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    Haus geerbt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.07 20:32:32 von
    neuester Beitrag 11.07.07 11:43:38 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.130.101
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      schrieb am 09.07.07 20:32:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe mal eine Frage an die Experten.
      Zusammen mit meinem Bruder habe ich ein 3-Fam.-Haus geerbt.
      Mein Bruder hat kein Interesse an dem Haus. Da es sich um mein Elternhaus handelt, habe ich meinem Bruder angeboten, ihm seinen Anteil abzukaufen, aber wir konnten uns nicht über den Kaufpreis einigen. Keiner von uns wohnt in dem Haus, es ist kpl. vermietet. Nun verlangt er, daß das Haus verkauft wird, ich will das nicht und habe ihm gesagt, daß wir es dann halt gemeinsam bewirtschaften müßten.

      Wie ist die rechtliche Lage? Kann mein Bruder einen Verkauf erzwingen ?

      Vielleicht kennt jemand das aktuelle Recht.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 20:47:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Lass das Haus doch erstmal von einem Fachmann schätzen. Dann zahl ihm seinen Anteil aus. Dein Bruder wär nicht dein Bruder wenn er dies nicht akzeptiert. Es gibt keinen Grund den Verkauf zu erzwingen. Ob es nun ein Fremder besitzt oder du allein ist doch egal. Er kann nur einen Verkauf erzwingen wenn du nicht in der Lage bist ihn auszuzahlen. So sollte es zumindest sein.
      Aber wer kannt schon die Tücken dieses Rechtsstaates.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 21:10:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seinen Hausanteil kann er verkaufen, wenn er dafür einen Käufer findet.
      Ansonsten bleibt alles, wie es ist-könnt Euch praktisch gegenseitig blockieren.
      Daher auch der Begriff: Erbauseinandersetzung:laugh:

      d.h. das Erbe wird auseinandergesetzt (aufgeteilt und zugeordnet)

      ohne klare Testamentsregelungen kann man sich gerade bei so schlecht "auseinanderzusetzenden" Dingen wie Haus schon das Leben gegenseitig schwer machen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 21:19:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,bin inder gleichen Lage.Mal ganz nüchtern gesehen.
      Ihr seid eine Erbgemeischaft.Will einer verkaufen und der andere nicht,dann kommt es zu einer Zwangsversteigerug.Hört sich scheuslich an.Aber die Hälfte gehört einem und dann kann man mitsteigern.
      In der Regel ist eine Versteigerung nicht so teuer,als ein Verkauf.
      Ich hoffe ich kann Dir damit helfen.Peter
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:00:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.599.475 von pht am 09.07.07 21:19:50Es kommt nicht zu einer Zwangsversteigerung, der Bruder kann seinen ANTEIL am Erbe (nicht am Haus) verkaufen, dann tritt der Käufer in die Erbengemeinschaft ein. Beim Verkauf hat der andere ein Vorkaufsrecht, das er dem Käufer gegenüber ausüben kann. Er tritt dann in den Kaufvertrag ein. Der Bruder ist zur Mitteilung über den Verkauf verpflichtet.

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      schrieb am 09.07.07 22:08:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      In der Regel bringt ein Streit nichts als Kosten. Freuen wird sich hier nur der Anwalt, den der Streitwert ist hier schön hoch.
      Auf Dauer wird nur eine Teilung - in welcher Form auch immer Frieden bringen.
      Bestes Procedere.:
      1. Anwalt als Moderator einschalten
      2. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen (Ortsgericht, vereidigter Sachverständiger, usw.)

      Falls es nicht zur Einigung kommt, kann jeder "Mitbesitzer" dem anderen das Leben über Jahre hin schwer machen und das Verhältnis wird sicher nicht besser.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:10:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.600.572 von Cornelius am 09.07.07 22:08:27Freuen wird sich hier nur der Anwalt, den der Streitwert ist hier schön hoch


      Wozu also einen RA als "Mediator" einschalten? Kostet das nix?
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:11:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sachverständigengutachten kostet auch nix?
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:40:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.600.653 von DerStrohmann am 09.07.07 22:11:35Anwalt als Moderator:
      kostet weniger, als wenn sich beide Parteien einen eigenen leisten. Gebühren sind niedriger, da hier der Anwalt nur als Moderator auftritt, der den Parteien praktisch als unabhäniger Berater die rechtliche Situation schildert und einen von beiden Seiten tragfähigen Komromiss, der auch rechtlich Bestand hat, vermitteln kann.

      Sachverständigengutachten:
      in den Bundesländern, in denen es sie gibt, sind Ortsgerichte (z.B. Hessen) die günstigste Alternative für ein Gutachten.
      Aber selbst, wenn man 3000€, 4000€ Gutachterkosten hat, so ist dies immer noch billiger als ein Rechtsstreit und man hat eine Grundlage, die von beiden Seiten akzeptiert werden muß.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:40:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      stichwort: teilungsversteigerung...

      einfach damit mal googeln

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:41:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.601.267 von Cornelius am 09.07.07 22:40:09Wie sollte denn ein "Rechtsstreit" bei dem Verkauf eines Miterbenanteils aussehen?
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 22:49:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.601.296 von DerStrohmann am 09.07.07 22:41:20der Verkauf eines Miterbenanteils selbst wird vielleicht nicht zum Rechtsstreit selbst führen, aber sicher zum Streit, da der Miterbeanteil in der Regel nur mit massiven Abschlägen verkauft werden kann (warum sollte ein Käufer viel Geld für eine Immobilie zahlen, die im nicht alleine gehört, wo er sich auch noch mit den Miteigentümern herumschlagen darf).
      Und der Nachteil für den verbleibenden Erben - er hat eine fremde Person als Miteigentümer im Haus, die oft gantz andere Interessen hat, als er selbst:D
      Der Familienstreit ist damit auf lange Jahre vorprogrammiert - und dies kann man mit geringen Kosten vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 09.07.07 23:36:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Anwälte und Gutachter haben nur ein Ziel, den Wert des Hauses so hoch wie möglich anzusetzen, denn danach richtet sich ihr Honorar. Sie sehen nur ihr eigenen Vorteil Dein Anliegen juckt die nicht die Bohne. Habe die Erfahrung am eigenen Leibe gemacht.
      Beim Haus- und Grundbesitzerverein gibt`s Hilfe.
      M.E. wird die Jahresmiete mit 12 multipliziert. Daraus ergibt sich ein fairer Wert.
      Viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 09:50:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.601.276 von invest2002 am 09.07.07 22:40:38Vorsicht, Gutachten sind meistens zu hoch.
      Man muß erst einmal einen Käufer finden, der das Haus überhaupt will.
      Leider ist die subjektive Meinung vom Wert der Immobilie in Familienkreisen viel höher, als der Markt es hergibt.
      So unangenehm es für den Dritten Kaufinteressenten ist, den Marktpreis kann man nur durch einen Verkaufsversuch herausbekommen, und selbst dieser Preis ist stark subjektiv.

      Fazit:
      Erwartungen auf allen Seiten ganz niedrig schrauben
      Avatar
      schrieb am 10.07.07 09:55:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      FF,
      habt ihr schon eine Erbauseinandersetzung beim Notar gemacht? Wohl nicht. Müßt ihr auch nicht. Dann werdet Ihr als Erbengemeinschaft im Grundbuch weitergeführt. Dein Bruder will da raus. Das kannst du nicht verhindern. Am einfachsten und billigsten ist es, ihr macht die Erbauseinandersetzung. Der eine erhält das Haus, der andere erhält Geld.

      Ihr kennt den „wahren“ Wert des Hauses nicht? Dann laßt es schätzen. Auf einen (anderen) Preis müßt ihr euch danach immer noch einigen. Könnt ihr das nicht, ist die Teilungsversteigerung der richtige Weg. Sie kann von jedem (Teil-)Eigentümer beantragt werden und von keinem Eigentümer verhindert werden. In der Versteigerung darf dann jeder bieten, auch der Antragsteller, andere Eigentümer und Wildfremde.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 01:01:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, sehe jetzt ein klein wenig klarer, habe aber noch keine Einigung mit meinem Bruder und da die Summe, die er für seinen Anteil haben möchte, deutlich über dem liegt, was ich zu zahlen bereit bin, werden wir uns nicht einigen können.

      Wenn ich die Jahresmiete mit 12 multipliziere, komme ich auf einen
      Betrag von ca. € 158.000. Am Haus gibt es aber einigen Instandsetzungsbedarf, es stammt aus dem Jahr 1929 und wurde Ende der 60er Jahre renoviert. Ohne mit der Lupe zu suchen, rechne ich mit mind. € 15.000 für Dachsanierung, Kellersanierung, Außenanstrich usw.

      Wird sicherlich noch einige Diskussionen geben.
      Avatar
      schrieb am 11.07.07 11:43:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      FF,
      vielleicht schlägst du deinem Bruder vor, daß er dir deinen Anteil abkauft. Zu dem Preis, den du ihm für seinen Anteil geboten hast.


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