checkAd

    Neues BGH Urteil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.07 22:24:23 von
    neuester Beitrag 02.07.07 12:51:38 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.129.676
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.516
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.07.07 22:24:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beitrag EffectenSpiegel-Heft 26: BGH Urteil

      Fehlerhafte AD-HOC-Meldungen einer Aktiengesellschaft reichen für Klagen auf Schadenersatz nicht aus.

      Artikel:Das großapitalfreundliche 2 Senat hebt beim Comroad-Urteil die für die betroffenen Anleger vom OLG Münschen bereits verfügte Schadenersatzpflicht wieder auf!
      Bemerkung: Im Fall Comroad ging es sowieso nicht um falsche AD-HOC. HIER HANDELTE ES SICH UM BETRUG und deswegen wurde gezahlt !!!!! Ich habe das verlorene Geld mit Zinsen wieder bekommen:).
      Allgemein: Ich verstehe unsere Rechtsprechung nicht, die Schadenersatzpflicht für AD-HOC-Meldungen wieder aufzuheben, das ist eine SCHWEINEREI :mad:. Wenn ein Unternehmen eine unrichtige Meldung bringt, ist das für mich auch Betrug.
      Avatar
      schrieb am 02.07.07 12:51:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      100% Zustimmung.Deutschland auf dem Weg zur Bananenrepublik.
      :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Neues BGH Urteil