Frage an Steuerexperten - Spekusteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.06.07 20:20:03 von
neuester Beitrag 19.06.07 14:12:08 von
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Angenommen ich bin letzten Monat aus einem asiatischen Land nach Deutschland gezogen. Nun, unbeschränkt steuerpflichtig, verkaufe ich eine Aktie mit Gewinn, die ich vor 11 Monaten noch im Ausland kaufte. Muss ich dafür in Deutschland die volle Spekulationssteuer entrichten?
Ab wann berechnet sich die 12-Monatsfrist? Ab Kauf, auch wenn die Kursgewinne noch im Ausland entstanden sind? Oder wird sogar erst ab dem Zuzugsdatum gerechnet? Oder überhapt nicht, weil ich am Kaufzeitpunkt nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war?
Ab wann berechnet sich die 12-Monatsfrist? Ab Kauf, auch wenn die Kursgewinne noch im Ausland entstanden sind? Oder wird sogar erst ab dem Zuzugsdatum gerechnet? Oder überhapt nicht, weil ich am Kaufzeitpunkt nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war?
Die unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich immer auf das ganze Jahr, den sog. Veranlagungszeitraum. Wenn Du die Aktie im Jahr des Zuzugs gekauft hast, beginnt die 12-Monatsfrist mit dem Tag des Kaufs.
Solltest Du die Aktie im Jahr davor gekauft haben, würde ich sie an Deiner Stelle nicht in der Erklärung angeben, da Du zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland nicht steuerpflichtig warst.
mfg
P.S.: Natürlich alles ohen Gewähr
Solltest Du die Aktie im Jahr davor gekauft haben, würde ich sie an Deiner Stelle nicht in der Erklärung angeben, da Du zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland nicht steuerpflichtig warst.
mfg
P.S.: Natürlich alles ohen Gewähr
Die Steuer entsteht mit dem Erfüllen des Tatbestandes. Dieser betrifft bei privaten Veräußerungsgeschäften die Veräußerung des Wirtschaftsgutes. Für mich wegen des Wohnsitzes in D unbeschränkt steuerpflichtiges Geschäft. ESt-Pflicht (+).
Aber die Speku-Steuer ist ohnehin in der jetzigen Form verfassungswidrig, deshalb gibt es ja ab 2009 die Abgeltungssteuer.
Aber die Speku-Steuer ist ohnehin in der jetzigen Form verfassungswidrig, deshalb gibt es ja ab 2009 die Abgeltungssteuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.006.997 von DerStrohmann am 18.06.07 21:07:41
Für fachlich Interessierte:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/B…
Zum Zeitpunkt sh. dort Randziffer 50
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/B…
Zum Zeitpunkt sh. dort Randziffer 50
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.011.533 von Oerdiz am 19.06.07 00:50:22Stimmt, ergibt sich schon daraus, dass Einkünfte nach § 22, 23 EStG Überschusseinkünfte sind, für die § 11 EStG gilt: Zuflussprinzip.
Vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten!
Dann wäre es also gut, Gewinne generell noch im Ausland zu realisieren, wenn es dort keine Spekusteuer gibt. Jedoch beginnt dann die Frist wieder neu an zu laufen.
Dann wäre es also gut, Gewinne generell noch im Ausland zu realisieren, wenn es dort keine Spekusteuer gibt. Jedoch beginnt dann die Frist wieder neu an zu laufen.
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