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    Sind Vorzugsaktien besser gestellt als Stammaktien bei einer Firmenschliessung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.07 13:45:39 von
    neuester Beitrag 26.07.07 00:01:19 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 25.06.07 13:45:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind Vorzugsaktien besser gestellt als Stammaktien bei einer Firmenschliessung?

      Bzw. wenn die Firma Pleite geht aber ein Restvermögen
      noch besteht, werden dann bevorzugt Vorzugsaktionäre bedient
      oder sind in diesem Fall alle Aktionäre gleich gestellt ?

      Gibt es überhaupt einen Vorteil, den Vorzugsaktionäre gegenüber Stammaktionären haben ?
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 13:48:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vorzugsaktionäre bekommen eine höhere Dividende, dafür haben sie auf der HV kein Stimmrecht.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 13:52:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.305.617 von KurtWarner am 25.06.07 13:48:22muss nicht unbedingt sein :D
      Der Vorzugsaktionär hat Vorzüge. Muss nicht unbedingt eine höhere Dividende sein (ist aber in 99% aller Fälle so!)
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 14:17:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.305.697 von Sugar2000 am 25.06.07 13:52:54Stimmt, theoretisch kann es auch sowas wie Stimmrechtsvorzüge geben. In der Praxis liegt der Vorzug aber immer bei der Dividende.
      Avatar
      schrieb am 21.07.07 18:09:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hmm. ist es nicht vielmehr so
      dass die Dividende gleich ist ?
      Nur dadurch dass die Vorzugsaktie weniger kostet als die Stamaktie ist die Dividenden-Rendite höher ?

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      schrieb am 21.07.07 20:23:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.787.352 von mhh am 21.07.07 18:09:19Überleg mal warum die Aktie Vorzugsaktie heißt.

      Preise / Kurse werden am Markt gebildet.
      Avatar
      schrieb am 21.07.07 20:25:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.305.573 von mhh am 25.06.07 13:45:39Der Vorzug kann auch in einem Liquidationsvorzug liegen.

      In der Satzung steht, welche Vorzüge den Inhabern von Vorzugsaktien gewährt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.07 00:01:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Üblicherweise erhalten Vorzugsaktien eine höhere Dividende, nicht nur eine höhere Dividendenrendite.
      Beispiel VW:
      Dividende Stammaktie 1,25€
      Dividende Vorzugsaktie 1,31€
      http://hv.volkswagen.de/fileadmin/hv/dokumente/Dividendenbek…

      Es ist möglich, daß Vorzugsaktionäre sogar in Jahren, in denen Stammaktionäre keine Dividende erhalten, eine Mindestdividende ausgezahlt bekommen.
      Es ist auch möglich, daß Vorzugsaktionäre für Jahre, in denen sie keine Dividende erhalten, einen Nachzahlungsanspruch bekommen. Die ausgefallenen Dividenden werden dann nachgezahlt, wenn es dem Unternehmen wieder besser geht. Kunert ist - glaube ich - so ein Fall.

      Es kann auch sein, daß Vorzugsaktien ein Stimmrecht erhalten, wenn mehrere Jahre hintereinander keine Dividende ausgeschüttet wurde. Wird wieder Dividende ausgeschüttet, so verlieren die Vorzugsaktien ihr Stimmrecht wieder. Wenn ich mich recht erinnere, gab es bei Spar eine solche Regelung.

      Mit einem Liquidationsvorzug wird kaum jemand praktische Erfahrung haben, da es erstens relativ wenige Unternehmen mit Vorzugsaktien gibt, da zweitens eine Insolvenz relativ selten ist - insbesondere bei Traditionsunternehmen mit Vorzugsaktien - und da drittens bei einer Pleite üblicherweise nicht mal genug Geld übrig ist, um die Ansprüche der Gläubiger zu erfüllen, sodaß für die Aktionäre nichts übrig bleibt. Ein Liquidation ohne Pleite ist noch seltener.

      Ein Blick in die Satzung kann nicht schaden, um die Vorzüge bei der jeweiligen AG ausfindig zu machen.


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