checkAd

    Vier Männer hielten 13-Jährige als Sex-Sklavin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.06.07 14:24:43 von
    neuester Beitrag 17.06.07 16:15:09 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.128.683
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.186
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:24:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um ihre perversen Fantasien auszuleben, hielten vier Freunde: Soner K. (23), Imad Ali N. (20), Emruliah D. (21), und Vural K. (23) sich in Hildesheim monatelang eine Sexsklavin.

      Die Sexgangster haben das Mädchen mindestens 54-mal missbraucht.
      Mit Drogen machten sie ihr Opfer gefügig. Für 20 Euro überließen sie es anderen Männern.


      Weil die Täter gestanden, werden sie morgen zu maximal drei Jahren Haft verurteilt.
      ______________________________________

      also maximal 3 Jahre... na klasse

      Solche Urteile gefährden die Demokratie
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:28:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.817 von TradersNation am 12.06.07 14:24:43wirklich schlimm so was!


      hallo könnt mich eine per bm bitte
      über folgende livestände informieren?

      Keothavong - Paszek 13:15
      Melzer - Davydenko 13:20
      Poutchkova - Kerber 13:15

      VIELEN DANK!
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:33:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sieh es doch mal so, bald werden sie mehr steuern zahlen müssen als ihr opfer.
      Schon sind gleichberechtigung und demokratie wieder im Lot.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:36:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.843.022 von Rijn am 12.06.07 14:33:41kannst du mir evtl. die livestände mailen?
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.817 von TradersNation am 12.06.07 14:24:43Man muss berücksichtigen das die vier Ausländer sind, eine schwere Kindheit hatten und dies in deren Heimat sicher eine Tradition darstellt:mad:

      Wie kann man nur solch läppisches Urteil fällen?:confused:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4200EUR +2,44 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 14:57:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      gibt es auch eine quelle?
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:07:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      ok, habe sie gefunden...

      das mädchen spielt eine zweifelhafte rolle... tragisch! leider können nur zwei der vier abgeschoben werden!

      Hildesheim – Männer gestehen monatelangen Missbrauch

      Ankunft in Handschellen direkt aus der Untersuchungshaft: Die vier mutmaßlichen Täter im Alter von 20 bis 23 Jahren leugneten die Straftaten nicht. Den in Deutschland geborenen Hauptangeklagten (Zweiter von links) erwarten maximal drei Jahre Freiheitsentzug, die anderen zwei Jahre. Die Mitangeklagten aus der Türkei und dem Libanon haben ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt. Fotos: Gossmann

      (rek) Kein Leugnen, keine Einwände: Die vier angeklagten Männer geben alle Taten zu. Schwerer sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen in 54 Fällen. Die Geständnisse ersparen der Schülerin eine Aussage vor Gericht und den Tätern höhere Freiheitsstrafen. Der Hauptangeklagte hat mit maximal drei Jahren zu rechnen. Das Urteil wird morgen verkündet.
      „Das blöde Grinsen ist unerträglich“, äußern die Eltern fassungslos in einer Prozesspause. Erstmals können sie den vier Peinigern ihrer Tochter ins Gesicht schauen. Alle Angeklagten werden direkt aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Was die Eltern gleich in der Anklageschrift zu hören bekommen, ist für beide kaum zu ertragen – obwohl sie bereits Akteneinsicht hatten.
      Selbst im sachlich-nüchternen Juristendeutsch mag man kaum glauben, was die damals 13-Jährige zwischen August und November des vergangenen Jahres erleben musste. 54 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch listet Staatsanwältin Christina Pannek detailliert beim gestrigen Auftakt vor der Jugendkammer im Landgericht auf.
      Zu den Übergriffen kam es laut Anklage im Treppenhaus zur elterlichen Wohnung, auf einer nahe gelegenen Minigolf-Anlage, auf einem Friedhof sowie in der Wohnung eines Angeklagten, unter anderem auf dem Küchentisch. Die mutmaßlichen Täter – einen hatte das Mädchen in der Nachbarschaft kennengelernt – haben sich teilweise zu dritt und ohne Kondom an der Schülerin vergangen. Auch soll die Tochter in drei Fällen an andere Männer „vermittelt“ worden sein – für 20 Euro.
      Die Mutter bricht immer wieder in Tränen aus. Wie konnte es überhaupt zu diesem Missbrauch kommen? Auf diese Frage versucht Psychologin Ingeborg Waschatz Antworten zu finden. Sie beschreibt die Motivation des Mädchens mit einem Bedürfnis nach „Liebe und Anerkennung“, bei den Ausländern habe sie sich „sicher und beschützt“ gefühlt. Und sie habe zugleich auch „pubertäres Ablehnungsverhalten gegen die Eltern“ demonstrieren wollen. Die sexuellen, oft schmerzhaften Erlebnisse habe das Kind „erstaunlich gefühllos geschildert“. Vor Freundinnen habe die 13-Jährige mit ihren Erfahrungen wohl Eindruck schinden können. Über die sexuellen Kontakte habe das kindlich-naive Mädchen, das körperlich wesentlich reifer wirke, auf eine längerfristige Beziehung mit dem Haupttäter gehofft. Hauptangeklagter ist ein 23-jähriger, verheirateter Täter. In Deutschland geboren, lebte er 13 Jahre in der Türkei, bevor die Familie nach Hildesheim zurückkehrte. Nach dem Realschulabschluss begann er eine Erzieher-Ausbildung, die er abbrach. Ihm werden insgesamt 41 Missbrauchstaten zur Last gelegt. Polizeilich aufgefallen war er bislang durch Fahren ohne Führerschein sowie durch Diebstahl.
      Wiederholt Jugendstrafen, unter anderem wegen Diebstahl und Körperverletzung, mussten bislang der 20- und 21-jährige Angeklagte verbüßen. Sie stammen aus dem Libanon und der Türkei. Ihr Lebenslauf ähnelt sich sehr: Beide haben die Schule abgebrochen, keine Ausbildung, sind arbeitslos und sollen nach der Verhandlung abgeschoben werden. Dem Libanesen attestiert die Sachverständige von der Jugendgerichtshilfe „schädliche Neigungen“ und spricht sich deutlich gegen eine Strafe auf Bewährung aus. Der Türke soll dem Kind zudem Haschisch gegeben haben.
      Ein 23-jähriger, ebenfalls türkischstämmiger Mitangeklagter, hat für 30 Straftaten seine Wohnung zur Verfügung gestellt. Ihm wird von Gutachter Prof. Dr. Jürgen Helmut Mauthe zwar eine geringe Intelligenz, dafür aber eine „gewisse Alltagsschläue“ bescheinigt (der Vater einer Tochter kann weder lesen noch schreiben). Daher könne das Gericht unter Umständen verminderte Schuldfähigkeit gelten lassen.
      Die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner appellierte gleich zum Auftakt eindringlich an die vier Angeklagten, Geständnisse abzulegen. Mit Erfolg. Die vier Männer räumten alle Anklagepunkte ein. In einem Rechtsgespräch einigten sich Rechtsanwälte, Staatsanwältin und Gericht in einer Prozessunterbrechung auf das maximale Strafmaß: für den Hauptangeklagten drei Jahre, für den 20-jährigen Libanesen zwei Jahre und sechs Monate, für die anderen beiden Angeklagten zwei Jahre.
      Die Eltern empfinden die Strafe als „am untersten Limit“. Nur gut sei, dass ihre Tochter nicht aussagen müsse und die „ganze Sache bald vorbei“ sei. Die Urteile werden morgen verkündet.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:08:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.843.558 von wgumcd am 12.06.07 14:57:31http://orwell.myblog.de/

      Könnt ihr es nicht kapieren Kinderschänder kann man nicht thera....!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:20:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.842.817 von TradersNation am 12.06.07 14:24:43Die Täter können froh sein, dass ihr Opfer keine Italienerin war.
      Dann wäre es nicht zu einer Gerichtsverhandlung gekommen !
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:50:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      in dem von vielen hier gehassten land

      U S A

      gibt es für soetwas gerechte 25 jahre
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 15:52:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 sie sind zwar mental nicht in der lage einen berufsabschluß zu leisten, aber das bekommen sie dann doch auf die reihe. Interessant wäre in diesem zusammenhang doch nochmal darüber zu diskutieren, ob die schwere der strafe nicht doch einfluß auf das verhalten von verbrechern hat.

      Eben gefunden, um mal die relationen zu verdeutlichen was in diesem land als beachtenswert aus juristischer sicht gilt.

      News Internet und Kommunikation

      Urheberrecht: Selbst Minderjährigen drohen hohe Strafen

      Von Britta Widmann
      ZDNet mit Material von pte
      08. Juni 2007, 14:38 Uhr

      Vor allem die Musikindustrie schlägt härter zu

      Verstöße gegen das Urheberrecht durch den Download von geschützten Inhalten aus dem Internet werden immer strenger geahndet. "Die Musikindustrie zieht die Zügel an und schlägt härter zu", sagt Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel von der IT-Recht-Kanzlei. Mittlerweile werde auch vor Minderjährigen nicht mehr halt gemacht. Die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß könnten sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
      Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche "allgemeiner Kenntnis - auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist", entschieden die Richter.

      Diese Entscheidung habe laut Nagel für Aufsehen gesorgt, da es Ähnliches bis dato nicht gegeben habe. Um einen Urheberrechtsverstoß zu begehen, muss man nicht schuldhaft handeln. Es reicht, wenn der Verstoß festgestellt wird. Nur im Falle eines Schadenersatzes müsse laut Nagel ein Verschulden nachgewiesen werden.

      Bei unerheblichen Urheberrechtsvergehen im privaten Bereich - etwa dem Download einiger weniger Fotos oder von Musikstücken zu privaten Zwecken - drohen im Allgemeinen keine Konsequenzen. Durch den Ebay-Verkauf habe das Mädchen hingegen einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen. Dieser müsse entsprechend geahndet werden. Insgesamt dürfte sich das Verfahren Nagel zufolge auf rund 3000 Euro belaufen.

      Das Bewusstsein, beim Download urheberrechtlich geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, habe sich noch nicht durchgesetzt. Und so spezialisierten sich immer mehr Kanzleien auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen. Die Anwälte machten dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend. "Juristisch ist das nicht besonders aufwändig und ein lukratives Geschäft", sagt Nagel. Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2000 Euro möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 16:04:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10 krotesk !

      25 ?Die gibts doch wohl nur, wenn du schwarz oder bettelarm bist.

      Im übrigen, ich kann mich nicht daran errinnern gehört zu haben, dass diese autobahnbrückensteinewerfer (minderjährige US amerikaner) in den staaten irgendwie härter bestraft worden wären.
      Siehe, der piloten, der in italien 20 menschen in den tod geschickt hat, der hat 10 Jahre bekommen.
      Ganz zu schweigen, das die USA nicht in der Lage sind Den Haag anzuerkennen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 17:02:29
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 17:27:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Was heut alles so Urteile sprechen darf.Das Schlimme ist auch noch im Namen des Volkes.Aber nicht in meinen Namen.
      ;);););););););)
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 18:25:42
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 20:41:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.844.878 von Rijn am 12.06.07 15:52:27Naja, gibt ja Leute die wegen Steuerhinterziehung schon doppelt solange Haftstrafen bekommen haben (z.B. Vater Graf).

      Nach meinem Rechtsempfinden ein Unding!
      Avatar
      schrieb am 12.06.07 21:47:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die Täter waren AUSLÄNDER!! Und für sie gelten andere Gesetzen wie für Deutschen!
      Würden wiederrum Deutschen einen solchen Tat in der Türkei mit einem türkischen Mädchen verüben, würden sie nie mehr lebend aus T wieder herauskommen!!
      Was lernen wir daraus??
      D ist ein Schlaraffenland für "manchen" !!:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 07:03:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.851.696 von Frenchmen am 12.06.07 21:47:16Die Strafe,lächerlich.......
      In der Türkei würde der Vater des Mädchen oder die Brüder die 4Jungs ohne viel Federlesens dahin bringen wo sie auch hingehören.....
      Aber in unserem Land das Claudia Roth dank Multikulti so schön findet,wo Richter urteile sprechen wo dir schlecht wird ist alles möglich.......
      :eek::mad::O
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 09:21:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das darf eigentlich nicht sein und ich glaube kaum, daß solche Schwerstverbrechen so geahndet werden.

      Die vier Gangster gehören eigentlich erstmal in die Psychiatrie. Wer Kinder hat, kann in etwa nachfühlen wie es den Eltern geht. Es geht jedoch nicht um die Eltern, sondern um ein Kind, das wohl in seiner Entwicklung gestört sein wird bis zum Rest seines Lebens.

      Zwangskastration wäre eine humane Strafe. Nur sie würde richtig abschrecken.
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 11:21:16
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 14:17:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ rohrberg: .....gibt es nicht in den USA, weil gerecht...dann würde man ihnen die Schwänze abschneiden :D
      Avatar
      schrieb am 13.06.07 14:39:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ihr Ausländer-Hasser solltet Euch mal zurückhalten....
      Rechtsradikales Pack !

      (Achtung Ironie :mad:)
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 18:33:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich danke euch-der nation für die TOLLE unterstützung !!
      das urteil war wie ein "schlag in das gesicht" für uns !!
      die staatsanwaltschaft hildesheim hat mitleid mit den angeklagten gehabt - das opfer wurde in misskredit gebracht..
      die staatsanwältin frau pannek erklärte in ihrem plädoyer...zum nachteil der angeklagten war das opfer erst 13 !!!!!!!!!!....welcher mann hätte da NEIN gesagt !!! zitat ende

      UNVERSCHÄMTHEIT- das urteil ist ein SKANDAL..
      liebe grüße an alle
      DER VATER
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 18:42:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.844.832 von rohrberg am 12.06.07 15:50:17vielen dank
      der vater
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 13:33:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      hier könnt ihr einuges über die EXTREME vorgeschichte erfahren...
      ein musterbeispiel dafür das man in diesen land KEINE rechte und KEINE chance gegen behördenwillkür hat

      http://freenet-homepage.de/A-Hesse/xxx.htm

      möge euch gott vor so etwas bewahren

      der vater des opfers
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 13:37:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.966.299 von Zeckenkiller am 17.06.07 13:33:16Ja,
      es ist Schlimm was da für urteile gesprochen werden........
      Man kann da nur wünschen,daß es mal so einen Richter passieren würde.....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 15:59:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.966.462 von Claptoni am 17.06.07 13:37:24JA! Richtig!!
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 16:00:21
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die niedrigen Haftsstrafen sind das Ergebnis eines richterlichen "Deals". Hätte man sie mit Indizien und Zeugenaussagen des Mädchens überführen müssen, wäre a) mutmaßlich die Beweislage schwieriger B) wären, falls man die Täter hätte wasserdicht überführen können, die Haftstrafen um einiges höher.

      Letzendlich war das ein pragmatischer Kompromiss, um Gerechtigkeit zu schaffen, ohne dabei auch gerecht zu sein. So ist nun leider oftmals die Welt. Leider.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 16:15:09
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.966.299 von Zeckenkiller am 17.06.07 13:33:16Ich kann nachfühlen was Du mitmachst!!
      Ganz ehrlich glaube ich, dass alles verschwiegen sein soll weil es ausländische Täter sind! Schliesslich soll der Multikultitraum der grünen Spinner nicht zerstört werden!!
      Diese Tat ist abscheulich und die Strafe für die Täter lächerlich!
      Aber wie so oft geschrieben, dürfen "manche" eben mehr als anderen, ohne eine gerechte Strafe zu riskieren!!:mad::mad:
      Ich habe selber eine kleine Tochter, und glaube mir, ich würde genauso ausflippen!
      Die einzige "Waffe" , die man hat gegen den Staat ist halt Presse und Fernseh! Nütze das voll aus!
      Diese Urteile sind eine Schande!
      Wünsche Dir noch viel Mut!
      Salut


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vier Männer hielten 13-Jährige als Sex-Sklavin