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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 27920)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 19.03.24 06:38:24 von
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      Avatar
      schrieb am 26.01.10 19:04:32
      Beitrag Nr. 68.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.816.029 von hermann39 am 26.01.10 18:32:24erste Zeile gelesen redest du von scheitern des Kapitalisums
      zweite Zeile gelesen redest du vom Kommunismus

      also ist der Kommunismus die Lösung alles Übel´s :confused:

      ---

      Nein ;)

      da es zwar ein überaus Edler gedanke ist, Gleichheit für alle, aber er halt nicht klappt

      --

      Kommunismus kann, wenn er den kommen würde, auch nur passieren
      wenn es noch eine staatliche Grundordung geben würde

      aber diese wäre nicht mehr gegeben, selbst wenn wäre wir wieder bei Rätenpolitik (na gut man könnte sagen die EU ist im Moment nichts anderes aber anderes Thema)

      --

      für mich liegt das Grundübel bei der Geldschaffung!
      welches ich ja mit EGWMG "versuche" zu ergründen
      aber wo gegen er sich ja rigorös streubt :rolleyes::p;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 19:03:47
      Beitrag Nr. 68.687 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.490 von 45speed am 26.01.10 17:33:34Puh, der US-Verbraucher hat uns gerettet. Wenigstens ein stabiler Eckpfeiler ist erhalten geblieben. Auf irgendwas muß man sich doch verlassen können.:laugh::laugh::laugh:

      Dann kann das alte Spiel ja weiter gehen: USA konsumiert, Asien produziert und Europa spart.:laugh::laugh::laugh::cry:
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 18:58:41
      Beitrag Nr. 68.686 ()
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 18:57:37
      Beitrag Nr. 68.685 ()
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 18:42:29
      Beitrag Nr. 68.684 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.649 von gornikzabrze am 26.01.10 17:50:33Alles sind selbstverständlich für den AG Betriebskosten und steuerlich Abzugsfähig!

      Stimmt nicht. Zumindest der AN Anteil der SV-Beträge sind keine Betriebskosten. Der AG behält den AN Anteil seiner MA nur ein und führt sie an die SV ab. Genauso mit der LSt.

      Wäre ja noch schöner, AN-SV oder LSt. als Kosten absetzzen zu können. :laugh::laugh:
      Herrlich, was hier so an Kompetenz versammelt ist. :laugh::laugh:

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      schrieb am 26.01.10 18:32:24
      Beitrag Nr. 68.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.226 von Ostkueste am 26.01.10 17:08:11der Verfasser redet auch von einem totalen "Finanzkollaps" keiner Revolution, sondern Game Over...

      Die einzige Lösung im Falle eines "Finanzkollaps", wäre die die Verstaatlichung allen Eigentums, ausser natürlich Häuschen und Kleinbetrieb.

      Der "Finanzkollaps" wäre ja Folge falschen Handelns der privaten Subjekte. D.h. die Marktwirtschaft als System wäre gescheitert. Nur ein System, das allen Mitgliedern der Gesellschaft gleiche Chancen und Rechte garantiert, hat überhaupt langfristig Überlebenschancen.

      In alten Kulturen hat man alle paar Jahrzehnte allen Besitz neu verteilt, das würde im Falle eines Finanzkollaps wieder so geschehen.

      Wahrscheinlich würde alles enteignet und dann jedem Bürger ein Teil der Gesamtmasse abgegeben, könnten Aktien sein. Sowas wurde übrigens im Zuge des Untergangs der SU und DDR auch ernsthaft diskutiert, ist aber irgendwie untergegangen bzw. vergessen worden.

      Also, große Sorgen brauchen wir uns nicht zu machen, wahrscheinlich haben die Insider schon die Notfallpläne in den Schubladen. Rein organisatorisch wäre das auch nicht so schwierig zu handeln, Software zur Steuerung von 300.000-Mann-Unternehmen ist ja vorhanden (z.B. SAP) dann wären eben 80 Mio in die Datenbanken einzupflegen.
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 18:03:05
      Beitrag Nr. 68.682 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.649 von gornikzabrze am 26.01.10 17:50:33Danke für's wachrütteln, stimmt absolut, weil der Bruttogehalt in den Aufwand geht.
      Dann ist aber die Ungereimtheit, dass die Sozialversicherungsbeiträge einmal vom AG gewinnmindernd (über den Bruttogehalt) geltend gemacht werden und der DN sie nochmals von der Lohnsteuerbemessung abziehen darf. Damit sind die DN-Anteile doppelt steuerlich abgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 17:54:50
      Beitrag Nr. 68.681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.602 von Dr.Glocke am 26.01.10 17:45:23Würde mir auch nie in den Sinn kommen.

      Vortäuschung falscher Tatsachen. Darauf folgende Fehlentscheidungen. Usw.usw
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 17:51:02
      Beitrag Nr. 68.680 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.814.950 von EuerGeldWirdMeinGeld am 26.01.10 16:44:34

      #68366 von EuerGeldWirdMeinGeld Benutzerinfo Nachricht an Benutzer Beiträge des Benutzers ausblenden 26.01.10 16:44:34 Beitrag Nr.: 38.814.950
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      :p

      sorry

      aber willst du es den nicht mal im Ansatz aufgreifen

      Dass jemand, der eine Anleihe kauft,

      das hat doch im Ansatz gar nichts damit zutun was ich meine
      mir geht es um den ZENTRALBANK-ZINS welche sie auf die Ausgabe von den etweiligen Geld verlangen..
      wieso ein Zins auf was, was erstmal in Umlauf gebracht werden muss
      WARUM
      versteht du was ich meine...

      nochmal

      WIE kommt eine MENSCH erstmal an GELD, ohne das er was hat, ausser seiner Arbeitsleistung????????

      Wieso muss der der IHN bescherrt/der für die Geldversorgung im Kreislauf sorgen muss

      dafür einen Zins verlangen

      WARUM??
      fangen wir mal da an, ansonsten Thema durch für mich

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 26.01.10 17:50:33
      Beitrag Nr. 68.679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.815.433 von gold_nase am 26.01.10 17:27:41Das kann ich nicht nachvollziehen. Sicher, der AG behält die DN-Beiträge ein und führt sie gemeinsam mit den DG-Beiträgen ab aber tragen tut sie der Dienstnehmer, dieser kann sie ja auch steuerlich absetzen und nicht der Arbeitgeber.

      Ich glaube, hier unterliegst Du einem Irrtum.

      Der AG zahlt dem AN ein Bruttogehalt. Darin sind bereits die LSt, KiSt, SoliZ und die AN-Anteile für die KV, RV, AV und PV enthalten. Hinzu kommt noch der AG-Anteil für die Sozialversicherungsbeiträge.

      Alles sind selbstverständlich für den AG Betriebskosten und steuerlich Abzugsfähig!
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