Vorauszahlungsbescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.08.07 10:42:49 von
neuester Beitrag 08.08.07 16:24:23 von
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Hallo,
habe eine Frage zum Vorauszahlungsbescheid.
Mein Einkommen besteht ausschließlich aus Kapitalvermögen (10%) und privaten Veräußerungsgeschäften (90%).
Auf Basis meiner Einkommens schuld verlangt mein Finanzamt jetzt eine saftige Vorauszahlung.
Sie gehen einfach davon aus, dass ich auch in 2007 gleich hohe private Veräußerungsgeschäfte haben werde.
Ist dies rechtens ?
Wie kann ich mich gegen Vorauszahlung bez. privater Veräußerungsgeschäfte wehren?
Kann ich einfach behaupten, es läuft im Moment nicht Richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Natascha
habe eine Frage zum Vorauszahlungsbescheid.
Mein Einkommen besteht ausschließlich aus Kapitalvermögen (10%) und privaten Veräußerungsgeschäften (90%).
Auf Basis meiner Einkommens schuld verlangt mein Finanzamt jetzt eine saftige Vorauszahlung.
Sie gehen einfach davon aus, dass ich auch in 2007 gleich hohe private Veräußerungsgeschäfte haben werde.
Ist dies rechtens ?
Wie kann ich mich gegen Vorauszahlung bez. privater Veräußerungsgeschäfte wehren?
Kann ich einfach behaupten, es läuft im Moment nicht Richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Natascha
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.075.517 von Natascha1982 am 08.08.07 10:42:49Erkläre dem Finanzamt schlüssig, daß es sich bei soundsoviel Prozent um einmalige und leider nicht wiederkehrende Einkünfte handele und Du deshalb eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlung erbittest. Das Ganze per Brief oder Fax an den zuständigen Sachbearbeiter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.075.517 von Natascha1982 am 08.08.07 10:42:49Hallo,
rechtens ist das leider, aber wenn Du eine Buchhaltung führst oder zumindest Aufzeichnungen, dann kannst Du dem Finanzamt schlüssig anhand deiner bisherigen Umsätzen in 07 belegen, daß der Vorjahresgewinn in dieser Höhe nicht mehr erreicht wird, du rechnest maximal mit Gewinn X in 2007 und bittest um demenstprechende Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Grüße Grisu
rechtens ist das leider, aber wenn Du eine Buchhaltung führst oder zumindest Aufzeichnungen, dann kannst Du dem Finanzamt schlüssig anhand deiner bisherigen Umsätzen in 07 belegen, daß der Vorjahresgewinn in dieser Höhe nicht mehr erreicht wird, du rechnest maximal mit Gewinn X in 2007 und bittest um demenstprechende Herabsetzung der Vorauszahlungen.
Grüße Grisu
Zuviel gezahlte ESt kriegst du doch auf Antrag nach VZ 2007 wieder.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.078.910 von DerStrohmann am 08.08.07 14:11:31Ja, ca. ein Jahr später und ohne Zinsen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.075.517 von Natascha1982 am 08.08.07 10:42:49Ist dies rechtens ?
Ja, siehe § 37 Abs. 3 S. 2 EStG.
Wie kann ich mich gegen Vorauszahlung bez. privater Veräußerungsgeschäfte wehren?
Dazu wurde hier schon etwas ausgeführt.
Kann ich einfach behaupten, es läuft im Moment nicht Richtig?
Glaubhaftmachung müsste schon vorliegen. Bisherige Geschäfte nachweisen.
Ja, siehe § 37 Abs. 3 S. 2 EStG.
Wie kann ich mich gegen Vorauszahlung bez. privater Veräußerungsgeschäfte wehren?
Dazu wurde hier schon etwas ausgeführt.
Kann ich einfach behaupten, es läuft im Moment nicht Richtig?
Glaubhaftmachung müsste schon vorliegen. Bisherige Geschäfte nachweisen.
Wieder so eine Millionärin, die kein Geld für einen Steuerberater/RA hat: Thread: Gemalto kurbelt seine Innovationspolitik im Bereich Multimedia Services für Mobiltelefone an
Korrektur: Thread: Steuersparen leicht gemacht
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