checkAd

    unfallauto gekauft! was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.07 19:49:53 von
    neuester Beitrag 03.09.07 10:49:08 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.131.973
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.824
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 19:49:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo
      hab vor einem halben jahr ein 2 jahre altes auto für 10.000 euro gekauft, neupreis war 18.000.
      bei einer inspektion erfuhr dass der wagen ein unfallwagen ist. schaden war ca. 5.000 euro und wurde in der fachwerkstatt (smart) repariert.
      im vertrag steht unfallfrei, also ziemlich klarer fall...
      klar gibt auch ne fette anzeige!

      hab gelesen man kann den wagen dem verkäufer wieder zurückgeben, aber welchen preis muss der zahlen? wegen abnutzung!? hab auch winterreifen (600euro) gekauft und inspektion (400 euro) machen lassen.

      und eigentlich will ich den wagen ja auch behalten, da preis ok war und wagen in fachwerkstatt repariert wurde. wie groß ist da der abschlag den man verlangen kann?

      danke für tipps...
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 20:00:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.245.150 von alterschwede0001 am 21.08.07 19:49:53das wird dann wohl der Richter entscheiden...
      Avatar
      schrieb am 21.08.07 20:48:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist ne klassische BGB Prüfungsaufgabe.:) Findest Deine Rechte im BGB §§ 437 ff., 439. Ein vermeidlich klarer Fall.

      Nacherfüllung -> unmöglich
      Minderung -> möglich
      Rücktritt -> Zug um Zug bei erhebl. Mangel abzügl. der Nutzung? Mangel erhebl.?
      Schandensersatz 280, i.v.m. 281 prüfbar, erhebl. Mangel, Verschulden des Verkäufer (fahrlässig, vorsätzlich?)

      Fraglich ob die 6 Monate relevant sind? Naja, check it out now!

      Gruss, Herschel Pfefferbaum
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 11:04:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hast du den Wagen denn von Privat oder von einem Händler gekauft ?

      Ich denke auch das darüber wohl ein Richter entscheiden muss.
      Kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, sowas interessiert !
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 14:03:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      deine erfahrungen würden mich auch mal interessieren, ich habe nämlich ein ähnliches problem.

      habe meinen wagen beim händler gekauft. mir wurde gesagt, er hätte einen ganz kleinen unfallschaden (beim rückwärts rausfahren aus der garage wurde die garagenwand gestreift, daher seitenteil hinten links neu lackiert und ganz leicht ausgebeult).

      seit heute weiß ich (von einer fachwerkstatt), dass diverse teile im heckbereich ausgetauscht worden sind und eine heckrückverformung vorgenommen wurde. zudem wurde fast der ganze wagen neu lackiert. klingt für mich nach einem ernstzunehmenden unfallschaden.

      kann ich da irgendwelche abschläge einfordern??? oder kann ich zumindest eine kostenlose nachbesserung einfordern?? (ich habe nämlich bei regen immer wasser im kofferraum)
      der wagen wurde mir ja als unfallfahrzeug verkauft.

      gruß
      kerrie_kip

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.08.07 19:04:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.245.150 von alterschwede0001 am 21.08.07 19:49:53Hallo alterschwede0001,

      hast Du eine Rechtsschutzversicherung. Wenn ja dann einfach mal nachfragen. Eine sichere Antwort auf Deine Frage bekommst Du von einem Anwalt.

      Gruß,
      TRADER008
      Avatar
      schrieb am 31.08.07 12:17:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.341.741 von kerrie_kip am 30.08.07 14:03:52@ kerrie_kip

      ich würde an deiner Stelle mir ein Gutachenten erstellen und mit diesem erstmal zum Händler fahren. Vielleicht zeigt er sich kulant (Inspektionen, Winterreifen oder Bares...), wenn nicht würde ich mit diesem Gutachen zum Anwalt gehen und nachfragen wie deine Chancen stehen (ich denke nicht schlecht, da er die Größe der Mängel grob heruntergespielt hat).
      Avatar
      schrieb am 02.09.07 00:45:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.354.191 von Thommy75 am 31.08.07 12:17:15er muß aber sicher sein, daß er die gutachterkosten zurückbekommt, also vielleicht erstmal so mit dem händler reden, dann zum anwalt, falls rv besteht, gleich zum advokaten:D
      Avatar
      schrieb am 03.09.07 10:49:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.366.494 von curacanne am 02.09.07 00:45:35oder so ....:)
      was kostet eigentlich heutzutage so ein Gutachten ? Das letzte ist schon ein paar Jahre her und da hats der Unfallgegner gezahlt...:cool:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      unfallauto gekauft! was tun?