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    Was passiert mit einem Fonds, wenn die Fondsgesellschaft pleite geht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.08.07 00:16:15 von
    neuester Beitrag 18.08.07 15:43:16 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.131.859
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      schrieb am 18.08.07 00:16:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      will mir einen Fonds mit Goldminenaktien zulegen. Was würed passieren, wenn die Fondsgesellschaft pleite geht?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 09:35:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann is er weg!
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 09:40:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.259 von leonardoma am 18.08.07 00:16:15mach dir keine Gedanken,F :rolleyes:onds von Goldminenaktien sind sowas von sicher
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 09:41:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.259 von leonardoma am 18.08.07 00:16:15Das siehst Du doch gerade. Welcher Fonds denn?
      Aus welchem Land?
      Ich fürchte, das wird eine große Rolle spielen.

      Ein geschlossener Fonds?
      Ein Privatanleger-Fonds?
      Ein Fond einer Privatbank, einer Landesbank, einer vom Genossenschaftsverbund?
      Einer aus den USA?

      Grundsätzlich aber gestehe ich, daß ich nicht weiß, wie eine Sammelverwahrung ohne namentliche Zuordnung inder ein Pool von Anlegern sich die Beteiligungen an Firmen teilt.

      Anders als der Privartanleger mit Einzeldepot.

      Wer kann qualifiziert antworten?
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 09:42:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.259 von leonardoma am 18.08.07 00:16:15Schau mal in die AGB`s des von Dir gemeinten Fonds.

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      schrieb am 18.08.07 09:47:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Beispiel DWS (mehr kann ich leider auch nicht dazu beitragen)
      http://www.dws.de/pages/Disclaimer.aspx
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:02:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.259 von leonardoma am 18.08.07 00:16:15Huhu,

      schade das deine Frage in den bisherigen postings von niemanden so richtig ernst genommen wurde.

      Ich kann dir darüber nur soviel sagen, dass es bei einem fondsvermögen um ein sogenanntes Sondervermögen handelt.

      Soweit ich weiss bist du bei einer Pleite einer fondsgesellschaft besser geschützt wie bei einem zertifikat bei dem der Emittent pleite geht, da du bei einem zertifikat ein gläubiger des Emittenten bist (wie bei Anleihen).

      Dagegen ist das Sondervermögen das Kapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:05:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.981 von TokioBill am 18.08.07 10:02:50Die "Sammelverwahrung" dieses Sondervermögens dürfte das problem sein.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:12:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.988 von Dorfrichter am 18.08.07 10:05:44 #8

      mit Sammelverwahrung ist etwas anderes gemeint und auch das ist kein Problem/Gefahr

      Sammelverwahrung bedeutet "bildlich" gesprochen, daß alle Aktien die der Fonds hat in einem grossen Topf liegen - und nicht für jeden einzelnen Anleger der den Fonds besitzt ein "einzelner" Topf existiert und aufgemacht wird.

      Wenn jemand Aktien kauft - z.B. eine Daimler oder eine Siemens. Dann werden die "Giro-Sammel-verwahrt" - auch ein System der Banken. Das heisst, die Aktien wandern nicht wirklich in das Depot des Anlegers. Sondern liegen in einem "Superdepot" in Frankfurt - und in diesem Superdepot werden die "Ansprüche" der Anleger verwahrt.

      Der einzige Grund für die Sammelverwahrung ist der Grund, daß es schlicht und ergreifend billiger für die Bank/Gesellschaft ist die Anteile, Aktien, Fonds usw. zu verwahren. Das hat mit Sicherheit nichts zu tun.

      Auch wenn ich jetzt nicht nachgelesen habe was bei der dws dazu steht - müsst es passen was ich da geschrieben habe.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:18:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.213.259 von leonardoma am 18.08.07 00:16:15Leonardoma,

      ansonsten passt alles in Posting #7 von Tokio Bill.

      Dein Geld wäre sicher - das Vermögen des Fonds ist getrennt vom Vermögen der Gesellschaft (Sondervermögen).

      Wenn die Gesellschaft pleite geht, z.B. weil sich der Chef Devisenhändler verspekuliert hat, dann werden alle Immobilien der Gesellschaft verkauft, alle Stühle und Tische die der Gesellschaft gehöre und sonstiges.

      Auf keinen Fall verkauft werden die Anteile des "Sondervermögens" - dieses Vermögen gehört Dir und den anderen Anlegern.

      Ein paar Wochen nach so einer pleite gibt es dann auch bestimmt bereits einen neuen Eigentümer der Bank und alles geht geregelt weiter. Wenn die Fonds auch an der Börse gehandelt werden - könntest Du über die Börse rein/raus aus Deinen Positionen.

      Grüssle,
      Baikan
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:27:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.014 von Baikani am 18.08.07 10:12:16Ich weiß nicht, das ist für mich auch nicht gerade erschöpfend. Lies mal die AGB`S, ich habe sie nicht umsonst eingestellt-vor allem für die Bürger aus den USA. Das muß mit den unterschiedlichen Banksystemen zu tun haben.

      Aber auch mit dem Problem "Sammelverwahrung".

      Wer kann weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:37:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.066 von Dorfrichter am 18.08.07 10:27:19Sammelverwahrung ... kann jeder auch selber nachschauen

      http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?key=lexikon_18710
      http://boersenlexikon.faz.net/sammelve.htm
      http://www.ftd.de/recherche/glossar/1059010.html
      http://www.foerderland.de/807+M596a430b743.0.html

      hat nichts mit Sicherheit zu tun die ganzen Verwahrarten und entspricht dem was ich geschrieben habe. Es ist einfach ein Verfahren/eine Methode.

      Was ist denn noch unklar für Dich oder nicht erschöpfend erklärt ? ich will gerne noch erschöpfender werden und Dir helfen.

      und was interessieren uns die Ausländer? auch bei denen ist es nicht anders - die haben genauso sicher verwahrt wie wir Inländer.

      Gruss,
      Baikan
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 10:41:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.066 von Dorfrichter am 18.08.07 10:27:19ich hab den Disclaimer jetzt gelesen - den meinst Du doch oder?

      mit USA ist einfach gemeint, daß ein USA Staatsbürger NICHT diesen Fonds kaufen darf. Für den gelten andere Gesetze - und er wird den nicht kaufen können und soll sich an seine Bank in den USA wenden.

      Das ist nichts neues - ich darf auch vieles NICHT kaufen was es in den USA gibt - weil ich Deutscher / Europäer bin. Das ist ein anderes Thema - und hat nichts mit der Verwahrung und der Frage von #1 zu tun.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 11:57:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      In der Tat handelt es sich bei Fonds um Sondervermögen!

      Das Sondervermögen ist vom Vermögen der Gesellschaft strikt getrennt. Somit existiert für den Investor keinerlei Emittentenrisiko. Selbst im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Kapitalanlagegesellschaft ist das Sondervermögen geschützt vor dem Zugriff anderer Gläubiger.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 11:59:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hier kannst du mal vergleichen. Gilt aber nur für in Europa aufgelegte Fonds!
      http://www.indexchange.de/content.aspx?id=18&siteid=25&lang=…
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 12:54:02
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.493 von Boersensieger am 18.08.07 11:59:40wieder gute Infoseite bekommen...

      Danke für den Link !

      sicher ist Fondsanlage Sondervermögen und damit geschützt vor einer Pleite der Fondsgesellschaft, im Gegensatz zu Zertifikaten bei einem Bankrott des Emitenten.

      Gruß

      expensive
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 14:08:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.214.135 von Baikani am 18.08.07 10:41:32Nein, das meine ich nicht. Ich glaube, daß dieser Passus zusammenhängig ist mit den Eigentumsrechten, die bei eventuellen Ansprüchen "Dritter" vorbeugt. In "D" hat der Einleger sein Recht durch Kauf und somit Akzeptanz der AGB`S.

      Dies will man INSBESONDERE in den USA ausschließen. Das muß damit zusammenhängen, daß bei einer eventuellen Pleite die Eigentumsrechte nicht an Dritte übertragen werden können. Nach dem Passus kann ein Amerikaner durchaus Fondsanteile erwerben- nur bei einem Zusammenbruch dürften dann seine Ansprüche sich in Schall und Rauch auflösen- das meinte ich damit.

      Aber im umgekehrten Fall - wie sieht das denn aus?! Angenommen ich hätte Anteile an deinem TEMPLETON-Fonds?

      Zur allgemeinen Information- ich habe keine FONDS und bin somit nicht firn in diesem Thema.
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 14:58:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.215.038 von Dorfrichter am 18.08.07 14:08:17 #17

      jetzt läufts aus dem Ruder

      wie kommst Du jetzt auf einmal auf Templeton?

      ganz langsam

      die Frage in 1 war eine andere - und müsste jetzt hinreichend geklärt sein. Bevor wir uns jetzt in andere Themenbereiche vorwagen.

      Für den US Anleger der Deutsche Fonds kauft gelten halt andere Spielregeln als für einen Deutschen der Deutsche Produkte kauft. Nur das ist mit diesen AGB/Disclaimern gemeint. Der AMI darf die gar nicht erst kaufen -und falls er die aus Versehen doch gekauft hat -stellen die AGBs nur fest, daß für Ihn ein anderes Recht gelten wird als für den Deutschen Anleger.

      Wie genau es mit Templeton ist weiss ich nicht. Was 100% sicher ist, ist das so gut wie jeder Fonds ein Sondervermögen sein wird - und die Sicherheit für den Anleger da sein wird auch für den Fall ,daß die Gesellschaft total pleite und vor die Hunde gehen wird.

      Und das wollte der Anleger in #1 ja auch nur wissen - nicht mehr.

      Wie es steuerlich aussieht - und welche Feinheiten in den Wirren der AGB es gibt wenn der Anleger ein Tschechischer Staatsbürger ist und auch steuerpflichtig ist in der Tschechei und sei Depot jedoch in der Schweiz hat und in diesem Depot dann Luxemburger Fonds verwahrt werden hat er gar nicht wissen wollen (und selbst dann ist es einfach bei dieser Konstellation - es wäre immer noch ein Sondervermögen - und besteuert wird er nach tschechischem Recht).

      Gruss,
      Baikan
      Avatar
      schrieb am 18.08.07 15:43:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.215.202 von Baikani am 18.08.07 14:58:14Nein da läuft nichtsaus dem Ruder.
      Ich muß mal was nachsehen.

      Trotzdem Danke für Deine Bemühung.


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