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    Überprüfung von Feuerlöschern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.07 15:07:48 von
    neuester Beitrag 14.06.07 18:19:08 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.128.811
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      Avatar
      schrieb am 14.06.07 15:07:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei mir war gerade jemand an der Haustür und wollte meinen Feuerlöscher überprüfen für ca. 35 Euro.

      Er sagte, daß alle 2 Jahre Feuerlöscher überprüft werden müssen, wenn man Einfamilienhausbesitzer ist und Öltanks im Haus hat.

      Nur durch diese Überprüfung sei der Brandschutz und dadurch auch der Versicherungsschutz gewährleistet.

      Fragen: Stimmt das? Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen?
      Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann die Versicherung die Leistung verweigern?
      Hat jemand ebensolche Erfahrungen gemacht?

      Vielen Dank im voraus für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 15:41:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist ne neue Masche der Zeugen Jehovas um rein zu kommen...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 15:42:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.891.143 von mad234 am 14.06.07 15:07:48http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerl%C3%B6scher#.C3.9Cberpr.C…

      Die Aussage scheint also grundsätzlich zu stimmen. Auch wenn es der Versicherung sicher nicht leicht fallen wird zu beweisen, dass der Schaden mit Prüfplakette geringer ausgefallen wäre.

      Interessanter wäre die Frage, ob du wirklich verpflichtet bist, überhaupt einen Feuerlöscher im Haus zu haben.
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 16:03:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.891.963 von broetchen47 am 14.06.07 15:41:46#2 :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 16:15:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.891.963 von broetchen47 am 14.06.07 15:41:46:laugh: Er hatte eine Mappe mit dem Aufdruck Rangers und Arcor.
      Da habe ich gesagt, daß ich in so einem Fall sehr hellhörig werde und mich erst einmal informieren will.
      Er sagte, daß er die Mappe von einem Bekannten hat und er sie nur nehmen würde weil so viel Material reingeht.
      @ppt: danke für die Info, stimmt , stellt sich die frage nach der Pflicht, jemand eine Idee?

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      Avatar
      schrieb am 14.06.07 16:20:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Mad

      es gibt keine verpflichtung in einem EFH einen Feuerlöscher vorzuhalten.
      Das einzig richtige an den Aussagen ist das ein Löscher alle 2 Jahre geprüft werden muß.
      Bevor du nen Feuerlöscher kaufts kauf lieber nen Rauchmelder.


      #2 geile Idee :laugh:

      Gruß vom Spieler
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 16:24:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.892.880 von mad234 am 14.06.07 16:15:56Ob der Typ an Deiner Haustür nur ungeschickt ist oder Dich verarschen will weiß ich natürlich nicht.

      Einer der großen, die es wissen ist sicher http://www.jockel-brandschutz.de

      gruß

      else
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 16:47:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.892.880 von mad234 am 14.06.07 16:15:56Und zum Schluss hat er noch seine Jacke aufgemacht und ne fette Silberkette mit GEZ zum Vorschein kommen lassen...:laugh:
      Er Feuerlöscherexperte und sein "Bekannter" bei Arcor...interessante Kombination.:)
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:19:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.893.585 von broetchen47 am 14.06.07 16:47:28So eine Art "Multidrücker", wenn er mit mir fertig ist bin ich sogar versicherungstechnisch up to date.:laugh:


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