich die Frage seit wann hat er diese und hat er diese gekauft oder für irgendwelche Tätigkeiten für die Gongyou bekommen.

      Laut Bilanzen 2006-2011 und laut Sandt hat ja angeblich kein Direktor irgendetwas für irgendwelche Tätigkeiten für die Gongyou von der Gongyou bekommen ?!
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 18:17:03
      Beitrag Nr. 692 ()
      Zitat von semiferrum: ... Es ist erschreckend, daß Sandt als zuständiger Direktor und vorgeblicher Aktionär der Gongyou sich sein Wissen über die Rechtsposition als Aktionär und dies erst jetzt bei Wikipedia besorgen muss ...


      ... ich meine, wenn Du Dich ein wenig in juristischen Dingen auskennen würdest, wüßtest Du, was im Rechtsdienstleistungsgesetz steht. Deshalb finde ich es überhaupt nicht anrüchig, wenn jemand öffentliche Quellen wie Wikipedia zitiert.

      Zu den inhaltlichen Punkten: Ich befürchte auch, dass zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" ein mühsamer Weg liegt. Deshalb ja der Vorschlag von mir, uns z.B. im Verein zusammen zu tun. Allerdings ist die Resonanz hier dermaßen gering, dass ich befürchte, das lohnt nicht. Bist Du selbst zu mehr als Internetrecherchen bereit? Würdest Du nach China für die HV reisen?

      Mir geht es ähnlich wie Scar, mehr als ein Vereinsbeitrag bin ich zur Zeit nicht gewillt zu investieren.
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 19:12:12
      Beitrag Nr. 693 ()
      1. ¨muss¨ ich ueberhaupt niemanden informieren, insbes. wenn die Firma delisted ist, sondern wollte dies freiwillig tun, um die fuer alle Beteiligten, die Aktionaere und die Firma, misslichen Folgen aufgrund der Segmentschliessung FQB der Deutschen Boerse bestmoeglich zu loesen.

      2. Ich beziehe mein Wissen nicht "nur aus Wikipedia", sondern stelle deren Definitionen hier hinein, da 1. sie komplexe Sachverhalte verstaendlich erklaeren, 2. allgemein anerkannt und 3. fuer jeden mit einem Klick nachvollziehbar sind.

      3. Wie gesagt liegt der Jahresabschluss im Entwurf vor. Darauf basieren die Zahlen in der Meldung. Der Veroeffentlichungstermin haengt von den Abschlusspruefern und der Unterschrift durch das Management in China ab. Ich habe die Firma seit Monaten zur Eile angehalten, mehr kann ich nicht machen. Hinsichtlich der Fristen gelten im Freiverkehr 12 Monate von der deutschen Seite her. In Singapur gelten die Regeln fuer ungelistete Gesellschaften, da man nicht in Singapur und auch sonst an keinem amtlichen Markt gelistet ist. Der Handel mit Rechten (s.o. zur Wertpapierrechnung), zudem noch privatrechtlich im Ausland (Freiverkehr), ist aus Singapur-Sicht rechtlich irrelevant, von daher gilt semiferrums Viermonatsfrist nicht. Ansonsten werden Fristverstoesse bis 3 Monate in Singapur bei ungelisteten Firmen mit S$200 geahndet (ca. EUR 120), in Deutschland ist das vermutlich aehnlich. Zudem: Wenn man einen Monat nach Frist einreicht und eine Chinatochter konsolidieren musste, kann man vorsprechen und mit Glueck auch diese $200 vermeiden. Da ist es in Singapur wesentlich teurer, ein Kaugummi auf der Strasse zu "entsorgen".

      4. Ich habe die Aktien vorboerslich gekauft in 2006, etwa zum damaligen Buchwert von ueber 1 EUR pro Aktie, und habe von daher auf jeden Fall einen grossen Verlust, selbst bei einem Relisting, und habe natuerlich auch ein Interesse an einer Totalverlustvermeidung. Gratisaktion oder Optionen gab es nie, fuer keinen Direktor und auch niemanden sonst. Bezahlt wurde auch nichts, abgesehen von den in 2011 ausgewiesenen Renmimbi 311000 (ca. EUR 40000) an lokalen chines. Gehaeltern im ganzen Jahr, an alle in China arbeitenden Direktoren zusammen, gezahlt von der operativen Chinatochter, also nichts an mich und auch nichts an die anderen in Form von "directors fee". Vollzeit arbeitende Direktoren wie zB Herr Hou verdienen nicht einmal EUR 1000 im Monat.

      5. Ich habe in Asien an einigen vorboerslichen Investmentrunden teilgenommen, mit Co-Investoren aus Hong Kong oder Singapur (Privatleute oder Fonds, Venture Capital-Firmen etc.) und mit dann folgenden Listings in HK, Sing, Indonesien etc. Diese werden meist als Wandeldarlehen strukturiert, die im Zuge des IPOs dann in normale Stammaktien (common shares) umgewandelt werden. Die dann gelisteten Holdingfirmen in HK oder Sing sind oft offshore, d.h. in Cayman etc., inkorporiert, was Transaktionskosten und - fuer Residenten von HK oder SING voellig normale und legale - Steuervorteile bieten kann (dies zur Anmerkung von semiferrum, der es ungewoehnlich findet, dass jemand Geld an Caymanfirmen "verleiht"). Es gibt in Asien jaehrlich wohl tausende Investments gemaess dieser Struktur, und diese tragen zum hohen Wirtschaftswachstum der Region einiges bei.

      6.) Ich warte immer noch auf Gedanken zur Zukunft von Aktionaeren, also wie/wo sich ein Relisting anbietet (es zeichnet sich ab, das dies nicht einfach ist fuer eine chines. Firma in Verlustsituation) oder ob man ein Kaufangebot von Chairman Dong fuer sinnvoll haelt etc.
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 20:02:12
      Beitrag Nr. 694 ()
      Zitat von Gongyou: ... oder ob man ein Kaufangebot von Chairman Dong fuer sinnvoll haelt etc.


      ... ich befürchte, das würde an den unterschiedlichen Preisvorstellungen scheitern. Die letzten Kurse haben gezeigt, dass größeres "Verkaufsinteresse" erst bei ca. 0,44€ anfängt. Er wird aber argumentieren, dass zuletzt Kurse um 10 Cent zustande kamen. Oder können Sie sich vorstellen, dass er sich am Briefkurs orientiert?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 20:34:11
      Beitrag Nr. 695 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.012.457 von DaxRaider am 11.01.13 20:02:12was wuerden sie, Hand aufs Herz, anbvieten, wenn Sie Chairman Dong waeren?

      wesentliche Parameter sind meist:
      1. die letzten Kurse, und
      2. Durchschittskurse ueber vielleicht 1 Jahr
      3. KGV und weitere Earnings Multiples with EBIT, ist aber auch negativ, hier ergibt sich Wert Null.
      4. Dividendenrendite - auch Null
      5. Preis Buch Verh. - dies ist aber meist ein sekundaerer Parameter, es gibt viele Firmen, insbes. solche mit Verlusten, die zu einem Bruchteil des Buchwertes gehandelt werden, zT unter 10% des BW. Dieser Punkt ist aber m.E der einzige, der fuer einen Wert von weit ueber 10 cent (unter Beruecksichtigung von 1.-5.) ueberhaupt herangezogen werden kann in einer Diskussion mit Chairman Dong.

      6. Anzumerken ist, leider, dass es im Open Market keine Exit Offer Pflicht gibt (schon gar nicht fuer delistete Firmen) und dies auch kein Squeeze Out ist, man hat also keinen anspruch, sondern kann nur an die Fairness appellieren.

      Selbst die Briefseite war ja nicht bei 0,44, sonst waeren nicht alle Kurse weit darunter gewesen, der Wert war ja recht illiquide. Dass natuerlich bei einem stark hoeheren Kurs mehr Umsatz herauskommen wuerde (also vielleicht viele Aktien bei 44 im Brief lagen) ist wohl bei jeder Aktie so, aber man kann einen pot. Kaeufer kaum davon ueberzeugen, sich daran zu orientieren.

      Ich freue mich aber ueber jegliche weitere Munition, um chairman Dong einen mit guten Argumenten untermauerten Vorschlag machen zu koennen.

      Ich freue mich aber, wenn man hier solche Argumente bringt (auch ueber ihre 44c, um ueberhaupt in einer pot. Diskussion auch hoehere Zahlen einwerfen zu koennen, Sie koennen sich ja vorstellen was fuer Zahlen Dong nennen wird, aus vielen kleinen Puenktchen entsteht dann vielleicht ein Konsens) und weitere Beitraege, die bei einer moeglichen Preisfindung helfen koennten.

      Wie gesagt, es ist keineswegs sicher, dass es ueberhaupt ein Angebot gibt. Ich kaempfe gerade einen Dreifrontenkrieg mit gegenueber Chinesenrelistings nicht einmal lauwarmen Nebenboersen, z.T. wild herumhirschenden Boardteilnehmern und der harten chinesischen Mauer....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 22:38:22
      Beitrag Nr. 696 ()
      äuch hier koennen wilde Gedanken widerlegt werden:

      "Laut dieses Compliance Record hat also die Gongyou die Auflagen angeblich erfüllt, aber wo ist dann bitte dieser angeblich existierende Annual Report vom 12/01/2012 und warum ist dieser nicht veröffentlicht worden ?????¨

      Ein Annual Return Date ist aber nicht der Bilanzstichtag eines verschwundenen Reports, sondern der letztmoegliche Einreichungstag.
      Das "Date of Accounts..." ist der Stichtag der Bilanz, dieser ist wie in den Vorjahren der 30.6, also hier den 30.6.11, und der naechste Report erscheint logischerweise mit Bilanzstichtag 30.6.12.
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 08:25:58
      Beitrag Nr. 697 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.012.636 von Gongyou am 11.01.13 20:34:11... genau deshalb befürchte ich, werden wir keinen Konsens finden. Ich schaue vor allem auf den Umsatz. Bei einem Maschinenbauer, der über Jahre profitabel war, würde ich ein Umsatz/Marktkapitalisierungsverhältnis von Eins anstreben. Deshalb gingen meine ursprünglichen Vorstellungen weit über einen Euro pro Aktie hinaus. Deshalb halte ich nicht viel von den zuletzt festgestellten Kursen. Schon bei kleinsten Orders war der Kurs ja auch sofort deutlich gestiegen. Würden Sie 17 Mio. Umsatz für unter 4 Mio. verkaufen?
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 14:20:26
      Beitrag Nr. 698 ()
      Vom "Kurs Umsatz Verhaeltnis" habe ich das letzte Mal in der Internetzeit um 1999 gehoert, als man diesen Parameter mangels Alternativen fuer aufgeblaehte Bewertungen heranziehen musste.

      Er ist aber kein Bestandteil anerkannter Bewertungsmethoden, aus gutem Grund: Es gibt keine logische Beziehung zwischen Umsatz und Unternehmenswert, nicht einmal in der Theorie.

      In einigen Artikeln wird er heute noch genannt, oft im Zusammenhang mit "hier gibt es eine Milliarde Umsatz fuer 10 Mio Marktkapitalisierung" oder aehnlich, eher als mathematische Kuriositaet als als Bewertungsmethode.

      Man kann es aber in einer Praesentation gegenueber Dong zumindest anfuehren.

      M.E. ist der einzige Punkt, den man den Werten aus den dominanten Methoden (letzter Kurs, Durchschnittskurs, KGV, Div-rendite) gegenueberstellen kann der Buchwert, der aber generell und insbes. bei Verlustfirmen bestenfalls "eine Stimme im grossen Konzert" darstellt.

      Wichtig ist hier, wie bei jeder solchen Fragestellung:

      Wenn Sie Dong waeren, was wuerden Sie zahlen wollen? was ist ueberhaupt der Nutzen der Aktien aus seiner Sicht? Er wuerde ja wenn ueberhaupt kein Pflicht- sondern ein freiwilliges Angebot machen, was ist da realistisch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 18:27:49
      Beitrag Nr. 699 ()
      Recht haben und Recht bekommen sind in der Tag zwei paar Stiefel. Das wesentliche Problem sehe ich jedoch darin, dass selbst wenn vor einem Gericht Recht bekommt, es am Durchsetzen der Forderungen scheitern wird. Entweder ist Gongyou bis dahin zahlungsunfähig oder der Titel lässt sich schlicht nicht vollstrecken. Ein Titel vor einem deutschen Gericht bringt in China nichts, da es keine Vollstreckungsabkommen gibt und deutsche Titel dort nichts wert sind; also müsste man ein chinesisches Gericht anrufen
      ...
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 03:52:51
      Beitrag Nr. 700 ()
      Zitat von Gongyou: Vom "Kurs Umsatz Verhaeltnis" habe ich das letzte Mal in der Internetzeit um 1999 gehoert, als man diesen Parameter mangels Alternativen fuer aufgeblaehte Bewertungen heranziehen musste.
      ...
      Wenn Sie Dong waeren, was wuerden Sie zahlen wollen? was ist ueberhaupt der Nutzen der Aktien aus seiner Sicht? Er wuerde ja wenn ueberhaupt kein Pflicht- sondern ein freiwilliges Angebot machen, was ist da realistisch?


      ... das habe ich anders in Erinnerung: Damals führte manche KGV-Betrachtung in die Irre.
      Hat Gongyou in den letzten sechs Jahren grundlegende Entwicklungen "verschlafen", oder warum sollte die Firma nicht zu alter Ertragsstärke zurückkehren? Hatte die Firma 2006 und 2007 nicht einen Jahresüberschuß von jeweils über 4 Mio.€? Und heute soll eine Gesamtbewertung von 4 Mio. viel zu hoch sein?
      Ein möglicher Käufer muß meiner Meinung nach auch an die erfolgreiche Zukunft der Firma glauben. Für eine dauerhafte "Verlustfirma" fielen mir auch nur wenige Motivationen ein ...
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 05:28:31
      Beitrag Nr. 701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.014.147 von Gongyou am 12.01.13 14:20:26... zu welchen Kursen war eigentlich Orchid Capital ausgestiegen?
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 13:06:43
      Beitrag Nr. 702 ()
      Also ich hatte Gongyou vor längerer Zeit angeschrieben und eine bessere
      Informationspolitik eingefordert.
      Passiert ist daraufhin allerdings nichts.
      Werde mich schriftlich mit der Börse Frankfurt auseinandersetzen.
      M.f.G.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 19:17:22
      Beitrag Nr. 703 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.015.642 von Netbook am 13.01.13 13:06:43... ehrlich gesagt finde ich es gut, dass die Börse andere davor schützen möchte, in Firmen mit fragwürdiger Informationspolitik zu investieren. Warum sollen andere die gleichen Fehler machen wie wir?
      Wenn eine Firma den Aktionäre das Gefühl vermittelt, "unerwünscht" zu sein, denke ich, ist es höchste Zeit für ein going private. Bei einer anderen Aktionärsstruktur gäbe es natürlich eine viel einfachere Lösung.
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 19:28:44
      Beitrag Nr. 704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.012.636 von Gongyou am 11.01.13 20:34:11... gibt es wie im deutschen Aktienrecht einen ähnlichen Tagesordnungspunkt "Entlastung des Vorstands" auf der HV und darf dort der Chairman unmittelbar oder mittelbar das Stimmrecht seiner Aktien wahrnehmen? Welche Folgen hätte eine Verweigerung? Könnte Herr Dong einen Antrag auf Absetzung des Vorstandes mit seinen Stimmen abwehren? Wie ist denn die aktuelle Aktionärsstruktur?
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 03:36:56
      Beitrag Nr. 705 ()
      zu den juengsten Beitraegen:

      1. Die Aktionaerssstruktur ist so, dass Contented Enterprises, die Holding von chairman Dong und anderen chines. Direktoren, mehr als 50% hat.

      2. Gongyou hat die Richtlinien fuer Informationen im Freiverkehr eingehalten, im Gegensatz zu vielen anderen Firmen. Das Delisting erfolgte nicht wegen Info-Mangel, sondern weil die Beerse Frankfurt das GESAMTE Segment First Quotation Board im Freiverkehr geschlossen hat, da wurden hunderte Firmen alle am gleichen Tag delistet, auch die, die alle Vorschriften eingehalten haben. Die delisteten Firmen sind also wie die Aktioanere OPFER dieser Entscheidung. Die Aktionaere sind normalerweise dann in einer Minderheitenposition in ungelisteten Firmen. Das ist oft keine gute Position, insbes. auch hinsichtlich der Veraeusserbarkeit der Aktien. deswegen bemuehe ich mich darum, dass Chairman Dong aus Gruenden der Fairness einen Exit diskutiert. Denn, dies ein weiterer Punkt, selbst falls ein Relisting gelingen sollte, koennte die Situation so sein wie vor dem Delisting, also geringe Preise, geringe Liquiditaet etc.

      3. Wie sehen die Aktionaere konstruktiv den Weg in die Zukunft?...bitte REALISTISCH, also bitte nicht einfach Wunesche aeussern, sondern sich in Chairman Dong hereinversetzen, sich genau die gesamte Sachlage vor Augen halten, und dann eine fuer alle Parteien sinnvollen und realistischen Weg vorwaerts darstellen...
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 14:43:50
      Beitrag Nr. 706 ()
      Zitat von Gongyou: ... 3. Wie sehen die Aktionaere konstruktiv den Weg in die Zukunft?...bitte REALISTISCH, also bitte nicht einfach Wunesche aeussern, sondern sich in Chairman Dong hereinversetzen, sich genau die gesamte Sachlage vor Augen halten, und dann eine fuer alle Parteien sinnvollen und realistischen Weg vorwaerts darstellen...


      ... wer nicht im letzten Jahr an der Börse verkauft hat, glaubt m.M.n. an einen Turnaround - jedenfalls tue ich das. Sie nicht? Wo sehen Sie das Ergebnis von Gongyou in drei Jahren?
      Realistisch sehe ich für einen Käufer zwei Wege ohne Widerstand: Entweder ein (aus heutiger Sicht) hohes Angebot, oder den sukzessiven Aufkauf nach einem Relisting.
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 23:49:27
      Beitrag Nr. 707 ()
      zu Deinen Punkten

      "Entwicklungen verschlafen"
      vielleicht ja. Zumindest sind von der Finanzkrise wesentliche Distributoren und Kunden eliminiert worden. Der Margenkampf ist seitdem haerter als vorher. Den meisten mittleren Firmen in China, die im Boom Mitte der Dekade fette Margen hatten, geht es nach meinem Eindruck heute schlechter. Sehr viel hoehere Kosten, zB ein Arbeiter verdient in EUR oder USD eher mehr als das Doppelte heute. Dazu kommen Ueberkapazitaeten, m.E die zentrale Achillesferse in China. Das immer noch recht hohe BSP-Wachstum ist halt niedriger als vorher und niedriger, als das was Unternehmer bei Investitionsentscheidungen im Rausch des 12% p.a.-Wachstums einst erwartet hatten. Dazu eben die Kosten, die staerker gestiegen sind, als man es allgemein gedacht haette. Der Shanghai-Index liegt auch bei weniger als 50% der 2007er Hochs. Die Euphorie ist weg.

      "Motivationen" und "an Zukunft glauben": Auch ein Chairman ist kein Hellseher und kann nur bestimmten Szenarien bestimmte Wahrscheinlichkeiten zuordnen. Am Liebsten waere ihm vermutlich, jetzt nichts zu zahlen und zu sehen, ob es in 2-3 Jahren aus seiner Sicht sinnvoll ist, den dann ungelisteten oder gelisteten Minderheitsaktionaeren etwas anzubieten oder auch nicht. Ich zB haette persoenlich gerne jetzt Liquiditaet, weil solche Dingen sonst oft auf ewig im St. Nimmerleinskaestchen landen.
      Kein Mensch von gesundem Verstand zahlt aber in 2013 fuer Gewinne von 2006 oder 2007. Nicht in Deutschland, und schon gar nicht in der business culture der emerging markets, da wird NICHTS geschenkt. Man sollte sich eher die Bewertungsstandards fuer Exit offers ansehen. Dong wird aber vermutlich weniger bieten, da sein Angebot freiwillig ist und andere Exit Offers, zB bei Squeeze Out, verpflichtend, das ist nun einmal Marktwirtschaft. die absolute Obergrenze, von der ich nicht zu traumen wage, waeren solche Standards, und die sind vor allem KGV oder Durchschnittskurs-orientiert.
      Mein persoenliches Interesse ist, das Hoechstmoegliche zu bekommen, das Hochstmoegliche was Dong ggf zahlen wuerde, nicht das, was man sich ertraeumt.
      Kennt jemand einen "Exit Offer Bewertungsspezialisten" oder eine Kalkulationswebsite oder Literatur?
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 17:11:15
      Beitrag Nr. 708 ()
      Zitat von Gongyou: ... Kennt jemand einen "Exit Offer Bewertungsspezialisten" oder eine Kalkulationswebsite oder Literatur?


      ... ich denke, für ziemlich alle Werte zwischen 1,61€

      Zitat von Alfred_Marshall: @senuferrzn:
      130 Mio. RMB sind ca. 16 Mio. € entspricht etwa 1,63 € pro Aktie. Die firma hat sich also vom Buchwert gar nicht mal so schlecht gehalten, ...


      und 0,10€ lassen sich Bewertungsmethoden finden.

      Viel interessanter finde ich das Stimmungsbild. Deshalb meine Frage an alle:

      Was meint Ihr, was wäre der Mindestpreis für ein akzeptables Kaufangebot?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.01.13 17:12:19
      Beitrag Nr. 709 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.024.648 von DaxRaider am 15.01.13 17:11:15... ich meine 0,40€.
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 17:08:44
      Beitrag Nr. 710 ()
      1) zur Wertpapierrechnung

      a) Der für die "Lagerstellenbearbeitung" zuständige Mitarbeiter meiner Depotbank hat mir gestern mitgeteilt, daß meine Aktien bei der Clearstream Banking Luxemburg (CLB) lagern. Es gebe keinen Drittverwahrervertrag mit einer Depotbank in Singapur.Dazu passt, daß auf meinen Kaufabrechnungen nur WR und nicht WR Singapur als Lagerort angegeben ist.

      Damit ist deutsches Recht und luxemburgisches Recht und Singapur-Recht
      (weil Gongyou Machines in Singapur registriert ist), im vorliegenden Casus relevant.

      Allerdings stellt sich hier die Frage, ob die Aktien überhaupt von der Clearstream Banking AG in F/M via CBL in Luxemburg in Wertpapierrechnung gehalten werden durften und dürfen, denn die Lagerung in Wertpapierrechnung gilt nur für Papiere, die im Ausland angeschafft und verwahrt werden.

      Angeschafft, also gekauft, wurden die Papiere aber im Inland, d.h. in Deutschland. Ich vermute, daß die Papiere deshalb gar nicht in Wertpapierrechnung gelagert werden durften und dürfen und deshalb bei der Clearstream Banking AG in Frankfurt (oder einer anderen Depotbank in Deutschland ), hätten gelagert werden müssen.

      b) Die Behauptung von Gongyou alias Sandt,
      " Der Handel mit Rechten (s.o. zur Wertpapierrechnung), zudem noch privatrechtlich im Ausland (Freiverkehr), ist aus Singapur-Sicht rechtlich irrelevant, von daher gilt semiferrums Viermonatsfrist nicht."

      ist mal wieder und dann gleich noch mehrfach, falsch.

      Zum einen hat kein "Handel mit Rechten" im FQB der Börse FFM stattgefunden, sondern ein Handel mit Aktien. Auf meinen Kaufabrechnungen steht jedenfalls, daß ich registered shares SD 1 gekauft habe.


      In Singapur ist das Recht, wie in den von mir bereits zitierten Geschäftsbedingungen der CDP niedergelegt, eindeutig:

      "CDP holds the book-entry securities deposited with it as a bare trustee for the collective benefit of depositors. Securities are immobilized at CDP where ownership is transferred via book-entry."

      Das Eigentum (ownership) von einem Aktionär auf den anderen Aktionär wird also in Singapur bei einer Lagerung durch einen Treuhänder (bare trustee) bei Kauf und Verkauf einer Aktie in dem Moment übertragen, in dem der Treuhänder die Aktien im Aktienbuch umbucht.
      Es ist nicht einzusehen, warum dies in Luxemburg oder Deutschland anders sein sollte.

      Zum zweiten wäre ein "Handel mit Rechten" im FQB der Börse FFM auch gar nicht möglich gewesen.

      Offensichtlich hat Direktor Sandt das deutsche Rechtskonstitut des fiduziarischen Eigentums nicht einmal ansatzweise verstanden.

      Laut zitiertem Urteil des VG Frankfurt sind auch im Freiverkehr nicht nur privatrechtliche Rechtsgrundlagen, sondern auch das Börsengesetz (zumindest teilweise), anwendbar.

      Sandt alias Gongyou behauptete:

      "In Singapur gelten die Regeln fuer ungelistete Gesellschaften, da man nicht in Singapur und auch sonst an keinem amtlichen Markt gelistet ist. "

      Da dürfte sich Sandt ebenfalls täuschen oder er täuscht mal wieder:

      Die Gongyou Machines Limited ist eine
      Public Company Limited by Shares.

      Hier die Rechtslage in Singapur:

      "A Public Company Limited by Shares is a locally incorporated company in which the number of shareholders can be more than 50. Public companies may or may not be listed on a stock exchange. Where they are so listed, they are usually referred to as “listed companies”. The company may raise capital by offering shares and debentures to the public. A public company must register a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making any public offering of shares and debentures."


      Es heisst ausdrücklich :" on a stock exchange" und nicht on a stock exchange in Singapore !

      Interessant sind weiterhin dabei zwei Vorschriften:

      Zum einen die Vorschrift, daß das Gesetz für Unternehmen in Singapur (Companies Act) auch, und dies eindeutig, für Aktivitäten der Company im Ausland und für Aktivitäten der Company-Direktoren im Ausland gilt, zum zweiten die Vorschrift, daß eine "public company must register a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making any public offering of shares and debentures."

      Da stellt sich natürlich die Frage, ob die Gongyou dieser Verpflichtung der Prospekt-Registrierung vor dem Börsengang in Deutschland, der ja als Initial Public Offering (so Sandt seinerzeit wörtlich), bezeichnet wurde, nachgekommen ist.

      Werde versuchen, das zu klären.

      2) Sandt alias Gongyou legt in seinen Beiträgen immer Wert auf die Feststellung, daß die Gongyou seit Mitte Dezember 2012 eine delisted company ist. Dies ist leider bekanntlich richtig, aber bis Mitte Dezember 2012 war Gongyou bekanntlich eine in Deutschland listed company, also galt auch die Vorschrift der Vier-Monats-Frist !

      Hier noch einmal die Vorschrift :

      "To be eligible for the Certificate, accounts laid at the Annual General Meeting (AGM) must not be more than 6 months old for private or non-listed public companies and not more than 4 months old for public listed companies, and the Annual Return must be filed within one month after holding the AGM. In addition, a company is required to hold its first AGM within 18 months after its incorporation, and subsequent AGMs must be held every calendar year and the interval between AGMs should not be more than 15 months. Please note that the non-imposition of fines or penalties is not an indication of compliance."

      Ob mir Daxraider, der offensichtlich gerne andere hier im Forum für sich arbeiten lässt, aber selbst keine Fakten recherchiert und einstellt, mir jetzt wieder mitteilt:

      "... ich meine, wenn Du Dich ein wenig in juristischen Dingen auskennen würdest, wüßtest Du, was im Rechtsdienstleistungsgesetz steht? "

      Angesichts der zur Zeit von einigen betriebenen Diskussion über den fairen Wert der Gongyou-Aktie kann ich nur feststellen: Im Vergleich zu dieser Diskussion ist Kaffeesatzleserei eine Wissenschaft.

      Wir haben noch nicht einmal eine Bilanz 2012 vorliegen und auch überhaupt keinen Anhaltspunkt, daß Dong oder jemand anders kaufen möchte ?!
      Avatar
      schrieb am 16.01.13 20:34:53
      Beitrag Nr. 711 ()
      Zitat von semiferrum: ... Ob mir Daxraider, der offensichtlich gerne andere hier im Forum für sich arbeiten lässt, aber selbst keine Fakten recherchiert und einstellt, mir jetzt wieder mitteilt:

      "... ich meine, wenn Du Dich ein wenig in juristischen Dingen auskennen würdest, wüßtest Du, was im Rechtsdienstleistungsgesetz steht? "
      ...


      ... ja: Das bezog sich auf Deine Kritik, dass Herr Sandt öffentliche Quellen zitierte statt einen rechtsberatungsähnlichen Beitrag zu schreiben. Aber in der Tat bin ich immer noch der Meinung, dass Dein Beitrag uns nicht wesentlich weiter bringt.

      Erstens zitierst Du Vorschriften, aber ich befürchte, Du kennst deren Auslegung in der Praxis nicht. Z.B. würde ich im von Dir zitierten Text sehr wohl von einer Börse in Singapur ausgehen, aber genau dafür bräuchten wir m.M.n. einen "echten" Juristen. Außerdem was nutzt es uns, selbst wenn ein Verstoß gegen die Publizitätspflicht vorliegen würde, der aber nur mit einem dreistelligen Singapur-Dollarbetrag geahndet werden würde?

      Zweitens hast Du noch nicht geschrieben, wie Du Deine Rechte durchsetzen möchtest.

      Zur Kaffeesatzleserei:
      Klar, an der Uni haben sie uns viele Bewertungsmethoden gelehrt, der "Marktwert" wurde nur kurz erwähnt. Aber in der Praxis kommt es oft einfach nur auf Käufer und Verkäufer an. Deshalb finde ich es so interessant, ein Stimmungsbild zu erhalten. Was ist denn Deine Meinung zum Wert?
      Avatar
      schrieb am 17.01.13 12:35:57
      Beitrag Nr. 712 ()
      semiferrum sollte sich wundern, warum seine Definition der Wertpapierrechnung den oeffentlich erhaeltlichen widerspricht. Er kann auch aufgrund von Infos auf seinem Depotauszug oder seinem Bankberater die gesamten komplexen Standard Operating procedures der Clearstream ergruenden - einiges was er sagt ist konkret falsch, zb hinsichtlich der Lagerstelle des physischen Aktienzertifikats. Vor allem aber auch sollte er, falls er andere Auslandsaktien in WP-R haelt (wenn nicht, jemanden fragen) beobachtet haben, dass man nie HV-Einladungen fuer in WP-R. gehaltene Auslandsaktien bekommt.

      Es gab zudem nie ein public offer. Und er vergisst, dass der Freiverkehr kein amtlicher Handel ist.

      Voellig falsch ist zudem sein Gerede gegen mich, den einzigen, der hier zu einer Loesung vielleicht beitragen kann. Zudem ist meine Interessenlage mit seiner gleichgerichtet hinsichtlich einer Loesung. Der Adressat seiner Kritik (waere sie berechtigt, was sie nicht ist) sollten sein, wenn ueberhaupt, dann die Boerse/Clearstream (hier zumindest ist die Boerse am Delisting schuld, auch wenn sie sich sicher bei einer Segmentschliessung vorher juristisch abgesichert hat), der Wirtschaftspruefer, die Bank bzw Listing Partner, die ja fuer formellen Dinge bis zum Delisting zustaendig war, die Direktoren mit Exekutivvollmachten und Aktienmehrheit etc. Aber auch diese Adressaten haben m.E. jeweils korrekt gehandelt (zB hat der WP immer eine 6-Monatsfrist fuer den Abschluss angenommen, nicht 4, semiferrum meint, es besser zu wissen, soll er halt nach Singapur fahren und sich dann mit dem WP unterhalten, ich bin kein WP und muss mich auf den WP verlassen in solchen Fragen). Inkorrekt, vielleicht nicht rechtlich, aber moralisch, war m.E. die Segmentschliessung durch die Boerse, wo man ja einfach Neulistings haette stoppen koennen, aber die alten (Bestandsschutz) haette weiterlaufen lassen koennen. Viele dieser delisteten Firmen werden vermutlich nun nicht einmal mehr mit Aktionaeren kommunizieren und ueberhaupt nie mehr etwas fuer diese tun.

      Mein Anliegen in diesem Forum ist nicht, mich sinnlos herumzustreiten oder Rechtsberatung zu leisten, sondern nach einer Loesung zu suchen, z.B. ob die Leute lieber gelistet sein wollen oder ein Kaufangebot vorziehen (wobei auf beides kein Anspruch besteht).

      Wenn die Aktionaere kein Angebot wollen sondern sich lieber aussichtslos und teuer jahrelang herumstreiten wollen, dann sollen sie das tun.
      Avatar
      schrieb am 18.01.13 16:43:25
      Beitrag Nr. 713 ()
      Direktor Sandt lügt weiter:

      Er behauptet:

      "semiferrum sollte sich wundern, warum seine Definition der
      Wertpapierrechnung der "oeffentlich erhaeltlichen" widerspricht."

      Ich habe niemals der "oeffentlich erhaeltlichen" Definition der Wertpapierrechnung,( was immer das in der Vorstellung von Sandt alias Gongyou sein mag), widersprochen, sondern nur nachgewiesen, daß seine Behauptungen, die er hier im Forum aufgestellt hat, objektiv falsch sind und als Beleg die einschlägigen, von Jedermann selbst nachlesbaren, rechtlichen Vorschriften von Singapur zitiert und die Quellen angegeben.

      Mehr kann man seriöserweise zunächst einmal nicht tun.

      Sandt lügt auch mehrfach, wenn er behauptet:

      "Er kann auch aufgrund von Infos auf seinem Depotauszug oder seinem Bankberater die gesamten komplexen Standard Operating procedures der Clearstream ergruenden - einiges was er sagt ist konkret falsch, zb hinsichtlich der Lagerstelle des physischen Aktienzertifikats."

      Was soll bitte an meiner Aussage, hinsichtlich der Auskunft des für die Lagerstellenbearbeitung zuständigen Mitarbeiters meiner Depotbank bezüglich der Lagerung meiner Gongyou Aktien, die alle über die Börse Frankfurt (und nicht etwa wie vorgeblich Sandt's Aktien ausserbörslich) gekauft wurden, bei der CBL in Luxemburg falsch sein ?

      Wenn der Herr Direktor Sandt es angeblich besser als meine Depotbank weiss, wo meine Aktien lagern, warum sagt er es mir dann nicht hier ?

      Sandt lügt, auch wenn er behauptet:

      " ...einiges was er sagt ist konkret falsch, zb hinsichtlich der Lagerstelle des physischen Aktienzertifikats."

      Zum einen gibt es überhaupt kein " physisches Aktienzertifikat" im Falle der Gongyou Aktien. Es gibt noch nicht einmal überhaupt irgendein Aktienzertifikat im Falle der Gongyou Aktien, geschweige denn ein "physisches Aktienzertifikat".

      Laut Gabler's Wirtschaftslexikon ( und das ist das Beste das ich kenne), ist ein Aktienzertifikat ein anstelle der Aktie gehandeltes Wertpapier, das z.B. den Handel ausländischer Aktien im Inland erleichtern soll.

      Siehe selbst:
      http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aktienzertifi…

      Es gibt aber auch andere Definitionen von Aktienzertifikaten:

      Siehe selbst:

      www.boersennews.de/lexikon/begriff/aktienzertifikate/59

      "Aktienzertifikate sind strukturierte Finanzprodukte, mit denen die Wertentwicklung von Aktien nachgebildet werden kann. Dabei können sie den Handel erleichtern. Auch können bestimmte Risikopräferenzen des Anlegers berücksichtigt werden. So werden eher vorsichtigere Anleger, die schon mit geringen Renditen zufrieden sind, defensivere Aktienzertifikate erwerben. Das sind beispielsweise das Garantie-, das Airbag- oder das Discountzertifikat. Investoren, die mit steigenden Kursen rechnen und durchaus einige Risiken tragen möchten, können beispielsweise Sprint- oder Outperformancezertifikate auf Aktien erwerben. Ein extrem risikobereiter Investor kann Aktienzertifikate mit einem großen Hebel kaufen. Generell ist zu beachten, dass Aktienzertifikate wertlos verfallen können, wenn der Emittent Insolvenz anmelden muss."

      Gongyou behauptet weiter:

      "Vor allem aber auch sollte er, falls er andere Auslandsaktien in WP-R haelt (wenn nicht, jemanden fragen) beobachtet haben, dass man nie HV-Einladungen fuer in WP-R. gehaltene Auslandsaktien bekommt."

      Auch diese Aussage ist falsch, denn der Herausgabeanspruch eines (wirtschaftlichen) Aktieneigentümers einer in Treuhand gehaltenen Aktie bezieht sich nach §§ 667, 675 BGB auf Alles, was der Treuhänder von Dritten erhält, also auch auf Einladungen zur Hauptversammlung.

      Schon § 667 BGB ist da eindeutig:
      "§ 667 BGB
      Herausgabepflicht

      Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben."

      Wenn wir Aktionäre keine Einladungen zu Hauptversammlungen bekommen haben, dann entweder, weil die Gongyou überhaupt keine versandt hat oder weil die Depotbanken diese nicht weitergereicht haben.

      Ich werde versuchen, dies noch zu klären.

      Sandt lügt weiter:

      "Es gab zudem nie ein public offer. "

      Sandt lügt wirklich unglaublich dreist, denn er selbst hat doch
      am 30.7.2007 dieses "initial public offer" der Gongyou Aktien im Deutschen Anlegerfernsehen vorgestellt und kommentiert ?!

      Wer's nicht glaubt, schaue selbst:http://www.daf.fm/video/gongyou-chinesen-ipo-in-frankfurt-in…

      Sandt behauptet weiter:

      "Und er vergisst, dass der Freiverkehr kein amtlicher Handel ist."

      Dies habe ich zum einen nicht vergessen, zum Anderen ist es in Bezug auf das erfolgte "initial public offer" irrelevant.

      Es passt zum Lügner Sandt, der hier für jeden nachprüfbare, vorsätzlich falsche Angaben machte und macht, die Darlegung der von mir recherchierten Fakten als "Gerede" herabzuwürdigen.

      Sandt lügt weiter:

      "Voellig falsch ist zudem sein Gerede gegen mich, den einzigen, der hier zu einer Loesung vielleicht beitragen kann."

      Die Lösung, wie Sandt es nennt, kann doch wohl nicht darin bestehen,
      einem Direktor, der hier im Forum laufend Lügen über die rechtlichen Möglichkeiten von uns Aktionären verbreitet und der die (angebliche) Tatsache, daß er selbst Aktien der Gongyou besitzt, in allen Financial Reports der Firma rechtswidrigerweise verschwiegen hat, irgendein Vertrauen, geschweige denn einen Vermittlungsauftrag zum Verkauf von Aktien an Dritte zu geben ?!

      Die Behauptung von Sandt, er sei "der Einzige, der hier zu einer Loesung vielleicht beitragen kann", ist ebenfalls eine dummdreiste Lüge.

      Wie bereits gesagt: Jeder, der seine Aktien an Dritte verkaufen möchte, kann dies direkt und ohne Einschaltung dieses Lügners selbst tun.

      Die Behauptung, meine Interessenlage sei mit seiner gleichgerichtet ist ebenfalls eine dreiste Lüge:

      Ich versuche zunächst einmal Fakten zu sammeln und die Rechtslage zu klären und beteilige mich nicht an der Kaffeesatzleserei. Sandt aber tut das genaue Gegenteil: er tarnt, trickst und täuscht über die Rechtslage und verbreitet eine Lüge nach der anderen.

      Sollte dann irgendeine rechtliche Möglichkeit bestehen, in Deutschland oder Singapur die Veranwortlichen zivilrechtlich zu belangen, werde ich dann (und erst dann), die Erfolgsaussichten einer solchen (Massen) Klage prüfen.

      Wenn irgendjemand, insbesondere Chairman Dong Aktien kaufen wollte (Konjunktiv), warum hat Sandt ihm dann noch kein Angebot für seine Aktien gemacht ?

      Er braucht doch uns und unsere Aktien nur, wenn er an dem Verkauf unserer Aktien verdienen will !

      Dieser Lügner ist doch kein Samariter !

      Ich werde jetzt erstmal die Finanzaufsichtsbehörde von Singapur bitten , die Geschäftsleitung der Gongyou (einschliesslich Sandt) zu verpflichten, ihre Beteiligungsverhältnisse an der Gongyou korrekt auszuweisen, insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligung der Contented Enterprises an der Gongyou.

      Erst wenn alle diese Dinge geklärt und offiziell im Report 2012 stehen, ist die Frage, wen eventuell man mit der Wahrnehmung unserer Stimmrechte beauftragen kann, aktuell.
      Avatar
      schrieb am 19.01.13 03:35:07
      Beitrag Nr. 714 ()
      ... also ich bin Herrn Sandt dankbar für seine Bemühungen, die zu der Meldung vom 04.01.2013 geführt haben. Nachdem sich das gesamte Management verpflichtet hat, sich um ein Relisting zu bemühen, bin ich auch zuversichtlich, dass das klappt. Mit einem so schnellen Erfolg hatte ich Ende des Jahres nicht mehr gerechnet.

      Zitat von semiferrum: ... Sollte dann irgendeine rechtliche Möglichkeit bestehen, in Deutschland oder Singapur die Veranwortlichen zivilrechtlich zu belangen, werde ich dann (und erst dann), die Erfolgsaussichten einer solchen (Massen) Klage prüfen. ...


      ... ohne ihn ständen wir wahrscheinlich schon jetzt vor dieser Frage. Und was wäre, wenn die Antwort negativ für uns ausfallen würde?
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 02:51:25
      Beitrag Nr. 715 ()
      zu semiferrums Behauptungen, begleitet durch staendig wiederholte Beleidigungen:

      1. Wertpapierrechnung - dann soll er mir zeigen, wo er (oder irgendwer) von irgendeiner ausl. Firma, die per Wertpapierrechnung im Open Market gelistet ist, eine HV-Einladung bekommen hat. Es mag sein, dass man wenn man sich bei seiner Bank proaktiv bemueht, einen Weg findet, ueber den Treuhaender HV-Zugang zu bekommen, aber man wird nicht (anders als zB beim Girosammelverfahren) ohne eigenes Zutun angeschrieben. Wenn ihm das nicht passt, soll er sich bei der Boerse beschweren...nicht die gelisteten Firmen haben das System entworfen (gleiches gilt, erst recht, fuer das kollektive Delisting der FQB-gelisteten Firmen wegen der Segmentschliessung).

      2. Aktienzertifikat - hiermit ist kein Zertifikat gemeint im Sinne des Zertifikatehandels an dt. Boersen, sondern das share certificate der Gongyou in Singapur, eine Globalurkunde, die in physischer Form existiert. Er sollte sich nicht mit seinem Bankberater, sondern mit den Zustaendigen bei Clearstream fuer Wertpapierrechnung unterhalten. Er recherchiert nur beim Bankberater und nennt andere, die es besser wissen, dann Luegner. Dass Clearstream Luxemburg die Aktien in elektronischer Form haelt heisst nicht, dass es in Singapur kein share certificate in physischer Form gibt. Als Arzt sollte er soweit denken koennen (d.h differenzieren koennen, wann eine Information eine andere, zusaetzlich potenziell relevante, zwingend ausschliesst.. und wann nicht) und vor allem erst nachdenken, bevor man andere als Luegner bezeichnet.

      3. Ganz irre wird es, wenn er behauptet, ich haette ein Public Offering im DAF-Beitrag erwaehnt. Das wurde nie erwahnt, weder von mir noch vom DAF. Im Gegenteil - dort steht "Allerdings sei das Volumen der im Vorfeld des Börsengangs erfolgten Privatplatzierung von 17% der Gongyou-Aktien mit 4,4 Mio EUR extrem gering". Dass DAF (nicht ich) mit IPO "Initial Private Offering" gemeint haben, geht aus dem Begriff "Privatplatzierung" hervor. Aber nicht einmal DAF redet von "Public".

      4. Jeder kann natuerlich wie semiferrum sagt seine ungelisteten Aktien an Dritte verkaufen - aber eben nur, wenn es einen Kaeufer gibt. Mit einem "Vermittlungsauftrag", den er dort erfindet, habe ich nichts zu tun. Ich glaube eben, dass der einzige potenzielle Kaeufer wohl Dong (oder ihm nahestehende Personen) sein koennte. Wer sonst sollte ungelistete (Minderheits-) Aktien einer chines. Firma in Verlustsituation, die mehrheitlich von einer vom Chairman dominierten Holding beherrscht wird, kaufen wollen?
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 12:28:37
      Beitrag Nr. 716 ()
      1) Zu den Lügen des Herrn Sandt, der in seinen Beleidigungen immer persönlicher wird:

      a) Er schreibt: "dann soll er mir zeigen, wo er (oder irgendwer) von irgendeiner ausl. Firma, die per Wertpapierrechnung im Open Market gelistet ist, eine HV-Einladung bekommen hat."

      Diese Behauptung ist auch eine dreiste Lüge.

      Richtig dagegen ist, daß keine ausländische Firma per Wertpapierrechnung im Open Market gelistet ist und richtig ist weiterhin, daß überhaupt keine Firma "per Wertpapierrechnung im Open Market gelistet ist".

      Die Ausreichung einer Wertpapierrechnung durch eine Depotbank bezieht sich bekanntlich nur auf das Rechtsverhältnis zwischen Depotkunde und Depotbank und hat mit einem Listing in einem Börsensegment nichts zu tun.

      Sandt macht hier lediglich deutlich, daß er nicht zwischen zwei verschiedenen Rechtsverhältnissen differenzieren kann.

      b) Er schreibt: "Aktienzertifikat - hiermit ist kein Zertifikat gemeint im Sinne des Zertifikatehandels an dt. Boersen, sondern das share certificate der Gongyou in Singapur, eine Globalurkunde, die in physischer Form existiert. Er sollte sich nicht mit seinem Bankberater, sondern mit den Zustaendigen bei Clearstream fuer Wertpapierrechnung unterhalten."

      Sandt redete von Aktienzertifikat. Ich habe mir erlaubt, auf die in Deutschland übliche(n) Definition(en) eines Aktienzertifikates hinzuweisen und nachzuweisen, daß seine diesbezügliche Behauptung glatt gelogen war.

      Nehmen Sie doch bitte endlich zur Kenntnis Herr Sandt: ich habe Aktien und keine Aktienzertifikate gekauft und meine Gongyou Aktien lagern laut dem für Lagerstellenbearbeitung zuständigen Mitarbeiter bei der Clearstream in Luxemburg, auch wenn Sie das bestritten haben und bestreiten.
      Ich habe aber meine Depotbank gebeten, mir dies jetzt schriftlich und rechtsverbindlich zu bestätigen.

      Bei der CBL kann man übrigens nachweislich deren Geschäftsbedingungen für die nicht in physischer Form vorhandenen Aktien, dies aber nur nach Antrag und gegen Bezahlung, eine Globalurkunde über eben diese in Wertpapierrechnung gelagerten Aktien erhalten.

      Wenn Sandt unter einem Aktienzertifikat nun plötzlich eine Globalurkunde in Singapur verstanden wissen will, dann muss ich ihm leider mitteilen, daß in Deutschland ein Aktienzertifikat nun einmal nicht als eine Globalurkunde in Singapur definiert ist.

      Lernen Sie erst einmal hier im Forum korrekte und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und zwischen verschiedenen Begriffen zu differenzieren, bevor Sie mir vorwerfen, ich würde "Andere, die es besser wissen, Lügner nennen ", Herr Sandt ! In der Psychiatrie nennt man ihre Vorgehensweise übrigens Projektion.

      c) Sandt log: "Es gab zudem nie ein public offer. " und schreibt jetzt

      "Ganz irre wird es, wenn er behauptet, ich haette ein Public Offering im DAF-Beitrag erwaehnt. Das wurde nie erwahnt, weder von mir noch vom DAF. Im Gegenteil - dort steht "Allerdings sei das Volumen der im Vorfeld des Börsengangs erfolgten Privatplatzierung von 17% der Gongyou-Aktien mit 4,4 Mio EUR extrem gering". Dass DAF (nicht ich) mit IPO "Initial Private Offering" gemeint haben, geht aus dem Begriff "Privatplatzierung" hervor. Aber nicht einmal DAF redet von "Public"."

      Sandt versucht wieder einmal uns für dumm zu verkaufen und dies ziemlich dreist.

      Die Abkürzung IPO wird in den offiziellen Börsenlexika, in denen ich nach- geschaut habe, als Initial Public Offering (IPO), zu Deutsch : “erstes öffentliches Angebot” oder einfach “Börseneinführung”, definiert. Mit dem IPO werden zum ersten Mal Aktien eines Unternehmens zum Verkauf angeboten. Es handelt sich hierbei also stets um eine Neuemission auf dem inländischen Aktienmarkt. Diese Papiere können hierbei sowohl aus einer Kapitalerhöhung als auch aus einer Umplatzierung stammen. Mit dem IPO sind in jedem Fall eine Börsenzulassung und damit auch die Aufnahme der Börsennotierung verbunden.

      So war es ja auch beim Börsengang der Gongyou aber laut Sandt hat kein IPO der Gongyou stattgefunden ? Auf die Pre-IPO der Gongyou folgte kein IPO der Gongyou ? Es wurden laut Sandt auch keine Aktien gehandelt, sondern Rechte ? Es werden laut Sandt auch eine Aktien gelagert, sondern Aktienzertifikate, die dann laut Sandt plötzlich eine Globalurkunde sein sollen ?

      Ich habe inzwischen den Zentralverwahrer in Singapur, The Central Depository LTD angeschrieben und angefragt, ob es dort ein share certificate also eine Globalurkunde von Aktien der Gongyou Machines LTD gibt.

      Die Antwort war:

      RE: Ref # SGX-138796-Q3C2Y2 Are there share certificates of Gongyou Machines LTD in The Central Depository LTD ?
      Donnerstag, 24. Januar, 2013 08:52 Uhr
      Von:
      "SGX CDP" <cdp@sgx.com>

      Dear Sir

      Thank you for your email.

      We wish to inform that CDP only custodises scripless shares bought using cash from the Singapore securities market.

      Thank you

      Yours sincerely

      Jin Jing
      Senior Officer
      CDP Customer Service - Singapore Exchange
      Direct: (65) 6535 7511
      Fax: (65) 6535 0775
      email: cdp@sgx.com

      ----------------------------

      Warum sagt uns Sandt denn nicht, wo diese vorgeblich existierende Globalurkunde von Gongyou Machines Aktien in Singapur gelagert wird und wer diese ausgestellt hat ?

      Noch etwas zu Sandt:

      Auf der Homepage von Gongyou steht (unter Board of Directors):

      "Julian Sandt Director

      Julian Sandt is the CEO of Orchid Capital Ltd. (www.orchidcapital.net), an investment company focusing on Pre-IPO investments in Asia. Orchid Capital was the Lead Investor in Gongyou's Pre-IPO investment round."

      Da steht es doch schwarz auf weiss: .."in Gongyou's Pre-IPO investment round."

      Diese "Pre-IPO investment round" ist die Privatplatzierung, der dann das Initial Public Offering folgte.

      (siehe selbst: http://www.gongyoumachines.com/edsj.asp)

      Richtig ist also (und ich habe dies nie bestritten), daß vor dem Initial Public Offering eine Privatplatzierung stattgefunden hat.

      Sandt behauptete aber, es habe keine public offer gegeben und dies bezeichne ich weiter als dreiste Lüge.

      Übrigens ist die Behauptung auf der Gongyou Homepage, Sandt sei CEO, also Vorstandsvorsitzender von orchid capital inzwischen falsch, der Laden heisst seit Monaten Coral Sea Petroleum und Sandt ist deren Vorstandsvorsitzender.

      Auf der Homepage von Orchid Capital hat Herr Sandt dies allerdings auch noch nicht vermerkt und dies obwohl die Aktie der Orchid Capital bereits am 15.5.2012 von der australischen Börse genommen und die Coral Sea Petroleum Aktie seit 29.8.2012 dort gelistet ist ?!

      siehe: http://orchidcapital.net/company-directors/

      2) Ich habe inzwischen die Aufsichtsbehörden in Singapur angeschrieben und gebeten, Sorge dafür zu tragen, daß die Gongyou und ihre Direktoren insbesondere Sandt, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 12:34:35
      Beitrag Nr. 717 ()
      Diese Mail markieren
      Habe soeben eine Email an die Directoren der Gongyou Machines LTD und Tan, Teo und Partners PAC, das sind die Buchprüfer, geschrieben.
      Die Aufsichtsbehörden haben natürlich eine Kopie bekommen.

      Email to the Directors of Gongyou Machines LTD and Tan, Teo und Partners PAC
      Samstag, 26. Januar, 2013 12:20 Uhr

      An:
      juliansandt@gmail.com, enquire@cpasingapore.com.sg, drhalbeisen@yahoo.de
      to:
      Directors of Gongyou Machines LTD,
      Tan, Teo und Partners PAC,


      Gentlemen,

      1) Shareholding of Mr.Julian Lionel Sandt in Gongyou Machines LTD
      -----------------------------------------------------------------
      Herebey I report that Mr.Julian Lionel Sandt, director of the company 4) "Gongyou Machines LTD",(The Company), a singapore incorporated company with the Registration No.200415128Z, told me in an email that he is the owner
      of shares of Gongyou Machines LTD.

      Mr. Sandt ist responsible for investor relations within The Company.

      On 11-January 2013 Director Sandt precised in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias
      "Gongyou"), that he has bought these shares of The Company
      in 2006 before the initial public offer (IPO) and the listing on the First Quotation Board in the Open Market segment in Frankfurt/Germany Stock exchange with the German Identification Number A0LF6J and the International
      Identification Number (ISIN) SG9999002927.

      (See http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-691-700/g…

      He precised on 9/January/2013 in the same forum that he holds nearly 2 % of all the shares of The Company since that time and that he has duely informed the bank that managed the pre-initial and the initial public offer and the listing in Frankfurt Stock Exchange.
      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…)" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…)

      The Company has been quoted from 30.3.2007 to 15.12.2012. exclusively in Germany.

      As The Company didn't fulfill the new requirements of a listing in Frankfurt Stock Exchange, there is no more listing of The Company since 15.12.2012 in any stock market.

      (See http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/gongyou+machines+lt…

      2) Shareholding of the Contented Enterprises Limited in The Company
      -------------------------------------------------------------------
      Director Sandt published in that forum (www.wallstreet-online.de) the information, that the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands, helds (as far as he knows), more than 50% of the shares of The Company since its listing in Frankfurt Stock Exchange.

      (see: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…
      and
      see www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf)

      The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), that director Sandt is a shareholder of The Company despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information.

      (see: http://www.gongyoumachines.com)

      Despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information, The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), how many shares of The Company the Contented Enterprises Limited, the ultimate holding company of The Company, is holding.

      3) notice of annual meeting
      ---------------------------
      The Company has furtherly never sent a notice of annual meeting to any of us, the little shareholders or to any of our depositary banks, holding our shares as trustees. Therefore we couldn't exercise our shareholders rights in the annual meetings of The Company and we do not know how many shares are controlled indirectly by the directors of The Company.

      Would you please make sure that The Company will publish all the direct and indirect shareholdings of its directors in its future annual reports ?

      As the shares of the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited are held exclusively by directors of The Company, would you please make sure that The Company publishes how many shares of The Company are held by its ultimate holding company ?

      Would you please tell me, whether The Company had to be considered as a "listed company" from 30.3.2007-15.12.2012 regarding the laws of Singapore ?

      4) prospectus with Monetary Authority
      --------------------------------------
      In regard of Singapore laws a Public Company Limited by Shares is considered as a "listed company" when it is listed "in a stock market".

      As far as I know in Singapore a Public Company Limited by Shares is a locally incorporated company in which the number of shareholders can be more than 50 and a Public Company Limited by Shares must register a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making any public offering of shares and debentures.

      Would you please tell me, whether The Company had registered a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making its public offering of shares in Germany ?

      In Germany The Company has never registered a prospectus with Monetary Authority of Germany or any other institution.

      Directors Sandt even pretended on 17.01.13 in the mentioned forum that there has never been a public offer of shares in Germany :

      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-711-720/g…
      ..."Es gab zudem nie ein public offer.."

      and see:
      http://www.daf.fm/video/gongyou-chinesen-ipo-in-frankfurt-in…

      5) credits of Asia Gongyou given to firms related to directors
      -------------------------------------------------------------
      Following the annual report, nearly all the cash of Asia Gongyou has been given since years as credits "to related parties". About these related parties the sole and insufficent information has been given in the annual report:

      "Related parties refer to companies incorporated in People's Republic of China which certain directors have substantial control over its business and financial operations."

      As far as I know, the Companies Act of Singapore obliges The Company
      to publish all the details of those credits to firms directors of The Company have any interest in.

      Would you please make sure, that The Company publishes all the details of these credits including the names of the directors involved ?

      I am a shareholder of The Company and I have bought my shares via Frankfurt Stock Exchange since 2007.


      Sincerely
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 12:37:32
      Beitrag Nr. 718 ()
      Email to the Directors of Gongyou Machines LTD and Tan, Teo und Partners PAC
      Samstag, 26. Januar, 2013 12:20 Uhr

      An:
      juliansandt@gmail.com, enquire@cpasingapore.com.sg, drhalbeisen@yahoo.de
      to:
      Directors of Gongyou Machines LTD,
      Tan, Teo und Partners PAC,


      Gentlemen,

      1) Shareholding of Mr.Julian Lionel Sandt in Gongyou Machines LTD
      -----------------------------------------------------------------
      Herebey I report that Mr.Julian Lionel Sandt, director of the company 4) "Gongyou Machines LTD",(The Company), a singapore incorporated company with the Registration No.200415128Z, told me in an email that he is the owner
      of shares of Gongyou Machines LTD.

      Mr. Sandt ist responsible for investor relations within The Company.

      On 11-January 2013 Director Sandt precised in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias
      "Gongyou"), that he has bought these shares of The Company
      in 2006 before the initial public offer (IPO) and the listing on the First Quotation Board in the Open Market segment in Frankfurt/Germany Stock exchange with the German Identification Number A0LF6J and the International
      Identification Number (ISIN) SG9999002927.

      (See http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-691-700/g…

      He precised on 9/January/2013 in the same forum that he holds nearly 2 % of all the shares of The Company since that time and that he has duely informed the bank that managed the pre-initial and the initial public offer and the listing in Frankfurt Stock Exchange.
      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…)" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…)

      The Company has been quoted from 30.3.2007 to 15.12.2012. exclusively in Germany.

      As The Company didn't fulfill the new requirements of a listing in Frankfurt Stock Exchange, there is no more listing of The Company since 15.12.2012 in any stock market.

      (See http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/gongyou+machines+lt…

      2) Shareholding of the Contented Enterprises Limited in The Company
      -------------------------------------------------------------------
      Director Sandt published in that forum (www.wallstreet-online.de) the information, that the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands, helds (as far as he knows), more than 50% of the shares of The Company since its listing in Frankfurt Stock Exchange.

      (see: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…
      and
      see www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf)

      The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), that director Sandt is a shareholder of The Company despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information.

      (see: http://www.gongyoumachines.com)

      Despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information, The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), how many shares of The Company the Contented Enterprises Limited, the ultimate holding company of The Company, is holding.

      3) notice of annual meeting
      ---------------------------
      The Company has furtherly never sent a notice of annual meeting to any of us, the little shareholders or to any of our depositary banks, holding our shares as trustees. Therefore we couldn't exercise our shareholders rights in the annual meetings of The Company and we do not know how many shares are controlled indirectly by the directors of The Company.

      Would you please make sure that The Company will publish all the direct and indirect shareholdings of its directors in its future annual reports ?

      As the shares of the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited are held exclusively by directors of The Company, would you please make sure that The Company publishes how many shares of The Company are held by its ultimate holding company ?

      Would you please tell me, whether The Company had to be considered as a "listed company" from 30.3.2007-15.12.2012 regarding the laws of Singapore ?
      4) prospectus with Monetary Authority
      --------------------------------------
      In regard of Singapore laws a Public Company Limited by Shares is considered as a "listed company" when it is listed "in a stock market".

      As far as I know in Singapore a Public Company Limited by Shares is a locally incorporated company in which the number of shareholders can be more than 50 and a Public Company Limited by Shares must register a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making any public offering of shares and debentures.

      Would you please tell me, whether The Company had registered a prospectus with Monetary Authority of Singapore before making its public offering of shares in Germany ?

      In Germany The Company has never registered a prospectus with Monetary Authority of Germany or any other institution.

      Directors Sandt even pretended on 17.01.13 in the mentioned forum that there has never been a public offer of shares in Germany :

      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-711-720/g…
      ..."Es gab zudem nie ein public offer.."

      and see:
      http://www.daf.fm/video/gongyou-chinesen-ipo-in-frankfurt-in…

      5) credits of Asia Gongyou given to firms related to directors
      -------------------------------------------------------------
      Following the annual report, nearly all the cash of Asia Gongyou has been given since years as credits "to related parties". About these related parties the sole and insufficent information has been given in the annual report:
      "Related parties refer to companies incorporated in People's Republic of China which certain directors have substantial control over its business and financial operations."

      As far as I know, the Companies Act of Singapore obliges The Company
      to publish all the details of those credits to firms directors of The Company have any interest in.

      Would you please make sure, that The Company publishes all the details of these credits including the names of the directors involved ?


      I am a shareholder of The Company and I have bought my shares via Frankfurt Stock Exchange since 2007.


      Sincerely

      docteur en medecine
      Stephan Halbeisen
      Wienerstrasse 45
      45768 Marl
      Germany
      drhalbeisen@yahoo.de
      Avatar
      schrieb am 26.01.13 16:58:10
      Beitrag Nr. 719 ()
      Es gab meines Wissens wie von Herrn Sandt beschrieben kein Initial Public Offering, siehe auch

      http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/en/ers/gdb_navigatio…
      Die Aktie wurde lediglich in Frankfurt gelistet, Definition:

      A security is listed for trading on the exchange.


      “Listing” means that a security – a stock, bond, etc. – is now available to be traded on a specific market segment within an exchange. When a security is listed on FWB® Frankfurter Wertpapierbörse (the Frankfurt Stock Exchange), it is tradable on the exchange floor and/or on the Xetra® electronic trading system.

      If the listing is for share in a company and the admission occurs on a publicly regulated market (Prime Standard and General Standard), then it is referred to as share placement. If the company also raises new capital and is legally required to provide a prospectus when making the placement, this is called an initial public offering (IPO).


      Kurz vor dem Listing gab es die Privatplatzierung nur an ausgewählte Investoren (man konnte die Aktien nicht einfach über die Hausbank zeichnen), daher war kein Prospekt erforderlich.

      Definition:


      Private placement (PP)

      Special type of listing: a company’s shares are offered only to a selected group of investors and not publicly through the exchange


      When a company allows its shares to be listed on the exchange, the shares can be sold to selected investors either by the company itself (direct listing) or by an issuing bank.

      If a maximum of 100 qualified investors (banks, funds, etc.) are involved, the company is not required to provide a prospectus (see article 2, paragraph 1e of the European Prospectus Directive).

      The shares being sold can come from existing shareholders or be part of a capital increase.

      Avatar
      schrieb am 29.01.13 15:47:51
      Beitrag Nr. 720 ()
      Hier ist die Antwort der Monetary Authority of Singapore (MAS) aus Singapur.

      Meine Fragestellung an die MAS war zunächst nicht, ob in Deutschland ein Prospekt hätte vorgelegt werden müssen, sondern ob die Gongyou dies in Singapur hätte tun müssen. Die offizielle Antwort: Nein, weil die Aktien nicht Bürgern aus Singapur angeboten wurden.

      Mit der juristischen Prüfung der Frage, ob in Deutschland ein Prospekt hätte vorgelegt werden müssen, habe ich mich noch nicht beschäftigt, werde dies aber jetzt tun.

      Prospektvorlagepflicht beim Pre-IPO
      -----------------------------------
      "Private placement (PP)
      Special type of listing: a company’s shares are offered only to a selected group of investors and not publicly through the exchange."

      Ich habe ja nie bestritten, daß eine Privatplatzierung stattgefunden hat oder behauptet, daß bei dem Pre-IPO ein Prospekt vorgelegt werden musste.

      "If a maximum of 100 qualified investors (banks, funds, etc.) are involved, the company is not required to provide a prospectus (see article 2, paragraph 1e of the European Prospectus Directive)."

      Woher wissen wir denn, ob in diesem PRE-IPO =
      Private placement (PP) tatsächlich die Zahl von 100 qualified investors nicht überschritten und damit die Prospektvorlagepflicht unterlaufen wurde ?

      Gilt z.B. Leute wie Sandt als qualified investor gemäss dieser Richtlinie ?

      Die Frage, ob in Deutschland ein Prospekt hätte vorgelegt werden müssen, als die Aktie "publicly through the exchange" angeboten wurde, ist damit aber nicht beantwortet.

      Laut Link http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/en/ers/gdb_navigatio…
      ist der Open Market ein
      Prospektvorlagepflicht beim Pre-IPO
      -----------------------------------
      "Private placement (PP)
      Special type of listing: a company’s shares are offered only to a selected group of investors and not publicly through the exchange."

      Ich habe ja nie bestritten, daß eine Privatplatzierung stattgefunden hat oder behauptet, daß bei dem Pre-IPO ein Prospekt vorgelegt werden musste.

      "If a maximum of 100 qualified investors (banks, funds, etc.) are involved, the company is not required to provide a prospectus (see article 2, paragraph 1e of the European Prospectus Directive)."

      Woher wissen wir denn, ob in diesem PRE-IPO =
      Private placement (PP) tatsächlich die Zahl von 100 qualified investors nicht überschritten und damit die Prospektvorlagepflicht unterlaufen wurde ?

      Gilt z.B. Leute wie Sandt als qualified investor gemäss dieser Richtlinie ?

      Die Frage, ob in Deutschland ein Prospekt hätte vorgelegt werden müssen, als die Aktie "publicly through the exchange" angeboten wurde, ist damit aber nicht beantwortet.

      Laut Link

      http://deutsche-boerse.com/dbg/dispatch/en/ers/gdb_navigatio…
      ist der Open Market ein "Regulated Unofficial Market" und es gab vier Arten: "New Issue (NI), Listing/Introduction (LI), Private Placement (PP) und Dual Listing (DL) ?

      "All new companies in the Open Market (Regulated Unofficial Market) at FWB® Frankfurter Wertpapierbörse (Frankfurt Stock Exchange) at a glance. They are divided into the following categories: New Issue (NI), Listing/Introduction (LI), Private Placement (PP) and Dual Listing (DL)."

      Ich gehe zunächst davon aus, daß es ein Listing war.

      Bilanzanalyse
      ------------
      Es wäre schön, wenn Alfred_Marshall und Kaufangebot und alle Anderen die sich mit Bilanzen gut auskennen, einmal nach Vorlage der Bilanz 2012 ausrechnen könnten, wie hoch der Schaden ist, den die Gongyou dadurch erlitten hat, daß Kredite von Asia Gongyou an Firmen vergeben wurden, an denen Direktoren beteiligt sind.

      -----------------
      Dienstag, 29. Januar, 2013 04:10 Uhr
      Von:
      "Kevin Hsien Liang WANG (MAS)" <Kevinwang@mas.gov.sg>

      CC:
      "Paul Kar Kit YUEN (MAS)" <Paulyuen@mas.gov.sg>, "Pauline SIM (MAS)" <Paulinesim@mas.gov.sg>
      Die Nachricht enthält Anhänge
      1 Datei (12KB)

      * Violations of Singapore Laws by Gongyou Machines LTD Registration No.200415128Z.emlViolations of Singapore Laws by Gongyou Machines LTD Registration No.200415128Z.eml

      Dear Dr ....,
      I refer to your email of 22 January 2012 on Gongyou Machines Limited (the “Company”).

      2 You have asked if the Company is a “listed company” under Singapore laws, and if it has registered a prospectus with the MAS.

      3 Under section 4(1) of the Companies Act (Cap. 50) (“CA”), a “listed corporation” means “a corporation that has been admitted to the official list of a securities exchange in Singapore and has not been removed from that official list”. As the Company is not, and has not been, listed on the Singapore Exchange, it is not considered a “listed corporation” under the CA. On the other hand, a “public company” refers to “a company other than a private company”. Generally, a company with more than 50 shareholders will be considered a public company under the CA.

      4 As you have pointed out, any person making an offer of securities will be required under the Securities and Futures Act (Cap. 289) (“SFA”) to issue a prospectus unless an exemption applies. Where a prospectus is required, it will have to be lodged with and registered by the MAS. However, such a requirement applies only where the offer is made to persons in Singapore. If the offer is not made to persons in Singapore, the prospectus requirements under the SFA will not apply. The Company has not lodged a prospectus with the MAS.



      5 You have also raised various issues regarding the Company’s non-disclosure of shareholding information in annual reports and failure to send notices of general meetings to shareholders. You have highlighted that these might be in contravention of requirements under the CA. In Singapore, the Accounting and Corporate Regulatory Authority (“ACRA”) is the regulatory authority responsible for administering the CA. Therefore, it will be the appropriate party to look into these issues. In this regard, we note that you have also sent your email to ACRA. If you would like us to forward your email to them again, do let me know. I will be happy to assist.

      Regards,

      Kevin Wang
      Corporate Finance Division
      Capital Markets Department
      Monetary Authority of Singapore

      --------------
      Avatar
      schrieb am 30.01.13 15:56:04
      Beitrag Nr. 721 ()
      Alfred_ Marshall: zitiert Article 2 § 1 European prospectus directive

      Dieser kann beim Börsengang der Gongyou 2007 nicht einschlägig gewesen sein, weil die European prospectus directive erst mit dem Umsetzungsgesetz v. 3.3.2005 in nationales
      deutsches Recht umgesetzt wurde.
      siehe: www.voeb.de/download/publikation_wertpapierprospekte-eu.pdf

      zu beachten war 2007: Verordnung (EG) Nr.809/2004 v.29.4.2004 zur Umsetzung Richtlinie 2003/71/EG und insbesondere das Wertpapierprospektgesetz.

      Dieses besagt in Auszügen:


      http://www.gesetze-im-internet.de/wppg/index.html
      Wertpapierprospektgesetz
      Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

      ................


      § 2 Begriffsbestimmungen
      Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind

      1.
      Wertpapiere: übertragbare Wertpapiere, die an einem Markt gehandelt werden können, insbesondere

      a)
      Aktien und andere Wertpapiere, die Aktien oder Anteilen an Kapitalgesellschaften oder anderen juristischen Personen vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten,

      4......
      öffentliches Angebot von Wertpapieren: eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden; dies gilt auch für die Platzierung von Wertpapieren durch Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b des Kreditwesengesetzes oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätiges Unternehmen, wobei Mitteilungen auf Grund des Handels von Wertpapieren an einem organisierten Markt oder im Freiverkehr kein öffentliches Angebot darstellen;

      ---


      6. qualifizierte Anleger:

      a) Kunden und Unternehmen, die vorbehaltlich einer Einstufung als Privatkunde professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien im Sinne des § 31a Absatz 2 oder 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sind, oder die gemäß § 31a Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 7 des Wertpapierhandelsgesetzes auf Antrag als solche eingestuft worden sind oder gemäß § 31a Absatz 6 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes weiterhin als professionelle Kunden behandelt werden,

      b) natürliche oder juristische Personen, die nach in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erlassenen Vorschriften zur Umsetzung der Bestimmungen des Anhangs II Abschnitt I Nummer 1 bis 4 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung als professionelle Kunden angesehen werden und nicht eine Behandlung als nichtprofessionelle Kunden beantragt haben,
      c) natürliche oder juristische Personen, die nach in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erlassenen Vorschriften zur Umsetzung der Bestimmungen des Anhangs II der Richtlinie 2004/39/EG auf Antrag als professioneller Kunde behandelt werden,
      d) natürliche oder juristische Personen, die nach in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erlassenen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 24 der Richtlinie 2004/39/EG als geeignete Gegenpartei anerkannt sind und nicht eine Behandlung als nichtprofessioneller Kunde beantragt haben, und
      e) natürliche oder juristische Personen, die durch Wertpapierfirmen nach in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums erlassenen Vorschriften zur Umsetzung des Artikels 71 Absatz 6 der Richtlinie 2004/39/EG als vor dem Inkrafttreten der Richtlinie bestehende professionelle Kunden weiterhin als solche behandelt werden;

      ---

      16. Organisierter Markt: ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt;.....

      Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ist also jede Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden;

      Als Sandt am 30.3.2007 über eine Mitteilung der Orchid Capital verbreitete, Gongyou habe einen Marktanteil von 60 % und die
      VEM Aktienbank als als 100 % Mutter von Tradecross AG die Behauptungen von Dong, der " mindestens 20% jährliches Gewinnwachstum " in Aussicht stellte, verbreitete :

      siehe Http://www.vem-aktienbank.de/../Frankfurts_kleiner_China-Kracher_30.03.07.pdf

      stellt dies zweifelsfrei ein öffentliches Angebot im Sinne des $ 2 (4) Wertpapierprospektgesetzes dar, denn wer kauft nicht gerne die Aktie eines chinesischen Maschinenbauers mit vorgeblichen 60% Marktanteil
      und einem angekündigtem Gewinnwachstum von mindestens 20 % zu einem KGV von ca.6 ?!
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 17:48:48
      Beitrag Nr. 722 ()
      Meine Depotbank hat mir inzwischen schriftlich mitgeteilt, daß meine Aktien doch in Singapur und zwar bei der DBS BANK LTD. SINGAPORE (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT) gelagert sind.
      Werde mal klären, ob man sich dort auch eine Globalurkunde ausstellen lassen kann, die dann die Aktien in Papierform verbrieft.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 22:30:41
      Beitrag Nr. 723 ()
      so, jetzt sehen Sie ja, dass ich kein Luegner bin:

      1. die Aktien lagern in Singapur wie ich sagte und nicht in Luxemburg. Sie glauben Ihrem Bankberater ohne weitere Analyse und schimpfen andere Luegner.

      2. die MAS hat Ihnen gesagt, dass Gongyou gem. Singapore Companies Act eine ungelistete Firma ist, was Sie mir auch nicht glauben wollten.

      3. wie schon gesagt: Sie sollten auch fragen, ob jemand anders Auslandswerte im Freiverkehr haelt und dort jemals HV-Einladungen bekommen hat. Und sich noch einmal die Definition zur Wertpapierrechnung durchlesen. Und abgesehen von der HV-Frage gilt, dass gemaess Singapore Companies Act der einzige Aktionaer der Gongyou DBS Nominees ist.

      4. Es gab auch nie ein öffentliches Angebot von Wertpapieren, denn "eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden" beinhaltet erstens wesentlich umfassendere Infos als die von Ihnen genannten, und zudem Infos wie ISIN/WKN oder eine Kaufaufforderung mit Boersenplatz. Dazu hatte die VEM damals den Interviewten gesagt, was man im Interview vermeidet, um ein solches Angebot mit Sicherheit auszuschliessen. Melden Sie sich dort, wenn sie mehr dazu wissen moechten. Nach Ihrer Definition waere ja jede Unternehmensnachricht oder -beschreibung ein Angebot, und das ist eben gerade nicht der Fall. Ist aber Fachbereich der Bank.
      Avatar
      schrieb am 06.02.13 15:09:42
      Beitrag Nr. 724 ()
      Zunächst einmal glaube ich meinem Banker und nicht Sandt.

      Sandt: "Und abgesehen von der HV-Frage gilt, dass gemaess Singapore Companies Act der einzige Aktionaer der Gongyou DBS Nominees ist."

      Es wird immer absurder :

      Wenn DBS Nominees der einzige Aktionaer der Gongyou Machines sein soll, beruft DBS Nominees dann die HV gleich mit sich selber ein und wie sieht dann eine HV, die doch angeblich kürzlich stattgefunden haben soll, eigentlich aus ? Was beschliesst dann der Vertreter der DBS Nominees mit sich allein dann so ?

      Die DBS Nominees ist laut Report 2011 auch Treuhänder der Contented Enterprises die doch laut Sandt angeblich die Mehrheit der Aktien hat.

      Jetzt plötzlich (wieder laut Sandt ) ist auch die Contented Enterprises gar kein Aktionär mehr ?

      Im Singapore Companies Act steht wörtlich hierzu:

      Interests in shares
      7.
      —(1) The following subsections have effect for the purposes of Division 4 of Part IV and sections 163, 164 and 165.
      [62/70; 49/73; 10/74]
      (2) Where the property subject to a trust consists of or includes shares and a person knows or has reasonable grounds for believing that he has an interest under the trust and the property subject to the trust consists of or includes those shares, he shall be deemed to have an interest in those shares.

      .....
      (9) There shall be disregarded —
      (a)
      an interest in a share if the interest is that of a person who holds the share as bare trustee;"

      Also hat die DBS Nominees gemäss 7(9) Singapore Companies eindeutig kein "Interests in shares" da es meines Wissens im vorliegenden Fall ein bare trustee ist.

      Folglich kann logischerweise nur der shareholder diese "Interests in shares" haben.

      Werde jetzt mal die DBS Nominees und die Aufsichtsbehörden in Singapur informieren, daß hier offensichtlich eindeutige Rechte von Aktionären unterlaufen werden.

      Wo ist denn die versprochene Bilanz 2012 Meister Sandt ?
      Avatar
      schrieb am 08.02.13 14:34:58
      Beitrag Nr. 725 ()
      ---Hier was Interessantes von der BAFIN:
      http://www.bafin.de/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Verfuegung/…

      Besonders : 4. Unregelmäßige Verwahrung und Wertpapierdarlehen

      ist wichtig: Für jede Verwahrung in Wertpapierrechnung muss demnach eine Vereinbarung vorher ausdrücklich und schriftlich und für jedes einzelne Geschäft getroffen werden, soweit nicht § 16 DepotG davon befreit.

      Wer von uns Aktionären (ausgenommen sind eingetragene Kaufleute) also nicht für jedes Verwahrungsgeschäft in Wertpapierrechnung eine Vereinbarung vorher ausdrücklich und schriftlich und für jedes einzelne Geschäft mit seiner Depotbank getroffen hat, ist und bleibt alleiniger Eigentümer der Gongyou Aktien, denn ohne diese Vereinbarung konnte die Depotbank kein Eigentum, auch kein fiduziarisches erwerben.

      Wie bereits dargelegt, dürften im Falle der Gongyou ohnehin schon deshalb keine Wertpapierrechnungen gemacht werden, weil die Papiere nur im Inland gehandelt wurden.

      ------------------------------------------------------------------

      § 16 DepotG
      Befreiung von Formvorschriften

      Die Formvorschriften des § 4 Abs. 2, des § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 und der §§ 10, 12, 13 und 15 Abs. 2 und 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Verwahrer einer gesetzlichen Aufsicht untersteht und der Hinterleger ein Kaufmann ist, der
      1. in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder
      2. im Falle einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nach der für sie maßgebenden gesetzlichen Regelung, nicht eingetragen zu werden braucht oder
      3. nicht eingetragen wird, weil er seinen Sitz oder seine Hauptniederlassung im Ausland hat.


      -------------------------------
      Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des
      Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen
      21. Dezember 1998

      Auf dieser Seite:

      * 1. Sammelverwahrung
      * 2. Sonderverwahrung
      * 3. Drittverwahrung
      * 4. Unregelmäßige Verwahrung und Wertpapierdarlehen
      * 5. Verwaltung der Kundenwertpapiere
      * 6. Verpfändung
      * 7. Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum
      * 8. Eigentumsverschaffung aus Kaufgeschäften
      * 9. Erfüllung der Lieferungsverpflichtungen aus Verkaufsgeschäften und Weiterleitung von Kundenaufträgen
      * 10. Buchführung
      * 11. Depotabstimmung
      * 12. Mitteilungspflicht nach § 128 des Aktiengesetzes (AktG)
      * 13. Ausübung des Stimmrechts
      * 14. Zweigstellen im Ausland
      * 15. Behandlung von Kundenbeschwerden

      Die Kreditinstitute haben die folgenden Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen einzuhalten.

      Kreditinstitute, die eine Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäfts im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) besitzen, haben das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und die Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank unverzüglich von der erstmaligen Aufnahme des Depotgeschäfts oder dessen Wiederaufnahme nach zwischenzeitlicher Beendigung des Depotgeschäfts und Abschluß der letzten Depotprüfung zu unterrichten. Sparkassen und Kreditgenossenschaften haben die Mitteilung über ihren Verband einzureichen. Zweigniederlassungen im Sinne von § 53b KWG haben entsprechend die Aufnahme der Verwahrung und Verwaltung eines Sondervermögens als Depotbank im Sinne von § 12 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) mitzuteilen.
      1. Sammelverwahrung

      (1) Zu einem Sammelbestand dürfen nur vertretbare Wertpapiere derselben Art vereinigt werden.Bei in Gruppen auslosbaren Wertpapieren ist jede Gruppe als eine Wertpapierart zu behandeln, sobald den einzelnen Gruppen besondere Wertpapier-Kenn-Nummern zugeteilt worden sind. Einzeln auslosbare Wertpapiere sind girosammelverwahrfähig, solange von der Auslosung kein Gebrauch gemacht wird und sichergestellt ist, daß die beabsichtigte Auslosung rechtzeitig bekannt gemacht wird, damit die betreffenden Wertpapiere vor der Verlosung aus der Sammelverwahrung herausgenommen werden können. Vinkulierte Namensaktien dürfen in Girosammelverwahrung genommen werden, soweit eine zügige und ordnungsgemäße Umschreibung im Aktienbuch durch den Verwahrer ermöglicht wird. Dies gilt auch für nicht voll eingezahlte Namensaktien, wobei der Sammelverwahrer nicht als Treuhänder im Aktienbuch eingetragen sein darf. Schuldbuchforderungen, die im Bundesschuldbuch, dem Schuldbuch eines Sondervermögens des Bundes oder in Schuldbüchern der Länder auf den Namen einer Wertpapiersammelbank eingetragen sind, gelten gemäß § 2 der Verordnung über die Behandlung von Anleihen des Deutschen Reiches im Bank- und Börsenverkehr vom 31. Dezember 1940 (Reichsgesetzblatt 1941 I S. 21) als Teil des Sammelbestandes der Wertpapiersammelbank. Auf sie finden die Grundsätze der Sammelverwahrung Anwendung.

      (2) Die effektiv eingelieferten oder bereits in Sonderverwahrung befindlichen Kundenwertpapiere dürfen von dem Verwahrer nur aufgrund einer ausdrücklichen und schriftlichen Ermächtigung des Hinterlegers in die Haussammelverwahrung bei sich oder einem Dritten genommen werden. Die Ermächtigung darf weder in Geschäftsbedingungen des Verwahrers enthalten sein noch auf andere Urkunden verweisen.

      (3) Die Ermächtigung zur Haussammelverwahrung muß für jedes Verwahrungsgeschäft besonders erteilt werden und sowohl den Nennbetrag bzw. die Stückzahl als auch die Nummern der für die Sammelverwahrung bestimmten Wertpapiere enthalten. Eine Ermächtigung zur Haussammelverwahrung ist auch dann erforderlich, wenn zu den bereits in Haussammelverwahrung befindlichen Wertpapieren Stücke derselben Art hinzugefügt werden sollen.

      (4) Wertpapiere, die bei einem Kreditinstitut mit der Bestimmung zur Sammelverwahrung bei einer Wertpapiersammelbank eingeliefert werden, müssen von dem Kreditinstitut sobald als möglich in das Girosammeldepotüberführt werden. Hat sich das Kreditinstitut aufgrund eines Auslieferungsverlangens des Kunden Wertpapiere aus dem Sammelbestand einer Wertpapiersammelbank ausliefern lassen, so sind die ausgelieferten Wertpapiere sobald als möglich an den Kunden weiterzugeben. Eine etwaige längere vorläufige Verwahrung ist nach den Vorschriften über die Sonderverwahrung durchzuführen.

      (5) Will der Verwahrer gemäß § 5 Abs. 2 des Depotgesetzes (DepotG) dem Hinterleger - anstatt das eingelieferte Stück in Sammelverwahrung zu geben - einen entsprechenden Sammelbestandanteil übertragen, so muß dies sobald als möglich geschehen. Solange ein solcher Sammelbestandanteil nicht übertragen worden ist, muß das von dem Hinterleger eingelieferte Stück in Sonderverwahrung gehalten werden.

      (6) Haussammeldepotbestände sowie Vor- und Nachgirobestände sind im Tresor getrennt voneinander aufzubewahren und als solche zu kennzeichnen.

      (7) Ohne ausdrücklichen Auftrag oder Ermächtigung des Depotinhabers ist das Kreditinstitut nicht befugt, über die im Eigentum des Kunden stehenden Wertpapiere zu verfügen. Dies gilt auch für Wertpapiere von Angehörigen oder Verwandten des Inhabers oder des Geschäftsleiters des Kreditinstituts.

      2. Sonderverwahrung

      (1) Der Verwahrer ist verpflichtet, die Wertpapiere des Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und von denen Dritter in geeigneter Form aufzubewahren.

      (2) Nr. 1 Abs. 7 gilt sinngemäß.

      (3) Verloste oder gekündigte Wertpapiere sind von den nicht fälligen Wertpapieren derselben Art zu trennen und für jeden Hinterleger gesondert zu verwahren.

      (4) Mäntel und Bögen sind grundsätzlich getrennt aufzubewahren. Mit der Verwahrung der Mäntel und Bögen ist je ein Sachbearbeiter zu beauftragen. Die Sachbearbeiter dürfen sich nicht gegenseitig vertreten und auch nicht das Depotbuch führen. Wird ein Wertpapier in der Form einer einzigen Urkunde verwahrt, so ist dieses Wertpapier von zwei Sachbearbeitern unter Doppelverschluß zu nehmen.
      3. Drittverwahrung

      (1) Die einem Kreditinstitut zur Verwahrung übergebenen Kundenwertpapiere können einem anderen Kreditinstitut zur Sammel- oder Sonderverwahrung anvertraut werden. Zweigstellen eines Kreditinstituts gelten untereinander und in ihrem Verhältnis zur Hauptstelle auch dann als verschiedene Verwahrer, wenn die Zweigstellen und die Hauptstelle an demselben Ort tätig sind und die Kundenwertpapiere unter der Bezeichnung der Zweigstelle oder deren Kennziffer verwahrt werden.

      (2) Der Verwahrer darf Ermächtigungen gemäß § 5 DepotG zur Haussammelverwahrung, gemäß § 12 und § 12a DepotG zur Verpfändung und gemäß § 13 DepotG zur Verfügung über das Eigentum nur dann erteilen, wenn er selbst vom Hinterleger die erforderlichen Ermächtigungen erhalten hat.

      (3) Werden Wertpapiere von einem Kreditinstitut einem anderen Kreditinstitut zur Verwahrung anvertraut, so sind die Wertpapiere dem Depot B (Fremddepot) zuzuführen. Hat das Kreditinstitut sein Eigentum an den Wertpapieren nach § 4 Abs. 2 DepotG angezeigt, so sind die Wertpapiere in das Depot A (Eigendepot) aufzunehmen.

      (4) Abgesehen von einer Sammelverwahrung im Sinne von § 5 Abs. 4 DepotG dürfen im Ausland ansässigen Dritten Kundenwertpapiere nur anvertraut werden, wenn sichergestellt ist, daß der Dritte Pfand-, Zurückbehaltungs- oder ähnliche Rechte an den auf Fremddepots zu verbuchenden Wertpapieren nur wegen solcher Forderungen geltend machen kann, die mit Bezug auf diese Wertpapiere entstanden sind oder für die diese Wertpapiere nach dem einzelnen über sie mit Ermächtigung des Hinterlegers zwischen dem Verwahrer und dem Dritten vorgenommenen Geschäft haften sollen. Ohne Zustimmung des hinterlegenden Instituts dürfen die Wertpapiere einem Dritten nicht anvertraut oder in ein anderes Lagerland verbracht werden. Wird das Recht des Hinterlegers im Ausland durch Pfändungen oder andere Eingriffe beeinträchtigt, so hat der Verwahrer den Hinterleger hierüber unbeschadet etwaiger weiterer Verpflichtungen unverzüglich zu benachrichtigen.
      4. Unregelmäßige Verwahrung und Wertpapierdarlehen

      Eine Vereinbarung des Inhalts, daß die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile sofort in das Eigentum des verwahrenden Kreditinstituts oder eines Dritten übergehen und das Kreditinstitut nur verpflichtet ist, Wertpapiere oder Sammelbestandanteile derselben Art zurückzugewähren, muß vorher ausdrücklich und schriftlich und für jedes einzelne Geschäft getroffen werden, soweit nicht § 16 DepotG davon befreit. Das gleiche gilt, wenn Wertpapiere oder Sammelbestandanteile einem Kreditinstitut als Darlehen gewährt werden. Die Erklärung darf weder auf andere Urkunden verweisen noch mit anderen Erklärungen des Hinterlegers verbunden sein.
      5. Verwaltung der Kundenwertpapiere

      Zur Verwaltung der Kundenwertpapiere gehört es, auch ohne besonderen Einzelauftrag, folgende Maßnahmen durchzuführen:

      * a. Rechtzeitige Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen, verlosten und gekündigten Wertpapieren und unverzügliche Gutschrift oder Bereitstellung der Gegenwerte; ferner Erhebung neuer Bögen nach Ablauf der Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine.
      * b. Überwachung oder Auftrag zur Überwachung beim Drittverwahrer von Verlosungen und Kündigungen von Wertpapieren anhand der Wertpapier-Mitteilungen oder der Bekanntmachungen der Emittenten sowie die unverzügliche Unterrichtung der Hinterleger über die Verlosung oder Kündigung eines Wertpapiers.
      * c. Prüfung der Wertpapiere zumindest bei Einlieferung darauf hin, ob sie von Aufgeboten, Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind; ferner laufende Überwachung oder Auftrag zur Überwachung beim Drittverwahrer zur Feststellung, ob Bezugsrechte, Umtauschangebote oder Aufforderungen zu Einzahlungen bestehen und Konvertierungen, Zusammenlegungen, Fusionen, Umstellungen usw. bekanntgegeben werden; rechtzeitige Unterrichtung der Hinterleger über die vorgenannten Feststellungen.

      Will der Verwahrer sich nicht verpflichten, eine dieser Maßnahmen durchzuführen, so hat er den Hinterleger bei Abschluß des Depotvertrages darauf hinzuweisen.
      6. Verpfändung

      (1) Der Verwahrer darf die ihm anvertrauten Wertpapiere oder Sammelbestandanteile nur gemäß den Anforderungen der §§ 12, 12a DepotG verpfänden. Die Kreditzusage muß aus den Kreditunterlagen ersichtlich sein. Eine Inanspruchnahme des Kredits ist nicht erforderlich.

      (2) Die verpfändeten Wertpapiere sind bei einer Verpfändung nach § 12 Abs. 2 DepotG dem Pfanddepot C und bei einer Verpfändung nach § 12 Abs. 3 DepotG dem Sonderpfanddepot D zuzuführen. Bei einer Verpfändung nach § 12a DepotG sind die Wertpapiere einem Sonderpfanddepot zuzuführen. Der Verwahrer hat dem Pfandnehmer mitzuteilen, für welches Depot die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile bestimmt sind oder in welchem Umfang er zur Verpfändung ermächtigt worden ist. Bei der Verpfändung nach § 12 Abs. 3 DepotG hat der Verwahrer dem Pfandnehmer die Kundennummer des Hinterlegers bekanntzugeben.

      (3) Die aufgrund einer Ermächtigung nach § 12 Abs. 4 DepotG unbeschränkt verpfändeten Wertpapiere oder Sammelbestandanteile sind dem Depot A zuzuführen. Der Verwahrer hat dem Pfandnehmer mitzuteilen, für welches Depot die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile bestimmt sind und daß er zur unbeschränkten Verpfändung nach § 12 Abs. 4 DepotG ermächtigt ist.
      7. Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum

      (1) Eine Erklärung gemäß § 13 DepotG muß für jedes einzelne Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden.

      (2) Eine Ermächtigung des Verwahrers zur Aneignung der Wertpapiere oder Sammelbestandanteile berechtigt zur unbeschränkten Verfügung. Sie schließt die Ermächtigung zur Verpfändung nach § 12 Abs. 2 bis 4 und § 12a DepotG ein. Die Verpfändung ist auch ohne eine Krediteinräumung für den Hinterleger bzw. eine Verbindlichkeit des Hinterlegers aus Börsengeschäften mit dem Verwahrer zulässig. Den Zeitpunkt, an dem der Verwahrer sich die Wertpapiere oder Sammelbestandanteile des Hinterlegers aneignen will, bestimmt er nach eigenem Ermessen.

      (3) Endet die Verwahrung der in der Ermächtigung genannten Wertpapiere durch Aneignung oder Übertragung des Eigentums auf einen Dritten oder in anderer Weise, so ist dies auf der Ermächtigungsurkunde zu vermerken. Der Hinterleger ist hiervon zu unterrichten.

      Wird für dieselben Wertpapiere oder andere Wertpapiere derselben Art bei demselben Verwahrer ein neues Verwahrungsverhältnis begründet, so bedarf es zur Verfügung über das Eigentum einer neuen ausdrücklichen und schriftlichen Erklärung des Hinterlegers.

      Entsprechendes gilt für Sammelbestandanteile.
      8. Eigentumsverschaffung aus Kaufgeschäften

      (1) Der Kommissionär kann sich dadurch von seiner Verpflichtung, dem Kommittenten Eigentum an bestimmten Stücken zu verschaffen, befreien, daß er ihm das Miteigentum an den zum Sammelbestand einer Wertpapiersammelbank gehörenden Wertpapieren verschafft. Das Miteigentum muß unverzüglich verschafft werden. Durch Verschaffung von Miteigentum an den zum Sammelbestand eines anderen Verwahrers als einer Wertpapiersammelbank gehörenden Wertpapieren (Haussammelbestand) kann er sich nur befreien, wenn der Kommittent im einzelnen Falle ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Das Miteigentum wird dem Kommittenten durch die Gutschrift des Sammeldepotanteils im Verwahrungsbuch übertragen und durch die Anzeige der Gutschrift in der Kommissionsabrechnung zur Kenntnis gebracht.

      (2) Erwirbt der Kommissionär für einen Kommittenten Anleihen des Bundes oder eines Sondervermögens, die im Bundesschuldbuch, im Schuldbuch eines Sondervermögens oder im Schuldbuch eines Landes auf den Namen einer Wertpapiersammelbank eingetragen sind, so hat er dem Kommittenten unverzüglich einen entsprechenden Anteil an der Schuldbuchforderung einer Wertpapiersammelbank zu verschaffen. Der Kommissionär hat dem Kommittenten die Verschaffung des Anteils unverzüglich mitzuteilen.

      (3) Im Falle der Eigentumsverschaffung durch Übersendung eines Stückeverzeichnisses erfolgt diese gemäß § 18 DepotG. Ein Verzicht des Kunden auf die Übersendung des Stückeverzeichnisses ist, soweit es sich nicht um ein Kreditinstitut handelt, unbeachtlich. Gemäß § 19 DepotG kann in bestimmten Fällen die Übersendung des Stückeverzeichnisses ausgesetzt werden.

      (4) Führt ein Kreditinstitut Aufträge zum Kauf von Wertpapieren oder Zeichnungsaufträge bei Neuemissionen aus, die noch nicht ausgedruckt sind, so ist dem Kommittenten nach Eingang der Stücke beim Kreditinstitut das Eigentum nach Abs. 3 zu übertragen.

      (5) Der Kommissionär hat unverzüglich nach der Erstattung der Ausführungsanzeige bzw. der Abrechnung des Dritten dafür Sorge zu tragen, daß er die Wertpapiere bzw. das Stückeverzeichnis von dem Dritten innerhalb einer angemessenen Frist, die für die Übersendung der Wertpapiere bzw. für die Übersendung des Stückeverzeichnisses bei ordnungsmäßigem Geschäftsgang erforderlich und ausreichend ist, erhält und gegebenenfalls von seinem Recht der Zwangsregelung Gebrauch zu machen.

      (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend für Eigenhändlergeschäfte (§ 31 DepotG).
      9. Erfüllung der Lieferungsverpflichtungen aus Verkaufsgeschäften und Weiterleitung von Kundenaufträgen

      (1) Will ein Kreditinstitut seiner Lieferverpflichtung aus einem Verkaufsgeschäft durch Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Sammelbestand einer Wertpapiersammelbank nachkommen, so darf es nur auf solche Anteile zurückgreifen, die ihm selbst oder dem Hinterleger, für den es den Verkauf ausführt, gehören. Soll in effektiven Stücken geliefert werden, so darf das Kreditinstitut dem Sammelbestand nur die Wertpapiere bis zur Höhe des Anteils entnehmen, der ihm selbst oder dem Hinterleger, für den es den Verkauf ausführt, zusteht. Anteile und Stücke anderer Eigentümer dürfen auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn es sich um Anteile oder Stücke von Angehörigen oder Verwandten des Inhabers oder des Geschäftsleiters des Kreditinstituts handelt oder wenn das Kreditinstitut gegen ein anderes Kreditinstitut einen Anspruch auf Lieferung von Wertpapieren der gleichen Art und Menge hat.

      (2) Werden Kundenaufträge zur Verwahrung von Wertpapieren von Kreditinstituten lediglich an andere Kreditinstitute weitergeleitet, so ist klarzustellen, daß und für wen das weiterleitende Kreditinstitut tätig wird. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß das Depotgeschäft von dem anderen Kreditinstitut abgewickelt wird und dessen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden. Das weiterleitende Kreditinstitut hat die Ordnungsmäßigkeit der Unterschrift und die Verfügungsberechtigung des Auftraggebers zu prüfen.

      (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigenhändlergeschäfte.
      10. Buchführung

      (1) Ordnungsmäßigkeits- und Dokumentationsanforderungen

      Unabhängig vom technischen Stand des Buchführungssystems sind die Depotbücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu führen und ständig auf dem laufenden zu halten. Die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aussagefähigkeit und Prüfbarkeit der Depotbuchführung muß jederzeit gewährleistet sein. Bei DV-gestützter Buchführung müssen die Handelsbücher nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssyteme (GoBS) auf Anforderung ausgedruckt bzw. lesbar abgerufen werden können. Während der Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist muß für jeden Zeitpunkt ein prüfbarer Nachweis bestehen, welche Depots geführt werden bzw. wurden.

      (2) Handelsbuch und Verwahrungsbuch

      * a. Nach § 14 DepotG ist jedes Kreditinstitut, das Wertpapiere verwahrt oder nach § 3 Abs. 2 DepotG von einem anderen Verwahrer verwahren läßt, verpflichtet, ein Verwahrungsbuch als Handelsbuch zu führen. Dieses muß angemessene Auswertungsmöglichkeiten, zumindest nach Hinterlegern geordnet, bieten.
      * b. Bei Sonderverwahrung ist die Verwahrungsart auch dann einzutragen, wenn die Stückenummern der Wertpapiere nicht im Verwahrungsbuch, sondern in einem gesondert geführten Verzeichnis ausgewiesen werden.
      * c. In dem Verwahrungsbuch ist ferner jede Ermächtigung zur Tauschverwahrung, zur Verfügung über das Eigentum und zur Verpfändung anzugeben, ohne Rücksicht darauf, ob der Verwahrer von einer derartigen Ermächtigung Gebrauch gemacht hat. Es muß erkennbar sein, auf welche Wertpapiere sich die Ermächtigung bezieht und in welchem Umfang von ihr Gebrauch gemacht worden ist. Bei der Ermächtigung zur Verpfändung ist auch die Art der Ermächtigung anzugeben.
      * d. Verloste oder gekündigte Wertpapiere sind im Verwahrungsbuch als solche zu kennzeichnen oder getrennt von den nicht fälligen Wertpapieren auszuweisen. Das gilt auch für Mängelstücke.
      * e. Der Ort der Niederlassung des Dritten und dessen Name müssen sich aus dem Verwahrungsbuch oder aus sonstigen Verzeichnissen ergeben.
      * f. Verfügungsbeschränkungen (z.B. nach dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, nach dem Vermögensbildungsgesetz, aufgrund einer vertraglichen Pfandabrede oder nach devisenrechtlichen Vorschriften) sind im Verwahrungsbuch einzutragen.

      (3) Internes Kontrollsystem

      (a) Allgemeines

      Die von dem Kreditinstitut gemäß § 25a Abs. 1 KWG getroffenen organisatorischen Maßnahmen sind in einer Arbeitsanweisung/in Arbeitsanweisungen über die Depotbuchführung niederzulegen, die dem Depotprüfer vorzulegen ist/sind. In arbeitsordnenden Unterlagen müssen auch der Buchungsablauf, die Führung des Verwahrungsbuches sowie die vom Kreditinstitut festgelegten manuellen Kontrollen, insbesondere auch die Maßnahmen zur personellen Funktionstrennung dokumentiert werden. Die in den DV-Verfahren enthaltenen maschinellen und organisatorischen Kontrollen sind in der Verfahrensdokumentation darzustellen. Inwieweit diese auch in den zuvor genannten Unterlagen darzustellen sind, hängt von den jeweiligen Zielen dieser Maßnahmen ab. Unberührt bleibt aber die Befugnis der internen und externen Revision, Auskunft über diese Maßnahmen zu verlangen, um deren Angemessenheit und Wirksamkeit zu untersuchen. Das interne Kontrollsystem ist regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit zu überwachen (Risikoanalyse) und gegebenenfalls den aktuellen Anforderungen anzupassen. Sowohl die manuell durchgeführten Kontrollen als auch die Ergebnisse maschineller Kontrollen/Abstimmungen sind zu dokumentieren und wie Handelsbücher aufzubewahren.

      Die Durchführung der Bearbeitungsfunktion und der Kontrollfunktion (Funktionstrennung) ist jeweils so zu dokumentieren, daß die Verantwortlichkeiten nachvollzogen werden können. Abweichungen von diesen Grundsätzen sind nur zulässig, wenn andere wirksame Kontrollen bestehen.

      (b) Besonders kontrollbedürftige Sachverhalte

      * Kontrollbedürftige Sachverhalte sind insbesondere
      * Buchungen auf CpD- und Zwischenkonten,
      * entstehende Soll-Bestände,
      * von den Stammdaten abweichende Kontonummern für Ertrags- oder Gegenwertbuchung,
      * Ausschaltung von Sperren,
      * Lagerstellenabstimmung,
      * Funktionstrennung (Zugriffsberechtigung).

      (4) Bezeichnung der Depots

      Im Interesse einer einheitlichen Handhabung der Depots im Verkehr zwischen Kreditinstituten untereinander sind folgende Bezeichnungen für die verschiedenen Depots, die nach dem Depotgesetz geführt werden müssen, zu verwenden:

      * a. Eigendepot: Depot A:

      Das Depot A dient der Aufnahme der eigenen Wertpapiere des hinterlegenden Kreditinstituts sowie derjenigen Wertpapiere seiner Kunden, die für alle Forderungen des Drittverwahrers gegen ihn unbeschränkt als Pfand haften (§ 12 Abs. 4 und § 13 DepotG) und der Wertpapiere, die nach §§ 19 bis 21 DepotG im Eigentum des Zwischenverwahrers stehen.
      * b. Fremddepot: Depot B:

      In dieses Depot gelangen sämtliche Wertpapiere, die von einem Kreditinstitut eingeliefert werden oder die für dieses angeschafft und unbelastet für den Kunden des Zwischenverwahrers beim Drittverwahrer aufbewahrt werden.
      * c. Pfanddepot: Depot C:

      Diesem Depot sind diejenigen Wertpapiere beizufügen, die der Zwischenverwahrer entsprechend einer Ermächtigung zur Verpfändung nach § 12 Abs. 2 DepotG dem Drittverwahrer verpfändet hat.
      * d. Sonderpfanddepot: Depot D:

      Der Drittverwahrer hat in diesem Depot die Wertpapiere zu verwahren, die ihm von einem Zwischenverwahrer nach § 12 Abs. 3 DepotG unter Angabe der betreffenden Kundennummer verpfändet worden sind. Für jeden einzelnen dieser Kunden ist ein besonderes Depot D zu führen.

      (5) Führung von Nummernverzeichnissen

      Aus dem Nummernverzeichnis muß ohne Zuhilfenahme anderer Unterlagen das für den einzelnen Hinterleger verwahrte Wertpapier ersichtlich sein. Für die Anlage eines neben dem Depotbuch geführten Nummernverzeichnisses genügt es, wenn die Durchschriften, Kopien usw. der den Hinterlegern übersandten Nummernaufgaben systematisch entweder nach dem Namen der Hinterleger, nach der Depotnummer oder in sachlicher Ordnung nach der Wertpapierart zusammengefaßt werden. Bei elektronisch geführten Nummernverzeichnissen muß der Stand der Stückenummern jederzeit innerhalb angemessener Frist elektronisch ausgedruckt bzw. lesbar abgerufen werden können.

      (6) Verbuchung von Lieferansprüchen

      Werden Wertpapiere nach § 15 DepotG in Verwahrung gegeben, so ist die Verpflichtung zur Lieferung von Wertpapieren derselben Art auf einem unter der Bezeichnung "Wertpapierrechnung nach § 15 DepotG" einzurichtenden Konto zu verbuchen. Soweit es sich nicht aus den Geschäftsunterlagen ergibt, gegenüber welchen Kunden und in welchem Umfang Lieferungsverpflichtungen aus unregelmäßiger Verwahrung bzw. Wertpapier-Darlehen bestehen, ist dieser Sachverhalt im Depot zu vermerken. Hat sich der Verwahrer die ihm anvertrauten Wertpapiere aufgrund einer Ermächtigung nach § 13 Abs. 1 DepotG angeeignet oder das Eigentum an ihnen auf einen Dritten übertragen, so muß er die Wertpapiere als in Wertpapierrechnung befindlich kennzeichnen. Führt ein Kreditinstitut Aufträge zum Kauf von Wertpapieren oder Zeichnungsaufträge bei Neuemissionen aus, die noch nicht ausgedruckt sind, so sind die Lieferungsansprüche für die einzelnen Kommittenten mit dem Zusatz "per Erscheinen" oder mit einem anderen kennzeichnenden Zusatz zu verbuchen. Bei Übertragung ist sicherzustellen, daß die mit "Jungschein" gekennzeichneten Lieferansprüche bei der Weitergabe diese Information enthalten.

      (7) Führung von Pfanddepots

      * a. Geldkonten

      Sind Wertpapiere nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 oder § 12a DepotG verpfändet, so sind neben den Pfanddepots entsprechende Geldkonten zu führen, aus denen sich die Höhe des von dem Verwahrer in Anspruch genommenen Rückkredits bzw. der Verbindlichkeit des Verwahrers aus Geschäften gegenüber einer Börse ergeben muß. Auf diesen Konten sind neben den Schuldzinsen und Kontospesen die Kapitalerlöse zu verbuchen, während Erträge aus Wertpapieren, die auf den Pfanddepots verbucht sind, der laufenden Rechnung gutzuschreiben sind.
      * b. Aktenführung

      Der Zwischenverwahrer hat Akten zu führen, aus denen die Höhe des für jeden einzelnen Hinterleger eingeräumten Kredits bzw. dessen in § 12a DepotG genannte Verbindlichkeit und der Wert der verpfändeten Wertpapiere ersichtlich sein müssen.

      11. Depotabstimmung

      (1) Die Depots sind mindestens einmal jährlich mit den Depotkunden durch Übersendung von Depotauszügen abzustimmen. Depotauszüge, die nicht versandt werden konnten bzw. deren Versendung im Interesse der Depotinhaber unterlassen worden ist, können, sofern der Depotbestand unverändert geblieben ist, bei der folgenden Depotabstimmung durch einen entsprechenden Vermerk als für diesen Abstimmungstag ebenfalls gültig ergänzt werden. Die Ausfertigung neuer Depotauszüge ist in diesem Falle nicht erforderlich.

      (2) Aus den Depotauszügen muß der Bestand des Depots zum Abstimmungstag einwandfrei zu entnehmen sein. In den Depotauszügen sind die dem Kreditinstitut anvertrauten Wertpapiere einzeln mit ihrem Nennbetrag oder der Stückzahl, der genauen Bezeichnung der Wertpapierart einschließlich der Angabe ihrer Merkmale (Serie, Gruppe, Reihe usw.) und der Verwahrungsart aufzuführen. Bei der Sammelverwahrung ist nach Haussammeldepot und Girosammeldepot zu unterscheiden. Aus der Angabe der Verwahrungsart im Depotauszug muß für den Hinterleger eindeutig erkennbar sein, in welcher Weise er Eigentum an den Wertpapieren besitzt. Schuldrechtliche Ansprüche auf Lieferung von Wertpapieren, die im Verwahrungsbuch des Kreditinstituts verbucht sind, müssen in den Depotauszügen aufgeführt und als solche gekennzeichnet werden. Aus den Depotauszügen müssen alle wesentlichen Einzelheiten über die Art der Stücke, wie z.B. nur Mäntel, nur Bögen, Namensaktien mit prozentualer Einzahlung und plus bzw. minus Zession, verloste Stücke usw. ersichtlich sein. Unterliegen die Wertpapiere besonderen Sperren, z.B. nach devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften, so muß dies aus den Depotauszügen ersichtlich sein. In den Depotauszügen des Drittverwahrers ist ferner anzugeben, ob die Wertpapiere im Eigendepot A, im Pfanddepot C oder in einem mit der betreffenden Kundennummer näher zu bezeichnenden Sonderpfanddepot ruhen. Sind die Wertpapiere inländischen Kreditinstituten zur Drittverwahrung anvertraut, so ist die Angabe des Lagerortes nur dann erforderlich, wenn die Wertpapiere auf Weisung des Hinterlegers einem bestimmten dritten Kreditinstitut übergeben worden sind. Im Ausland angeschaffte und dort verwahrte Wertpapiere sind in den Depotauszügen wie in den Verwahrungsbüchern als Posten der Wertpapierrechnung unter Angabe des Lagerlandes auszuweisen.

      (3) Die Erstellung und der Versand der Depotauszüge muß durch die Innenrevision oder andere neutrale Mitarbeiter überwacht werden. Der Versand der Depotauszüge ist prüfbar nachzuweisen. Es muß sichergestellt sein, daß die Durchschriften der beim Kreditinstitut verbleibenden Depotauszüge nur den mit der Kontrolle und dem Versand bzw. der Aushändigung der Depotauszüge beauftragten Personen zugänglich sind. Nicht zustellbare Depotauszüge und Depotauszüge, die im Interesse des Depotinhabers wegen des damit verbundenen Risikos tunlichst nicht zu versenden sind, müssen unter besonderem Verschluß gehalten werden. Schriftliche Reklamationen der Depotinhaber und als unzustellbar zurückkommende Depotauszüge müssen den für ihre Kontrolle und Aufbewahrung verantwortlichen Mitarbeitern unmittelbar nach Eingang übergeben werden. Die zur Benachrichtigung der Depotinhaber bestimmten Vordrucke müssen einen Hinweis enthalten, an wen (neutrale Kontrollstelle) schriftliche Reklamationen zu richten sind.

      (4) Bei der Depotabstimmung kann auf ein Depotanerkenntnis unter den folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

      Die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, die Depotbuchhaltung und die Abwicklung von Aufträgen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren müssen funktionell getrennt sein. Es muß ferner sichergestellt sein, daß die den Anforderungen dieser Bekanntmachung unterliegenden Geschäfte unbeschadet der sich aus dem Arbeitsablauf ergebenden Kontrollen internen Prüfungen durch Personen unterzogen werden, die nicht für die betreffenden Geschäfte verantwortlich sind. Aus den Unterlagen müssen Art und Umfang der Revisionshandlungen ersichtlich sein. Die Depotauszüge sind durch die Innenrevision oder andere Mitarbeiter, die nicht für das Wertpapiergeschäft verantwortlich sind, anhand der Depots auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Werden die Depotauszüge mittels computergestützter Verfahren erstellt, so muß durch Kontrollmaßnahmen gewährleistet sein, daß für sämtliche Depots Depotauszüge ausgefertigt werden und daß in ihnen die Depotbestände richtig und vollständig angegeben sind. Die Depotauszüge sind von Mitarbeitern, die nicht für das Wertpapiergeschäft verantwortlich sind, grundsätzlich durch die Post versenden zu lassen. Werden in Ausnahmefällen Depotauszüge dem Hinterleger oder dessen zum Empfang Bevollmächtigten in anderer Weise übermittelt, so muß die ordnungsgemäße Zustellung durch besonders strenge Maßnahmen (z.B. Übergabe gegen Quittung) gewährleistet sein. Mitarbeiter des Kreditinstitutes dürfen nicht Postzustellungsbevollmächtigte für von dem Kreditinstitut verwaltete Kundendepots sein.

      Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, sind von den Hinterlegern Depotanerkenntnisse einzufordern. Von der für die Versandüberwachung zuständigen Stelle ist anhand der Unterschriftenproben zu prüfen, ob die Anerkenntnisse von den hierzu berechtigten Personen abgegeben worden sind. Fehlende Depotanerkenntnisse sind zumindest einmal schriftlich anzumahnen.
      12. Mitteilungspflicht nach § 128 des Aktiengesetzes (AktG)

      (1) Die Mitteilungen einer Gesellschaft sind den Depotkunden eines Kreditinstituts, für die es Aktien dieser Gesellschaft verwahrt, unverzüglich zuzuleiten, wenn sie dem Kreditinstitut aufgrund von § 125 Abs. 1 AktG übersandt worden sind. Die Pflicht zur Weitergabe besteht unabhängig davon, ob die Mitteilungen dem Kreditinstitut unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein anderes Kreditinstitut übersandt worden sind. Gehen die Mitteilungen dem Kreditinstitut erst nach Ablauf der in § 125 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Frist von zwölf Tagen zu, so sind sie den Depotkunden zuzuleiten, wenn dies im Hinblick auf ihre rechtzeitige Unterrichtung mit Rücksicht auf den bevorstehenden Termin der Hauptversammlung noch sinnvoll erscheint.

      (2) Die Kreditinstitute müssen dafür Sorge tragen, daß sie die Mitteilungen von der Gesellschaft erhalten, und zwar auch für die Kreditinstitute, deren Depotkunden sie aufgrund übertragener Vollmachten gemäß § 135 Abs. 3 AktG vertreten haben bzw. künftig vertreten werden. Dies gilt auch für den Fall, daß das bevollmächtigte und das Stimmrecht ausübende Kreditinstitut nicht durch Drittverwahrung verbunden sind.

      (3) Beabsichtigt das Kreditinstitut, das Stimmrecht für seine Depotkunden in der Hauptversammlung auszuüben oder ausüben zu lassen, so hat es sämtliche Depotkunden, für die Aktien der Gesellschaft verwahrt werden, zusätzlich zu den Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG eigene Vorschläge für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung mitzuteilen. Das Kreditinstitut hat die Aktionäre ferner um die Erteilung von Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu bitten und ein Formblatt beizufügen, durch dessen Ausfüllung die Aktionäre Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilen können. Bei der Einholung von Weisungen ist der Aktionär darauf hinzuweisen, daß seinen Weisungen nur dann entsprochen werden kann, wenn sie dem Kreditinstitut bis zu einem bestimmten Termin zugehen, andernfalls das Stimmrecht gemäß den übermittelten Vorschlägen ausgeübt werde. Gehört ein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter des Kreditinstituts dem Aufsichtsrat der Gesellschaft oder ein Vorstandsmitglied oder ein Mitarbeiter der Gesellschaft dem Aufsichtsrat des Kreditinstituts an, so hat das Kreditinstitut auch dies mitzuteilen. Die Kreditinstitute haben über die personelle Verflechtung mit den Gesellschaften eine Liste zu führen, die den Depotprüfern vorzulegen ist. Bezüglich der Weiterleitung der Mitteilungen ist Abs. 1 Satz 3 sinngemäß anzuwenden.

      (4) Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen gemäß § 128 Abs. 2 AktG hat sich das Kreditinstitut von den Interessen der Aktionäre leiten zu lassen und organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, daß Eigeninteressen aus anderen Geschäftsbereichen nicht einfließen. Es hat alle für eine sachgerechte Beurteilung und Meinungsbildung erforderlichen Unterlagen, insbesondere den Geschäftsbericht, heranzuziehen und die Erwägungen, die zu den den Aktionären unterbreiteten Vorschlägen geführt haben, aktenkundig zu machen. Hat ein Aktionär nach der Einberufung der Hauptversammlung dem Kreditinstitut zu sämtlichen Punkten der Tagesordnung bereits eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt, so ist das Kreditinstitut nicht verpflichtet, Vorschläge zu unterbreiten und um Weisungen zu bitten. Sind dem Kreditinstitut lediglich zu einzelnen Gegenständen der Tagesordnung Weisungen vom Aktionär zugegangen, so muß es für die weiteren Tagesordnungspunkte Vorschläge unterbreiten und hierzu Weisungen erbitten, wenn es im übrigen beabsichtigt, in der Hauptversammlung das Stimmrecht für Aktionäre auszuüben oder ausüben zu lassen.

      (5) Die Kreditinstitute haben die ihnen nach § 125 Abs. 1 AktG zugegangenen Mitteilungen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Zur Kontrolle der Einhaltung ihrer sich aus § 128 AktG ergebenden Pflichten haben die Kreditinstitute je ein Exemplar von allen Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG und Vorschlägen oder sonstigen den Aktionären nach § 128 Abs. 2 AktG zu übersendenden Unterlagen zu den Geschäftsakten zu nehmen sowie prüfbare Nachweise zu führen, aus denen folgendes ersichtlich sein muß:

      * a. Name oder Depotnummer der Aktionäre der betreffenden Gesellschaft unter Angabe der für sie jeweils verwahrten Bestände,
      * b. Daten über den Eingang der Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG und über die fristgerechte Weiterleitung der Mitteilungen bzw. der Vorschläge und der sonstigen Unterlagen nach § 128 Abs. 2 AktG an die Aktionäre.

      Die Nachweise sind laufend bis zu dem Tage, an dem im Einzelfalle eine Unterrichtung des betreffenden Aktionärs noch sinnvoll erscheint, zu ergänzen.

      (6) Ein Mitglied der Geschäftsleitung hat die Einhaltung der in den Abs. 1 bis 5 genannten Pflichten zu überwachen.
      13. Ausübung des Stimmrechts

      (1) Das Stimmrecht für Inhaberaktien, die dem Kreditinstitut nicht gehören, darf ein Kreditinstitut nur ausüben oder ausüben lassen, wenn es von dem Aktionär hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Bei einer Eigenbeteiligung des Kreditinstituts von mehr als 5 % hat es das Verbot der Stimmrechtsausübung nach § 135 Abs. 1 Satz 3 AktG zu beachten. In der eigenen Hauptversammlung darf das bevollmächtigte Kreditinstitut das Stimmrecht aufgrund der Vollmacht nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt hat. Mit der Stimmrechtsvertretung darf nur ein bestimmtes Kreditinstitut bevollmächtigt werden. Die Vollmacht kann von dem Aktionär für die Vertretung in einer bestimmten Hauptversammlung oder spätestens vom Tage ihrer Ausstellung generell für längstens fünfzehn Monate erteilt werden. Sie ist jederzeit widerruflich. Die Vollmachtsurkunde muß vollständig ausgefüllt sein und soll das Datum ihrer Ausstellung enthalten. Aus ihr muß sich ergeben, welchem Kreditinstitut die Vollmacht erteilt wird. Die Vollmacht darf keine anderen als die gesetzlich zulässigen Erklärungen enthalten. Die Vollmachten sind zu den Depotakten oder zu den für die betreffenden Hauptversammlungen geführten Akten zu nehmen, soweit sie nicht in der Hauptversammlung zu übergeben sind.

      (2) Eine Unterbevollmächtigung bzw. eine Übertragung der Vollmacht muß aus den Depotakten des vom Aktionär bevollmächtigten Kreditinstituts ersichtlich sein.

      (3) Übt das Kreditinstitut das Stimmrecht unter Benennung des Aktionärs in dessen Namen aus, so ist die Vollmachtsurkunde der Gesellschaft zu übergeben. In diesem Falle ist es erforderlich, für jede Hauptversammlung eine neue Vollmacht vom Aktionär einzuholen. Übt es das Stimmrecht, sofern es die Vollmacht bestimmt, im Namen dessen, den es angeht, aus, so genügt zum Nachweis seiner Stimmberechtigung gegenüber der Gesellschaft die Erfüllung der in der Satzung für die Ausübung des Stimmrechts vorgesehenen Erfordernisse; enthält die Satzung hierüber keine Bestimmungen, genügt die Vorlegung der Aktien oder eine Bescheinigung über die Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank.

      (4) Das Stimmrecht für Namensaktien eines Depotinhabers, die auf den Namen des Kreditinstituts im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind, kann nur aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung des Depotinhabers ausgeübt werden. Sind die Aktien im Aktienbuch auf den Namen des Depotinhabers eingetragen, so bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts einer schriftlichen Vollmacht des Depotinhabers, die unter Bekanntgabe seines Namens der Gesellschaft zu übergeben ist.

      (5) Die Kreditinstitute sind im Rahmen des § 135 AktG verpflichtet, das Stimmrecht für sämtliche in Verwahrung befindlichen Aktien des Vollmachtgebers und den ihnen erteilten Weisungen bzw. bei fehlenden Weisungen den eigenen Vorschlägen entsprechend auszuüben, es sei denn, daß das Kreditinstitut den Umständen nach annehmen darf, daß der Aktionär bei Kenntnis der Sachlage die von den eigenen Vorschlägen abweichende Ausübung des Stimmrechts billigen würde. Wird Personen, die nicht Angestellte des bevollmächtigten Kreditinstituts sind, Vollmacht übertragen oder Untervollmacht erteilt, so müssen diese schriftlich unterrichtet werden, in welcher Weise das Stimmrecht auszuüben ist. Weicht das an der Hauptversammlung teilnehmende Kreditinstitut von den dem Aktionär unterbreiteten Vorschlägen ab, weil es annehmen darf, daß der Aktionär bei Kenntnis der Sachlage die abweichende Ausübung des Stimmrechts billigen würde, oder weicht das Kreditinstitut von ihm erteilten Weisungen ab, so ist dem Aktionär hiervon unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

      (6) Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, daß das Stimmrecht für den bisherigen Aktionär nicht ausgeübt wird, falls er seine Aktien bis zur Hauptversammlung veräußert hat.

      (7) Das Vorliegen von 15-Monats-Vollmachten und ihre Gültigkeitsdauer sind zu dokumentieren. Die Kreditinstitute haben die Dauer der Vollmacht zu überwachen.

      (8) Die Kreditinstitute haben durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß sämtliche von den Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts eingehenden Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung bei der Stimmrechtsausübung beachtet werden. Nach Ablauf des von den Kreditinstituten festgelegten Termins, bis zu dem eingehenden Weisungen entsprochen werden kann, ist anhand einer Übersicht zusammenzustellen, mit welchen Nennbeträgen oder - wenn die Satzung dies vorschreibt - mit welcher Stückzahl der zu vertretenden Aktien das Stimmrecht im Sinne der Vorschläge der Verwaltung, im Sinne der Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge der Opponenten oder sonstigen Weisungen gemäß auszuüben und zu welchen Punkten der Tagesordnung gegen die Verwaltungsvorschläge zu stimmen oder Stimmenthaltung zu üben ist. Die Zusammenstellung ist auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und abzuzeichnen. Die Kreditinstitute haben schriftlich festzuhalten, daß das Stimmrecht für sämtliche in Verwahrung befindlichen Aktien der Vollmachtgeber ausgeübt und den Pflichten bei der Ausübung des Stimmrechts entsprochen worden ist. Sofern unter besonderen Umständen bei der Ausübung des Stimmrechts von der Weisung des Aktionärs oder, wenn dieser keine Weisung erteilt hat, von den eigenen Vorschlägen abgewichen worden ist, ist dies ausdrücklich unter Angabe der Gründe, die hierfür maßgebend waren, zu erwähnen. Die Durchschläge der Mitteilungen nach § 135 Abs. 8 AktG sind mit einem Versendungsvermerk zu versehen und geordnet abzulegen.

      (9) Ein Mitglied der Geschäftsleitung hat zu überwachen, ob die Ausübung des Stimmrechts und deren Dokumentation ordnungsgemäß sind.
      14. Zweigstellen im Ausland

      Im Ausland tätige Zweigstellen inländischer Kreditinstitute sind verpflichtet, das Wertpapiereigentum oder eigentumsähnliche Rechtspositionen der Kunden unter Abgrenzung von eigenen Rechten, insbesondere für den Fall der Insolvenz, zu wahren; Verfügungen über Kundenrechte dürfen nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber erfolgen. Sie haben in diesem Geschäftsbereich über eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung und über angemessene interne Kontrollverfahren zu verfügen.
      15. Behandlung von Kundenbeschwerden

      Die Kreditinstitute haben nachprüfbare organisatorische Vorkehrungen für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden zu treffen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.13 12:59:52
      Beitrag Nr. 726 ()
      3.Email,Violations of Singapore Laws by Gongyou Machines LTD Registration No.200415128Z
      Dienstag, 19. Februar, 2013 15:20 Uhr

      An:
      Habe gestern mal wieder die Aufsichtsbehörden von Singapur angemailt:

      ------------------------------
      Further Violations of Singapore Laws by Gongyou Machines LTD Registration No.200415128Z (The Company) and DBS BANK LTD. SINGAPORE (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT regarding the Trustees Act of Singapore and the companies Act of Singapore.

      Ladies and Gentlemen,


      My bank,

      (TARGOBANK AG & Co. KGaA,
      Kasernenstr. 10.
      40213 Düsseldorf/Germany
      Tel.: 0211/8984-0.
      Fax: 0211/8984-1222.
      BLZ: 300 209 00.
      E-Mail: kontakt@targobank.de*.
      De-Mail: service@targobank.de-mail.de.),


      told me that my shares of The Company, which I have bought exclusively on
      Frankfurt Stock Exchange, are hold in trust (Wertpapierrechnung) by DBS BANK LTD. SINGAPORE, (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT).

      All the shares of shareholders having bought shares of The Company on
      Frankfurt Stock Exchange are hold in trust (Wertpapierrechnung) by DBS BANK LTD. SINGAPORE, (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT).

      Please ask: Mr.Sim S Lim
      Managing Director
      Singapore Country Head
      DBS Bank
      Registered Office
      12 Marina Boulevard
      Marina Bay Financial Centre Tower 3
      Singapore 018982
      Tel: (65) 6878 8888
      Website: www.dbs.com

      Mr. Julian Lionel Sandt who is responsible for investor relations within The Company, told the little shareholders of The Company
      on 31.January 2013 ((Beitrag Nr.723 (44.090.071)) in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias "Gongyou") that following the Companies Act of Singapore the DBS Nominees in Singapore is the sole shareholder of The Company.

      "Und abgesehen von der HV-Frage gilt, dass gemaess Singapore Companies Act der einzige Aktionaer der Gongyou DBS Nominees ist."

      See:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-721-730/g…

      In the report 2011 of The Company is written, that DBS Nominees in Singapore is the trustee of the ultimate holding (Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands), of The Company.

      Only managing directors of The Company are shareholders of the ultimate holding, Contented Enterprises Limited.

      see: www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf)

      Director Sandt furtherly published in that forum (www.wallstreet-online.de) the information, that the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited, helds more than 50% of the shares of The Company since its listing in Frankfurt Stock Exchange.

      (see: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…

      If these informations are correct, it would mean, that DBS BANK LTD. SINGAPORE, (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT) is holding :

      -all the shares of the little shareholders and
      -all the shares of the more than 50% majority of the managing directors of The Company in the ultimate holding (Contented Enterprises Limited),and
      -all the shares of Mr.Sandt,

      in trust, so that there cannot have taken place a fair and legally correct annual meeting of shareholders of The Company ever.

      In surplus there are lots of conflicts of interests between the little shareholders (having never got an notice of annual meeting ever), on the one hand and the managing directors of The Company on the other as there have never been an annual meeting of the shareholders at all: for the sole bare trustee of The Company, the DBS BANK LTD. SINGAPORE INVESTMENT BANKING DEPARTMENT, cannot hold solely or replace an annual meeting of shareholders of The Company regarding the Singapore Companies Act and regarding the Trustees Act of Singapore.


      Hereby I send you a copy of my emails

      -of 7.February 2013 to DBS Singapur,
      -of 26.1.2013 to the Directors of Gongyou Machines LTD,
      and to Tan, Teo und Partners PAC, accountants of Gongyou Machines LTD.

      Up to now I have'nt got an answer.

      Please make sure that The Company and the sole bare trustee DBS Singapur will hold legally correct annual meetings of The Company in the future.


      Sincerely



      -------------------------Copy of my emails------------------------------

      26.1.2013------to:
      Directors of Gongyou Machines LTD,
      Tan, Teo und Partners PAC,


      Ladies and Gentlemen,

      1) Shareholding of Mr.Julian Lionel Sandt in Gongyou Machines LTD
      -----------------------------------------------------------------
      Herebey I report that Mr.Julian Lionel Sandt, director of the company 4) "Gongyou Machines LTD",(The Company), a singapore incorporated company with the Registration No.200415128Z, told me in an email that he is the owner
      of shares of Gongyou Machines LTD.

      Mr. Sandt ist responsible for investor relations within The Company.

      On 11-January 2013 Director Sandt precised in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias
      "Gongyou"), that he has bought these shares of The Company
      in 2006 before the initial public offer (IPO) and the listing on the First Quotation Board in the Open Market segment in Frankfurt/Germany Stock exchange with the German Identification Number A0LF6J and the International
      Identification Number (ISIN) SG9999002927.

      (See http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-691-700/g…

      He precised on 9/January/2013 in the same forum that he holds nearly 2 % of all the shares of The Company since that time and that he has duely informed the bank that managed the pre-initial and the initial public offer and the listing in Frankfurt Stock Exchange.
      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…)

      The Company has been quoted from 30.3.2007 to 15.12.2012. exclusively in Germany.

      As The Company didn't fulfill the new requirements of a listing in Frankfurt Stock Exchange, there is no more listing of The Company since 15.12.2012 in any stock market.

      (See http://www.boerse-frankfurt.de/de/aktien/gongyou+machines+lt…

      2) Shareholding of the Contented Enterprises Limited in The Company
      -------------------------------------------------------------------
      Director Sandt published in that forum (www.wallstreet-online.de) the information, that the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands, helds (as far as he knows), more than 50% of the shares of The Company since its listing in Frankfurt Stock Exchange.

      (see: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…
      and
      see www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf)

      The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), that director Sandt is a shareholder of The Company despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information.

      (see: http://www.gongyoumachines.com)

      Despite the fact that the Companies Act of Singapore requires this information, The Company has never published in any of its financial reports (2006-2011), how many shares of The Company the Contented Enterprises Limited, the ultimate holding company of The Company, is holding.

      3) notice of annual meeting
      ---------------------------
      The Company has furtherly never sent a notice of annual meeting to any of us, the little shareholders or to any of our depositary banks, holding our shares as trustees. Therefore we couldn't exercise our shareholders rights in the annual meetings of The Company and we do not know how many shares are controlled indirectly by the directors of The Company.

      Would you please make sure that The Company will publish all the direct and indirect shareholdings of its directors in its future annual reports ?

      As the shares of the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited are held exclusively by directors of The Company, would you please make sure that The Company publishes how many shares of The Company are held by its ultimate holding company ?

      -------------------------------------------------------------------------
      Email to DBS Singapur

      7.2.2013 Email to DBS Singapur https://www.dbs.com/contact/Pages/default.aspx
      Donnerstag, 7. Februar, 2013 17:01 Uhr

      Ladies and Gentlemen,

      1) Mr.Julian Lionel Sandt, a director responsible for investor relations
      of the company "Gongyou Machines LTD",(The Company), a singapore incorporated company with the Registration No.200415128Z
      (see: www.gongyoumachines.com) pretends in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias "Gongyou") that following the Companies Act of Singapore the DBS Nominees in Singapore is the sole shareholder of The Company.

      "Und abgesehen von der HV-Frage gilt, dass gemaess Singapore Companies Act der einzige Aktionaer der Gongyou DBS Nominees ist."

      See:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-721-730/g…

      Is it correct that following the Companies Act of Singapore the DBS Nominees in Singapore is the sole shareholder of The Company ?

      In the report 2011 of The Company is written, that DBS Nominees in Singapore is the trustee of the ultimate holding (Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands), of The Company.

      Director Sandt published in that forum (www.wallstreet-online.de) the information, that the ultimate holding company of The Company, the Contented Enterprises Limited, a company incorporated under the laws of the British Virgin Islands, helds more than 50% of the shares of The Company since its listing in Frankfurt Stock Exchange.

      (see: http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…
      and
      see www.gongyoumachines.com/news/upload/xiaotu/2007101913201818.pdf)

      2)
      I am a shareholder of The Company and as I have never got a notice of annual meeting I would like to know whether DBS Nominees that is holding my shares as a bare trustee via

      1) my bank, Targobank Düsseldorf/Germany
      2) Clearstream Frankfurt
      3) Clearstream Luxemburg

      has ever got a notice of annual meeting of The Company.

      Sincerely
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 14:47:48
      Beitrag Nr. 727 ()
      Hier ein Teil meiner Email an meine Depotbank (Targobank) vom 20.2.2013:

      "Desweiteren muss ich die Targobank als Depotbank bitten, mir via Clearstream und der DBS BANK LTD. SINGAPORE (INVESTMENT BANKING DEPARTMENT ) das volle sachenrechtliche Eigentum (und nicht nur einen schuldrechtlichen Herausgabeanspruch) , bezüglich meiner Gongyou Machines Aktien zu verschaffen und dieses schriftlich zu verbriefen.

      Meiner Auffassung nach hätten die Gongyou Machines Aktien niemals in Wertpapierrechnung verbucht werden dürfen, da sie nicht im Ausland, sondern in Frankfurt/Main/ Deutschland angeschafft wurden. Laut § 12(1) AGB Targobank gelten Papiere ja nur dann als im Ausland angeschafft, wenn die Targobank den Kaufauftrag im Ausland ausführt. Dies war im vorliegenden Fall aber niemals der Fall."

      Hier den relevanten Teil der Antwort der Targobank:

      "...Die Aktie WKN A0LF6J wird lediglich auf der ausländischen Lagerstelle Wertpapierrechnung Singapur verwahrt. Der entsprechende Bestand ist Ihrem Wertpapierdepot zugeteilt, Sie sind daher der vollständige Eigentümer. Der Jahresdepotauszug stellt für Sie eine Bestandsbestätigung dar.

      Einladungen zu Hauptversammlungen im Ausland können wir nicht an Sie versenden, da wir diesen Service nicht anbieten."

      Somit ist zumidestens seiten der Targobank klargestellt, daß diese mich als vollständigen Eigentümer meiner Gongyou Aktien einstuft.

      Da das gesamte, in der Welt einzigartige Rechtskonstrukt der Verwahrung in Wertpapierrechnung mangels gesetzlicher Regelung in der BRD, ( mit Ausnahme (aber auch nur rudimentär) des § 22 Depotgesetzes und der Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapier-
      lieferungsverpflichtungen der BAFIN vom 21. Dezember 1998
      (http://www.bafin.de/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Verfuegung/…
      ausschliesslich privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen der jeweiligen Depotbank und dem Aktionär.

      Wer von uns Aktionären (ausgenommen sind eingetragene Kaufleute) also nicht für jedes Verwahrungsgeschäft in Wertpapierrechnung eine Vereinbarung vorher ausdrücklich und schriftlich und für jedes einzelne Geschäft mit seiner Depotbank getroffen hat, ist und bleibt alleiniger Eigentümer der Gongyou Aktien, denn ohne diese Vereinbarung konnte die Depotbank kein Eigentum, auch kein fiduziarisches erwerben.

      Ich empfehle deshalb allen Aktionären sich, so wie ich es getan habe, eine entsprechende Erklärung von seiner Depotbank geben zu lassen, daß diese den Depotinhaber als alleinigen und vollständigen, also auch sachenrechtlichen Eigentümer der Aktien ansieht.

      Die Behauptung von Sandt, es gäbe nur einen Aktionär und dies sei die DBS in Singapur, ist also völliger Unsinn.

      Wie bereits dargelegt, dürften im Falle der Gongyou ohnehin schon deshalb keine Wertpapierrechnungen gemacht werden, weil die Papiere nur im Inland gehandelt wurden.
      Avatar
      schrieb am 02.03.13 11:35:21
      Beitrag Nr. 728 ()
      Die Bafin hat mir inzwischen schriftlich mitgeteilt, daß ihre Bekanntmachung über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapier-
      lieferungsverpflichtungen der BAFIN vom 21. Dezember 1998
      (http://www.bafin.de/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Verfuegung/…

      noch gültig ist.
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 19:30:22
      Beitrag Nr. 729 ()
      ...und was hat jetzt die ganze Streiterei gebracht ? Jeder kämpft für sich selber.
      Herr Sandt ist, ausgehend von seinem letzten Posting, also auch kein Aktionär von Gongyou. ;-)
      Den Direktoren sollte Herr Sandt vielleicht mal verdeutlichen dass ein Relisting auch deren Chancen erhöht dass sie ihre Anteile wieder leichter veräußern können. Wer kauft denn ein größeres Paket off-market wenn er keine Relistingperspektive hat.

      Herr Sandt wollten Sie sich nicht vor Jahren darum kümmern daß die Internetpresenz von Gongyou überarbeitet und verbessert wird ? Der Internet-Auftritt ist jedenfalls nach wie vor grausam.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 23:54:00
      Beitrag Nr. 730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.743.197 von Art4444 am 29.05.13 19:30:22... leider bestand ja kein Interesse, sich zu organisieren. Jetzt sehe ich noch die (kleine) Möglichkeit, dass der Vorstand sich an sein Versprechen (hatte Herr Sandt damals dem Vorstand abgerungen) gebunden fühlt, sich um ein Relisting zu bemühen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.13 16:31:15
      Beitrag Nr. 731 ()
      1) Bis heute hat die Gongyou Machines keine Bilanz für 2012 veröffentlicht. Dies ist ein klarer Verstoss gegen den Companies Act von Singapur.

      2) Art4444 schrieb am 29.05.13 19:30:22
      Beitrag Nr.729 (44.743.197)

      "Herr Sandt ist, ausgehend von seinem letzten Posting, also auch kein Aktionär von Gongyou. ;-)"

      Wann und wo soll er dies denn nunmehr behauptet haben ?
      Bisher hat er immer das Gegenteil behauptet:

      On 11-January 2013 Director Sandt precised in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias
      "Gongyou"), that he has bought these shares of The Company
      in 2006 before the initial public offer (IPO) and the listing on the First Quotation Board in the Open Market segment in Frankfurt/Germany Stock exchange with the German Identification Number A0LF6J and the International
      Identification Number (ISIN) SG9999002927.

      (See http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-691-700/g…

      He precised on 9/January/2013 in the same forum that he holds nearly 2 % of all the shares of The Company since that time and that he has duely informed the bank that managed the pre-initial and the initial public offer and the listing in Frankfurt Stock Exchange.
      (see http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-681-690/g…
      1) Bis heute hat die Gongyou Machines keine Bilanz für 2012 veröffentlicht. Dies ist ein klarer Verstoss gegen den Companies Act von Singapur.

      2) Art4444 schrieb am 29.05.13 19:30:22
      Beitrag Nr.729 (44.743.197)

      "Herr Sandt ist, ausgehend von seinem letzten Posting, also auch kein Aktionär von Gongyou. ;-)"

      Wann und wo soll er dies denn nunmehr behauptet haben ?
      Bisher hat er immer das Gegenteil behauptet:

      On 11-January 2013 Director Sandt precised in a German Internet-forum of shareholders of The Company, (where he makes postings under the alias
      "Gongyou"), that he has bought these shares of The Company
      in 2006 before the initial public offer (IPO) and the listing on the First Quotation Board in the Open Market segment in Frankfurt/Germany Stock exchange with the German Identification Number A0LF6J and the International
      Identification Number (ISIN) SG9999002927.

      (See http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1128376-691-700/g…

      3) Streit ist angesichts des Verhaltens der Unternehmensführung und insbesondere des "Herrn" Sandt nicht zu vermeiden.

      4) Das Ziel des "Herrn" Sandt war es offensichtlich nur, unsere Aktien billigst zu kaufen oder an Dritte zu vermitteln.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.13 16:01:46
      Beitrag Nr. 732 ()
      Wer wegen einer Falschinformation Geld investiert, hat Anspruch auf Schadenersatz wenn er beweisen kann, daß sie der Grund für den Kauf war, auch wenn die Angaben " extrem unseriös" waren, hat der Bundesgerichtshof ( AZ VI ZR 288/12 siehe FAZ 4.7.13 S.1) entschieden.
      Avatar
      schrieb am 10.07.13 14:15:00
      Beitrag Nr. 733 ()
      Hier der Compliance Record der Gongyou machines von heute von der offiziellen website der Regierung von Singapore:


      https://www.psi.gov.sg/NASApp/tmf/TMFServlet?app=MYBIZFILE-C…

      Entity Name Last Annual General Meeting Date Last Annual Return Date Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting *Next Annual General Meeting Due Date Certificate
      of Compliance
      Click icon below to request for Certificate.
      200415128Z GONGYOU MACHINES LIMITED 22/02/2013 22/02/2013 30/06/2012 22/05/2014 NOT ELIGIBLE

      *To be eligible for the Certificate, accounts laid at the Annual General Meeting (AGM) must not be more than 6 months old for private or non-listed public companies and not more than 4 months old for public listed companies, and the Annual Return must be filed within one month after holding the AGM. In addition, a company is required to hold its first AGM within 18 months after its incorporation, and subsequent AGMs must be held every calendar year and the interval between AGMs should not be more than 15 months. Please note that the non-imposition of fines or penalties is not an indication of compliance.

      Non-compliance is reflected in red.



      In Rot sind aufgeführt

      1) Last Annual General Meeting Date 22/02/2013
      2) Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting
      30/06/2012

      3) Deshalb steht bei : Certificate
      of Compliance auch "NOT ELIGIBLE"
      Avatar
      schrieb am 15.07.13 13:10:07
      Beitrag Nr. 734 ()
      Schätze mal, wer in Gongyou Kohle investiert hat, kann diese komplett abschreiben. Einziger "Trost" den allermeisten anderen, die Geld ausschliesslich in D notierte "Chinakracher" investiert haben, um so am prosperierenden chinsesischen Wirtschaftswunder teil zu haben, geht es auch nicht viel besser, denn da sind auch die allermeisten "Werte" beginnend von Asian Bamboo bis Zhongde Waste Technology auf einstellige Prozentwerte ihrer einstmaligen Höchstkurse eingedampft worden. Besserung ist nicht in sicht.

      Rückblickend betrachtet kann man fast ausnahmlos konstatieren, dass nur in D gelistete Chinaklitschen reine Abzocke der Anleger waren. Das war der neue Markt auf "Chinesisch".
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 13:59:52
      Beitrag Nr. 735 ()
      https://www.psi.gov.sg/NASApp/tmf/TMFServlet?app=MYBIZFILE-C…

      Compliance Record
      This is a graphic.

      Registration No.
      Click below hyperlink to buy entity information.

      Entity Name Last Annual General Meeting Date Last Annual Return Date Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting *Next Annual General Meeting Due Date Certificate
      of Compliance
      Click icon below to request for Certificate.
      200415128Z GONGYOU MACHINES LIMITED 22/02/2013 22/02/2013 30/06/2012 22/05/2014 NOT ELIGIBLE

      *To be eligible for the Certificate, accounts laid at the Annual General Meeting (AGM) must not be more than 6 months old for private or non-listed public companies and not more than 4 months old for public listed companies, and the Annual Return must be filed within one month after holding the AGM. In addition, a company is required to hold its first AGM within 18 months after its incorporation, and subsequent AGMs must be held every calendar year and the interval between AGMs should not be more than 15 months. Please note that the non-imposition of fines or penalties is not an indication of compliance.

      Non-compliance is reflected in red.



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      If you encounter any problems with this service, please contact us at Tel: 62486028 or provide your comments at http://www.acra.gov.sg/enquiry.
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      schrieb am 02.05.14 14:16:07
      Beitrag Nr. 736 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.975.517 von semiferrum am 03.07.13 16:31:15
      Hier der Compliance Record der Gongyou machines von heute von der offiziellen website der Regierung von Singapore:


      https://www.psi.gov.sg/NASApp/tmf/TMFServlet?app=MYBIZFILE-C…

      Compliance Record
      This is a graphic.

      Entity Name Last Annual General Meeting Date Last Annual Return Date Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting *Next Annual General Meeting Due Date Certificate
      of Compliance
      Click icon below to request for Certificate.
      200415128Z GONGYOU MACHINES LIMITED 22/02/2013 22/02/2013 30/06/2012 22/05/2014 NOT ELIGIBLE

      *To be eligible for the Certificate, accounts laid at the Annual General Meeting (AGM) must not be more than 6 months old for private or non-listed public companies and not more than 4 months old for public listed companies, and the Annual Return must be filed within one month after holding the AGM. In addition, a company is required to hold its first AGM within 18 months after its incorporation, and subsequent AGMs must be held every calendar year and the interval between AGMs should not be more than 15 months. Please note that the non-imposition of fines or penalties is not an indication of compliance.

      Non-compliance is reflected in red.

      In Rot sind aufgeführt

      1) Last Annual General Meeting Date 22/02/2013
      2) Date of Accounts Laid at Last Annual General Meeting
      30/06/2012

      3) Deshalb steht bei : Certificate
      of Compliance auch "NOT ELIGIBLE"



      If you encounter any problems with this service, please contact us at Tel: 62486028 or provide your comments at http://www.acra.gov.sg/enquiry.
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