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    Probleme mit der Abgeltunggsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.07 16:11:28 von
    neuester Beitrag 21.08.07 20:44:32 von
    Beiträge: 16
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      schrieb am 17.08.07 16:11:28
      Beitrag Nr. 1 ()
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      HANDELSBLATT, Freitag, 17. August 2007, 09:55 Uhr
      Verlustverrechnungen bleiben problematisch.


      Abgeltungssteuer: Reformziel deutlich verfehlt
      Von Patrick Mönnighoff


      Trotz all der durchaus berechtigten Kritik – die Abgeltungsteuer hat prinzipiell auch eine gute Seite: Einer der Hauptgedanken dabei war, die Besteuerung der Kapitalerträge durch die neuen Regeln deutlich zu vereinfachen. Das Problem: Die Verantwortlichen scheinen dieses Ziel in den vergangenen Monaten mehr und mehr aus den Augen verloren zu haben.




      Ob die Abgeltungsteuer hilft, Bürokratie abzubauen und die Steuererklärung zu vereinfachen, ist fraglich.
      DÜSSELDORF. Ob die Abgeltungsteuer hilft, Bürokratie abzubauen und die Steuererklärung zu vereinfachen, ist jedenfalls fraglich. In der Theorie sollte durch den einheitlichen Steuersatz, einfachere Verlustverrechnungen, eine unkomplizierte Erfassung und die anonyme Überweisung direkt durch Bank der Aufwand für Anleger ab 2009 deutlich verringert werden.

      Doch die Kreditinstitute müssen in Zukunft nicht nur ihre Mitarbeiter speziell für die neuen Regeln schulen, sondern beispielsweise auch nachhalten, wann und zu welchem Kurs der Anleger einzelne Papiere gekauft hat und wie hoch demnach der zu versteuernde Gewinn bei einem Verkauf ist (siehe „Ein beträchtlicher Aufwand“). „Wirklich einfacher wird es nur für wenige Anleger“, prognostiziert daher Manuela Wänger, Steuerberaterin bei der Partnerschaftsgesellschaft Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner in Stuttgart.

      Denn durch zahlreiche nachträgliche Änderungen an den ursprünglichen Plänen und die weiter bestehenden Ausnahmeregeln wird ein Großteil der Vorteile wieder zunichte gemacht. Auch in Zukunft werden viele Bürger bei den Erträgen aus Kapitalvermögen weiterhin an der jährlichen Steuererklärung nicht vorbei kommen.

      In der Branche kursieren bereits erste Schätzungen, nach denen bis zu 90 Prozent aller Sparer auch weiterhin in die Veranlagung gehen müssen. „Diese Zahl ist sicher etwas hoch gegriffen“, sagt zwar Mathias Lamprecht, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer bei der Kölner Sozietät Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken. Das ursprüngliche Ziel einer einheitlichen Besteuerung für alle Anleger werde aber vorerst durch die Abgeltungsteuer nicht erreicht, meint der Kapitalanlage-Spezialist.

      Denn Gründe, auch in Zukunft die Besteuerung erst in der Jahreserklärung vorzunehmen, gibt es viele. Zum Beispiel werden viele Investoren noch vor dem Ende des kommenden Jahres ihr Geld in Wertpapiere stecken, um sich die aktuell günstigen Regeln etwa bei der Spekulationsfrist zu sichern. Die möglichen Einnahmen aus diesen Anlagen müssen jedoch zumindest bei einem Verkauf in den ersten Monaten 2009 weiterhin in der Steuererklärung aufgeführt werden. „Hinzu kommen alle Anleger, die ein Depot bei einer ausländischen Bank haben“, sagt Lamprecht. Zwar fällt auch dann der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent an. Da aber nur inländische Institute die Abgaben direkt an den Fiskus abführen, ist in derartigen Fällen der Steuerpflichtige selbst gefragt.

      Lesen Sie weiter auf Seite 2: Problematisch bleiben auch die Verlustverrechnungen.

      Problematisch bleiben auch die Verlustverrechnungen. Denn erst vor wenigen Wochen hat der Gesetzgeber hier noch einmal deutliche Einschränkungen gemacht. War zunächst geplant, dass Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen mit sämtlichen Kapitaleinkünften aus anderen Anlageformen verrechnet werden können, ist dieses Thema inzwischen wieder vom Tisch. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Für den Anleger müssen daher bei jedem einzelnen Kreditinstitut so genannte Verlustverrechnungstöpfe geführt werden – und zwar getrennt zwischen Aktien und anderen Anlageprodukten. „Gerade bei Investoren mit vielen verschiedenen Anlagen, ist von der Vereinfachung der Besteuerung daher am Ende nur noch wenig zu spüren“, sagt Wänger.

      Und sogar, falls auf einen Anleger keine dieser Ausnahmen zutrifft und daher in Zukunft die Abgeltungsteuer direkt von der Bank an das zuständige Finanzamt überwiesen wird, kann sich die spätere Veranlagung trotzdem lohnen. Zwar sind in diesen Fällen ab 2009 die Banken für die korrekte Berechnung der Abgaben verantwortlich. „Schon jetzt sind aber die von den Banken ausgestellten Jahresbescheinigungen nicht immer korrekt“, sagt Lamprecht. Auch in Zukunft gilt es daher, jede Abrechnung genau zu prüfen. Wer dann ein Fehler bemerkt, kann diesen zwar korrigieren. „Dazu müssen sämtliche Angaben aber wiederum in der jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden“, sagt Wänger.

      Dies gilt übrigens auch, wenn der persönliche Steuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt. Betroffene Sparer können dann beim Finanzamt eine so genannte Günstigerprüfung einfordern. Kommt der Steuerzahler bei der Veranlagung in der Steuererklärung besser weg als mit der Abgeltungsteuer, muss der Fiskus die zu viel einbehaltenen Abgaben erstatten. Mitunter entscheidend kann dabei ein kleiner, bislang gut versteckter Pluspunkt der Abgeltungsteuer sein. Da die Einnahmen aus Kapitalvermögen direkt über die Bank versteuert werden und somit nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung auftauchen, sind sie für die Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes nicht mehr relevant. Das heißt: Diese Erträge werden nicht mehr mit den anderen Einnahmen zusammenaddiert, der persönliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte kann gerade bei höheren Kapitalvermögen in Zukunft daher sogar etwas geringer ausfallen. „Insgesamt kann der Anleger unter Umständen sogar Geld sparen“, sagt Lamprecht.

      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 16:21:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      HANDELSBLATT, Mittwoch, 15. August 2007, 15:14 Uhr
      Wettbewerbsfähigkeit


      Abgeltungssteuer schadet Finanzstandort Deutschland
      Von Frank M. Drost


      Im internationalen Vergleich hat sich Deutschland mit der Einführung und Ausgestaltung der Abgeltungssteuer einen Bärendienst erwiesen. Andere wichtige europäische Länder verfügen über deutlich attraktivere Regelungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen. Das ist der Tenor der zu diesem Thema befragten Experten.
      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…




      Die Abgeltungssteuer verbessert nicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland.
      Milde drückt es Lothar Siemers, Partner bei der Wirtschaftsprüfergesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) aus: „Die Abgeltungssteuer lädt nicht dazu ein, Kapitalanlagen im Ausland wieder nach Deutschland zurückzuführen.“ Professor Ekkehard Wenger von der Universität Würzburg liebt es drastischer: „Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken …“, heißt es in einem Zeitungsbeitrag Wengers zu den Folgen der Steuer.

      Dabei besticht die Abgeltungssteuer auf den ersten Blick durch ihre Einfachheit. Schließlich wird ab dem 1. Januar 2009 eine einheitliche Steuer in Höhe von 25 Prozent (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und private Wertpapierveräußerungsgewinne erhoben und an der Quelle einbehalten. Doch selbst der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der seit langem eine Quellensteuer befürwortet, ist bedingt erfreut. Zwar wird die Vereinfachung der Besteuerung gelobt, doch auch BdB-Geschäftsführer Heinz-Udo Schaap sieht einen „Rückstand gegenüber anderen Finanzplätzen“.


      So wird der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent schlicht für zu hoch gehalten. Die Kreditwirtschaft hat sich stets für einen Satz von maximal 20 Prozent ausgesprochen. Können Anteilseigner bislang noch Veräußerungsgewinne steuerfrei realisieren, sofern sie ihre Aktien mindestens ein Jahr gehalten haben, unterliegen die nach dem 1. Januar 2009 gekaufte Papiere ausnahmslos der Abgeltungssteuer. Der Bankenverband spricht sich für eine „Abmilderung“ dieser geplanten Regelung aus. Schließlich würden auch die Anleger darunter leiden, die langfristig in Aktien investiert sind und dieses Engagement als Teil ihrer privaten Altersvorsorge betrachten.

      Zu den Nutznießern der Neuregelung gehören dagegen die Bezieher von Zinseinkünften. Diese unterliegen derzeit noch der vollen Einkommensteuerpflicht. In vielen Fällen mindert die Abgeltungssteuer die Steuerlast.

      Das lässt die Kritik jedoch nicht verstummen. Deutschland habe mit der Abgeltungssteuer etwas Einzigartiges geschaffen, bemerkt Jürgen Kurz von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. „In keinem anderen europäischen Land werden Gewinne aus Aktien härter besteuert als in Deutschland“, so Kurz. So gebe es zwar auch in Großbritannien eine Art Abgeltungssteuer, doch diese gehe mit Freibeträgen einher. In Frankreich gebe es einen jährlichen Freibetrag von 20 000 Euro und einen Inflationsausgleich.

      Nach sechs Jahren sei ein Drittel des Veräußerungsgewinns steuerfrei, nach sieben Jahren zwei Drittel, nach acht Jahren sei der komplette Gewinn steuerfrei. Dagegen kommt der Anleger in Deutschland auf einen Freibetrag für Veräußerungsgewinne, Zinsen und Dividenden von 801 Euro. Darüber hinaus kritisiert Wirtschaftsprüfer Siemers den Wegfall des Werbungskostenabzug. Gerade die Anleger, die Wertpapierkäufe auf Kredit tätigen, hätten nach Angaben von Siemers besonders zu leiden.


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      »Hier lesen Sie mehr zum Thema Steuerrecht ...


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      Auch die Fondsindustrie kann sich keinen Reim auf die Motivation der Regierung machen. Schließlich ist die Koalitionsregierung mit Recht nicht müde geworden, darauf hinzuweisen, dass die staatliche Rente unbedingt durch private Vorsorgemaßnahmen ergänzt werden müsse, um künftig in kein Loch zu fallen. Doch auch für Investmentfonds-Sparpläne gelten ab 2009 die neuen Regeln zur Abgeltungssteuer: Danach werden auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen – unabhängig von der Haltedauer – pauschal besteuert. Machte sich beim Bundesverband Investment- und Asset Management (BVI) vor Monaten noch Verständnislosigkeit breit, so dominiert jetzt das Prinzip Hoffnung: „Wir sind zuversichtlich, dass der Gesetzgeber mittelfristig sachgerechte Lösungen für die Besteuerung der Altersvorsorge dienender Sparverträge erarbeiten und umsetzen wird“, sagte ein BVI-Sprecher mit Blick auf EU-Vorbilder.

      http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldungen/_pv…
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 17:04:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.206.636 von NATALY am 17.08.07 16:21:17„Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken …“

      Ich kann die irgendwann fällige Abgeltungssteuer hier dem Fiskus in den Rachen werfen, oder ich kann mir für die gleiche Summe das eine oder andere Haus in der Schweiz kaufen.

      Wie werde ich mich wohl entscheiden? ...
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 18:17:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      In den A.... gebissen sind auch die Sparplananleger....
      Wollten die die Altersvorsorge nicht fördern?
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 20:37:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bevor vielleicht jemand moniert, dass Kritik nicht schon während des Gesetzgebungsverfahrens geäußert wurde:
      http://images.zeit.de/text/2007/13/Abgeltungssteuer

      Punkt für Punkt alle Unsäglichkeiten:
      http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,490041,…

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      Avatar
      schrieb am 17.08.07 21:16:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Für den Anleger müssen daher bei jedem einzelnen Kreditinstitut so genannte Verlustverrechnungstöpfe geführt werden – und zwar getrennt zwischen Aktien und anderen Anlageprodukten.

      :laugh::laugh::laugh:

      Wenn ich Verluste mit Zertifikaten oder Fonds oder nur einer Anleihe mache kann ich die nicht mehr mit meinem Aktiengewinnen verrechnen ?

      Das ist keine Steuergesetzgebung mehr, das ist ein auf linker Ideologie basierender Diebstahl von Eigentum. In diesem Falle trifft es genau die die es in Zukunft immer treffen wird: Die deutsche Mittelschicht, zu arm um aus diesem Wahnsinn abzuhauen, aber noch genug Notgroschen auf der Seite, die sich der "Staat" per räuberischer Gesetzgebung aneignen wird. Damit kann man dann weiter Großkonzerne hofieren und das aus aller Welt aufgenommene Prekariat durchfüttern.

      Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
      Avatar
      schrieb am 17.08.07 22:40:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      wir werden halt von trotteln regiert
      nix anderes habe ich von ihnen erwartet
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 02:26:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      kann mir mal jemand erklären wie es verfassungskonform sein soll und kann, wenn Zinsen für einen Wertpapierkredit nicht mehr abzugsfähig sind? Diese Werbungskostenpauschale ist doch juristisch nicht mal Amateurwerk - die legistische Qualität der ganzen Abgeltungssteuer ist blamabel.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:31:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.578 von hegels am 18.08.07 02:26:09#8

      bis zum 31.12.2008 gilt ja noch die alte Regelung. Und bis dahin mit Kredit gekauft - würde für immer konservieren die alte Regelung.

      Bei Immos gilt nach wie vor 100% Werbungskosten Abzug auf die Schuldzinsen - Immos fallen auch nicht unter die Abgeltungssteuer

      und an anderer Stelle (Erbschaft) wurde genau das doch rückgängig gemacht, daß Immos nicht mehr im Vorteil gegenüber Geld sind. Und beides jetzt gleich besteuert wird.

      Jeder Aktionär kann und wird das torpedieren und mit guter Aussicht auf Erfolg vor dem BGH - auch wenns wieder 5 Jahre dauert.
      Avatar
      schrieb am 19.08.07 11:47:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.085 von Baikani am 18.08.07 10:31:10So kanns gehen

      FRANKFURT. Wir schreiben das Jahr 2037. Walter P. ist in Nöten. Er ist Day Trader geworden und hält sich wacker; viele seiner Altersgenossen haben es nicht geschafft. Sie alle vertrauten erst auf Sprücheklopfer wie Norbert B. („Die Rente ist sicher“). Dann nahmen sie die Politikerappelle an die Eigenverantwortung ernst und sorgten privat vor. Auch das war nicht das Richtige.

      Dabei hatte Walter P. große Hoffnungen in seinen Sparplan gesetzt – bei ihm war es ein Aktienfonds. Fleißig zahlte er jeden Monat 100 Euro ein und schwelgte schon in Zukunftsträumen. Drei Jahrzehnte später wäre er mit den erwarteten 150 000 Euro prima über die Runden gekommen. Dann kam die Abgeltungssteuer – auch für Veräußerungsgewinne. Keine Ausnahme für Sparpläne, kanzelten Politiker wie Peer S. die Kritiker damals ab. Ausgeträumt.

      Der Rentner kam sich veralbert vor. Über 30 000 Euro gingen ihm wegen der 25-Prozent-Steuer durch die Lappen. Dazu kam die Inflation. Es war zum verrückt werden: Am Ende zahlte er Steuern auch auf die inflationsbedingten Scheingewinne. Neidisch erinnerte er sich an Albert F.; der war schlau gewesen und hatte sich nach Großbritannien aufgemacht. Die Engländer gaben ihm den notwendigen Freiraum beim Geld anlegen für die private Vorsorge. Andere Freunde hatten sich nach Belgien und in die Niederlande abgesetzt. Da ließ Vater Staat gleich ganz die Finger von Veräußerungsgewinnen.

      Walter P. dagegen fehlte das nötige Kleingeld, um sich rechtzeitig davon zu machen. Er war zur Heimattreue verdonnert. Dafür muss er jetzt bis zum Ende seiner Tage in der Altersresidenz „Schöner Wohnen“ jeden Tag ranklotzen. Ab 9 Uhr früh heißt es: Anschaffen im Handelsraum. „Zock around the clock“, nennen das die betagten Damen und Herren. Jeder hockt vor seinem Bildschirm, ist verdrahtet mit weltweit fast 150 Börsen – und los geht’s. Staatlich gefördertes Day Trading sozusagen.

      Es gibt nur Gewinner – und Verlierer. Die Gewinner dürfen bleiben, können mit ihrer Spielrendite die kleinen Zimmerchen bezahlen. Die anderen müssen ab unter die Brücke. Ein Glück für Vater Staat, dass er nie das Going Public wagte. Ein derart hartnäckiges und nachhaltiges Versagen der Führungscrew hätten Aktionäre längst mit Rausschmiss geahndet – von anderen Konsequenzen ganz zu schweigen.

      So haben die Staatsabschneider über den boomenden Wertpapierhandel ein Belebungsprogramm für Banken und Börsen kreiert. Dank der Zockerei sind die Aktienkurse der Handelshäuser und Plattformen gestiegen. Immerhin. Aber Walter P. bleibt das Lachen im Halse stecken.:(
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 15:15:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Abgeltungsteuer
      Verfassungsklagen garantiert

      Die Unternehmenssteuerreform verkompliziert das Steuerrecht und sorgt für Rechtsunsicherheit. Zu diesem Ergebnis kommt die Kölner Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey.

      Landet die Abgeltungsteuer in Karlsruhe?

      Der Grund für ihr Urteil: Der Gesetzgeber wirft Grundsätze der demokratischen Ordnung größtenteils über Bord. Dies zeige das Beispiel Nettoprinzip: Es besagt, dass jeder Bürger nach Maßgabe seiner individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll.

      Doch dies ist mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 nicht der Fall. Die Abgeltungsteuer besiegelt den Abschied von der einheitlichen Besteuerung des gesamten Einkommens, da Kapitaleinkünfte eine systematische Sonderstellung erhalten, so die Expertin. Bemessungsgrundlage sind künftig Bruttoerträge, die nur noch durch den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro für Singles) reduziert werden. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist nicht mehr möglich. Damit verabschiedet sich der Fiskus vom Nettoprinzip.

      Auch die Begrenzung der Abzugsmöglichkeiten für Berufsausbildung, häusliches Arbeitszimmer oder Pendlerpauschale hält die Expertin teilweise für verfassungswidrig.

      Quelle: FOCUS-ONLINE

      Hat Horst, der Präsident, dieses Machwerk eigentlich schon unterzeichnet?
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 15:38:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      @procedo:
      Ja, das hat er, das Gesetz steht im Bundesgesetzblatt

      http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1912.pdf
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 15:41:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Unterschrift ist auf S. 27 abgedruckt.
      Avatar
      schrieb am 20.08.07 15:54:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.228.772 von NATALY am 20.08.07 15:38:56

      Nun ja, wenn man ne 2.Amtszeit anstrebt....
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 20:41:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.207.609 von betterthantherest am 17.08.07 17:04:36Wie werden wir uns wohl wohl entscheiden ? :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 20:44:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.211.128 von bonAPART am 17.08.07 21:16:45oder es werden irgendwelche Banken, die den Hals nicht voll bekommen konnten vor dem Konkurs gerettet, bezahlen tut es der Steuerzahler und die Banker, die für die Bankenkrise ala IKB .... verantwortlich sind, stolpern die Karriereleiter hoch :cry:


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      Probleme mit der Abgeltunggsteuer