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    Helft mit......DEUTSCHER BUNDESTAG – Petitionsausschuss -Öffentliche Petitionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.06.07 18:01:46 von
    neuester Beitrag 06.06.07 20:10:33 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.128.404
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      Avatar
      schrieb am 06.06.07 18:01:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unter http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/Bundestag/view_petition.a…

      könnt Ihr diese Petition mitzeichnen.
      Jede Mitzeichnung ist ein kleiner Beitrag, die Ungerechtigkeit in unserem Land ein wenig zu mindern.
      Auch wenn man denkt, "die im öffentl. Dienst habens doch", bitte daran denken, hier geht es um Kinder/junge Erwachsene, die Hatz IV beziehen.Mehr Worte will ich an dieser Stelle nicht machen, jetz seit ihr dran.:kiss:

      Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Auszahlung des Kindergeldes von Familienkassen für den öffentlichen Dienst und die Auszahlung von Gehältern und Löhnen zukünftig voneinander getrennt erfolgt.

      Begründung:
      Durch die erstmals im Dezember 2006 zur Anwendung kommende Umsetzung der im TVÖD beschlossenen Änderung des Auszahlungstermins des Gehalts/Kindergeldes bei Angestellten/Arbeitern am Monatsletzten wurde ein eklatantes Problem für die Kinder der Beschäftigten, die ALG II erhalten geschaffen.Trifft der Umstand zu, dass das volljährige Kind eines Angestellten des Öffentlichen Dienstes die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt und zugleich durch den Bezug von ALG II staatlich alimentiert wird, ist mit dem neuen Auszahlungstermin am Ende eines Monats die Grundsicherung des Kindes im laufenden Monat nunmehr nicht mehr gewährleistet.Ein ALG II-Empfänger erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II entsprechend der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner sogenannten Bedarfsgemeinschaft bis zu einer Höhe von maximal 345,00 Euro. Das ALG II wird jeweils am Monatsersten im Voraus für den laufenden Monat gezahlt. Erfüllt ein ALG II-Empfänger auch die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld, wird dies bei der Höhe des ALG II als Einkommen in Anrechnung gebracht und von der Sozialleistung abgezogen.Dies stellte bei den bisherigen Zahlungsmodalitäten des Gehalts bei Angestellten/Arbeitern des Öffentlichen Dienstes, hier Bundeswehr, kein Problem dar, da der kindergeldberechtigte ALG II-Empfänger somit spätestens am 15. eines Monats über seinen kompletten Leistungsumfang zur Sicherung des Lebensunterhaltes verfügen konnte (Zahlung ALG II des Jobcenters am Monatsersten i. H. von 191,00 Euro + Zahlung des Kindergeldes durch die Kindergeldkasse der WBV am 15. eines Monats i. H. von 154,00 Euro = Erreichung der Bedarfsdeckung zur Monatsmitte). Infolge des geänderten Auszahlungstermins des Gehalts bei Angestellten/Arbeitern der Bundeswehr zum jeweils Monatsletzten (erstmals am 28.12.2006) wird nunmehr die Grundsicherung bei kindergeldberechtigten ALG II-Empfängern nicht mehr erreicht, da die späte Zahlung des Kindergeldes am Monatsletzten eine zeitliche Differenz von 27 Tagen bis zum Erreichen der vollen Unterhaltssicherung erzeugt.

      1. Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG), das die Zahlung von Kindergeld festschreibt, kann das Kindergeld innerhalb eines laufenden Kalendermonats gezahlt werden.
      2. Darüber hinaus allerdings besagt das SGB II, § 41 (1):
      „Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.""

      Hier klafft nun eine Lücke zwischen beiden gesetzlichen Bestimmungen, die nicht mehr in Einklang miteinander fungieren, um die Grundsicherung eines ALGII- Empfängers, der das Kindergeld über die Kindergeldkasse der Bundeswehr bezieht, zu gewährleisten.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 18:52:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kinder von Angestellten des öffentlichen Dienst erhalten ALG II ?
      Kannst du mir das näher erklären.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:07:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.670.565 von bullshitvestor am 06.06.07 18:52:12Klar. Stell Dir vor, Dein Kind ist über 18 mit eigenem Hausstand.
      Nun hat das Kind (oder der junge Erwachsene) weder Job noch Lehrstelle.

      Somit erhält es Leistungen nach dem SGB II (kurz ALG II Zahlung, Hartz IV etc genannt).

      Da man aber Kindergeld beanspruchen kann
      (ohne Ausbildungsplatz/Job ist das bis zum 25 Lebensjahr grundsätzlich möglich)
      wird dieses gegen das ALG II gestellt.
      ALG II = maximal 345,00 Euro
      minus Kindergeld 154,00 Euro

      zahlt das Jobcenter 191,00 Euro aus

      Nun zahlt das Jobcenter immer so am Anfang des Monats das ALG II aus.(Und wärest Du nicht im öffentl. Dienst würden sie dem Kind gleich das Kindergeld über die Kindergeldkasse mitauszahlen....)

      Das kuriose ist nun, das Angestellte/Beschäftigte im öffentl. Dienst meist eine eigene Kindergeldkasse haben (s. Bundeswehr)

      Die zahlen dem ALG II das Kindergeld erst am letzem des Monats aus.

      Das bedeutet, das Kind bekommt am monats ersten 191,- Euro vom Jobcenter und muss bis zum Monatsende auf das Kindergeld warten, das den Restbetrag zu den o.g. 345,- Euro auszahlt.

      Nun stellt sich die Frage, wie soll ein Kind mit den 191,- bis zum Monatsletzen auskommen?

      Ist ein wenig komplizier, aber wenn man Betroffene kennt und sich in deren Lage versetzt, kann man das Desaster verstehen.
      Klar kann man zu den Eltern gehen und sich sozusagen was pumpen.
      Aber nicht jeder hat mehr einen guten Draht zu seinen Eltern, oder möchte den auf der Tasche liegen.

      Puh, jetzt geht mir aber die Tinte aus.
      Gruß C. alias Schneckonteuful
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:09:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      3,

      wenn man keine Kohle hat, kann man eben nicht einen eigenen Hausstand gründen.

      Du wirst doch noch ein Zimmer frei haben?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:14:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.670.814 von derdieschnautzelangsamvollhat am 06.06.07 19:09:40Naja, hier geht es nicht um mich oder mein eigenes Kind.
      Und mit Arbeitslosikeit kann es jeden erwischen.
      Gerade wenn man keine Ausbildung hat, ist es schwer was neues zu finden.

      Und ganz ehrlich, würdest Du zu Mama und Papa zurück ziehen, "nur" weil Du keinen Job hast?

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      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:18:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      5,


      ich komm noch aus einer Generation, wo man erst gespart, bevor man sich was angeschafft oder ne eigene Wohnung gemietet hat. :D

      Ich sehe übrigens nicht ein, warum Kindergeld bis 25 Jahre bezahlt wird. Mit der Volljährigkeit sollte damit Schluss ssein.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:28:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Na das ist ja dann kein Wunder das die die Arbeit verweigern.:laugh:
      Kenne zwar nur Lehrer und Bedienstete der Stadtverwaltung...
      schon der Hammer wofür die ihr Geld bekommen.
      Und das im Osten.Wie siehts da erst im Westen aus?
      Ach da sinds vieleicht Beamte.Da wird richtig geklotzt.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:36:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.671.148 von bullshitvestor am 06.06.07 19:28:52Und nun stellt euch vor, Du bist alleinerziehend, Dein Kind ohne Job, und weil Du in z.B.: Kleiderkammer oder Truppenküche als Küchenhilfe arbeitest, Dein Lohn nicht so prall, als das Du Deinem Kind helfen könntest.
      Ich sprech ja nicht von jedem im öffentl. Dienst, aber auch da gibt es Menschen, die für nen Appel und nen Ei arbeiten und es nicht leisten können, ihre fast erwachsenen Kinder großartig zu unterstützen.
      Wenn es nur 1 unter 10.000 hilft ist schon vielen geholfen.
      Und jeder kann in eine blöde vom Statt geschaffene Ausnahmesituation kommen, das geht schnell als man denkt.

      Und ich will es nicht ins lächerliche ziehen, aber der Teufel scheisst immer auf den größten Haufen, und da ist ein Häufchen Elend nicht ausgenommen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:47:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.671.282 von schneckonteuful am 06.06.07 19:36:00OK,
      1 unter 10000.
      Also da gibts wichtigeres.
      Andere Berufsgruppen für die man sich einsetzen sollte.
      Bei denen der Geldbeutel noch dünner ist.
      Und das ohne 38 Urlaubstagen, 38h/Woche, unzähligen Feiertagen nebst Brückentagen und etlichen Krankenscheinen.Wann sind die da???
      Ich geh am Thema vorbei, ich weiss.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 19:53:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.671.539 von bullshitvestor am 06.06.07 19:47:41Klar, jeder braucht eine Lobby wenn er nicht zu den Gewinnern gehört.
      Ich für meinen Fall sehe in dieser Sache einen Weg etwas über eine Petition zu erreichen.
      Das kann nicht für jeden das Allheilmittel sein, aber irgendwie und irgendwo muss man beginnen.
      Wenn jeder nur etwas zur Verbesserung für einen anderen beiträgt, könnte die Welt ( ich weiss, grosse Worte) lebenswerter sein für viele.
      Mein Scherflein versuche ich hier beizutragen, auch wenn es nichts großartiges ist.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 20:01:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ne Petition für den öffentliche Dienst :laugh: . Aber sonst gehts noch :rolleyes:. Zum kotzen sowas.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 20:04:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.671.855 von DScully am 06.06.07 20:01:31@DScully, jetzt enttäuscht Du mich.
      Kenne viele Deiner Postings, und die haben eine andere Qualität.
      Es geht doch nicht um den öffentl. Dienst sondern um Kinder und junge Erwachsene.
      Oder hast Du Dir den Beruf Deiner Eltern aussuchen können?
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 20:05:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Achja noch was. Am Anfang des Monats gibts Hartz 4 und am Ende des Monats gibts Kindergeld.

      Also als Bsp.: am 1.1. gibts Hartz4 , am 30.1. Kindergeld, am 1.2. Hartz4 usw. , kapiert ?

      Irgendwie der Schwachsinn hoch 3 ! Wo ist da ein Problem ? Das Geld gibt es fast zeitgleich , außer halt beim allerersten mal. Mein Güte echt das ist typisch öffentlicher Dienst, solche Korintenkaker.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 20:10:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bist schon auf dem rihtigen weg.
      außer halt beim allerersten mal

      Klar, pumpe ich mir dann das Geld (halt beim allerersten mal)

      Und zahle dann wann zurück?
      Beim nächsten ersten.

      Da beginnt dann der Teufelskreis. Reicht also wieder nicht

      wie beim allerersten mal

      Und Korinten kacken ist da nicht. Wenn Du nur 345,- Euro im Monat hast, und die auch noch so zeitlich verzerrt ankommen, kann man schon mal leicht in schwulitäten geraten.


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