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    Verzugszinsen berechnen bei Mietschuldnern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.07 16:29:33 von
    neuester Beitrag 04.07.07 17:19:14 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.129.812
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      Avatar
      schrieb am 04.07.07 16:29:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hätte mal eine Frage an Hausverwalter und ähnliches:

      Es geht um das berechnen von Mietschulden bzw. die Zinsen. Ich weiß, dass man da 5 % über Basiszins berechnet und es gibt auch im Internet überall wunderbare automatische Rechenmaschinen, allerdings weiß ich nicht, ob man auch Zinseszins berechnen kann, da das offenbar von "Handelsgut zu Handelsgut" variiert.

      Meine Frage wäre nun:

      a) wird bei Mietschulden auch der Zinseszins mit einbezogen
      b) wo kann man nachlesen, welche Überziehungszinsen für welches "Handelsgut" in welcher Höhe und mit oder ohne Zinseszins berechnet werden.

      Ich habe jetzt so einige Zeit mit Suchmaschinen durch, aber nichts eindeutiges gefunden. Rechenmaschinen gibt es zwar eine Menge, aber man muss ja wissen, was man nun eingeben will.

      Danke vorab an die Profis hier im Board

      LM
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 16:56:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.486.423 von LadyMacbeth am 04.07.07 16:29:33zu a): nein

      zu b): lt.§ 289 BGB gibts generell keine Verzugszinsen (ich nehme an die meinst du mit "Überziehungszinsen") auf Zinsen, unabhängig vom "Handelsgut".
      Avatar
      schrieb am 04.07.07 17:19:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.486.891 von pappenheimer2010 am 04.07.07 16:56:28
      Danke für die flotte Antwort.

      LM


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