checkAd

    Hohen Einmalgewinn durch Tausch steuerlich wegdruecken? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.07 12:08:21 von
    neuester Beitrag 25.07.07 23:33:52 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.130.741
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.068
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 12:08:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi
      Ich habe eine Immobilie, die ich mit hohem Gewinn evtl. weiterverkaufen kann (ca. 500 TEUR Gewinn). Allerdings ist das eine einmalige Geschichte. Meine Fragen:
      - Wie kann ich eine hohe Besteuerung vermeiden?
      ----- Koennte ich z.B. das Grundstueck teilen und in 4 Tranchen ueber 4 Jahre verteilt verkaufen - muss ich dann immer versteuern, wenn ich das Geld erhalten habe, oder schon bei Vertragsabschluss?
      ----- Koennte ich das Grundstueck z.B. gegen 2 Mehrfamilienhaeuser tauschen, die mir dann laufende Ertraege aber keinen so hohen Einmalgewinn bringen?
      ----- Macht es Sinn, eine Gesellschaft mit Verlustvortrag zu kaufen, um das Geschaeft mit diesen Verlustvortraegen zu verrechnen?

      Oder hat jemand noch eine Idee, wie sich die Steuerlast aus so einem einmaligen Vorgang verringern laesst???
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 13:25:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieviel Jahre sind seit dem Kauf vergangen? Nach 10 Jahren sind Gewinne aus Immobiliengeschäften meines Wissens steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 25.07.07 23:32:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Außer die Spekulationsfrist abzwarten gibts nicht viele Möglichkeiten, abgesehen davon Werbungskosten zu oproduzieren oder evtl. vorhande Verluste aus Spekulationsgeschäften (Börse!?) zu verrechnen.
      Von einer teilung und einem Verkauf in 4 Tranchen rate ich dringend ab, weil Du dann die 3-Objekt Grenze überschreitest und somit gewerblicher Grundstückshändler wirst und somit auch Gewerbesteuer zahlen musst! Das schlimmste ist aber, daß dann jeder Verkauf steuerpflichtig wird und man erst nach etwa 5 Jahren ohne verkauf wieder aus der Gewerblichkeit rauskommt.
      Dieses Problem habe ich, weil ich als Mitgesellschafter einer GbR eine stadtvilla zu Wohneigentum aufgeteilt hatte und es waren ebenfalls 4 Einheiten. Wurde damit infiziert. wußte ich vorher nicht, war ne sauerei. und als ich es erfahren hab, wars zu spät. Hab aber damit unbeabsichtigt trotzdem einen Vorteil daraus ziehen können, denn ich habe 2 Objekte von mir mit deutlichen Verlusten verkauft und kann so die Verluste in voller Höhe gegenrechnen! da ich "gewerblich" bin, muss das Finanzamt diese Verluste anerkennen. also schwein gehabt! :-)
      sonst habe ich 3 mietshäuser mit ordentlichen buchgewinnen, die ich in 7 und in 9 jahren steuerfrei verkaufen könnte. darf nur halt nix mehr privat bis dahin verkaufen um mich bis dahin von der "gewerblichkeit" wieder reinwaschen zu können. vielleicht hast du ja anderswo noch ne immo mit verlusten, wenn du die verkaufst, wären die verluste gegenrechenbar.
      Avatar
      schrieb am 25.07.07 23:33:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      ach ja, tauschen bringt nix, wird wie ein verkauf gewertet. es sei denn, du tauscht mit dem, der dir deine immo abkauft. dann könnte man jeweils niedrige kaufpreise aushandeln.. aber vorsicht, könnte schnell gestaltungsmißbrauch sein! ;-)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hohen Einmalgewinn durch Tausch steuerlich wegdruecken?