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    ab 2009 Verrechnung von Zinseinkünften mit alten Speku-Verlusten möglich ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.07 13:48:45 von
    neuester Beitrag 24.07.07 18:18:38 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 24.07.07 13:48:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Soviel ist mir klar: Im Rahmen der Abgeltungssteuer ab 2009 können noch bis 2013 "alte" Aktienverluste mit "neuen" Kursgewinnen verrechnet werden.

      Jetzt lese ich immer öfters was davon, dass dieses ab 2009 nicht nur in der gleichen Einkunftsart (Kursgewinne-/verluste) gelten soll, sondern dass bspw. auch 2009er Zinserträge mit "alten" Aktienkursverlusten verrechnet werden können. Leider hab ich´s bislang nicht wasserdicht verifizieren können.

      Kann das jemand bestätigen oder eine Quelle nennen wo es verständlich nachlesbar ist.

      So long
      Sarah
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 14:07:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.826.547 von sarah96 am 24.07.07 13:48:45Bestätigen kann ich das leider nicht, da das BMF eine
      Verrechnung zwischen Kursverlusten und Zinseinnahmen
      explizit ausschliesst:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_54/DE/Steuer…

      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/nn_54/DE/Steuer…
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 14:23:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dank Dir für die schnelle Antwort - jetzt scheint Klarheit zu herrschen.

      Auch wenn man die Zinsen nicht direkt verrechnen kann, lese ich das so, dass man wohl zumindest für die Übergangsfrist bis 2013 indirekt einen Teil der Zinsen über die Einlösungsgewinne von Low-Kupon-Anleihen verrechnen kann. Ist zwar nur ein kleiner Effekt, aber im Rentendepot kann auch der sich mit ein paar zehntel-Prozent auswirken.


      ... 16. Was passiert mit Altverlusten aus privaten Veräußerungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann der Steuerpflichtige diese weiterhin geltend machen?
      Ja. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste, die nach dem bisher geltenden Steuerregime entstanden sind, kann der Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist dagegen nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht möglich...
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 14:36:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.826.547 von sarah96 am 24.07.07 13:48:45
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 14:51:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich glaube kaum dass eine willkürliche Beschränkung der Verlustvorträge bis 2013 verfassungsmäßig sein kann. Any comments? Schade dass man nicht mit Zinsen und Dividenden verrechnen kann, aber ja, dies war ja auch bisher so.

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      Avatar
      schrieb am 24.07.07 15:58:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #1:
      Jedenfalls nach der letzten Fassung der Unternewhmensteuerreform, die Gesetz wird (aber derzeit immer noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist), ist eine Verrechnung von Speku-Verlusten mit Zinsen und Dividenden nicht möglich.
      Anderslautende frühere Pläne wurden revidiert.
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 17:55:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.828.703 von NATALY am 24.07.07 15:58:53Wie lange bleiben Aktienverluste anrechbar bzw
      wann verfallen sie.

      A.
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 18:18:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo ALEX224,

      Festgestellte "Altverluste" sind bis 2013 anrechenbar.

      Gruß
      Tinte


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