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    Erbschaftssteuer vermeiden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.07 15:53:30 von
    neuester Beitrag 19.06.07 20:19:21 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.129.017
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      Avatar
      schrieb am 18.06.07 15:53:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Forumsgemeinde,
      ich wende mich an euch, weil mir Ahnung, Kreativität und rechtlicher Hintergrund fehlen, um nicht allzu viel Erbschaftssteuer ans FA abführen zu müssen.
      Der Fall ist folgender:
      Erblasser sind meine Tante und ihr Ehemann. Ich bin einziger Verwandter und im Testament eingetragener Alleinerbe, sobald der letzte der beiden gestorben ist. Wir haben nun überlegt, was man machen könnte, um etwas Erbschaftssteuer einzusparen. Dabei fällt aber eine Testamentsänderung weg, dazu sind die beiden nicht bereit.
      Bleibt die Schenkung!? Kann ich über eine Schenkung die Erbschaft vom zuletzt Lebenden und die damit verbundenen Freibeträge durch eine Schenkung zu Lebzeiten beider verdoppeln? (Geschenkt vom einen, geerbt vom anderen)
      Oder kann man durch eine Schenkung an meine Kinder was machen?
      Wäre sehr schön, wenn ich hierzu qualifizierte Kommentare bekommen könnte.
      Gruß
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 15:59:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.999.202 von hostmi am 18.06.07 15:53:30Das mit dem Freibetrag bei Schenkungen stimmt zwar, aber da gibt es eine 10-Jahres-Frist. Wenn also innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung geerbt wird, muss voll versteuert werden bzgl. Erbschafts-/Schenkungssteuer.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 16:01:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Gesagte betrifft Schenkungen an dich, Schenkungen an deine Kinder sind davon ausgenommen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 16:05:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.999.449 von DerStrohmann am 18.06.07 16:01:11das mit der 10-Jahres-Frist weiß ich.
      Aber es ist doch ein Unterschied, ob mir z.B. mein Onkel was schenkt, und ich später von meiner Tante erbe, oder ob ich nur von meiner Tante erbe. Oder hab ich das ganz falsch verstanden und der Freibetrag gilt nur einmal in 10 Jahren, egal wie viele Leute mir was schenken oder vererben?
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 16:30:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      würdem ich auch interessieren.


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      Avatar
      schrieb am 18.06.07 17:14:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das hängt einmal davon ab, ob das vorliegende Testament das Trennungs- oder Einheitsprinzip gewählt hat, wobei es eine Vermutung für das Einheitsprinzip gibt, und ob dies steuerliche Auswirkung hat. Da bin ich überfragt, könnte nachschauen, aber bin kein Steuerberater, der das sowas einfach so weiß.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 17:39:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Im übrigen noch ein paar Anmerkungen:

      1. Rechtsberatungsgesetz: Für Einzelfallberatungen musst du ohnehin zum StB/RA.

      2. Wer über dem Freibetrag erbt, der muss eben Steuern zahlen. Das ist meine Auffassung.

      3. Die jüngste BVerfG-Entscheidung wird hier zu Rechtsänderungen führen, deshalb ist sowieso der Gang zu einem Fachmann ratsam, der weiß, was kommen wird und jetzt im konkreten Fall zu tun ist.

      4. Außerdem haftet der Rechtsbeistand für Beratungsfehler, das ist wie mit Aktientipps in Foren: Finger weg!
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 18:11:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.001.858 von DerStrohmann am 18.06.07 17:39:19Wieso hat die Art des Testaments etwas damit zu tun was mit dem Vermögen geschieht, wenn beide noch leben?

      >2. Wer über dem Freibetrag erbt, der muss eben Steuern zahlen. Das ist meine Auffassung.

      Ich will den legalen Weg der geringsten Steuern suchen, was hast du dagegen einzuwenden? Du zahlst also freiwillig immer den geforderten Steuerbetrag ohne dich zu informieren, ob es auch billiger geht?

      Gruß
      hostmi
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 20:04:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die jüngste BVerfG-Entscheidung wird hier zu Rechtsänderungen führen, deshalb ist sowieso der Gang zu einem Fachmann ratsam, der weiß, was kommen wird und jetzt im konkreten Fall zu tun ist

      Derzeit weiß niemand, wie die künftige Regelung aussieht.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 20:09:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn du vom Onkel und der Tante adoptiert wirst, führt dies nach derzeitiger Rechtslage zu einem hohen Freibetrag und damit zu einer niedrigeren Steuer.
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 20:22:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn dein Onkel zuerst verstirbt und deine Tante bloß in eure Familie eingeheiratet hat (sie also mit dir nicht blutsverwandt ist), kannst du sie heiraten, spart noch mehr Erbschaftsteuer, Steuerklasse 1, höchster Freibetrag.

      Prof. Grzymek (der mit den niedlichen Tierchen aus dem Frankfurter Zoo) hat auch seine verwitwete Schwiegertochter geheiratet, damit diese nach seinem Tod als seine Alleinerbin Steuern spart.

      Aber du kannst auch ganz leer ausgehen, wenn einer der älteren Herrschaften nach dem Tod des anderen in den zweiten Frühling kommt, und das Geld mit dem neuen Partner verprasst.

      Auch gut: Der Erstversterbende setzt im gemeinsamen Testament ein Vermächtnis für dich aus in Höhe des Freibetrages, fällig beim Tod des Letztversterbenden.

      Ansonsten: Investiere ein Bruchteil des vermeintlichen Erbes in einen Steuerberater!
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 17:45:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.005.437 von NATALY am 18.06.07 20:04:34Bis höchstens Ende 2008 gilt noch die alte Regelung, diese gilt es eventuell auszunutzen, je nach dem, was vererbt wird. Außerdem wissen gutinformierte Insider, was im Gesetzgebungsverfahren der Stand ist.

      Zu den ganz perversen Gestaltungen Adoption und Heirat. An die Adoption von Erwachsenen ist die Voraussetzung der "sittlichen Rechtfertigung" geknüpft, außerdem muss ein "Eltern-Kind-Verhältnis" entstanden sein. Das sind hohe Anforderungen. An einer Eheschließung darf ein Standesbeamter nach §§ 1310 I 2 HS 2, 1314 II Nr. 5, 1353 I BGB nur mitwirken, wenn anzunehmen ist, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft auch tatsächlich eingegangen wird (Tisch und Bett teilen). Niemand darf adoptieren oder heiraten, nur um aus rein formalen Gründen steuerliche Vorteile zu genießen. Das ist meine Rechtsauffassung.
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 20:15:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      . Außerdem wissen gutinformierte Insider, was im Gesetzgebungsverfahren der Stand ist.


      SPD und CDU haben unterschiedliche Meinungen. Wer sich durchsetzt, weiß man derzeit nicht. "Wasserstandsmeldungen" sind wenig hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.07 20:19:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zu den ganz perversen Gestaltungen Adoption

      Die Erwachsenenadoption ist nicht pervers. Zwischen Onkel/Tante und Neffe besteht ja ohnehin bereits ein verwandschaftliches Verhältnis. Wenn Onkel/Tante kinderlos sind und der Neffe der einzige Verwandte, bietet sich die Adoption mE an.


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