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    Liebe Ministerpräsidenten, .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.07 17:06:08 von
    neuester Beitrag 14.06.07 19:05:29 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.128.819
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      schrieb am 14.06.07 17:06:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...am 13. Dezember entscheiden Sie über den Glücks- spielstaatsvertrag und damit über die Zukunft unseres Lottos!

      Wussten Sie, dass mit Ihrer Unterschrift Sport, Wohlfahrt und Kultur in Deutschland jährlich auf über 600 Millionen Euro verzichten müssen?

      Die privaten Lottovermittler bescheren nicht nur den Landeshaushalten hohe Einnahmen. Auch Sportvereine, Wohlfahrtsverbände und Kulturprojekte profitieren davon. Eine Milliarde Euro werden die Bundesländer jedes Jahr allein beim Lotto verlieren, - wenn die Ministerpräsi- denten den geplanten Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnen. Karikative Einrichtungen und der Breitensport müssen auf hunderte Millionen Euro verzichten und der Unterstützung ehrenamtlichen Engagements wird der Boden unter den Füßen weggezogen. Und all das nur, weil Lottospieler und Lotterieloskäufer ange- blich vor einer "Lottosucht" geschützt werden sollen - die es gar nicht gibt. Unter diesem Deckmantel wollen die Länder ihr Lotto- Monopol stärken und schaden damit massiv auf breiter Front der Gemeinnützigkeit in Deutschland

      Wussten Sie, dass Sie mit Ihrer Unterschrift nicht nur gegeb Europarechtund Kartellrecht, sondern auch gegen das Grundgesetz verstoßen?

      Die EU-Kommision hat den Glücksspielsta-atsvertrag bereits öffentlich kritisiert: "Er widerspricht der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt", so der EU-Kommisar Charlie McCreedy. Europa wird dagegen rechtlcih vorgehen - wenn die Ministerpräsidenten den geplanten Glücksspielstaatsvertrag nicht grundlegend ändern. Im Oktober hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Landes- Lottogesellschaften verpflichtet, den Markt zu öffnen. Der geplante Staatsvertrag ist nicht nur europarechtswidrig, er verstößt auch gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutsch land, verhängt er doch ein faktisches Berufsverbot für private Lottovermittler. Die jetzige Rechtslage reicht vollkommen aus, um das Lottospielen zum Wohle aller zu gestalten. So, wie es 25 Millionen Lottospieler Woche für Woche lieben.

      Wussten Sie, dass Ihre Unterschrift das AUS für 5.000 Unternehmen und 35.000 Arbeitsplätze in Deutschland bedeuten kann?

      35.000 Menschen in Deutschland verlieren Ihre Arbeit - wenn die Ministerpräsidenten den geplanten Glücksspielstaatsvertrag nicht ändern. Allein rund 15.000 Arbeitsplätze werden bei den privaten Vermittlern vernichtet. Dazu kommen weitere 20.000 im Bereich der Klassenlotterien. Denn in seiner bisherigen Fassung erteilt Ihnen der Staatsvertrag de facto ein Berufsverbot. Bis zu 5.000 kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor dem Aus, zudem tausende von staatlichen Annahmestellen. Keine Glückszahlen für die Wirtschaft, für die Politik - und letztlich für jeden Einzelnen von uns.


      Position zum Glücksspielstaatsvertrag
      1. Deutscher Lottoverband

      Im Deutschen Lottoverband haben sich im Oktober 2006 die größten
      deutschen Lotterieeinnehmer und Spielvermittler zusammengeschlossen.
      Sie erwirtschaften annähernd 2 Milliarden Euro Spieleinsätze pro Jahr; das
      sind nahezu 20 % der gesamten Lotteriespieleinsätze in Deutschland.
      Grund für den Zusammenschluss ist die Existenzgefährdung der gesamten
      Branche durch die einseitige Instrumentalisierung des Sportwettenurteils
      des BVerfG vom März 2006 durch die Länder und den Deutschen Lottound
      Totoblock.


      2. Glücksspielstaatsvertrag
      Die Mehrheit der Bundesländer betreibt derzeit ein Unterschriftsverfahren
      für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die MPK am 13. Dezember
      2006 hat jedoch keine Einigung aller Bundesländer herbeigeführt, und diese
      steht derzeit auch nicht in Aussicht. Neben Schleswig-Holstein zögern
      weitere Bundesländer mit einer Unterschrift und wollen zunächst die
      schwerwiegenden europarechtlichen Bedenken klären. Zahlreiche renommierte
      Rechtsgutachter bewerten den Vertragsentwurf zudem als in weiten Teilen verfassungswidrig. Vom Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 6. März und vom Ablauf des EU Notifizierungsverfahrens am 22. März 2007 werden wesentliche Erkenntnisse für die zukünftige Struktur der Glücksspielmärkte in Europa erwartet.


      3. Grundposition
      Der Deutsche Lottoverband setzt sich dafür ein, das traditionsreiche
      deutsche Lotto in seiner jetzigen Form zu erhalten und stark zu machen
      für den europäischen Markt. Das Bundesverfassungsgericht wird absichtlich
      missbraucht, wenn das Sportwettenurteil vom 28. März 2006 schlicht
      auf Lotto und Lotterien übertragen wird, obwohl Lotto und Lotterien
      schon allein aufgrund des langsamen Spielverlaufs kein relevantes Suchtpotential haben. Durch die vorgesehenen Werbe- und Vertriebsbeschrän2
      kungen soll die Position der Lottogesellschaften für einen Übergangszeitraum
      zementiert werden. Die durch diese Beschränkungen entstehenden
      Milliardenverluste bei den Lottoeinnahmen werden dabei billigend in Kauf
      genommen.


      4. Warum der Staatsvertrag eine ganze Branche vernichten
      würde

      Der Glücksspielstaatsvertrag bedroht den deutschen Lotto- und Lotteriemarkt.
      Auf dem Spiel stehen hier 35.000 Arbeitsplätze in 5.000 zumeist
      kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die folgenden Regeln wirken
      sich faktisch als Berufsverbot aus:

      • Die Tätigkeit von Lottovermittlern soll in Zukunft in jedem Bundesland
      einzeln genehmigt werden müssen, selbst wenn Lottovermittler
      schon lange – teilweise über Jahrzehnte – bundesweit erlaubt
      tätig waren; auf die Zulassung soll „kein Rechtsanspruch“ bestehen.
      Das ist eindeutig verfassungswidrig. (§ 4 Abs. 1)

      • Die Werbung für Lotto und Lotterien dürfte künftig nicht mehr
      zur Teilnahme auffordern. Damit würde auch die Grundlage jedweder
      vertrieblichen Geschäftstätigkeit auch für den Verkauf von
      Losen der Klassenlotterien entfallen. (§ 5 Abs. 1)

      • Das vorgesehene Verbot von Lotto im Internet vernichtet gerade
      denjenigen Zweig der Lottovermittlung, in dem heute bereits wirksame
      Kontrollen zur Verhinderung von Spielsucht möglich sind und
      bereits seit langem praktiziert werden. (§ 4 Abs. 4)
      Der Glücksspielstaatsvertragsentwurf verstößt sowohl gegen das Grundgesetz
      als auch gegen höherrangiges EG-Recht. Schadenersatzforderungen
      in Milliardenhöhe gegen die Länder werden die Folge sein. Zu erwarten
      sind jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen. Durch den Staatsvertrag
      werden jedoch unabhängig davon die Arbeitsplätze in gesunden deutschen
      Unternehmen vernichtet. Darüber hinaus werden auch gemeinnützige
      Lotterien wie die ARD-Fernsehlotterie und die „Aktion Mensch“ in
      Gefahr gebracht – ebenso wie zahlreiche Fernsehsender, deren Geschäftsmodell auf Glücksspielen beruht („9Live“ u. a.). Der deutsche
      Glücksspielmarkt würde in einer Klagewelle untergehen, bevor ausländische
      Anbieter ihn übernehmen.


      5. Warum Lotto nicht süchtig macht
      Spielsucht ist ein ernsthaftes Problem, das nicht verharmlost werden darf.
      Genau das tut aber, wer Spielsucht mit Lotto in Verbindung bringt. Wissenschaftliche Studien belegen, dass es beim Lotto wegen der geringen
      Gewinnwahrscheinlichkeit und der große Zeitspanne zwischen der Teilnahme
      und den Ziehungen an dem für den Spielsüchten so wichtigen
      „Kick“ fehlt. Weit gefährlichere Glücksspielarten – vor allem Automatenspiele
      und Casinos unterliegen aber auch zukünftig geringeren Auflagen, als
      sie der Staatsvertragsentwurf für das ungefährliche Lotto vorsieht. Mehr
      noch: Die Länder bauen derzeit ihre Spielbanken aus.


      6. Politische Lösung
      1. Die konsequente Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
      vom 28. März 2006 wäre ein Sportwetten-Staatsvertrag ohne Einbeziehung
      der Lotterien. Denn nur für Sportwetten hat das Gericht eine Neuregelung
      gefordert – und nur als eine Alternative ein streng an der Suchtbekämpfung
      orientiertes Monopol für möglich gehalten. Selbst wenn die
      Länder zu der Überzeugung gelangen, dass Sportwetten ein Suchtpotenzial
      haben, wäre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil alternativ eine kontrollierte Marktöffnung zulässig.
      Der Lotteriestaatsvertrag von 2004 würde im Falle der Abtrennung der
      Sportwette unverändert weiter gelten können. Diese Option muss ohnehin
      weiter verfolgt werden, wenn die 16 Bundesländer sich wie absehbar
      nicht einig werden.

      2. Um wenigstens das absehbare Rechtschaos ab Januar 2008 zu vermeiden,
      kommt als zweite, weitaus schlechtere Lösung eine umfassende
      Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs in Betracht. Dabei müssten die
      wesentliche Punkte (Genehmigungsvorbehalt, Werbebeschränkungen und
      Internetverbot) gestrichen werden.

      3. Ausdrücklich hervorgehoben hat das Bundesverfassungsgericht die
      Möglichkeit des Bundesgesetzgebers von seiner Gesetzgebungskompetenz
      Gebrauch zu machen und das Gesetzgebungsverfahren an sich zu ziehen.
      Auch dies ist eine mögliche Option, wenn die Länder zu keiner Einigung
      kommen


      7. Quellen zum Glücksspielstaatsvertrag
      • Einzige Berechnung (ifo) zu den drohenden Verlusten in Milliardenhöhe:
      ifo Forschungsbericht Nr. 32 (2006)

      • Die einzige repräsentative deutsche Studie zum Suchtpotenzial von
      Glücksspielen wurde an der Universität Bremen erhoben:
      www.bisdro.uni-bremen.de

      • Die maßgeblichen Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Vertragsentwurfes
      sind abbrufbar unter
      www.deutscherlottoverband.de

      • Einige der Stellungnahmen zum Staatsvertrag, die von der Staatskanzlei
      Niedersachsen der Öffentlichkeit vorenthalten werden:
      www.staatsvertrag-transparent.de

      Glücksspiele in Deutschland –
      Eine repräsentative Untersuchung zur Teilhabe und
      Problemlage des Spielens um Geld

      Im Auftrag des Bremer Instituts für Drogenforschung (vertreten durch Prof. Dr. Heino Stöver)
      und gefördert durch den Verband der Lottovermittler führte das Meinungsforschungsinstitut
      TNS Infratest Sozialforschung GmbH im Zeitraum vom 17. November bis 5. Dezember eine
      Befragung von insgesamt 8.000 in Deutschland lebenden Personen zu ihrem Glücksspielver-
      halten durch.

      Die Befragung erfolgte bei der Hälfte aller einbezogenen Personen mittels eines telefonisch
      geführten Interviews. Weitere 4.000 Befragte füllten den Fragebogen am Computer aus. Die
      Ergebnisse dieser Befragung stellen in Bezug auf die 18 bis 65-jährige Bevölkerung erstmalig
      ein repräsentatives Abbild des Glückspielverhaltens der Deutschen dar.
      Nahezu 40% der befragten Personen nahmen im Laufe der zurückliegenden 12 Monate an
      einem Glücksspiel teil. Personen, die mindestens wöchentlich spielen bzw. mehr als 50 Euro
      im Monat für ein Glücksspiel ausgeben, wurden gebeten, einen Test („Das diagnostische und
      statistische Manual psychischer Störungen“: DSM-IV) zur Bestimmung eines pathologischen
      Spielverhaltens zu absolvieren. Nach den Ergebnissen dieses Tests erfüllen 0,5% aller 8.000
      befragten Personen in Bezug auf das zurückliegende Jahr die Kriterien einer Spielsucht. Die
      Prävalenz pathologischen Spielens in Deutschland liegt somit im internationalen Vergleich
      über den Werten aus Norwegen (0,15%) und Großbritannien (0,3%), aber unter den Anteilen
      aus Schweden (0,6%), der Schweiz (0,8%) und Spanien (1,7%).
      Genau ein Drittel aller befragten Personen nahm im zurückliegenden Jahr am Zahlenlotto („6
      aus 49“) teil; es folgen Rubbellose (12%), Glücksspirale (6%), Klassenlotterien (5%), Sport-
      wetten (4%), Spielautomaten (3%) und Casinospiele (3%). Die Mehrheit dieser Spieler hat
      sich während dieses Zeitraumes an mehreren Spielarten beteiligt. Lediglich bei den Teilneh-
      mern des Zahlenlottos geht ein beachtenswerter Anteil von 46% ausschließlich dieser einen
      Glücksspielart nach.
      Das Spielen um Geld gilt in der Glücksspielforschung insbesondere dann als besonders sucht-
      gefährdend, wenn es mit einer raschen Spielabfolge (hohe Ereignisfrequenz) und einer kurzen
      Zeitspanne zwischen dem Geldeinsatz und der Bekanntgabe des Spielergebnisses und der
      Auszahlung eines möglichen Gewinns verbunden ist. Insbesondere die Casinospiele und die
      Geldspielautomaten, aber auch Rubbellose und bestimmte Formen der Sportwette erfüllen
      diese Kriterien. Auf das Zahlenlotto, mit seiner vergleichsweise geringen Spielfrequenz (zwei
      Ziehungen pro Woche) und der in der Regel großen Zeitspanne vom Ausfüllen der Tippschei-
      ne bis zur Ziehung der Zahlen treffen sie hingegen kaum zu. Als eine empirische Bestätigung
      dieses letztgenannten Sachverhaltes kann die sehr geringe Verbreitung pathologischen Spie-
      lens von 0,33% der ausschließlichen Lottospieler angesehen werden. Dieser Personenkreis ist
      somit nur einem äußerst geringen Risiko ausgesetzt, ein Spielproblem zu entwickeln.
      Spielautomaten bergen hingegen ein sehr hohes Suchtpotential. Jeder Zwölfte Spieler dieser
      Glücksspielart (8%) ist von einer Spielsucht betroffen.[/b
      ] Neben den Automaten spielen diese
      Personen noch eine Vielzahl anderer Glücksspiele. Hierzu gehören sowohl die klassischen
      Lotterien als auch Casinospiele und Sportwetten. Vergleicht man die Geldeinsätze für die
      Lotterien auf der einen Seite und für die Automaten, Pferdewetten, Sportwetten und Casino-
      spiele auf der anderen, so zeigen sich hier gravierende Unterschiede. Während die Hälfte der
      pathologischen Automatenspieler nur maximal 20 Euro für Lotterieprodukte im Monat ausge-
      ben, sind es 130 Euro in Bezug auf die anderen Glücksspielarten. Anzunehmen ist, dass diese
      Personen an den Lotterien teilnehmen, in der Hoffnung, durch einen großen Gewinn beste-
      hende Spielschulden ausgleichen und das zukünftige Spielen finanzieren zu können.
      Die hohen finanziellen Belastungen der pathologischen Automatenspieler werden auch an
      dem Anteil deutlich, den sie am gesamten Umsatz mit dieser Glücksspielart haben. Nach den
      Ergebnissen dieser Befragung stammen 40% aller für Spielautomaten getätigten Geldeinsätze
      von Personen, die ein pathologisches Spielverhalten aufweisen. Bei den klassischen Lotterie-
      produkten liegt dieser Anteil hingegen bei sehr geringen 2% bis 3%.

      Prof. Dr. Heino Stöver
      BISDRO
      Universität Bremen
      Postfach 330440
      D 28334 Bremen
      Tel.: 49-421-218-3173
      Fax: 49-421-218-3684
      email: bisdro@uni-bremen.de
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:21:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wettaktien wie Fluxx , bwin, etc... scheinen "out" zu sein...
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 18:43:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...ist doch eine Riesen Chance bei Überschaubarem Risiko!

      bwin und fluxx wurden letzes Jahr so dermassen runtergeprügelt, dass bei beiden Werten, einem klaren nein zum GSSV vorrausgesetzt, min. ein verdoppler drin ist!

      Oder habt ihr alle euro kohle nach Russland überwiesen ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.06.07 19:05:29
      Beitrag Nr. 4 ()


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