CompuGroup - Zahlenschungel (Seite 47)
eröffnet am 15.08.07 11:42:10 von
neuester Beitrag 10.04.24 21:22:02 von
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CompuGroup Medical-Kunden auf der sicheren Seite:
Arzt- und Klinikinformationssysteme erhalten Zulassung für Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Koblenz -
Ab sofort sind Arzt- und Zahnarztinformationssysteme sowie das Krankenhausinformationssystem CGM CLINICAL der CompuGroup Medical SE (CGM) für den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Die gematik bestätigt damit den CGM-Primärsystemen die korrekte und sichere Ansprache der Schnittstelle zum TI-Konnektor.
Um sich fristgerecht an die TI anbinden und die Vorteile der sicheren Vernetzung nutzen zu können, benötigen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste.
Diese müssen alle vorab von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein. Die Arztinformationssysteme CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO, CGM TURBOMED und die Zahnarztinformationssysteme CGM Z1, CHREMASOFT, CGM HIGHDENT PLUS sowie das Krankenhausinformationssystem CGM CLINICAL haben ab sofort die offizielle Zulassung der gematik.
Im Rahmen eines Prüfverfahrens wurden alle im Vorfeld definierten Testfälle vollständig und korrekt durchlaufen. Die CGM-Primärsysteme erfüllen damit alle Anforderungen für den Wirkbetrieb des sichersten Netzes im Gesundheitswesen, kurz TI.
Anwender eines CGM-Primärsystems haben dadurch gleichsam die Sicherheit, dass ihr CGM Arzt- oder Zahnarztinformationssystem beziehungsweise Klinikinformationssystem nicht nur den hohen Anforderungen an die Sicherheit und Authentizität entspricht, sondern gerade mit Blick auf die zukünftigen Anwendungen zukunftsfähig ist.
Über das gematik Prüfverfahren
Das Prüfverfahren und die Erteilung der Bestätigung der Konformität zur Konnektorschnittstelle erfolgt durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Gemäß § 291a Abs. 7 S. 2 SGB V obliegt es der gematik, die Regelungen für eine interoperable und kompatible TI zu schaffen und deren Aufbau und Betrieb zu übernehmen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den geltenden Anforderungen im Hinblick auf Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit sowie Verfügbarkeit der Betriebsleistungen entsprechen. Erst wenn ein Arzt- ,Zahnarzt- oder Klinikinformationssystem das Prüfverfahren der gematik durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat, darf es offiziell in Verbindung mit den TI-Komponenten eingesetzt werden.
Arzt- und Klinikinformationssysteme erhalten Zulassung für Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Koblenz -
Ab sofort sind Arzt- und Zahnarztinformationssysteme sowie das Krankenhausinformationssystem CGM CLINICAL der CompuGroup Medical SE (CGM) für den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Die gematik bestätigt damit den CGM-Primärsystemen die korrekte und sichere Ansprache der Schnittstelle zum TI-Konnektor.
Um sich fristgerecht an die TI anbinden und die Vorteile der sicheren Vernetzung nutzen zu können, benötigen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten verschiedene Komponenten und Dienste.
Diese müssen alle vorab von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein. Die Arztinformationssysteme CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO, CGM TURBOMED und die Zahnarztinformationssysteme CGM Z1, CHREMASOFT, CGM HIGHDENT PLUS sowie das Krankenhausinformationssystem CGM CLINICAL haben ab sofort die offizielle Zulassung der gematik.
Im Rahmen eines Prüfverfahrens wurden alle im Vorfeld definierten Testfälle vollständig und korrekt durchlaufen. Die CGM-Primärsysteme erfüllen damit alle Anforderungen für den Wirkbetrieb des sichersten Netzes im Gesundheitswesen, kurz TI.
Anwender eines CGM-Primärsystems haben dadurch gleichsam die Sicherheit, dass ihr CGM Arzt- oder Zahnarztinformationssystem beziehungsweise Klinikinformationssystem nicht nur den hohen Anforderungen an die Sicherheit und Authentizität entspricht, sondern gerade mit Blick auf die zukünftigen Anwendungen zukunftsfähig ist.
Über das gematik Prüfverfahren
Das Prüfverfahren und die Erteilung der Bestätigung der Konformität zur Konnektorschnittstelle erfolgt durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Gemäß § 291a Abs. 7 S. 2 SGB V obliegt es der gematik, die Regelungen für eine interoperable und kompatible TI zu schaffen und deren Aufbau und Betrieb zu übernehmen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den geltenden Anforderungen im Hinblick auf Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit sowie Verfügbarkeit der Betriebsleistungen entsprechen. Erst wenn ein Arzt- ,Zahnarzt- oder Klinikinformationssystem das Prüfverfahren der gematik durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat, darf es offiziell in Verbindung mit den TI-Komponenten eingesetzt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.933.385 von moh1979 am 12.10.17 00:32:0711.10.17, 10:05
Herr Paulus wieder
Herr Paulus wieder
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.933.094 von awsx am 11.10.17 22:52:42Hallo awsx,
interessanter Chart. Hatte Compu Group noch nicht auf dem Schirm. Werde wohl mal mit einer kleinen Position mit einsteigen.
Mal schauen wie es sich entwickelt
hier noch eine Einschätzung zu CompuGroup.
https://www.onvista.de/news/compugroup-steht-ein-ausbruch-an…
interessanter Chart. Hatte Compu Group noch nicht auf dem Schirm. Werde wohl mal mit einer kleinen Position mit einsteigen.
Mal schauen wie es sich entwickelt
hier noch eine Einschätzung zu CompuGroup.
https://www.onvista.de/news/compugroup-steht-ein-ausbruch-an…
Backtest könnte auf 28% Chance in der Basis rauslaufen ! (Derivate möglich)
Frohes Fest !
positive Wochenkerze
Hier mit Fibo und dem Ziel bei 64,50€
Compugroup das Dauerinvest - Ich denke es geht in naher Zukunft weiter.
Wie an der Schnur gezogen. Es scheint es könnte bald weiter gehen.
Habe mir erste Position WKN: DM7A1Y zugelegt. Achtung Spread ist nach Xetra Handel erhöht.
Morgen Artikel in Börse Online von dieser Woche.
Compugrpoup scheint bei einer für Arzte verpfilchtenden IT-Umstellung die Nase mit einem Alleinstellungsmerkmal (Zertifizierung) für 2018 weit vor zu haben.
Hört sich gut an!
Compugrpoup scheint bei einer für Arzte verpfilchtenden IT-Umstellung die Nase mit einem Alleinstellungsmerkmal (Zertifizierung) für 2018 weit vor zu haben.
Hört sich gut an!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.564.549 von valueanleger am 21.08.17 06:54:06Die Abwärtsbewegung verfestigt sich inzwischen zu einem Trend. Ein kleiner Ausbruch nach oben wäre sicher nicht verkehrt.
17.04.24 · wO Newsflash · Carl Zeiss Meditec |
15.04.24 · wO Newsflash · Honeywell International |
10.04.24 · 4investors · CompuGroup Medical |
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