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    Kaufgebühren.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.07 10:06:00 von
    neuester Beitrag 23.07.07 10:07:23 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.129.393
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      Avatar
      schrieb am 26.06.07 10:06:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      Frage, kann ich die Kauf-Gebühren bei Aktienhandel auch als Werbungskosten eintragen, oder unter welcher Spalte kann ich diese Gebühren überhaupt geltend machen ?
      Danke schon mal im voraus.
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 10:26:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.319.763 von Angelqueen62 am 26.06.07 10:06:00bei der Angabe der Spekulationsgewinne/Verluste gebe ich immer nur den netto-Gewinn/Verlust an - das hat das Finanzamt bisher immer so aktzeptiert...
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 10:39:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.319.763 von Angelqueen62 am 26.06.07 10:06:00Spekulationsgewinne/-verluste fallen zur Zeit noch unter das Halbeinkünfteverfahren.

      Das heisst, zur Steuerberechnung werden die Hälfte der Gewinne/Verluste zugrunde gelegt.
      Dementsprechend auch die Hälfte der Kosten (wie z.B. Kauf-/Verkaufsgebühren).
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 12:09:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3:
      In der Anlage SO sind aber die die vollen Gewinne anzugeben, erst die Software des Finanzamts halbiert sie dann. Steht so in der Anleitung zur Anlage SO.
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 13:39:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mal eine Frage an die Experten: im Januar 2007 habe ich Fondsanteile gekauft und zwei Wochen später wieder mit Gewinn verkauft. Meine Bank hat meinen Freistellungsantrag nicht anerkannt. Sie zieht nun vom Gewinn Steuern ab und überweist diese an das Finanzamt. Mögliche Verrechung mit Verlusten im Laufe des Jahres somit durch meine Bank nicht vorgesehen.
      Meine Frage: worauf wird die Steuern berechnet - auf den Nettogewinn unter Berücksichtigung der Ordergebühren ? Danke

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      Avatar
      schrieb am 15.07.07 16:52:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Jo:
      Der Freistellungsauftrag gilt nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen (KAP)z.B. Zinsen und Dividenden, nicht aber für Speku-Gewinne.
      Deine Angabe, wonach die Bank auf Speku-Gewinne Steuern an das Finanzamt zahlt, kann nicht zutreffen; dies ist erst nach Einführung der Abgeltungssteuer vorgesehen.
      Falls die Bank Steuern an das Finanzamt zahlt, kann es sich nur um Steuern auf Kapitalerträge handeln, z. B. um die Zinsabschlagsteuer.
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 23:59:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auf den Gewinn aus der Differenz von Kauf und Verkauf der Fondsanteile innerhalb zwei Wochen hat meine Bank Zinsabschlagssteuer und Solizuschlag auf ZaSt abgezogen.
      Abzüglich Provision, Maklercourtage, Fremdspesen waren es 141 Euro Reingewinn, davon zog die Bank 118 Euro ZaSt und 6,50 Soli ab.
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 12:10:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was für ein Fonds war das? Anhand der von Dir genannten Daten habe ich den Verdacht, dass es sich um eine Pauschalversteuerung handelt.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 13:01:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Jo:
      Wie hoch war der Verkaufserlös?
      Avatar
      schrieb am 16.07.07 19:09:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vietnam-Fonds, Kauf bei ca. 1.000 Euro, Verkauf bei 1.141 Euro
      Avatar
      schrieb am 23.07.07 10:07:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sorry, habe ein paar Tage nicht reingesehen....

      Welcher Vietnam Fonds? KYG9361G1010 Vietnam Opportunity? Bitte Kauf-und Verkaufskurs und -daten

      Grüße
      NmA


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