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    ALEO SOLAR - Phönix aus der Asche!!! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 8)

    eröffnet am 26.06.07 15:55:54 von
    neuester Beitrag 09.12.15 15:16:05 von
    Beiträge: 3.628
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      Avatar
      schrieb am 14.06.13 19:01:16
      Beitrag Nr. 3.501 ()
      Die Spekulanten, die Kleinaktionäre und die Fantasie der Übernahme wird den Kurs weiter auf 9,50 EUR treiben. Also weiterhin am Ball bleiben.

      Oder geht doch alles den Bach runter?
      Avatar
      schrieb am 17.06.13 10:23:10
      Beitrag Nr. 3.502 ()
      Samil Power wird Vertriebspartner von aleo solar und Hagemeyer Deutschland
      Photovoltaik 14. Juni 2013
      Der Wechselrichterhersteller Samil Power Co., Ltd. hat eine Vertriebspartnerschaft mit der aleo solar AG und dem Großhandelsunternehmen Hagemeyer Deutschland GmbH & Co. KG bekannt gegeben. Beide Partner werden Stringwechselrichter der Serien „SolarRiver“ und „SolarLake“ von Samil Power ins Lieferprogramm aufnehmen. Die „SolarLake“-Serie wird zur Intersolar Europe um neue dreiphasige trafolose Geräte sowie um Multistring-Wechselrichter mit Leistungen von 20 bis 30 kW erweitert. Neu im Produktportfolio sind auch das Batterie-Speicher-System „SolarRiver-BSS“ mit 5 bis 10 kWh Batteriekapazität sowie der Mikrowechselrichter „SolarPond“.

      Für den Vertrieb in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat das Unternehmen neue Köpfe ins Team geholt: Jörg Niche wird künftig als Managing Director für die Vertriebsaktivitäten verantwortlich sein. Niche war bereits zuvor für Solarunternehmen tätig. Unterstützt wird er durch die Sales Manager Jörg Ebers und Jan Strecker.

      Ralf Ossenbrink

      http://www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/samil-power-wird-…
      Avatar
      schrieb am 21.06.13 08:10:07
      Beitrag Nr. 3.503 ()
      aleo solar entwickelt 290 Watt Hochleistungsmodul mit CELCO Solarzellen von Sunrise
      21.06.2013: Das Bosch-Tochterunternehmen Aleo Solar AG hat eine verbesserte Variante seines Moduls »S_19« auf den Markt gebracht. Das Modul ist nach Angaben von Aleo nun mit 60 monokristallinen » CELCO«-Zellen des taiwanesischen Herstellers Sunrise Global Solar Energy Co. Ltd. und sogenannten »Light Harvesting Strings« ausgestattet. Damit erreiche das Modul bei einem Wirkungsgrad von 17,6 Prozent eine Nennleistung von 290 Watt, so Aleo Solar in einer Pressemeldung. © PHOTON:kiss::kiss:


      http://www.aleo-solar.de/unternehmen/presse/pressemeldungen/
      Avatar
      schrieb am 30.06.13 19:54:31
      Beitrag Nr. 3.504 ()
      Der Photovoltaik-Hersteller wird in seinem Werk in Prenzlau ab Juli Kurzarbeit einführen. Bereits im Juni hatte Aleo Solar am Wochenende die Produktion an den Wochenende ruhen lassen. ...


      http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/aleo-s…
      Avatar
      schrieb am 29.09.13 18:37:50
      Beitrag Nr. 3.505 ()
      Für Conergy-Modulfertigung gibt es aktuell 7 Interessenten. Wie vielewerden es für Aleo wohl sein?

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      schrieb am 02.10.13 22:28:06
      Beitrag Nr. 3.506 ()
      http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/beitrag/bosch-…

      40 Interessenten gab es für Bosch Solar.
      Avatar
      schrieb am 08.10.13 22:32:03
      Beitrag Nr. 3.507 ()
      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/verlustrei…

      Der total Wahnsinn. Ohne die quasi "Patronatserklärung" von Bosch wäre die AG längst insolvent. Evtl. wird Bosch noch Geld drauf legen müssen, um die Mitarbeiter geräuschlos für das eigene Unternehmen loszuwerden.

      Und an der Börse gibt es aktuell völlig Bekloppte, die über 10 Euro bezahlen. :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.12.13 00:06:37
      Beitrag Nr. 3.508 ()
      12.12.2013 17:27

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die aleo solar AG [ISIN: DE000A0JM634] zieht sich aus dem
      Australien-Geschäft zurück und stellt den Betrieb der aleo solar Australia
      Pty. Ltd. In Clayton ein. Ebenso wird das Geschäft in Großbritannien
      geschlossen und die Tochtergesellschaft aleo solar UK Ltd. in Newhaven
      aufgelöst. Hintergrund ist, dass Absatzziele und die Profitabilität nicht
      erreicht wurden.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 08:51:12
      Beitrag Nr. 3.509 ()
      Aus der Asche, in die Asche...:


      05.02.2014 07:45

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      aleo solar AG [ISIN: DE000A0JM634]

      aleo solar verkauft wesentliche Teile des operativen Geschäfts - negativer
      Ergebnisbeitrag - außerordentliche Hauptversammlung soll über Transaktion
      und Liquidation der aleo solar AG entscheiden - weitere finanzielle
      Unterstützung durch Robert Bosch GmbH

      Die aleo solar AG hat heute einen Vertrag über den Verkauf des wesentlichen
      operativen Geschäfts der aleo solar-Gruppe einschließlich des
      Produktionsstandorts Prenzlau und der Marke 'aleo' an die SCP Solar GmbH,
      Hamburg, abgeschlossen. Die SCP Solar GmbH ist die Erwerbsgesellschaft
      eines Konsortiums bestehend aus der taiwanesischen Sunrise Global Solar
      Energy Co. Ltd., der CHOSHU Industry Co. Ltd. und der Pan Asia Solar Ltd.,
      die sich als Investoren verpflichten, die SCP Solar GmbH mit Eigenkapital
      in Höhe von EUR 13,5 Mio. auszustatten.

      Die SCP Solar GmbH beabsichtigt rund 200 Mitarbeitern der aleo solar-Gruppe
      Arbeitsplätze in Produktion und Vertrieb anzubieten. Die aleo solar AG hat
      mit den Betriebsräten in Oldenburg und Prenzlau Rahmensozialpläne
      vereinbart.

      Der Kaufvertrag führt zu einem negativen Ergebnisbeitrag bei der aleo solar
      AG. Für den Verkauf der Produktionsstätte in Prenzlau einschließlich
      Anlagevermögen, Vorräten, gewerblichen Schutzrechten und Anteilen an einem
      Tochterunternehmen der aleo solar-Gruppe zahlt der Käufer einen Kaufpreis
      von EUR 1,00. Die aleo solar AG ist andererseits verpflichtet, an den
      Käufer SCP Solar GmbH einen negativen Kaufpreis von EUR 10,0 Mio. zu
      zahlen.

      Die Aktionärin Robert Bosch GmbH hat sich verpflichtet, im Zusammenhang mit
      dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs an die aleo solar AG einen
      Transaktionsausgleich von EUR 31,0 Mio. zu zahlen.

      Der Vollzug des Kaufvertrags steht unter anderem unter den aufschiebenden
      Bedingungen der Zustimmung der Kartellbehörden und der Zustimmung der
      Hauptversammlung der aleo solar AG. Der Vorstand der aleo solar AG wird
      hierzu eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einberufen.

      Die Robert Bosch GmbH teilte dem Vorstand der aleo solar AG heute mit, dass
      sie als Aktionärin der Gesellschaft verlangt, in der außerordentlichen
      Hauptversammlung zugleich über die Liquidation der aleo solar AG zu
      beschließen. Die Robert Bosch GmbH hat sich verpflichtet, der aleo solar AG
      in der Liquidation bei konkretem Liquiditätsbedarf weitere Finanzmittel zur
      Verfügung zu stellen, um eine geordnete Abwicklung ohne Insolvenz zu
      ermöglichen. Sofern die Liquidation beschlossen wird, ist nach derzeitiger
      Einschätzung des Vorstands damit zu rechnen, dass nach Abschluss der
      Abwicklung kein bzw. allenfalls ein wirtschaftlich zu vernachlässigender
      Liquidationsüberschuss erzielt wird.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 08:55:23
      Beitrag Nr. 3.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.380.298 von R-BgO am 05.02.14 08:51:12Ist zwar keine "echte" Insolvenz, kommt aber wirtschaftlich für mich als Aktionär aufs Gleiche raus;

      deswegen Umbuchung in Solarfriedhof (da gibt es ja reichlich Gesellschaft) und


      over-and-out
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:00:46
      Beitrag Nr. 3.511 ()
      Schon traurig, dass es die deutsche Solarindustrie trotz langjähriger gigantischer Subventionen nicht geschafft hat, wettbewerbsfähige Strukturen und Produkte zu schaffen. Die "Energiepolitik" der Grünen ist damit völlig gescheitert. Hoffentlich sehen die grünen Planwirtschaftler endlich ein, dass Innovationen nicht durch staatliche Planung, sondern durch die Ideen, den Einsatz und die Kreativität von unabhängig und eigenständig handelnden Menschen entstehen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:22:38
      Beitrag Nr. 3.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.380.358 von Herbert H am 05.02.14 09:00:46na ja, es gibt ja profitable Unternehmen im PV-Bereich, nur halt keine Deutschen (SMA vielleicht ausgenommen)

      und meinem Verständnis nach war das EEG ja nicht als Industriepolitik, sondern als Umweltpolitik gedacht und da wurde ja Einiges erreicht.

      m.E. waren sich die Deutschen einfach zu sicher, ihren Heimatmarkt im Griff zu haben (Stichwort "Qualität made in Germany kann keiner toppen" :laugh::laugh::laugh: ) UND zu faul, sich rechtzeitig um Internationalisierung zu kümmern...

      Die Gründe für das Scheitern der ganzen deutschen Solarunternehmen sind eben nicht politischer Natur, sondern individuelle -wenn auch ganz schön breit gestreut- unternehmerische Fehler


      um einen Einwand gleich vorwegzunehmen:
      ja, die Chinesen sind von ihrem Staat unfair bevorteilt worden, aber eigentlich profitier Deutschland als Ganzes davon: die haben ihre Investitionen versenkt und wir billigere Module bekommen, als es ohne die möglich gewesen wäre
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:33:22
      Beitrag Nr. 3.513 ()
      Zitat von R-BgO: und meinem Verständnis nach war das EEG ja nicht als Industriepolitik, sondern als Umweltpolitik gedacht und da wurde ja Einiges erreicht.


      Letztes Jahr ist der CO2-Ausstoß in der deutschen Energieproduktion deutlich gestiegen und die Kohleverfeuerung erlebt eine Renaissance - das ist mit dieser "Umweltpolitik" erreicht worden ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:53:50
      Beitrag Nr. 3.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.380.700 von Herbert H am 05.02.14 09:33:22Koinzidenz ist nicht gleich Ursächlichkeit
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 10:00:26
      Beitrag Nr. 3.515 ()
      Sofern die Liquidation beschlossen wird, ist nach derzeitiger
      Einschätzung des Vorstands damit zu rechnen, dass nach Abschluss der
      Abwicklung kein bzw. allenfalls ein wirtschaftlich zu vernachlässigender
      Liquidationsüberschuss erzielt wird.


      Die AG ist im Falle der Liquidation also wertlos...Bosch schießt nur Geld zu, um die Mitarbeiter nicht von heute auf morgen vor die Tür zu setzen bzw. den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abzufedern.
      Zur Solarindustrie: zumindest die Förderung mit der Gießkanne war ein großer Fehler, denn dadurch konnte jeder noch so unfähige Vorstand ein Geschäftsmodell mit Hilfe der Banken an die Börse bringen, Wachstumsraten generieren und sich die Taschen voll machen. Der Beitrag zur Stromerzeugung in Deutschland ist angesichts der Milliardensubventionen ein Witz. Bei Windenergie sihet die Rechnung schon besser aus.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 11:38:50
      Beitrag Nr. 3.516 ()
      Zitat von R-BgO: Koinzidenz ist nicht gleich Ursächlichkeit


      Natürlich sind die PV-Subventionen die Ursache der wachsenden Kohleverfeuerung ... - gut gemeint ist eben selten gut gemacht!
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 11:45:36
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.381.752 von Herbert H am 05.02.14 11:38:50DEN Wirkmechanismus musst Du mir aber erklären...?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 13:11:11
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.381.830 von R-BgO am 05.02.14 11:45:36... und solche Fragen stellt ein Börsianer? :confused:

      Schau' Dir die Preisbildung an der EEX an, dann findest Du die Lösung ...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 13:25:14
      Beitrag Nr. 3.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.382.742 von Herbert H am 05.02.14 13:11:11tut mir leid, aber wenn es so offensichtlich ist, dann kannst Du es ja auch einfach ausbuchstabieren

      ich verstehe die "Logik" nicht

      ceteris paribus müsste Deine Behauptung ja bedeuten, dass aufgrund der Erzeugung von PV-Strom, der restliche Erzeugungsmix von CO2-ärmeren Technologien in Richtung Kohle soweit verschoben wird, dass die direkte CO2-Einsparung noch überkompensiert wird...

      Häh !?

      Bist Du sicher, dass Du nicht versehentlich was anderes meinst?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 17:09:48
      Beitrag Nr. 3.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.382.878 von R-BgO am 05.02.14 13:25:14OK, dann eben noch ein paar Sätze dazu: Die Systematik des EEG drückt (manipuliert) den Strompreis an der EEX nach unten - unter die Erzeugungskosten aller Kraftwerke (unabhängig vom Energieträger). Um in dieser Situation ihre zwangsläufigen Verluste zu reduzieren, lassen die Kraftwerksbetreiber nur die Kraftwerke am Netz, bei denen die Verluste und die Flexibilität am geringsten sind - und das sind die älteren Kohlekraftwerke. Diese sind wesentlich unflexibler als moderne Gaskraftwerke, arbeiten aber deutlich günstiger.

      Leider wird auch die EEG-Reform von Gabriel das Grundproblem (nämlich das EEG) nicht lösen, sondern wahrscheinlich eine weitere Subvention erfinden, mit der dann die "sauberen" Gaskraftwerke gestützt werden sollen. Damit wird dann die ohnehin schon gigantische Subventionsmaschine EEG um weitere Milliardenumverteilungen (von den Stromverbrauchern zu den Stromerzeugern) ergänzt.

      So ist aus einer als Anschubfinanzierung gedachten, durchaus sinnvollen Förderung für erneuerbare Energien ein Subventionsmonster geworden, weil die Politik nicht die Kraft gehabt hat, das EEG nach dem Erreichen bestimmter Größenordnungen zurückzufahren.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 18:29:25
      Beitrag Nr. 3.521 ()
      Bei den Überlegungen zur Kohleverstromung, etc. sollten zwei weitere Aspekte nicht ausgeblendet werden:
      - die Überversorgung mit CO2-Zertifikaten macht die Kohleverstromung relativ billig
      - die deutschen Stromversorger exportieren auch immer stärker Strom (darüber regen sich unsere Nachbarn in Polen und Frankreich schon teilweise auf), damit entscheidet sich der Betrieb der Kohlekraftwerke auch danach, wie hoch die jeweils aktuellen Preise in den Nachbarländern sind
      Die ganze Thematik ist sehr kompliziert. Ganz klar ist jetzt aber auch schon, dass die EEG-Umlage in 2015 fallen muss, unabhängig davon, was mit dem EEG geschieht: in 2012 kamen über die EEG-Umlage 19 Mrd. Euro herein (in diesem Jahr werden es ca. 23 Mrd. sein) - und an die Anlagenbetreiber wurden 19 Mrd. Euro ausgezahlt. Das ging also Plus-Minus-Null auf; in diesem Jahr werden keine 20% höheren Zahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber notwendig sein… und die (vernachlässigbaren) Erlöse aus der Börsen-Vermarktung gibt es auch noch. Im letzten Jahr: 2 Mrd. Ob es dieses Jahr 1 Mrd. weniger ist ("dramatischer 50%-Rückgang") ist belanglos.
      Im letzten Jahr wurden 2 Mrd. Defizit aus Vorjahr auf dem EEG-Umlagekonto abgebaut, in diesem Jahr werden >1 Mrd. Euro an Guthaben aufgebaut. Alles monatlich nett nachzulesen unter www.eeg-kwk.net.

      Aber hier ist es Off-Topic...

      Oder wir nennen den Thread jetzt um… Diskussion über Aleo hat sich weitgehend erledigt.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 18:36:51
      Beitrag Nr. 3.522 ()
      Zitat von JoergP: - die deutschen Stromversorger exportieren auch immer stärker Strom


      Der Export sieht aber leider so aus, dass wir unseren Strom verschenken (müssen), wenn unsere Netze gerade von Wind- und Sonnenstrom überflutet werden. Manchmal bekommen die Nachbarn sogar noch Geld dazu, wenn sie unseren Strom zu diesen Zeiten abnehmen. :(

      Wir müssen uns einfach darüber im Klaren sein, dass die EEG-Systematik die Marktpreisbildung im Strommarkt ausgeschaltet hat und deshalb an der EEX keine kostendeckenden Preise mehr abgebildet werden. Diese durch grüne Planwirtschaft erzeugte Verzerrung sorgt dafür, dass die besten und modernsten Kraftwerke vom Netz genommen (oder gar nicht erst in Betrieb genommen) werden und die schlimmsten Stinker rund um die Uhr laufen. Herzlichen Glückwunsch!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 19:06:07
      Beitrag Nr. 3.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.385.912 von Herbert H am 05.02.14 18:36:51Deine Betrachtung blendet aus, dass zu Zeiten, wo "unsere Netze gerade von Wind- und Sonnenstrom überflutet werden" in Nachbarländern eben doch auch sehr häufig die Preise höher sind als bei uns - und auch einen Betrieb der Kohlekraftwerke noch zulassen. Bzw. sind nicht alleine diese Zeiten entscheidend, sie haben nur einen sehr kleinen Anteil an der Gesamtzeit. Und fast rund um die Uhr können die Kraftwerksbetreiber Kohlestrom an die Nachbarn absetzen.

      Das IWR schreibt täglich zu den Börsenpreisen in Deutschland und Frankreich (Day-ahead für den nächsten Tag) und da ist praktisch kontinuierlich tag-täglich das Preisniveau in Frankreich deutlich höher als in Deutschland.

      Während wir nur auf unseren Börsenpreis schauen, lachen sich die Kraftwerksbetreiber in's Fäustchen, dass sie den Strom ertragreich in die Nachbarländer drücken.

      Und die "grüne Planwirtschaft" mit ihrem absurden Vermarktungsmechanismus für den EEG-Strom über die Börse ist von schwarz-gelb eingeführt worden. Nur zur Erinnerung und Vervollständigung des Farbenspiels.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 19:15:47
      Beitrag Nr. 3.524 ()
      Ach ja, auch interessant ist die monatliche Veröffentlichung der Referenzmarktwerte für die verschiedenen EEG-Quellen (der im Nachhinein ermittelte monatliche Durchschnittspreis, zu dem der jeweilige Strom über die Börse in den Markt gedrückt wurde). Dort ist zu sehen, dass dieser Durchschnittspreis eben nicht gegen Null geht, sondern sich auf einem niedrigen Level stabilisiert hat.
      Jetzt sehe ich gerade, dass die Homepage unter www.eeg-kwk.net diese Daten nicht mehr veröffentlicht, evtl. kommen die bald unter www.netztransparenz.de.
      Aber nehmen wir mal die Referenzmarktwert für Solarstrom als Mittelwert über das Jahr 2013, den gibt es da immerhin noch: 3,936 ct/kWh - das ist letztlich die Referenz für die Kohlekraftwerksbetreiber.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 19:22:12
      Beitrag Nr. 3.525 ()
      Zitat von JoergP: absurden Vermarktungsmechanismus für den EEG-Strom


      Einigen wir uns doch einmal darauf. Das ist schließlich der Kern des Übels. Hier hat der Staat einen Mechanismus eingeführt, der einer staatlichen Preisfestsetzung gleichkommt, die keinen Bezug zu den Kosten der Stromerzeugung hat.
      Avatar
      schrieb am 06.02.14 19:45:28
      Beitrag Nr. 3.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.386.206 von JoergP am 05.02.14 19:15:47Die Referenzmarktwerte gibt es dort doch noch… war gestern wohl nur eine Fehlfunktion

      Hier die letzten Werte für PV-Strom (Monatsmittelwerte Stundenkontrakte EPEX Spot zeigen einen ähnlichen Verlauf, nur etwas niedriger), jeweils ct/kWh:

      Jan 2014: 3,872
      Dez 2013: 4,050
      Nov 2013: 4,203
      Okt 2013: 3,750
      Sept 2013: 4,376
      Aug 2013: 3,999
      Jul 2013: 3,743
      Jun 2013: 2,842
      Mai 2013: 3,347
      Apr 2013: 3,660
      Mar 2013: 3,578
      Feb 2013: 4,906
      Jan 2013: 4,775
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.14 17:10:55
      Beitrag Nr. 3.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.394.944 von JoergP am 06.02.14 19:45:28
      aleo solar AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals


      aleo solar AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      12.02.2014 17:09

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Das Liquidationsverlangen der Robert Bosch GmbH vom 4. Februar 2014 hat
      erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der aleo solar AG zum 31.
      Dezember 2013, der derzeit aufgestellt wird. Der Vorstand der aleo solar AG
      teilt mit, dass nach neuesten Erkenntnissen zum 31. Dezember 2013 ein
      Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Nach
      vorläufiger Einschätzung wird die aleo solar AG im Jahresabschluss zum 31.
      Dezember 2013 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von -20
      Mio. EUR ausweisen. Der Vorstand wird in der bereits angekündigten
      außerordentlichen Hauptversammlung den Aktionären gemäß § 92 Abs. 1 AktG
      den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der
      Gesellschaft erläutern. Abweichend von den bisherigen Erwartungen wird die
      aleo solar AG das Geschäftsjahr 2013 voraussichtlich mit einem EBIT von
      -100 Mio. Euro abschließen.

      Die aleo solar AG ist aufgrund der Finanzierungszusagen der Robert Bosch
      GmbH weder insolvenzrechtlich überschuldet noch droht die
      Zahlungsunfähigkeit.


      12.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)3984 8328-0
      Fax: +49 (0)3984 8328-115
      E-Mail: info@aleo-solar.de
      Internet: www.aleo-solar.de
      ISIN: DE000A0JM634
      WKN: A0JM63
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 15:16:34
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Verletzung Urheberrecht
      Avatar
      schrieb am 17.07.14 16:06:19
      Beitrag Nr. 3.529 ()
      Avatar
      schrieb am 05.09.14 19:00:21
      Beitrag Nr. 3.530 ()
      Beschluss
      aleo solar AG i.L., Prenzlau

      Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
      Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0JM634, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 05.03.2015 wirksam.
      Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

      Frankfurt am Main, 05.09.2014
      Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung

      http://xetra.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR+Bekanntmachung…
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 09:30:16
      Beitrag Nr. 3.531 ()
      Abfindungsangebot zu 1,5Euro Kurs 1,2 liegt das Geld auf der Strasse?
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 10:07:27
      Beitrag Nr. 3.532 ()
      Man muss es nur aufheben...

      Angebot deckt den Freefloat komplett ab.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 11:17:36
      Beitrag Nr. 3.533 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.822.018 von Aktienhunger am 19.09.14 10:07:27
      Zitat von Aktienhunger: Man muss es nur aufheben...

      Angebot deckt den Freefloat komplett ab.


      Das wäre ja ganz was neues, wenn das Geld auf der Straße läge. Hier kann doch irgend etwas nicht stimmen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 11:18:39
      Beitrag Nr. 3.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.822.018 von Aktienhunger am 19.09.14 10:07:27
      Zitat von Aktienhunger: Man muss es nur aufheben...

      Angebot deckt den Freefloat komplett ab.


      Da muss es doch irgendeinen Haken geben. Man kann die Aktie derzeit ohne Probleme für 1,20 EUR kaufen.
      Normalerweise ist es dann eigentlich so, dass der Kurs dann auch innerhalb weniger Minuten nach Veröffentlichung des Angebotes um die 1,50 EUR pendelt.

      Irgendetwas ist faul.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 11:23:02
      Beitrag Nr. 3.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.823.053 von Ollfried am 19.09.14 11:18:39Im Jahresabschluss 2013 wird von einem Liquidationserlös von 1 € ausgegangen. Der ist wohl deutlich höher und die Balaton weiß davon Bescheid und versucht jetzt noch einen Reibach zu machen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 11:26:24
      Beitrag Nr. 3.536 ()
      Quelle JA 2013

      "Am 15. April 2014 hat in einer außerordentlichen Hauptversammlung der aleo solar AG
      der Mehrheitsaktionär Robert Bosch GmbH der Transaktion zugestimmt und die
      Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Wir haben auf der Hauptversammlung gegen
      die beabsichtigte Transaktion gestimmt, weil diese nach unserer Auffassung die
      Minderheitsaktionäre benachteiligt. Eine von der Deutsche Balaton gemeinsam mit einem
      weiteren Aktionär beantragte Sonderprüfung über die Umstände des Verkaufs des
      operativen Geschäfts wurde vom Großaktionär auf der Hauptversammlung abgelehnt.
      Wir haben gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung Anfechtungsklage eingelegt
      und werden die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers beantragen, der die
      Vorgänge um den Verkauf des operativen Geschäfts der aleo solar AG überprüfen soll.
      Im zeitlichen Zusammenhang mit der Meldung der aleo solar AG und der
      Hauptversammlung ist der Aktienkurs der Aktie der aleo solar AG seit Jahresbeginn 2014
      von rd. 7 EUR auf rd. 0,3 EUR gefallen."
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 12:05:33
      Beitrag Nr. 3.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.823.053 von Ollfried am 19.09.14 11:18:39
      Zitat von Ollfried: Da muss es doch irgendeinen Haken geben. Man kann die Aktie derzeit ohne Probleme für 1,20 EUR kaufen.
      Normalerweise ist es dann eigentlich so, dass der Kurs dann auch innerhalb weniger Minuten nach Veröffentlichung des Angebotes um die 1,50 EUR pendelt.

      Irgendetwas ist faul.

      Nein, das liegt nur daran, dass die Details des Angebots noch nicht veröffentlicht sind. Es kann immerhin auch noch abgelehnt werden oder eine Klausel beinhalten, wonach die Übernahme nicht stattfindet (z.B. wenn zu wenig Aktien angedient werden). Beides halte ich für unwahrscheinlich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 15:34:46
      Beitrag Nr. 3.538 ()
      genial wäre natürlich, wenn Balaton den Kursschub nutzen und die eigenen Aktien auf den Markt werfen würde. Danach veröffentlicht man ein Angebot, das Bedingungen enthält, die unerfüllbar sind. (das mit den Bedingungen in der Angebotsmeldung haben ja auch prompt einige überlesen). Ist natürlich nur so eine Überlegung von mir hinsichtlich möglicher Intentionen und keine Tatsachenbehauptung.

      Aber dass man hier 1 Mio in einen wertlosen Mantel investiert, wo man nur noch Geld bekommen könnte, wenn man gegen Bosch erfolgreich vor Gericht ist, weil Bosch Aleo gegebenenfalls "zu billig" verkauft hat, erscheint mir als Harakiristratgie. Aber nichts ist unmöglich, speziell da Balaton neuerdings an mehreren Fronten so eine "Totaloffensive" fährt. Anscheinend lässt sich mit "normalen" Geschäften kein Geld mehr verdienen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 18:39:13
      Beitrag Nr. 3.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.825.888 von DOBY am 19.09.14 15:34:46Zuletzt waren ja bei Hyrican die Bedingungen auch nicht unerfüllbar.
      Von daher wird auch nicht gleich am Montag ein Verwerfen des Angebots kommen.
      Ich glaube bei diesen Preise ist schon noch was drin. Kann mir nicht vorstellen, das ohne neue Infos der preis in den nächsten Tagen sinken wird.
      :cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 21:28:13
      Beitrag Nr. 3.540 ()
      bei Hyrican war die Bedingung zwar nicht unerfüllbar aber unwahrscheinlich bzgl. des Eintritts, da entweder der Aktionärskreis um den Vorstand oder der letzte Mohikaner unter den Kleinaktionären seine Aktien hätte andienen müssen, damit die Balaton Bedingung erfüllt gewesen wäre. Wer bei Hyrican nach der Angebotsveröffentlichung an der Börse Aktien gekauft hat um sie Balaton anzudienen sitzt nun auf seinen Aktien mit fettem Verlust. Da war es für Aktienbesitzer schlauer Aktien über die Börse zu verkaufen statt auch noch auf die letzten paar Prozentchen bei erfolgreicher Andienung zu spekulieren.
      Avatar
      schrieb am 21.09.14 14:13:54
      Beitrag Nr. 3.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.823.110 von Aktienhunger am 19.09.14 11:23:02Sollen sie gerne versuchen...solange man jetzt 1,50 von der Balaton erhalten kann. Allerdings könnten sie ja jetzt auch schon mal STücke günstiger einsammeln...
      Avatar
      schrieb am 22.09.14 17:09:43
      Beitrag Nr. 3.542 ()
      Durch den Ultrasonic-Erfolg heute sollte die Dt.Balaton ja jetzt genug Geld haben um noch was drauf zu legen :-)
      Avatar
      schrieb am 24.09.14 10:03:54
      Beitrag Nr. 3.543 ()
      Immer noch extrem günstig...für mögliche 1,50 :confused:

      Wie sehen denn die möglichen Angebotsbedingungen aus ?

      -Werden die Aktien nur erworben wenn man vorher 2 Euro je eingereichte Aktie an die Balaton überweist ? :laugh:
      -Werden die Aktien nur erworben wenn Paderborn Deutscher Meister wird ? :laugh:

      Ich bin gespannt, erwarte erstmal ein serioeses Angebot. Mal sehen ob ich eines Besseren belehrt werde. :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.10.14 19:30:59
      Beitrag Nr. 3.544 ()
      Die Angebotsunterlage ist laut Meldung von Balaton jetzt abrufbar. In der Meldung wurde auch grob zusammengefasst, was sich Balaton bei dem Angebot denkt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.10.14 19:36:05
      Beitrag Nr. 3.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.989.468 von DOBY am 09.10.14 19:30:59...alos wollen sie 1,50 euro zahlen um dann mind. 2,55 von Bosch zu erhalten :eek::eek:
      das wäre natürlich ein schnäppchen für balaton.
      Tja...jetzt ist der Weg nach oben offen.
      Avatar
      schrieb am 13.10.14 16:58:27
      Beitrag Nr. 3.546 ()
      Ich frage mich allerdings bei diesem Angebot der dt Balaton, warum die nicht über den Markt die fehlenden 55.000 Aktien kaufen. Dann wäre doch ein squezze out möglich.
      Wer kann diese Frage schlüssig beantworten?
      Avatar
      schrieb am 06.11.14 15:33:00
      Beitrag Nr. 3.547 ()
      Die deutsche Balaton kann der Bosch GmbH nun die noch zu 95 % Schwelle fehlenden Aktien liefern. Auch wurde heute eine a.o.HV im Deszember 14 angekündigt. Es würde mich nicht wundern wenn die dt.Balaton dieser Einladung einen Antrag hinzufügen würde.
      Ich denke das ein Übernahmeangebot der Bosch GmbH an die Aktionäre der Aleo im Bereich zw 2,5 und 3 € liegen sollte.
      Avatar
      schrieb am 06.11.14 16:47:46
      Beitrag Nr. 3.548 ()
      Avatar
      schrieb am 07.11.14 17:17:26
      Beitrag Nr. 3.549 ()
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 17:13:45
      Beitrag Nr. 3.550 ()
      Schlussergebnis Übernahmeangebot:
      http://www.deutsche-balaton.de/aleo-teilangebot/2014-11-12_W…

      0,47% wurden angedient. Mal sehen wie es jetzt weitergeht. So ganz klar ist mir das von den Abläufen noch nicht.
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 07:22:04
      Beitrag Nr. 3.551 ()
      Jetzt fehlt nur noch das Übernahmeangebot von der Robert Bosch GmbH.Wenn ich so in die HVEinladung schaue ist er Montag der letzte Tag.Ansonsten kommt es nicht mehr auf die Tagesordnung
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.11.14 08:24:21
      Beitrag Nr. 3.552 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.316.420 von Collins01 am 14.11.14 07:22:04
      Zitat von Collins01: Jetzt fehlt nur noch das Übernahmeangebot von der Robert Bosch GmbH.Wenn ich so in die HVEinladung schaue ist er Montag der letzte Tag.Ansonsten kommt es nicht mehr auf die Tagesordnung


      Das habe ich beim Bericht von Börsengeflüster nicht verstanden. Balaton kann doch gar keine Anträge mehr in die Versammlung einbringen, die Bosch zu den 95% bringt bzw. zum Squeeze Out führt. Ein weiteres Übernahmeangebot hätte doch zudem nichts mit der Tagesordnung der HV zu tun. Das Übernahmeangebot käme ja von Bosch und müsste ja zunächst von der Bafin geprüft werden, kann also gar nicht bis zur HV umgesetzt werden. Auch ein Squeeze Out wäre zeitlich nicht machbar. Das einzige noch machbare wäre die Verabschiedung eines Aktienrückkaufprogramms. Ob das rechtlich geht, wenn man mit 2,55 - 3 Euro so deutlich über Kurs und Wert kauft, würde ich auch bezweifeln.

      Folglich kann es doch nach meinem Verständnis nur ein Übernahmeangebot durch Bosch geben oder Balaton verkauft den Bestand direkt an Bosch und der Aktionär muss hoffen, dass Bosch bei einem Squeeze Out freiwillig den angedeutet hohen Kurs bietet. Dafür könnte ja Balaton durch entsprechende Bedingungen sorgen, wobei ich nie verstanden habe, warum sich Balaton für den Streubesitz einsetzen will und sollte.
      Avatar
      schrieb am 18.11.14 16:49:37
      Beitrag Nr. 3.553 ()
      Gehört das zum Plan um die 2,55 - 3 Euro zu erhalten oder ist dies eine kleine Planabweichung?
      http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/aleo-solar-akt…
      Avatar
      schrieb am 11.12.14 23:21:53
      Beitrag Nr. 3.554 ()
      aleo solar AG i.L.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      aleo solar AG i.L.

      11.12.2014 17:43

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
      Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Die Pollux Beteiligungsgesellschaft mbH i.G., Stuttgart, Deutschland, hat
      uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der aleo solar AG i.L. am 5. Dezember 2014 die
      Schwellen von 3 und 5 Prozent überschritten sowie die Schwelle von 10
      Prozent erreicht hat und zu diesem Tag 10,00 Prozent (1303040 Stimmrechte)
      betrug.



      11.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG i.L.
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Internet: www.as-abwicklung.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 07:49:20
      Beitrag Nr. 3.555 ()
      diese Meldung versthe ich überhaupt nicht.Wer ist diese Gesellschaft und wie kommen die an 10 % der Stimmen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 08:08:26
      Beitrag Nr. 3.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.552.704 von Collins01 am 12.12.14 07:49:20
      Zitat von Collins01: diese Meldung versthe ich überhaupt nicht.Wer ist diese Gesellschaft und wie kommen die an 10 % der Stimmen?


      Natürlich ist diese Mitteilung auf den ersten Blick zunächst zu 100% missverständlich, weil die Stücke ja von Bosch kommen müssen. Wenn ich es deuten müsste, würde ich zu folgenden Ergebnis kommen: Ich gehe davon aus, dass Bosch beim Antrag über die Sonderprüfung nicht mitstimmen darf. Damit ginge der Antrag durch die Stimmen von Balaton normalerweise durch. Um dies zu verhindern, hat man 10% "abgegeben" und somit eine Strohpuppe installiert, so dass der Antrag abgelehnt wird. Ob dies juristisch sauber wäre, kann ich nicht beurteilen.

      Schon, dass die Anträge überhaupt gestellt wurden, hat mich gewundert. Anscheinend will sich Bosch nicht erpressen lassen, für quasi wertlose Aktien so viel zu bezahlen.

      Das größte Rätsel ist für mich nach wie vor, warum Balaton die Gesprächsinhalte zwischen sich und Bosch veröffentlicht hat. Kein Unternehmen darf und kann sich öffentlich erpressen lassen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 10:00:02
      Beitrag Nr. 3.557 ()
      @strassenköter: mit deiner Einschätzung hast du bestimt recht.Aber sob bekommt das R Bosch das Thema nicht vom Tisch.Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die dt Balaton nicht auf einen solchen Schachzug eingestellt hat. und wenn sich nur die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Umgehungstatbestandes prüfen lassen.
      Ich glaube das die dt Balton im ergebnis das bekommt was sie wollen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 10:37:43
      Beitrag Nr. 3.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.553.943 von Collins01 am 12.12.14 10:00:02
      Zitat von Collins01: @strassenköter: mit deiner Einschätzung hast du bestimt recht.Aber sob bekommt das R Bosch das Thema nicht vom Tisch.Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die dt Balaton nicht auf einen solchen Schachzug eingestellt hat. und wenn sich nur die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Umgehungstatbestandes prüfen lassen.
      Ich glaube das die dt Balton im ergebnis das bekommt was sie wollen.


      Der Zug wird für Balaton nicht überraschend kommen. Dafür sind die ebenfalls viel zu umtriebig.

      Es wird also darum gehen, ob Bosch rational handeln wird, weil man den steuerlichen Vorteil nutzen oder emotional handeln wird, weil man sich nicht dreist erpressen lassen möchte. Auf alle Fälle hat sich durch die Entwicklung das Chance-Risiko-Verhältnis verschlechtert.

      Vom Bauchgefühl glaube ich, dass der Deal zwischen Balaton und Bosch nach wie vor gemacht wird, sehe aber die Gefahr, dass man den Streubesitz nicht partizipieren lassen wird, wodurch man die Details des Deals nicht veröffentlichen muss. Dann wahren alle ihr Gesicht.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 10:49:06
      Beitrag Nr. 3.559 ()
      das würde dann aber im Widerspruch von dem Angebot der Balaton stehen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.14 10:51:40
      Beitrag Nr. 3.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.554.531 von Collins01 am 12.12.14 10:49:06
      Zitat von Collins01: das würde dann aber im Widerspruch von dem Angebot der Balaton stehen


      Das ist schon richtig, aber die Angebotsunterlagen zum Übernahmeangebot von Balaton haben überhaupt keine rechtliche Bindung für das was später folgen kann.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 22:38:34
      Beitrag Nr. 3.561 ()
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 22:48:20
      Beitrag Nr. 3.562 ()
      Wie kann denn diese ernorm hohe Ertrag entstehen, wenn man unter 500.000 Aktien hielt? Mal sehen, ob noch etwas für den Streubesitz folgt oder ob man ausbuchen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 07:16:57
      Beitrag Nr. 3.563 ()
      Ich frage mich was bekommt der Rest nun.....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 10:26:34
      Beitrag Nr. 3.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.590.762 von daPietro am 17.12.14 07:16:57könnte so richtig abgehen...:D
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 11:28:48
      Beitrag Nr. 3.565 ()
      Was bedeutet das für die restlichen Aktien???


      Bosch GmbH und Deutsche Balaton AG und Delphi Unternehmensberatung AG; Kaufpreis je aleo-Aktie 6 Euro (deutsch)
      Nachrichtenagentur: dpa-AFX | 17.12.2014, 11:16 | 35 Aufrufe | 0 | druckversion
      aleo solar AG i.L.: Einigung zwischen Robert Bosch GmbH und Deutsche Balaton AG und Delphi Unternehmensberatung AG; Kaufpreis je aleo-Aktie 6 Euro

      aleo solar AG i.L. / Schlagwort(e): Sonstiges

      17.12.2014 11:16

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

      DGAP - ein Service der EQS Group AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Robert Bosch GmbH hat uns mitgeteilt, dass der in der gestrigen

      Einigung mit der Deutsche Balaton AG und der Delphi Unternehmensberatung AG

      vereinbarte Kaufpreis 6,00 Euro je Aktie der aleo solar AG i.L. beträgt.

      Kontakt:

      Corporate Communications

      aleo solar AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg

      T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120

      E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de

      17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 11:47:22
      Beitrag Nr. 3.566 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 12:06:52
      Beitrag Nr. 3.567 ()
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 12:10:02
      Beitrag Nr. 3.568 ()
      DIE FOLGENDE AKTIE WIRD WIE FOLGT WIEDER IN DEN HANDEL AUFGENOMMEN:
      THE FOLLOWING SHARE IS RESUMED TRADING WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN

      aleo solar AG AS1 DE000A0JM634

      START PRETRADING 12:15
      START RESTART AUCTION 12:20
      FRUEHESTE PREISFESTSTELLUNG AB 12:25
      EARLIEST PRICE DETERMINATION 12:25
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 12:32:26
      Beitrag Nr. 3.569 ()
      Ich bin gerade raus zu 2,85 Euro. Mir wurde die Sache zu heiß. Ich habe mich nicht getraut auf mehr zu spekulieren. Schade, dass ich letzte Woche halbiert hatte. Viel Glück den weiterhin Investierten.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 14:15:31
      Beitrag Nr. 3.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.593.117 von 15000 am 17.12.14 11:28:48
      Zitat von 15000: Was bedeutet das für die restlichen Aktien???


      Ich schätze mal nahe null Euro.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 14:31:14
      Beitrag Nr. 3.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.594.920 von Wertefinder1 am 17.12.14 14:15:31Wie Du am Kurs siehst, bewertet dies der Markt momentan anders.

      Ich würde der Aussage auf Börsengeflüster "Politisch korrekt wäre der klassische Squeeze-out mit einer anständigen Abfindung" nicht zustimmen, da es nur am Wohlwollen von Bosch liegt, noch etwas zu bezahlen. Vom Bauchgefühl glaube ich, dass man dem folgen wird, was in den Übernahmeangebotsunterlagen von Balaton drin stand, so dass man in der Tat, 2,5-3 Euro zahlen könnte. Vielleicht hat das ja Balaton mit der Einigung eingeschlossen. Ich werde das mal entspannt von der Couch aus beobachten.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 19:12:49
      Beitrag Nr. 3.572 ()
      die 6 € gelten nur für die dt. Balaton und die Delphi....ob ein Angebot an den restlichen Streubesitz kommt ist ungewiss
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 10:33:12
      Beitrag Nr. 3.573 ()
      Bei consors bekomme ich keine Aktien,weil an den Börsenplätzen angeblich kein Kurs?
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      schrieb am 18.12.14 10:58:21
      Beitrag Nr. 3.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.603.131 von nullcheck am 18.12.14 10:33:12Aus gegebenen Anlass lasse ich die Finger davon;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 15:26:16
      Beitrag Nr. 3.575 ()
      aleo solar AG i.L. erhält auf Hauptversammlung Zustimmung für alle Beschlussvorlagen und veröffentlicht Finanzbericht für 1. Mai bis 31. Oktober 2014

      DGAP-News: aleo solar AG i.L. / Schlagwort(e): Sonstiges

      18.12.2014 / 15:10

      ---------------------------------------------------------------------

      Die ordentliche Hauptversammlung der aleo solar AG i.L. [ISIN:
      DE000A0JM634] hat am 17. Dezember 2014 den Beschlussvorschlägen der
      Verwaltung mit großer Mehrheit zugestimmt. Die im Rumpfgeschäftsjahr vom 1.
      Januar bis 30. April 2014 amtierenden Vorstands- und
      Aufsichtsratsmitglieder wurden mit einer Mehrheit von jeweils 94,29 %
      entlastet.

      Die auf Verlangen von Minderheitsaktionären ergänzten Tagesordnungspunkte
      sind in der Hauptversammlung nicht wiederholt worden und wurden deshalb von
      der Tagesordnung der Hauptversammlung abgesetzt.

      Die aleo solar AG i.L. erzielte im Berichtszeitraum 1. Mai bis 31. Oktober
      2014 einen Umsatz von 0,9 Mio. Euro. Das EBIT betrug -6,2 Mio. Euro, das
      Konzernperiodenergebnis -5,9 Mio. Euro.

      Im Werk in Prenzlau wurde der Betrieb bereits Ende März stillgelegt. Der
      werbende Geschäftsbetrieb endete am 30. April 2014. Nach Abschluss der
      Abwicklung wird kein, beziehungsweise allenfalls ein zu vernachlässigenden
      Liquidationsüberschuss erwartet.

      Der Bericht der aleo solar AG i.L. für den Zeitraum vom 1. Mai bis 31.
      Oktober 2014 steht auf der Website bereit unter:

      www.as-abwicklung.de/unternehmen/investor-relations

      Kontakt:
      Corporate Communications
      aleo solar AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg
      T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120
      E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de



      ---------------------------------------------------------------------

      18.12.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG i.L.
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)441 219 88-0
      Fax: +49 (0)441 219 88-150
      E-Mail: info@as-abwicklung.de
      Internet: www.as-abwicklung.de
      ISIN: DE000A0JM634
      WKN: A0JM63
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung
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      Avatar
      schrieb am 18.12.14 15:28:51
      Beitrag Nr. 3.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.606.062 von straßenköter am 18.12.14 15:26:16
      Nach Abschluss der
      Abwicklung wird kein, beziehungsweise allenfalls ein zu vernachlässigenden
      Liquidationsüberschuss erwartet.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 15:45:17
      Beitrag Nr. 3.577 ()
      Diese Aussage ist sicher nicht überraschend, denn es gibt ja auch kein Geschäft mehr. Zieht Bosch einen Squeeze Out auf des Substanzwerts durch, gibt es hier nichts außer Kursverluste. Dies war auch von Anfang an klar. Die Frage ist, ob Bosch freiwillig mehr zahlt, weil z.B. man es - aus welchen gründen auch immer - Balaton zugesagt hat.

      Ich bin gestern zu 2,85 Euro raus. Das da einige zu 3 Euro noch gekauft haben, ist mir völlig unverständlich. Ziel war meines Erachtens maximal die von Balaton genannten 2,55-3 Euro zu bekommen. Nur ein hoffnungsloser Optimist denkt an 6 Euro.

      Ich würde mal vermuten, dass der Kurs jetzt ohne Nachricht tagtäglich runtergehen könnte, weil ohne weitere Nachrichten mehr und mehr Leute verunsichert werden. Am Ende kommt es darauf an, ob Bosch noch Zugeständnisse macht, die aber in keinster Weise durch gesetzliche Vorgaben erzwungen wären.
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      Avatar
      schrieb am 18.12.14 17:08:15
      Beitrag Nr. 3.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.606.353 von straßenköter am 18.12.14 15:45:17Also warum sollten sie?


      Am Ende kommt es darauf an, ob Bosch noch Zugeständnisse macht, die aber in keinster Weise durch gesetzliche Vorgaben erzwungen wären.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 17:21:47
      Beitrag Nr. 3.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.607.400 von ZockerFreak am 18.12.14 17:08:15
      Zitat von ZockerFreak: Also warum sollten sie?


      Am Ende kommt es darauf an, ob Bosch noch Zugeständnisse macht, die aber in keinster Weise durch gesetzliche Vorgaben erzwungen wären.


      Meines Erachtens gäbe es nur zwei Gründe: Erstens, weil man es Balaton im Rahmen der Einigung zugesagt hat. Das käme dann in Frage, wenn Balaton irgendeinem Investierten etwas schuldig wäre. Zweitens um Ruhe zu haben.

      Für mich war die Sache durch als man nicht zusammen mit der Verkaufsmitteilung von Balaton eine "Lösung" mit und für die Kleinaktionäre verkündet hat. Das hat das Risiko, falsch zu liegen, schlagartig erhöht.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 18:40:50
      Beitrag Nr. 3.580 ()
      Es wird keine 6 € geben und auch kein Angebot von Robert Bosch
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 19:13:57
      Beitrag Nr. 3.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.607.589 von straßenköter am 18.12.14 17:21:47Wie geschrieben: Es wird am Ende kein oder so gut wie kein Liquidationserlös übrig bleiben. Also Kursziel 0 Euro. Auch ohne Insolvenz.

      Die Deutsche Balaton AG konnte das Schlimmste verhindern und ist raus. Entscheidend wird sein, ob noch jemand anderes sich als größerer Aktionär positioniert und entsprechend vor Gerichten agiert.

      Derjenige hätte sich aber bei der Aktion der Deutschen Balaton AG einklinken können und hätte dann vllt. mehr als die 1,50 Euro bekommen, wo die Deutsche Balaton jetzt 6 Euro rausgeholt hat. Aber die Andienung liegt ja sehr schleppend. Das deutet m.E. darauf hin, das es hier keine größeren Aktionäre mit heute vllt. 1 oder 2 % Anteilsbesitz gibt.

      Und wo kein solcher Kläger, sondern nur viele kleine Kleinanleger, da fällt es dann eben leicht. Das ganze bisherige Verfahren ist ja ein außerordentlicher Goodwill von Bosch. Normalerweise wäre Aleo Solar längts pleite und alle Aktionäre hätten nichts mehr gesehen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 21:57:50
      Beitrag Nr. 3.582 ()
      Abfindung für die restlichen Aktionäre wahrscheinlich! Bosch kann es sich eigentlich nicht erlauben, dass die anderen leer ausgehen und Balaton wegen einer angedrohten Klage dick absahnt! http://www.sharedeals.de/2014/12/17/aleo-solar-der-squeeze-o…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 07:30:44
      Beitrag Nr. 3.583 ()
      das scheint wohl eher ein Wunsch zu sein....Frag doch mal jemanden der auf der HV war:laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 07:47:05
      Beitrag Nr. 3.584 ()
      Ich war ebenfalls auf der HV und habe nichts gehört, was gegen ein vergleichbares Angebot an die Minderheitsgesellschafter spricht.

      Man kann durchaus eine pessimistische Sichtweise haben, aber warum du hier auf solche Weise zusätzlich Verunsicherung streuen willst, ist für mich nicht nachvollziehbar.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 08:53:31
      Beitrag Nr. 3.585 ()
      Da ist Bosch aber gut beraten, das Kapitel Aleo so schnell wie möglich zu schließen! Der Liqidationszuschuss von 50 Mio € gilt bis zur Löschung aus dem HR maximal bis zum 31.12.17. Versenkt wurden bereits 3,7 Mrd €! http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/bosch-ausstieg-aus-so…
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 08:56:07
      Beitrag Nr. 3.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.611.270 von torjaeger-9 am 19.12.14 07:47:05
      Zitat von torjaeger-9: Ich war ebenfalls auf der HV und habe nichts gehört, was gegen ein vergleichbares Angebot an die Minderheitsgesellschafter spricht.

      Man kann durchaus eine pessimistische Sichtweise haben, aber warum du hier auf solche Weise zusätzlich Verunsicherung streuen willst, ist für mich nicht nachvollziehbar.


      Man sollte aber trotzdem die jetzige Ausgangssituation mit den möglichen Ausgängen im Kopf haben.

      Fest steht im Grunde, auch wenn es noch nicht ausgerufen wurde, dass ein Squeeze Out (SO) kommen wird. Ansonsten hätte es für Bosch keinen Sinn gemacht, sich auf die Wegelagerei von Balaton einzulassen. Bei einer zeitnahen SO-Ankündigung sollte der derzeit Investierte nach unten abgesichert sein, denn trotz des Antrags auf Widerruf notiert man ja im regulierten Markt (General Standard, Teilbereich Prime Standard), da der Widerruf erst mit Ablauf des 05.03.2015 wirksam wird. Im Prime Standard ist das Heranziehen des volumengewichteten 3-Monatsschnitts als Kursuntergrenze für die Ermittlung der Abfindung durch den Gutachter unbedingt beachtlich. Der Schnitt müsste aktuell etwa auf dem jetzigen Niveau liegen. Meine Kenntnis endet, ob der außerbörsliche Verkauf mit in eine Berechnung einfließen muss. Falls ja, wäre der Schnitt natürlich deutlich höher. Ab dem 05.03.2014 gelten dann neue Regeln, denn im Freiverkehr ist ein 3-Monatsschnitt nur beachtlich, wenn ausreichend Liquidität im Markt vorhanden und der Kurs nicht "verzerrt" war. Dies hat das OLG München erst kürzlich festgestellt. Die Liquidität war in den letzten Monaten sicher gegeben. In wie weit die jetzigen Kurs durch das Übernahmeangebot + Verkauf Balaton "verzerrt" waren, ist sicher eine Definitionssache. Im Gerichtsurteil wird gesagt, dass eine Störung in der Preisbildung vorliegt, wenn bei der Preisfindung wesentliche wertrelevante Informationen nicht berücksichtigt werden. Bis zum 05.03.2014 kann kurstechnisch viel passieren. Es ist sicher eine denkbare Option, dass aktuelle Aktionäre jeden Tag unruhiger werden könnten, wenn nichts von Seiten Boschs angekündigt wird. Ein fallender Kurs würde die Unsicherheit vermutlich verstärken. Die Auswirkungen auf den Kursschnitt kann sich jeder selbst denken. Am Ende muss natürlich auch noch die Delisting-Gefahr beachtet werden. Dies wäre hier besonders beachtlich, da fundamental betrachtet Aleo quasi ein wertloses Unternehmen ist und die Einbeziehung der Kursschnitts ohne Kursstellung nicht mehr stattfinden kann. Ein Delisting würde natürlich zeitlich nicht von heute auf morgen umzusetzen sein. Gegen ein Delisting spricht auch, dass Bosch es eigentlich schon lange hätte ankündigen können.

      Fazit: So lange ein Squeeze Out nicht angekündigt wurde, kann Bosch durch das Ergreifen von Maßnahmen dafür Sorgen, dass über den gesetzlichen Zwang kein Cent mehr gezahlt werden muss als ein Substanzwertverfahren ermitteln würde. Deshalb habe ich in den Postings zuvor geschrieben, dass mit der Einigung von Balaton und Bosch ohne den Streubesitz einzubeziehen, sich die Ausgangslage für den Streubesitz deutlich verschlechtert hat, weil bis zur Einigung Bosch nicht selber die Zügel in der Hand hielt und es nur darum ging, ob sich Bosch im Grunde von Balaton "erpressen" lässt oder nicht. Ob die im Übernahmeangebot von Balaton genannten 2,55-3 Euro noch im Raum stehen können, ist nicht zu beantworten, weil diese Preisspanne nur von Balaton genannt wurden und rechtlich natürlich nicht bindend ist. Ich bleibe dabei, dass diese Preisspanne nur gezahlt wird, wenn dies Teil der Vereinbarung zwischen Balaton und Bosch ist. Wie man an den gezahlten 6 Euro sieht, spielte dieser Betrag von der Höhe zwischen Bosch und Balaton nie eine Rolle und es muss einen Grund geben, warum diese Spanne genannt wurde. Deshalb habe ich schon in den letzten Postings geschrieben, dass die Käufer zu 3 Euro direkt nach der Kursaufnahme meines Erachtens Spekulanten sind, die sich durch die gezahlten 6 Euro blenden lassen haben. Es gibt nicht annähernd ein Indiz, dass im Fall eines Squeeze Outs von Bosch mehr als 3 Euro gezahlt werden könnten. Somit ist im Fall eines Squeeze Outs eine Abfindung von quasi Null bis 3 Euro alles möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 09:17:12
      Beitrag Nr. 3.587 ()
      Balaton hat etwa 2 € (1,25 Mio € geteilt durch 624.827 Aktien) bezahlt und 6 € bekommen (624.827x6=3,75 Mio)! Wie ich darauf komme? Laut http://boersengefluester.de/aleo-solar-die-heisseste-nummer-… haben sie 2,5 Mio € verdient bei 624.827 Akien, also Gewinn je Aktie 4€!!
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 09:55:18
      Beitrag Nr. 3.588 ()
      Anbei meine Mail an Bosch! Wenn das viele tun, werden die sich schon regen! Ich halte Euch auf dem laufenden!

      Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2014 um 09:44 Uhr
      Von: xyz@maildienst.de
      An: kontakt@bosch.com, info.se@bosch.com, info@deutsche-balaton.de

      Betreff: Abfindung für Aleo Solar Namensaktien

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Interesse habe ich folgenden Artikel http://boersengefluester.de/...solar-die-heisseste-nummer-de… über die Einigung mit der Fa. Balaton gelesen.

      Balaton hat 2,5 Mio € vor Steuern verdient mit 624.827 Aktien, also etwa 4 €. Bekommen haben Sie 6 € (offenbar haben sie etwa 2 € bezahlt im Schnitt) je Aktie von Bosch, damit sie keine Schadenersatzansprüche und keinen Sonderprüfer geltend machen.

      Dies stößt mir als Kleinanleger mit 600 Aktien bitter auf und daher erwarte ich ein gleichwertiges Angebot von Bosch, da ich sonst auch rechtliche Schritte erwäge und mich an die Medien wenden werde.

      In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

      xyz
      Monopolallee 123
      10000 Donald-Duck-Hausen
      Tel. 0123-456789
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 10:00:20
      Beitrag Nr. 3.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.612.611 von Minelli1962 am 19.12.14 09:55:18Und was wäre die gesetzliche Basis für Deine Klage? Das ein anderer mehr bzw. 6 Euro bekommen hat? Ehrlich: Solche Email werden im Ordner "gelesen, gelacht, gelöscht" abgespeichert.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 10:07:58
      Beitrag Nr. 3.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.612.668 von straßenköter am 19.12.14 10:00:20@Straßenköter: Sehe ich anders! Wenn viele so schreiben, nimmt irgendwann auch die Wirtschaftspresse und damit die Öffnetlichkeit oder die Konkurrenz davon Notiz. Und an schlechter Presse wegen Ungleichbehandlung kann Bosch nun wirklich kein Interesse haben! Schaun wir also mal, was dabei raus kommt! 1000 nervige Kleinanleger, die ab und zu mal schreiben, können auch einen Weltkonzern auf Trab halten.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 10:32:54
      Beitrag Nr. 3.591 ()
      Meine Mail an die Wirtschaftswoche! Man muss übrigens an kontakt@bosch.de schreiben, sonst kommt die Mail nicht an. Die andere Adresse ist von der SolarEnegie-Sparte!

      Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2014 um 10:16 Uhr
      Von: xyz@xyz.de
      An: Mario.Brueck@wiwo.de
      Betreff: Fw: Abfindung für Aleo Solar Namensaktien
      Sehr geehrter Herr Brück,

      habe mit Interesse Ihren Artikel http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/bosch-ausstieg-aus-so… gelesen. Da ist ja jetzt Bewegung rein gekommen in die Sache. Da erpresst Balaton Bosch und verdient sich ein Goldenes Näschen!

      Das ist doch vielleicht mal einen Artikel Wert.

      Mit freundlichen Grüßen
      xyz

      Gesendet: Freitag, 19. Dezember 2014 um 09:44 Uhr
      Von: xyz@web.de
      An: kontakt@bosch.de, info.se@bosch.com, info@deutsche-balaton.de
      Betreff: Abfindung für Aleo Solar Namensaktien

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Interesse habe ich folgenden Artikel http://boersengefluester.de/...solar-die-heisseste-nummer-de… über die Einigung mit der Fa. Balaton gelesen.

      Balaton hat 2,5 Mio € vor Steuern verdient mit 624.827 Aktien, also etwa 4 €. Bekommen haben Sie 6 € (offenbar haben sie etwa 2 € bezahlt im Schnitt) je Aktie von Bosch, damit sie keine Schadenersatzansprüche und keinen Sonderprüfer geltend machen.

      Dies stößt mir als Kleinanleger mit 600 Aktien bitter auf und daher erwarte ich ein gleichwertiges Angebot von Bosch, da ich sonst auch rechtliche Schritte erwäge und mich an die Medien wenden werde.

      In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 10:34:57
      Beitrag Nr. 3.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.612.746 von Minelli1962 am 19.12.14 10:07:58Das halte ich für verschwendete Zeit. Ich lebe in Berlin und hier gibt bzw. gab es milliardenschwere Fonds der IBV in Form von geschlossenen Beteiligungen. Diese Beteiligungen haben unglaubliche Garantien bis hin zur Garantie der Rückzahlung des investierten Kapitals. Da in den Fonds vieles notleidend wurde, musste man auf die Garantien zurückgreifen, aber da man sich in die eigene Tasche greifen müsste (Land Berlin), windet man sich seit 10 Jahren um seine Pflichten und man hat über 98% der Zeichner mittlerweile zum Verkauf zu einem lächerlichen Preis genötigt. Das hat die Presse bislang nicht im geringsten interessiert. Jetzt zu glauben, dass die Presse auf Aleo aufmerksam wird, wo eine handvoll Aktionäre mit wenig Geld betroffen sind, die ein Preis bekommen möchten, der fundamental nicht zu unterlegen ist, ist gelinge gesagt unwahrscheinlich.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 11:14:54
      Beitrag Nr. 3.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.613.025 von straßenköter am 19.12.14 10:34:57Ich sehe das nicht so aussichtslos. Die hätten Balaton nicht so viel gezahlt, wenn die keinen Dreck am Stecken gehabt hätten. Wenn Bosch sich nicht regt, überlege ich mir noch den Kauf eines Akku-Bohrhammers Uneo aus der Kaufland-Treueaktion zu 99,99 € ;)
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 11:31:14
      Beitrag Nr. 3.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.613.469 von Minelli1962 am 19.12.14 11:14:54
      Zitat von Minelli1962: Ich sehe das nicht so aussichtslos. Die hätten Balaton nicht so viel gezahlt, wenn die keinen Dreck am Stecken gehabt hätten. Wenn Bosch sich nicht regt, überlege ich mir noch den Kauf eines Akku-Bohrhammers Uneo aus der Kaufland-Treueaktion zu 99,99 € ;)


      Ich will dir nicht den Glauben nehmen, aber Balaton hat gegen Bosch richtig schwere Geschütze aufgefahren. Antrag mit Sonderprüfung und den Vorstand in die Haftung nehmen ist schwere Kost als Betroffener. Solche Prozesse dauern sehr lange. Man weiß nie wie es ausgeht. Die aufgebaute Verteidigung mit der Übertragung der 10% stand rechtlich sicher auf einem wenig stabilen Fundament. Der Kleinaktionär hat nichts in der Hand. Moralisch hat Bosch gute Karten, weil Bosch beim Verkauf noch 30 Mio. Mitgift dem Käufer mitgegeben hat. Das hat vermutlich Arbeitsplätze gesichert. Der Kleinaktionär will für den Außenstehenden für Nichts Geld.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 12:03:17
      Beitrag Nr. 3.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.613.646 von straßenköter am 19.12.14 11:31:14Straßenköter: Sehr gut argumentiert und erklärt, so weit ich den Sachverhalt verstehe und beurteilen kann, aber mal folgendes Gedankenspiel:

      Die Anträge der Balaton liegen doch öffentlich vor und die Balaton hat daran keine Urheberrechte. Und wenn die Gesellschaft bis in einem Jahr noch nicht liquidiert ist, muss doch auch nächstes Jahr wieder eine HV stattfinden? Warum wäre es also nicht möglich, dass irgendein anderer Aktionär (es muss ja auch kein privater sondern könnte auch eine (andere) Beteiligungsgesellschaft oder ein Fonds sein) im nächsten Jahr, wenn bis dahin noch nichts passiert sein sollte, die gleichen Tagesordnungspunkte und Androhungen der Balaton wieder auspackt und noch einmal einbringt? Selbst die juristische Ausarbeitung könnte er sich sparen, denn die hat, soweit sie aus den öffentlich bekannten Unterlagen hervorgeht, die Balaton bereits geleistet.

      Gibt es einen Grund, warum das nicht geht?

      Gut, für einen Ergänzungsantrag fehlt jetzt vielleicht das nötige Quorum, aber ein Sonderprüfungsantrag kann doch auch ohne Ergänzungsantrag per Gegenantrag gestellt werden (§142 AktG, 100 Tsd. € Grundkapital müssten noch da sein), oder scheitert das daran, dass das dann nur noch für den Entlastungszeitraum geht und die Themen sich auf den Zeitraum davor beziehen und nur noch per Ergänzungsantrag thematisiert werden dürfen?

      Ist Bosch den wirklich davor sicher, dass die Vorwürfe der Balaton von keinem anderen Aktionär mehr gelten gemacht werden können?

      Wenn man die Stellungnahme des Abwicklers liest, dann waren die Vorwürfe der Balaton sowieso gänzlich unbegündet. Dann verstehe ich aber auch nicht, wieso Bosch bei völlig haltlosen Vorwürfen freiwillig einen so hohen Preis pro Aktie an die Balaton gezahlt hat. Das klingt für mich irgendwie nach einem versteckten Schuldeingeständnis, denn sonst wäre es eigentlich eine Frage der Ehre gewesen, dass man sich auf unverschämte Erpressungsversuche aus Prinzip nicht einläßt (wenn sie denn tatsächlich so unverschämt gewesen wären). Auch vor Gericht hätten völlig haltlose Vorwürfe keine Erfolgschancen, aber dann muss man sich auch nicht auf eine Einigung einlassen.

      Vielleicht muss man auch gar nicht bis zur nächsten HV warten: Es gab ja noch die Gegenanträge eines anderen Aktionärs, die anscheinend in die gleiche Richtung wie die Balaton zielten. Wurden die eigentlich auf der HV gestellt? Wurde ein Sonderprüfungsantrag auf der HV gestellt? Gab es Widersprüche zur Niederschrift? Es wird spannend sein, die Veröffentlichungen nach Ablauf der Anfechtungsfrist zu verfolgen, vielleicht läuft da ja schon oder noch was, oder ist das völlig ausgeschlossen? Kann jemand von der HV inhaltlich berichten?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 13:24:21
      Beitrag Nr. 3.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.625.166 von fincon am 21.12.14 12:03:17Bosch hat sich meines Erachtens aus 2 Gründen darauf eingelassen. Erstens weil die beiden Anträge von Balaton die Juristen und beteiligten Personen vermutlich über 1-2 Jahre beschäftigt hätten und zweitens weil ein aktienrechtlicher Squeeze Out ohne Balaton schlichtweg nicht möglich ist.

      Ich bin kein HV-Experte. Ich würde aber vermuten, dass bei der nächsten HV nicht mehr auf die Punkte eingegangen werden kann, weil sie dann nicht das zurückliegende Geschäftsjahr beträfen. Zudem muss man vermutlich 1% der Aktien besitzen, um derartige Anträge stellen zu können, so dass außer Balaton wahrscheinlich kein Kläger mehr die Stücke zusammenbekommen würde. Diese Überlegungen sind aber sowieso hinfällig, weil es keine ordentliche HV mehr geben wird. Der Squeeze Out wird vermutlich sehr zeitnah angemeldet. Dafür muss die Übertragung der Balaton-Aktien nur abgeschlossen sein.

      Es wird jetzt also auf Bosch ankommen, ob man freiwillig mehr als den Gutachterwert bezahlen wird. Die Freiwilligkeit kann natürlich auf eine Zusage zum Balaton-Deal basieren. Ich bleibe aber dabei, dass mehr als 2,55-3 Euro völlig aus der Luft gegriffen sind.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 16:18:02
      Beitrag Nr. 3.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.625.523 von straßenköter am 21.12.14 13:24:21Na ja, Juristen beschäftigt Bosch wahrscheinlich genug, und mit solchen Fragen muss sich die Geschäftsleitung gar nicht abgeben, das machen die Spezialisten. Im Vergleich zu dem Aufschlag auf die Aktien erscheinen mir da die Kosten eines Prozesses für Bosch eher gering, wenn die Vorwürfe tatsächlich völlig unbegündet sind. Ein gewisser Lästigkeitsfaktor bleibt aber natürlich.

      Da scheint mir dann die andere Erklärung mit der Ermöglichung des Squeeze-Outs wesentlich plausibler und ich vermute deswegen auch mal, dass es einen SO geben wird. Bei Verlustvorträgen von 150-200 Mio. € liegt der nominale Wert bei über 45 Mio. €, da kann ich mir schwer vorstellen, dass Bosch das einfach so mit einer Liquidation der Gesellschaft wegwerfen will. Der angeblich von Bosch genannte Wert von 10 Mio. € kommt mir, selbst wenn die Verlustvorträge tatsächlich erst in 6 Jahren genutzt werden können, auch sehr niedrig geschätzt vor, denn ein Risiko für die Inanspruchnahme sehe ich eigentlich nur in einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung. Bei dem derzeitgen Zinsniveau kann, von dem Risikoabschlag einmal abgesehen, der Effekt der Diskontierung nicht sehr groß sein, so dass ich eher auf einen Wert der Verlustvorträge von 25-40 Mio. € komme. Das wäre ja schon komisch, wenn Bosch das einfach wegwerfen wollte.

      Die Frage bleibt dann aber immer noch, wann der SO kommt und zu welchem Preis. Mehr als 3 € wären ein Geschenk, das ist klar, aber auch die 2,55-3 € halte ich für sehr optimistisch, denn das war der für den Erwerb der Aktien der Balaton diskutierte Preis, aber wenn Vorerwerbspreise nicht zählen, geht für mich nicht aus dem Text hervor, dass man den gleichen Preis auch bei einem anschließend SO hätte zahlen wollen. Wenn ich das richtig verstanden habe, könnte nach den genannten IDW S1 der Gutachterwert bei einem SO auch bei nahe Null liegen, sofern die Verlustvorträge nicht als Wert angesetzt werden. Ob die zwingend angesetzt werden müssen, ist mir nicht ganz klar.

      Damit bleibt als Wertuntergrenze bei einem SO der Dreimonatsdurchschnitt, und der ist, je länger sich Bosch Zeit läßt, wahrscheinlich fallend und würde nach einem Delisting ganz wegfallen.

      Wenn Bosch also möglichst wenig zahlen will, könnten sie sich einfach mit einem SO ganz lange Zeit lassen, und wenn die Verlustvorträge tatsächlich erst in 6 Jahren nutzbar sind (ich habe allerdings nicht verstanden, warum das so sein sollte) dann hätten sie auch keinen Grund, sich zu beeilen.

      Außer eben, es stehen (immer) noch Klagedrohungen im Raum, die lästig oder sogar gefährlich sind. Insofern halte ich es schon für eine bedeutende Frage, ob Bosch jetzt noch mit Klagen rechnen muss, weil es auch davon abhängen könnte, wie schnell und zu welchem Preis der SO kommt.

      Sich die nächste HV zu ersparen, könnte schon ein Argument für einen schnellen SO sein, aber wegen des Balaton-Kursspikes vom 17.12. sollte man eigentlich annehmen, dass Bosch vor Ende März nichts unternimmt?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.12.14 23:17:46
      Beitrag Nr. 3.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.626.213 von fincon am 21.12.14 16:18:02Nein, der Verlustvortrag spielt für die Ermittlung eines Gutachterwertes keine Rolle. Die Untergrenze für eine Abfindung stellt iaktuell in der Tat - wie von Dir dargestellt - der 3-Monatsschnitt dar.
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 15:49:26
      Beitrag Nr. 3.599 ()
      Heute kam dann die Bestaetigung des Deals zu unglaublichen 6 Euros
      aleo solar Aktiengesellschaft i.L.
      Prenzlau
      Bekanntmachung gemäß § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG

      Gemäß § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass sich die Deutsche Balaton AG verpflichtet hat, die vor dem Landgericht Neuruppin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 6 O 43/14 anhängige Klage der Deutsche Balaton AG gegen die aleo solar Aktiengesellschaft i.L. zurückzunehmen.

      Der Inhalt der Vereinbarung zwischen der Deutsche Balaton AG, der Delphi Unternehmensberatung AG und der Robert Bosch GmbH, aufgrund derer sich die Deutsche Balaton AG zur Klagerücknahme verpflichtet hat, wird im Folgenden dargestellt.
      Aktienkauf- und -übertragungsvertrag

      zwischen

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, vertreten durch die Mitglieder des Vorstands, Herrn Jens Jüttner und Herrn Hansjörg Plaggemars
      - nachfolgend der „Verkäufer 1“ -

      DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Bevollmächtigten Dr. Martin Flick
      - nachfolgend der „Verkäufer 2“ –
      - Verkäufer 1 und Verkäufer 2 nachfolgend die „Verkäufer“ genannt -

      und

      Robert Bosch GmbH, Robert Bosch Platz 1, 70839 Gerlingen, vertreten durch die Prokuristen Dr. Harald Wissel und Matthias Klatt
      - nachfolgend die „Käuferin“-

      andererseits
      Vorbemerkung
      1.

      Die aleo solar Aktiengesellschaft i.L. (die „Gesellschaft“) mit Sitz in Prenzlau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 7522, hat ein Grundkapital von EUR 13.030.400, eingeteilt in 13.030.400 Namensaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien; Wertpapierkennnummer A0JM63). Die Aktien sind durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG in Girosammelverwahrung verwahrt wird.
      2.

      Der Verkäufer 1 hält insgesamt 476.315 Aktien an der Gesellschaft. Das entspricht einem Anteil von rund 3,66 % am Grundkapital der Gesellschaft. Entsprechende Bestätigungen der Depotbanken sind als Anlage A diesem Vertrag beigefügt.
      3.

      Der Verkäufer 2 hält insgesamt 148.512 Aktien an der Gesellschaft. Das entspricht einem Anteil von rund 1,14 % am Grundkapital der Gesellschaft. Eine entsprechende Bestätigung der Depotbank ist als Anlage B diesem Vertrag beigefügt.
      4.

      Die Verkäufer sind nunmehr mit der Käuferin überein gekommen, sämtliche vorstehend unter Ziffern 2 und 3 genannten Aktien der Gesellschaft (die „Verkauften Aktien“) nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags an die Käuferin zu verkaufen und zu übertragen; die Käuferin beabsichtigt, die Verkauften Aktien zu erwerben.

      Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien den nachfolgenden Aktienkauf- und -übertragungsvertrag (der „Vertrag“).
      § 1
      Verkauf der Aktien
      1.

      Die Verkäufer verkaufen hiermit an die Käuferin die Verkauften Aktien (Verkäufer 1 die auf sie entfallenden 476.315 Aktien, Verkäufer 2 die auf sie entfallenden 148.512 Aktien an der Gesellschaft) mit allen Nebenrechten, einschließlich sämtlichen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages bestehenden Gewinn-, Gewinnbezugsrechten (auch im Hinblick auf nicht unter den Aktionären verteilte Gewinne früherer Geschäftsjahre) und Bezugsrechte. Die Käuferin nimmt den Verkauf an.
      2.

      Aufschiebend bedingt durch den Abschluss des Geldverrechnungszyklus im Hinblick auf den von der Käuferin an die Verkäufer jeweils zu zahlenden Kaufpreis gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG (Frankfurt)
      (a)

      sind sich die Verkäufer und die Käuferin einig, dass das Eigentum an den Verkauften Aktien auf die Käuferin übergehen soll (§ 929 Satz 1 BGB),
      (b)

      treten die Verkäufer hiermit ihren jeweiligen Herausgabeanspruch gegen die Clearstream Banking AG und die betreffende Depotbank im Hinblick auf die Verkauften Aktien an die dies annehmende Käuferin ab (§ 931 BGB),
      (c)

      vereinbaren die Verkäufer und die Käuferin hilfsweise, dass die Verkäufer den jeweils von Verkäufer 1 oder Verkäufer 2 gehaltenen Teil der von ihm Verkauften Aktie unentgeltlich für die Käuferin verwahrt, womit der jeweilige Verkäufer der dies annehmenden Käuferin den mittelbaren Besitz an den entsprechenden Aktien einräumt (§ 930 BGB) und
      (d)

      treten die Verkäufer hilfsweise die in jeder der Verkauften Aktien verkörperten Mitgliedschaftsrechte an die diese Abtretung annehmende Käuferin ab (§§ 413, 398 Satz 1 BGB).
      3.

      Die Verkäufer und die Käuferin verpflichtet sich, unmittelbar nach Wirksamkeit dieses Vertrags ihre jeweiligen Depotbanken anzuweisen und jede sonstige erforderliche Maßnahme vorzunehmen bzw. daran mitzuwirken, damit die Verkauften Aktien dem Depot der Käuferin bei der Deutsche Bank AG, Kassenvereinsnummer (KV) 7015, durch Umstellung des Besitzmittlungsverhältnisses der Clearstream Banking AG gutgeschrieben werden und der Geldverrechnungszyklus im Hinblick auf den von der Käuferin an die Verkäufer jeweils zu zahlenden Kaufpreis gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG (Frankfurt) abgeschlossen wird (Zug um Zug; Lieferung gegen Zahlung).
      4.

      Die Parteien werden mit den involvierten Banken eine Absprache treffen, die sicherstellt, dass die Zug um Zug-Leistung (Lieferung gegen Zahlung) banktechnisch so abgewickelt wird, dass die betreffenden Banken den Parteien eine Bestätigung über die jeweilige Kaufpreisgutschrift und die Gutschrift des jeweiligen Teils der Verkauften Aktien auf dem Clearstream-Konto der Bank der Käuferin gleichzeitig übergeben. Klarstellend wird vereinbart, dass das Zahlungs-/Lieferungsgeschäft jeweils zwischen Verkäufer 1 und der Käuferin erfolgt sowie zwischen Verkäufer 2 und der Käuferin.
      5.

      Ferner werden die Verkäufer die betreffende Depotbank unmittelbar nach der Gutschrift des jeweils auf Verkäufer 1 oder Verkäufer 2 entfallenden Kaufpreises auf seinem Konto anweisen, die Abtretung des jeweiligen Herausgabeanspruches gegen die Clearstream Banking AG im Hinblick auf den Teil der Verkauften Aktien gegenüber der Clearstream Banking AG anzuzeigen.
      6.

      Die Käuferin ist zum Zwecke der Löschung des Verkäufers 1, und/oder des Verkäufers 2 und der Neueintragung der Käuferin im Aktienregister berechtigt, der Gesellschaft den Übergang der Aktien gem. § 67 Abs. 3 AktG mitzuteilen und als Nachweis des Übergangs eine Kopie dieses Vertrages vorzulegen.
      § 2
      Kaufpreis, Zahlungsmodalität
      1.

      Der Kaufpreis für die Verkauften Aktien beträgt EUR 6,00 (in Worten: Euro sechs) je Aktie der Gesellschaft, mithin für Verkäufer 1 insgesamt EUR 2.857.890,00, für Verkäufer 2 insgesamt EUR 891.072,00. Verkäufer 1 erhält zusätzlich EUR 100.000,00 als Aufwandserstattung. Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der von Verkäufer 1 an der Gesellschaft gehaltenen Aktien im Depot der Käuferin ist der vorbezeichnete Betrag in Höhe von EUR 100.000,00 auf folgendes Konto des Verkäufers 1 zur Zahlung fällig:
      Kontoinhaber: Deutsche Balaton AG
      SWIFT: DELBDE33
      IBAN: DE32 5012 0383 0000 9302 06
      Bank: Bethmann Bank AG, Frankfurt/Main
      2.

      Der Zahlung des jeweiligen Kaufpreises an Verkäufer 1 und Verkäufer 2 erfolgt im Wege eines Zahlungs-/Lieferungsgeschäfts Zug-um-Zug gegen Lieferung der Aktien (siehe § 1 Abs. 3 dieses Vertrages).
      3.

      Nach erfolgter Gutschrift des Zahlbetrages ist der jeweilige Verkäufer verpflichtet, die Gutschrift des Zahlbetrages unverzüglich der Käuferin gegenüber schriftlich zu bestätigen oder der Käuferin eine Kopie einer Bestätigung der Empfängerbank zu übergeben, dass der Zahlbetrag auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Zugleich weisen die Verkäufer ihre jeweilige Empfängerbank bereits hiermit an, der Käuferin unmittelbar die Gutschrift des Zahlbetrages zu bestätigen, wenn diese erfolgt ist.
      4.

      Sollte die Käuferin oder ein mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen bis zum 31.08.2015 ankündigen, außenstehenden Aktionären der Gesellschaft aufgrund einer der nachstehend beschriebenen Maßnahmen einen Kaufpreis oder Abfindungsbetrag je Aktie der Gesellschaft zu zahlen, der den Betrag des Kaufpreises von EUR 6,00 je Aktie übersteigt (der „Bestpreis“), haben die Verkäufer für jede von ihnen Verkaufte Aktie einen Anspruch auf Zuzahlung in Höhe der Differenz zwischen EUR 6,00 und dem Bestpreis (die „Nachzahlung“):
      (a)

      Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327 a ff. Aktiengesetz;
      (b)

      Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag gemäß § 291 Aktiengesetz; oder
      (c)

      Angebot an alle außenstehenden Aktionäre im Rahmen eines Erwerbsangebotes zum Erwerb ihrer Aktien an der Gesellschaft.
      5.

      Die Nachzahlung gemäß § 2 Abs. 4 wird 10 Bankarbeitstage nach (i) Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der die Nachzahlung auslösenden Maßnahme (§ 2 Abs. 4 lit. (a) – (c)) sowie (ii) Mitteilung einer entsprechenden Bankverbindung des jeweiligen Verkäufers an die Käuferin fällig und ist von der Käuferin kosten- und spesenfrei auf das von Verkäufer1 oder Verkäufer 2 benannte Konto zu zahlen. Die Käuferin ist verpflichtet, unverzüglich Verkäufer 1 und Verkäufer 2 von dem Eintritt einer eine Nachzahlung auslösenden Maßnahme und dem Eintritt ihrer rechtlichen Wirksamkeit zu informieren.
      § 3
      Gewährleistungen

      Verkäufer 1 und Verkäufer 2 gewährleistet jeweils einzeln und für sich jeweils auf seinen Bestand von Aktien an der Gesellschaft der Käuferin in der Form eines selbstständigen Garantieversprechens, dass die folgenden Aussagen und Zusicherungen am heutigen Tag und auch bei Vollzug vollständig und richtig sind:
      1.

      Der jeweilige Verkäufer ist rechtlicher und wirtschaftlicher Inhaber des jeweils von ihm gehaltenen Teils der Verkauften Aktien.
      2.

      Die Verkauften Aktien sind frei von Pfandrechten (außerhalb der banküblichen AGB-Pfandrechte), Beschränkungen, Optionen und anderen Belastungen, und Dritte können in Bezug auf die Verkauften Aktien keine Rechte geltend machen.
      3.

      Der jeweilige Verkäufer ist berechtigt, den von ihm gehaltenen Teil der Verkauften Aktien zu übertragen. Die Genehmigung eines Dritten (z.B. eines Ehegatten gemäß § 1365 BGB oder eines Gerichts) wird nicht benötigt (bzw. liegt bereits vor), damit der Eigentumsübergang an dem betreffenden Teil der Verkauften Aktien rechtlich wirksam wird.
      4.

      Die Erklärungen in diesem Vertrag über den jeweiligen Verkäufer und die Aktienbestände des Verkäufers an der Gesellschaft sind vollständig und richtig; Rückzahlungen von Grundkapital sind nicht, auch nicht verdeckt, vorgenommen worden.
      5.

      Es wird klargestellt, dass Verkäufer 1 und Verkäufer 2 unabhängig sind und Verkäufer 1 keine Haftung für Verpflichtungen von Verkäufer 2 übernimmt. Ebenso übernimmt Verkäufer 2 keine Haftung für Verpflichtungen von Verkäufer 1. Sämtliche Verpflichtungen und Garantien in diesem Vertrag beziehen sich jeweils nur auf den von Verkäufer 1 oder Verkäufer 2 gehaltenen Teil der Verkauften Aktien und verpflichten entsprechend nur jeweils Verkäufer 1 oder Verkäufer 2. Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung von Verkäufer 1 und Verkäufer 2.
      § 4
      Sonstige Verpflichtungen der Verkäufer
      1.

      Mit Abschluss dieses Vertrags verpflichten sich Verkäufer 1 und Verkäufer 2 jeweils einzeln und für sich,
      (i)

      weder unmittelbar noch mittelbar Aktien (einschließlich Aktionärs- oder Optionsrechte) der Gesellschaft zu erwerben und keine Vereinbarungen abzuschließen oder Maßnahmen durchzuführen, die einen vergleichbaren wirtschaftlichen Effekt haben;
      (ii)

      keine Maßnahmen oder sonstige Handlungen vorzubereiten, durchzuführen oder zu unterstützen, welche die Durchführung einer Strukturmaßnahme der Gesellschaft, die der Käufer oder ein mit dem Käufer verbundenes Unternehmen beabsichtigen könnte (insbesondere einen Squeeze-out oder den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags), vereiteln oder erschweren könnten; und
      (iii)

      sich zukünftig weder unmittelbar noch mittelbar an rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Beschlüssen der Gesellschaft oder an Spruchverfahren zu beteiligen.
      2.

      Dieser Vertrag ist aufgrund kurzfristig anberaumter Gespräche abgeschlossen worden. Die Deutsche Balaton AG hat nach Übertragung ihrer Aktien an der Gesellschaft an die Käuferin kein wirtschaftliches Interesse mehr an der Fortführung von Rechtsstreitigkeiten mit der Gesellschaft. Der Verkäufer 1 wird deshalb die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. April 2014 beim Landgericht Neuruppin (Aktenzeichen 6 O 43/14) erhobenen Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen unverzüglich nach Vollzug dieses Vertrags zurücknehmen. Ferner wird der Verkäufer 1 das von ihm beantragte Verfahren zur gerichtlichen Bestellung eines Sonderprüfers (Landgericht Neuruppin, Aktenzeichen 6 AktE 4/14) unverzüglich nach Vollzug dieses Vertrags durch Rücknahme des Antrags beenden. Schließlich wird der Verkäufer 1 etwaige Anträge an das Registergericht im Zusammenhang mit der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. April 2014 beschlossenen Sitzverlegung sowie Umfirmierung unverzüglich nach Vollzug dieses Vertrags zurücknehmen.
      3.

      Aufgrund fehlenden wirtschaftlichen Interesses nach der Verpflichtung zur Übertragung ihrer Aktien kurzfristig vor der nächsten Hauptversammlung werdenVerkäufer 1 und Verkäufer 2 auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.12.2014 erklären, dass sie die durch ihr Tagesordnungsergänzungsverlangen zur Beschlussfassung gestellten zusätzlichen Tagesordnungspunkte 5 bis 7 nicht weiter verfolgen und diese zurücknehmen. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Verkäufer bei der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 entweder sich jeweils der Stimme enthalten oder jeweils mit „Nein“ stimmen und einen etwaigen Stimmrechtsvertreter der Verkäufer entsprechend anweisen. Die Verkäufer werden gegen keinen der in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.12.2014 gefassten Beschlüsse eine Anfechtungs-, Nichtigkeits- oder sonstige Klage einreichen.
      4.

      Die Verkäufer verpflichten sich, jeweils bezogen auf den von ihnen gehaltenen Teil der Verkauften Aktien bis zum Vollzug dieses Vertrags weder (i) an einen Dritten Aktien an der Gesellschaft zu verkaufen, noch (ii) Aktien an der Gesellschaft zu übertragen oder zu belasten, noch (iii) eine Option auf Übertragung des betreffenden Teils der Verkauften Aktien zu gewähren oder (iv) anderweitig über den betreffenden Teil der Verkauften Aktien zu verfügen.
      § 5
      Folge der Verletzung einer Gewährleistung, Freistellungen
      1.

      Sollten eine oder mehrere der in § 3 genannten Garantien ganz oder teilweise unzutreffend sein, kann die Käuferin verlangen, dass der die betreffende Garantie verletzende Verkäufer 1 oder Verkäufer 2 innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang eines entsprechenden Verlangens der Käuferin diese so stellt als wenn die Garantie bzw. Garantien zutreffend wären (Naturalrestitution). Die von dem jeweiligen Verkäufer vorgesehenen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Käuferin, diese darf nicht aus unbilligem Grund verweigert werden. Ist Naturalrestitution nicht möglich, oder erfolgt diese nicht innerhalb der genannten Frist, kann die Käuferin Schadensersatz in Geld verlangen.
      2.

      Sämtliche Ansprüche der Käuferin wegen einer Garantieverletzung unterliegen einer am Vollzugstag beginnenden Verjährungsfrist von drei Jahren.
      § 6
      Schlussbestimmungen
      1.

      Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zu seiner Wirksamkeit zu veröffentlichen ist. Eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung der Gesellschaft liegt vor und wird als Anlage C diesem Vertrag beigefügt. Die Deutsche Balaton AG ist berechtigt, ihrer etwaig nach WpHG bestehenden Verpflichtung zu Veröffentlichung einer Ad-hoc Mitteilung nachzukommen und den Inhalt dieses Vertrages insoweit bereits vorab zu veröffentlichen.
      2.

      Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Abschluss und dem Vollzug dieses Vertrages.
      3.

      Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen der Parteien vollständig wieder. Nebenabreden sind nicht getroffen.
      4.

      Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      5.

      Soweit dies in zulässiger Weise zwischen einem der Verkäufer, den Verkäufern und der Käuferin vereinbart werden kann, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, das Landgericht Frankfurt a.M. ausschließlich zulässig.
      6.

      Sollten Bestimmungen dieses Vertrags oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Das Gleiche gilt, sobald sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrags oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf ein in diesem Vertrag vorgesehenes Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.
      7.
      Alle Erklärungen oder Mitteilungen nach diesem Vertrag sollen schriftlich als Einschreiben gegen Rückschein oder durch Telefax, gefolgt durch eine Bestätigung als Einschreiben gegen Rückschein, der jeweils anderen Partei unter der folgenden Adresse (oder einer anderen Adresse, die die betreffende Partei durch entsprechende Mitteilung bekannt gegeben hat) erfolgen:
      (1)

      Verkäufer 1

      Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

      Ziegelhäuser Landstraße 1

      69120 Heidelberg

      Fax +49 (6221) 64924-24
      (2)

      Verkäufer 2

      DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft

      Ziegelhäuser Landstraße 1

      69120 Heidelberg

      Fax +49 (6221) 64924-24
      (3)

      Käuferin

      Robert Bosch GmbH

      Leiter der Zentralabteilung Recht

      Robert-Bosch-Platz 1

      70839 Gerlingen-Schillerhöhe

      Telefax: (07 11) 8 11-5180930
      8.

      Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
      Heidelberg, den 16. Dezember 2014
      Deutsche Balaton AG
      vertreten durch ihre Vorstandsmitglieder Jens Jüttner und Hansjörg Plaggemars

      DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
      vertreten durch Dr. Martin Flick

      Robert Bosch GmbH



      Prenzlau, den 18. Dezember 2014

      Die Abwickler
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 15:58:49
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.632.291 von Jgersauce am 22.12.14 15:49:26Am besten gefällt mir die Vereinbarung über eine möglich Nachzahlung.
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 16:15:30
      Beitrag Nr. 3.601 ()
      Jetzt wo du es so schreibst :rolleyes: finde ich AUCH :D
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 13:15:26
      Beitrag Nr. 3.602 ()
      aleo solar AG i.L.: Einleitung Squeeze-out Verfahren

      aleo solar AG i.L. / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      30.12.2014 13:13

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Robert Bosch GmbH hat den Abwicklern der aleo solar Aktiengesellschaft
      i.L. heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die
      Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen
      Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Robert Bosch GmbH als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt
      (sog. "Squeeze-out"). Der Robert Bosch GmbH gehören unmittelbar und
      mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der aleo solar Aktiengesellschaft
      i.L., so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
      ist.

      Kontakt:
      Corporate Communications
      aleo solar AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße 15 | 26122 Oldenburg
      T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120
      E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de


      30.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG i.L.
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)441 219 88-0
      Fax: +49 (0)441 219 88-150
      E-Mail: info@as-abwicklung.de
      Internet: www.as-abwicklung.de
      ISIN: DE000A0JM634
      WKN: A0JM63
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

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      aleo solar AG i.L. erhält auf Hauptversammlung ... 17.12.14 11:16
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      mic AG: Millionen-Exit + Börsengang


      Die mic AG erntet jetzt die Früchte ihrer Aufbauarbeit. Nach dem erfolgreichen Exit der Beteiligung neuroConn steht nun die Tochter micData AG vor dem Sprung an die Börse – und 2015 sollen weitere Börsengänge folgen. Noch hat die Börse das Potenzial des mic-Geschäftsmodells nicht erkannt. Der aktuelle Börsenwert von nur 16 Mio. Euro spiegelt das wahre Potenzial der mic-Gruppe nicht im Ansatz wieder, ist CEO Claus-Georg Müller im Interview mit financial.de überzeugt.

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      Nachholbedarf bei IR-TV-Formaten


      Drei Viertel der großen deutschen Konzerne nutzen redaktionelle TV-Formate für Pressearbeit, Werbung oder Personalgewinnung. Im Bereich Investor Relations setzt dagegen nur jedes fünfte Unternehmen aus dem Dax und MDax auf Bewegtbilder. Dabei eignen sich redaktionelle Interviews und Kurzfilme besonders gut für die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt.

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      GBC-Research im Fokus
      SYGNIS AG: Vom Technologie- zum Produktionsunternehmen mit TruePrime


      Sowohl die Selbstvermarktung eigener DNA-Kits als auch die bereits an Qiagen erfolgte Auslizenzierung eines Produktes für die DNA-Vervielfältigung sollen der SYGNIS AG helfen, an den hohen Wachstumsraten des NGS-Marktes zu partizipieren. SYGNIS hat sich mit ihrem Portfolio gut positioniert. Mit der laufenden Kapitalerhöhung wird die finanzielle Basis für die Weiterentwicklung der umfangreichen Produktpipeline geschaffen. Bei einem fairen Wert je Aktie von 4,05 € erkennen wir ein hohes Kurspotenzial und vergeben damit das Rating KAUFEN.

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      Avatar
      schrieb am 30.12.14 13:36:10
      Beitrag Nr. 3.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.666.629 von straßenköter am 30.12.14 13:15:26das heisst leider aber noch gar nicht wieviel es geben wird...:keks:
      auch wenn der Kurs jetzt wieder explodiert
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 13:37:43
      Beitrag Nr. 3.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.666.818 von Schablonski am 30.12.14 13:36:10Richtig, fest steht nur die Untergrenze mit dem 3 Monatsschntt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 13:48:06
      Beitrag Nr. 3.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.666.836 von straßenköter am 30.12.14 13:37:43und demnach wären über 3 Euro Utopie.Ist natürlich die Frage ob Bosch lieber ein bisschen was drauf legt oder eh davon ausgeht das der rest nicht mehr groß klagen wird...
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 13:58:19
      Beitrag Nr. 3.606 ()
      Einfaches Einfügen von wallstreetONLINE Charts: So funktionierts.
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 14:06:55
      Beitrag Nr. 3.607 ()
      Short ist hier wohl das RICHTIGE jetzt
      Avatar
      schrieb am 30.12.14 14:41:21
      Beitrag Nr. 3.608 ()
      Wenn Balaton 6 € gekriegt hat, will ich die auch! Wenn Bosch 3,7 Mrd € versenkt hat in Solartechnik, kommt es auf 1-2 Mio € auch nicht mehr drauf an. http://www.wiwo.de/unternehmen/energie/bosch-ausstieg-aus-so…
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 09:26:07
      Beitrag Nr. 3.609 ()
      Strong Short jetzt
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 09:37:22
      Beitrag Nr. 3.610 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.678.311 von Frhstck am 02.01.15 09:26:07Hättest deine Stücke lieber nicht bei 3€ verschenken sollen.
      Chance auf 6€ weitaus höher als eine Abfindung zum Durchschnittskurs.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 09:44:00
      Beitrag Nr. 3.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.678.413 von Magnet am 02.01.15 09:37:22schau ma mal wer recht hat - zieht sich sicher noch einige monate
      Zitat von Magnet: Hättest deine Stücke lieber nicht bei 3€ verschenken sollen.
      Chance auf 6€ weitaus höher als eine Abfindung zum Durchschnittskurs.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 10:49:42
      Beitrag Nr. 3.612 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.678.413 von Magnet am 02.01.15 09:37:22
      Zitat von Magnet: Hättest deine Stücke lieber nicht bei 3€ verschenken sollen.
      Chance auf 6€ weitaus höher als eine Abfindung zum Durchschnittskurs.


      Die Kursentwicklung ist erstaunlich. Der Kurs impliziert ja fast schon, dass 6 Euro gezahlt werden. Als ob da welche mehr wissen.

      Ich bleibe dabei, dass das jetzt nichts mehr für mich ist, da man auf die "Kulanz" von Bosch hoffen muss.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 11:22:42
      Beitrag Nr. 3.613 ()
      RT 4,40 - man spekuliert wohl doch auf 6 €
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 12:34:25
      Beitrag Nr. 3.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.679.259 von Frhstck am 02.01.15 11:22:42auf was sonst ?
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 13:02:07
      Beitrag Nr. 3.615 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.679.862 von LongIsland am 02.01.15 12:34:25Auf den 3 Monatsschnitt
      Zitat von LongIsland: auf was sonst ?
      Avatar
      schrieb am 02.01.15 13:20:45
      Beitrag Nr. 3.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.679.862 von LongIsland am 02.01.15 12:34:25
      Zitat von LongIsland: auf was sonst ?


      Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Bosch 6 Euro zahlen muss. Vorerwerbe haben im Gegensatz zum Pflichtangebot bei Übernahmen keinen Einfluss auf einen Gutachterwert.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.15 17:07:39
      Beitrag Nr. 3.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.680.264 von straßenköter am 02.01.15 13:20:45Bin gespannt wann wir was von Bosch hören. Könnte aber schneller als erwartet was kommen. LGquote=straßenköter;48680264]
      Zitat von LongIsland: auf was sonst ?


      Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Bosch 6 Euro zahlen muss. Vorerwerbe haben im Gegensatz zum Pflichtangebot bei Übernahmen keinen Einfluss auf einen Gutachterwert.[/quote]
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.15 18:11:55
      Beitrag Nr. 3.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.687.251 von Frhstck am 03.01.15 17:07:39
      Zitat von Frhstck: Bin gespannt wann wir was von Bosch hören. Könnte aber schneller als erwartet was kommen. LGquote=straßenköter;48680264]
      Zitat von LongIsland: auf was sonst ?


      Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Bosch 6 Euro zahlen muss. Vorerwerbe haben im Gegensatz zum Pflichtangebot bei Übernahmen keinen Einfluss auf einen Gutachterwert.
      [/quote]

      Normalerweise dauert so ein Gutachten etwa drei Monate. Bei Aleo sollte dies allerdings nur sehr kurz dauern. Es gibt ja nichts zu bewerten. Den 3-Monatsschnitt bekommt man von Bloomberg geliefert und dann kann man natürlich einfach einen frei definierten Betrag festlegen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.15 14:08:56
      Beitrag Nr. 3.619 ()
      Avatar
      schrieb am 05.01.15 09:46:11
      Beitrag Nr. 3.620 ()
      DGAP-PVR: aleo solar AG i.L.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      aleo solar AG i.L.

      05.01.2015 09:10

      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      1. VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
      Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Januar 2015 mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der aleo solar AG i.L. am 30. Dezember 2014 die
      Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Prozent (0
      Stimmrechte) betrug.

      2. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
      Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns
      gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Januar 2015 mitgeteilt, dass ihr
      Stimmrechtsanteil an der aleo solar AG i.L. am 30. Dezember 2014 die
      Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Prozent (0
      Stimmrechte) betrug.

      3. Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
      Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg,
      Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Januar 2015 mitgeteilt,
      dass ihr Stimmrechtsanteil an der aleo solar AG i.L. am 30. Dezember 2014
      die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Prozent
      (0 Stimmrechte) betrug.

      4. Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland
      Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
      WpHG am 2. Januar 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aleo
      solar AG i.L. am 30. Dezember 2014 die Schwelle von 3 Prozent
      unterschritten hat und zu diesem Tag 0 Prozent (0 Stimmrechte) betrug.



      05.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: aleo solar AG i.L.
      Marius-Eriksen Straße 1
      17291 Prenzlau
      Deutschland
      Internet: www.as-abwicklung.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------


      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: aleo solar AG i.L.; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
      Avatar
      schrieb am 30.01.15 14:57:39
      Beitrag Nr. 3.621 ()
      wird aleo nicht mehr in stuttgart gehandelt?
      Avatar
      schrieb am 30.01.15 15:11:05
      Beitrag Nr. 3.622 ()
      kurssystem neu gestartet..stuttgart wird wieder angezeigt:D
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 18:26:46
      Beitrag Nr. 3.623 ()
      ..die letzten Handelsstunden laufen, morgen Totaldelisiting alle Boersenplaetze steht so in den bekanntmachungen der einzelnen Boersen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.15 12:40:20
      Beitrag Nr. 3.624 ()
      DGAP-News: aleo solar AG i.L. ändert den Firmennamen in AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. - Einstellung des Börsenhandels

      DGAP-News: AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. / Schlagwort(e):
      Delisting
      aleo solar AG i.L. ändert den Firmennamen in AS Abwicklung und
      Solar-Service AG i.L. - Einstellung des Börsenhandels

      13.03.2015 / 12:13

      ---------------------------------------------------------------------

      Die am 15.04.2014 von der Hauptversammlung der aleo solar AG i.L.,
      Oldenburg [ISIN: DE000A0JM634] beschlossene Änderung des Firmennamens ist
      durch Eintragung im Handelsregister wirksam geworden: Die Gesellschaft
      heißt nun AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.

      Auf Antrag der Gesellschaft wurde die Börsenzulassung zum regulierten Markt
      an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 05.03.2015 beendet. Die
      Aktie der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. ist nicht in den
      Freiverkehr an der Börse München und der Hanseatischen Wertpapierbörse
      Hamburg einbezogen.

      Kontakt:
      Corporate Communications
      AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. | Dr. Hermann Iding | Osterstraße
      15 | 26122 Oldenburg
      T +49 (0) 441 219 88 - 390 | F +49 (0) 441 219 88 - 120
      E hermann.iding@as-abwicklung.de | www.as-abwicklung.de



      ---------------------------------------------------------------------

      13.03.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.
      Osterstraße 15
      26122 Oldenburg
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)441 219 88-0
      Fax: +49 (0)441 219 88-150
      E-Mail: info@as-abwicklung.de
      Internet: www.as-abwicklung.de
      ISIN: DE000A0JM634
      WKN: A0JM63
      Börsen: Freiverkehr in Hamburg


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      ---------------------------------------------------------------------
      333011 13.03.2015

      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1C;
      Avatar
      schrieb am 09.05.15 08:03:35
      Beitrag Nr. 3.625 ()
      Es gibt 1,96€ Abfindung:
      http://www.as-abwicklung.de/fileadmin/as-abwicklung/hv2015/e…

      Schönes Lehrgeld für einige.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.15 10:40:15
      Beitrag Nr. 3.626 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.745.148 von straßenköter am 09.05.15 08:03:35
      AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L.: Eintragung des Squeeze-out im Handelsregister
      Posted: 17 Aug 2015 04:14 PM PDT

      Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. vom 18. Juni 2015 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Robert Bosch GmbH, Stuttgart, als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung wurde am 13. August 2015 in das Handelsregister der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. eingetragen und ist damit wirksam geworden.

      Mit der Eintragung im Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L. kraft Gesetzes auf die Robert Bosch GmbH übergegangen.

      Einzelheiten zur Auszahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 1,96 je auf den Namen lautender Stückaktie werden von der Robert Bosch GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht.
      Avatar
      schrieb am 26.08.15 10:46:18
      Beitrag Nr. 3.627 ()
      Erinnerungsstück wurde gestern ausgebucht;

      over-and-out
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 15:16:05
      Beitrag Nr. 3.628 ()
      Landgericht Hannover

      26 O 57/15 AktE

      Im Spruchverfahren betreffend die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung der Aktionäre der Aleo Solar AG i.L., Oldenburg, eingetragen im Amtsgericht Oldenburg HRB 209472 durch die Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen, ist Rechtsanwalt Matthias Fontaine, Bristoler Str. 6, 30175 Hannover, zum Vertreter der außen stehenden Aktionäre bestellt worden.
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