Neues BGH Urteil - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.07.07 22:24:23 von
neuester Beitrag 02.07.07 12:51:38 von
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Beitrag EffectenSpiegel-Heft 26: BGH Urteil
Fehlerhafte AD-HOC-Meldungen einer Aktiengesellschaft reichen für Klagen auf Schadenersatz nicht aus.
Artikelas großapitalfreundliche 2 Senat hebt beim Comroad-Urteil die für die betroffenen Anleger vom OLG Münschen bereits verfügte Schadenersatzpflicht wieder auf!
Bemerkung: Im Fall Comroad ging es sowieso nicht um falsche AD-HOC. HIER HANDELTE ES SICH UM BETRUG und deswegen wurde gezahlt !!!!! Ich habe das verlorene Geld mit Zinsen wieder bekommen.
Allgemein: Ich verstehe unsere Rechtsprechung nicht, die Schadenersatzpflicht für AD-HOC-Meldungen wieder aufzuheben, das ist eine SCHWEINEREI . Wenn ein Unternehmen eine unrichtige Meldung bringt, ist das für mich auch Betrug.
Fehlerhafte AD-HOC-Meldungen einer Aktiengesellschaft reichen für Klagen auf Schadenersatz nicht aus.
Artikelas großapitalfreundliche 2 Senat hebt beim Comroad-Urteil die für die betroffenen Anleger vom OLG Münschen bereits verfügte Schadenersatzpflicht wieder auf!
Bemerkung: Im Fall Comroad ging es sowieso nicht um falsche AD-HOC. HIER HANDELTE ES SICH UM BETRUG und deswegen wurde gezahlt !!!!! Ich habe das verlorene Geld mit Zinsen wieder bekommen.
Allgemein: Ich verstehe unsere Rechtsprechung nicht, die Schadenersatzpflicht für AD-HOC-Meldungen wieder aufzuheben, das ist eine SCHWEINEREI . Wenn ein Unternehmen eine unrichtige Meldung bringt, ist das für mich auch Betrug.
100% Zustimmung.Deutschland auf dem Weg zur Bananenrepublik.
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