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    Kein Täter - nur Opfer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.07 14:55:43 von
    neuester Beitrag 15.06.07 18:35:09 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 15.06.07 14:55:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was bleibt, ist Ernüchterung: Mehr als ein Jahr nach dem Angriff auf den Deutsch-Äthiopier und der sich anschließenden allgemeinen Hysterie sind die Angeklagten freigesprochen worden. Gewonnen haben sie deswegen nicht.

      14 Monate ist es her, da schien alles noch so einfach zu sein, da schien alles so eindeutig auf der Hand zu liegen, dass die wenigen Zweifler und Mahner, die es in der hysterischen öffentlichen Debatte im April 2006 noch gab, teilweise rüde zurechtgestutzt wurden. Es war doch alles so klar. Oder etwa nicht?

      Die Nacht zum Ostersonntag in Potsdam, Brandenburg. Ein junger Mann wird von einem Unbekannten niedergeschlagen und erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Das Opfer: Ermyas Mulugeta, 37, dunkelhäutig, geboren in Äthiopien, verheiratet, Familienvater, Wissenschaftler, Fußballspieler, netter Nachbar. "Ein vorbildlicher Deutscher", schlagzeilt der "Stern".

      Die beiden mutmaßlichen Täter: Björn L., 29, und Thomas M., 31, beide aus Potsdam, der eine Gelegenheitstürsteher, der andere Behindertentransportfahrer, kurze Haare, kräftige Gestalten. "Ausländer-Hasser festgenommen!", krakeelt die "Bild"-Zeitung wenig später auf der ersten Seite.

      In dem kurzen Wortgefecht, das sich Mulugeta und seine Angreifer wenige Sekunden vor dem verhängnisvollen Faustschlag geliefert hatten und das von einer Mailbox aufgezeichnet wurde, ist zu hören, wie einer der Kontrahenten mit ungewöhnlich heller Stimme "Scheißnigger" ruft. Der Mitschnitt wird veröffentlicht. Plötzlich gibt es ein Motiv für den Überfall: Fremdenhass.

      Während Mulugeta mit einer lebensbedrohlichen Gehirnschwellung im künstlichen Koma liegt, bricht in Deutschland Panik aus. In acht Wochen soll "die Welt zu Gast bei Freunden" sein, die Fußball-WM steht bevor, und im Osten kämpft ein Deutsch-Äthiopier nach einem brutalen Nazi-Überfall um sein Leben. Das Land bebt vor Empörung - und Scham.

      L. und M. werden von vermummten Spezialkräften der Polizei zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe geflogen und medienwirksam vorgeführt. Die obersten Ankläger der Nation hatten eine "Beeinträchtigung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" erkannt und das Verfahren an sich gezogen. Versuchten Mord "aus fremdenfeindlichen Motiven" werfen sie L. und M. vor.

      Die Presse schäumt. Am Tatort türmen sich Blumen und Karten. Die Politiker überbieten sich mit Appellen und großen Worten. Bundeskanzlerin Angela Merkel verurteilt die "abscheuliche und menschenverachtende Tat". Bundesinnenminister Schäuble mahnt, ein rechtsextremer Hintergrund sei doch noch gar nicht erwiesen, und zieht damit den Unmut der Besserwisser auf sich. "Ich finde es bestürzend, dass der Bundesinnenminister solch aggressiven Rassismus zumindest fahrlässig verharmlost", ätzt der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil.

      Und der frühere Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye versteigt sich in einem Interview zu der beängstigenden Behauptung, es gebe kleine und mittlere Städte in Brandenburg und auch anderswo, in die ein dunkelhäutiger Tourist besser nicht gehen solle. Er könnte sie "möglicherweise lebend nicht wieder verlassen".

      Doch nicht nur die Politik, auch die Justiz blamiert sich:

      Am 23. Mai werden die Haftbefehle gegen M. und L. aufgehoben. Die Ermittlungsrichter sehen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Männer kommen frei.

      Einen Tag später wird erneut Haftbefehl gegen Björn L. erlassen. Er muss wieder in Untersuchungshaft.

      Am 26. Mai gibt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen "nach Ausschöpfung aller zurzeit erkennbaren und verfügbaren Beweismittel" an die Staatsanwaltschaft Potsdam ab. Die innere Sicherheit der Republik scheint nun nicht mehr "beeinträchtigt" zu sein.

      2. Juni: Eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Potsdam setzt den Haftbefehl gegen Björn L. unter strengen Auflagen wieder außer Vollzug. Er kommt erneut frei.

      16. Juni: Der Hauptbeschuldigte Björn L. muss nach einer Beschwerde der Potsdamer Staatsanwaltschaft wieder in Haft.

      22. September: Das Landgericht Potsdam setzt den Haftbefehl gegen L. unter strengen Auflagen außer Vollzug. Er kommt - zum dritten Mal - frei.

      Anfang Februar beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam der Prozess, der heute mit Freisprüchen für Björn L. und Thomas M. zu Ende gegangen ist. Wegen gefährlicher Körperverletzung wird L., wegen unterlassener Hilfeleistung M. angeklagt, doch am Ende fordern sogar die Staatsanwältin und der Anwalt Mulugetas, die beiden Männer freizusprechen, die stets bestritten hatten, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. "Es gab Indizien für die Täterschaft, aber sie reichten als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung nicht aus", sagt der Vorsitzende Richter Michael Thies später in seiner Urteilsbegründung. "Das ist der klassische Fall des Grundsatzes: Im Zweifel für den Angeklagten."

      80 Zeugen werden in dem Verfahren gehört, das peinliche Schlampereien der Ermittlungsbehörden offenbart. Viele Aussagen sind widersprüchlich und damit nur wenig erhellend. Eine große Rolle spielt die Stimme des Angeklagten L., sie wird von zwei verschiedenen Experten begutachtet. Doch keiner der Fachleute kommt zu dem Schluss, dass es L. - von seinen Freunden "Pieps" genannt - war, der in der Nacht "Scheißnigger" gerufen hatte.

      Mulugeta selbst kann sich vor Gericht "ganz und gar nicht an die Tat erinnern", wie er zu Protokoll gibt. Zwei Tage zuvor hatte er noch in der Fernsehsendung "Stern TV" dem Moderator Günther Jauch gesagt: "Wenn ich ehrlich sein soll, ja, die beiden waren es." Er meinte die Angeklagten.

      Im Prozess kommen dann auch jene Seiten des Ermyas Mulugeta zur Sprache, die bisher kaum Erwähnung gefunden hatten. Dass er in der Tatnacht ziemlich angetrunken (1,66 Promille) und aggressiv war, dass er seine Angreifer zuerst angesprochen und beschimpft und dass er, so schilderten es mehrere Zeugen, einen der Männer getreten hatte, ehe der ihm ins Gesicht schlug.

      Mulugeta leidet noch immer unter den Folgen der Gewalttat und nimmt therapeutische Hilfe in Anspruch. Dass er nach seinen schweren Verletzungen wieder sprechen und sich fast normal bewegen kann, ist eine kleine medizinische Sensation.

      Doch der glücklicherweise Genesene wird aller Voraussicht nie erfahren, wer ihn angegriffen hat. Ein Manko, das für die Opfer schwerer Straftaten oftmals nur schwer zu akzeptieren ist. Mulugeta indes gibt sich tapfer. "Wenn nicht ausreichend Beweise da sind, müssen sie freigesprochen werden", sagt der Ingenieur heute nach dem Urteil. "Ich bin ausgeglichen. Die Verhandlung hat mir geholfen, die Tat zu verarbeiten. Wenn man jedoch naiv sagt, es ist alles wie vorher, dann lügt man."

      Aber auch für die Angeklagten Björn L. und Thomas M., zu deren Gunsten entschieden wurde, hat sich einiges verändert. M. ist inzwischen arbeitslos. L. beklagt, unschuldig im Gefängnis gesessen zu haben. Gemeinsam wird ihnen wohl die Furcht bleiben, in diesem an Aufmerksamkeit nicht knappen Fall weiterhin als Täter angesehen zu werden, die wegen mangelnder Beweise nicht hatten verurteilt werden können. Vielleicht bleibt diese Angst sogar lebenslang.

      Es scheint, als gebe es im Fall Ermyas Mulugeta am Ende nur Verlierer.

      ]http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488791,00.html…
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      schrieb am 15.06.07 15:07:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso dauert sowas über 1 Jahr :rolleyes: .
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 16:32:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.940.915 von DScully am 15.06.07 15:07:15Steht doch im Artikel drin, man wollte die beiden unbedingt verknacken, weil man dringend "rechte" Täter brauchte. Nun war alles an Beweismitteln ausgeschöpft und es reichte nicht. Peinliche Sache für die Justiz.
      Avatar
      schrieb am 15.06.07 18:35:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.940.666 von Kartenhai am 15.06.07 14:55:43Viel Wind um NIX!!:mad::mad:
      Gewalt ist durch nix zu rechtfertigen! Aber falsche Anschuldigungen genauso so!
      Leider waren die "angebliche" Täter für die Linken u Gutmenschen, schon vorverurteilt!!:mad::mad:
      Es ist eine Schande!:mad:


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