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    Existenzgründung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.07 12:23:47 von
    neuester Beitrag 02.09.07 01:46:38 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.131.260
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      Avatar
      schrieb am 04.08.07 12:23:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo all
      Ich habe folgendes Problem
      Ich bin zum 01.08.2007 arbeitslos geworden und habe keine Lust mehr in meinem alten Job zu arbeiten.Habe vor mich von der Abfindung(25000€ Netto)selbstständig zu machen. Das Problem ist,wie kann ich eine Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen,da es die Ich-AG ja wohl nicht mehr gibt,bzw nicht mehr gefördert wird. Können die beim Arbeitsamt mich dazu zwingen, wieder in meinen alten Job weiter zu arbeiten oder habe ich auch Rechte?
      MfG
      SChlurp
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 13:45:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.019.143 von schlurp am 04.08.07 12:23:47http://elo-forum.org/forum.php
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 16:10:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also Rechte hast Du bestimmt:D

      So, mal im Ernst. Es ist doch so, dass Dein Berufsberater, der Dir persönlich zur Seite steht, erst einmal nicht unbedingt was böses von Dir will.
      Warum sprichst Du nicht ganz einfach mit ihm über das Thema Selbständigkeit? Die Ich AG gibt es zwar nicht mehr, wurde aber ersetzt durch ein anderes Programm (wie es jetzt heisst, weiss ich aber momentan nicht mehr)
      Fakt ist, dass es auf jeden Fall Förderprogramme für Selbständigkeit gibt. Du kannst auch mal mit der IHK sprechen, wenn man Glück hat, erwischt man da auch manchmal jemand kompetenten.
      Wenn Du Fragen hast, gern per Boardmail, da ich diesen Thread nicht beobachte.
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 16:38:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.019.941 von olcapri am 04.08.07 16:10:54Gründungszuschuss ersetzt die alten Programme Überbrückungsgeld und Ich-AG.
      Avatar
      schrieb am 02.09.07 01:46:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.019.143 von schlurp am 04.08.07 12:23:47

      So weit ich weiß, werden Abfindungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Du wirst so lange kein Alg bekommen, bis die Abfindung bis zu einem bestimmten Punkt aufgebraucht ist.Wenn Du Dich selbstständig machen willst, dann beeile Dich also damit, sonst schwindet Deine Abfindung zusehends.


      MfG Didi


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