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    Besteuerung Lebensversicherung bei Kredit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.07 14:21:25 von
    neuester Beitrag 05.09.07 10:42:06 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.132.461
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      Avatar
      schrieb am 04.09.07 14:21:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe meine (im Jahr 1997 abgeschlossene) Lebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit (im Jahr 2006) verwendet. Im Jahr 2009 wird díese nun fällig und ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Erträge steuerfrei sind (Laufzeit mind. 12 Jahre ist erfüllt).
      Nun habe ich gehört, dass unter bestimmten Bedingungen die Steuerfreiheit verloren geht. Dazu zählt wohl auch die Verwendung als Kreditsicherheit. Was genau sind die Bedingungen und vor allem treffen sie auf mich zu?
      Zur Info: Ich bin Privatperson im Angestelltenverhältnis (falls das eine Rolle spielt). Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 14:33:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wäre mir neu ----- denke nicht, dass das der Fall ist!
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 14:43:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Sabsi24,

      sicher bin ich mir nicht, aber die Steuerfreiheit ist dann zu 100% nicht steuerfrei, wenn der Beitrag zur Lebensversicherung in der Steuererklärung abgesetzt wird.
      Tip: Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt.

      Gruß

      uj636
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 15:30:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.384.732 von uj636 am 04.09.07 14:43:53Hi,

      so ist es.

      LV steuerfrei!

      LV's werden bzw. wurden (lohnt ja aktuell nicht mehr) ja z.B. zur Sicherung von Immobilienkrediten verwendet > war und ist nicht steuersschädlich.

      l;)
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 15:42:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.385.562 von lowkatmai am 04.09.07 15:30:06Hallo lowkatmai,

      wie sieht es mit der Absicherung aus, wenn die beiträge nicht in einer LV landen, sondern in eine fondsgebundene Lebensversicherung.

      Gruß

      uj636

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      Avatar
      schrieb am 04.09.07 15:57:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.384.337 von sabsi24 am 04.09.07 14:21:251. Steuerschädlichkeit Die Verwendung (insbesondere Abtretung und Verpfändung) von Erlebensfallansprüchen aus einer Lebensversicherung zum Zweck der Kreditbesicherung oder Kredittilgung ist seit dem 14. 02. 1992 grundsätzlich steuerschädlich, wenn die Kosten des gesicherten Kredits (also vor allem die Zinsen) Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die Steuerschädlichkeit führt zum Verlust des Sonderausga- benabzugs für die Versicherungsprämien (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b, Abs. 2 und Abs. 5 EStG) und – was besonders nachteilig ist – der Steuerfreiheit der in der späteren Versicherungsleistung enthaltenen Zinsen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Auch wenn der Versicherungsnehmer nicht zugleich Kreditneh- mer ist, trifft ihn diese Steuerschädlichkeit. Entsprechendes gilt für Rentenversicherungen mit Kapitalwahl- recht.

      Quelle:Infoblatt des DSGV
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 16:10:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Interessante Regelung, kannte ich nicht. Weiss jemand, ob das auch fuer Fonds, Zertifikate, etc. gilt, die als Tilgunsersatz einer Hypothek an die Bank abgetreten oder verpfaendet werden?
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 16:20:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.386.275 von steuer_inc. am 04.09.07 16:10:38So weit ich weiß, nur für Kapital-LV und Rentenvers. mit Kapitalwahlrecht und auch nur dann wenn vor dem 01.01.2005 abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 16:30:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.386.444 von broetchen47 am 04.09.07 16:20:28Danke. Hab naemlich kuerzlich ein Haus als Anlageobjekt gekauft und wollte genau die Form des Tilgungsersatzes waehlen.. dann muss ich da ja nochmal nachhaken.. ;-)
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 16:38:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.386.444 von broetchen47 am 04.09.07 16:20:28Hallo broetchen47,

      gilt diese Steuerschädlichkeit auch fondsgebundene Lebensversicherung, die an die Bank abgetreten wurde.

      Gruß

      uj636
      Avatar
      schrieb am 04.09.07 16:45:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank broetchen47.
      Wenn ich es richtig verstehe, ist die Abtretung/Verpfändung für mich also unproblematisch (sprich: nicht stuerschädlich), da es sich nicht um Betriebsausgaben (ich habe keinen Betrieb) oder Werbungskosten (steuerlich habe ich die Sollzinsen nie geltend gemacht, da der Hypothekenkredit für ein eigengenutztes Haus war). Habe ich das soweit richtig verstanden?
      Avatar
      schrieb am 05.09.07 08:26:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.386.847 von sabsi24 am 04.09.07 16:45:41@sabsi24: Ja, würde ich auch so sehen bzw. verstehen. Wobei mein Posting natürlich keine steuerliche Fachberatung darstellt.:D

      @uj636: Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Spontan würde ich sagen ALLE Lebensversicherungen die du gem §10 EStG als Sonderausgaben geltend machen kannst. Aber ist jetzt nur meine persönliche Einschätzung ohne wirklich sicher zu sein, ob fondsgebundene auch dazu gehören. Einfach mal beim Finanzamt nachfragen bzw. Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 05.09.07 09:32:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.393.006 von broetchen47 am 05.09.07 08:26:14Hallo broetchen47,

      danke Dir für Deine Antwort.
      Ich habe mir im Jahre 2000 eine fremdgenutzte, denkmalgeschützte Eigentumswohnung gekauft, deren Anschaffungswert auf 10 Jahre steuerlich geltend gemacht werden kann.
      Ich glaube nicht, das hier eine Steuerschädlichkeit vorliegt. Oder?

      Gruß

      uj636
      Avatar
      schrieb am 05.09.07 10:42:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.393.693 von uj636 am 05.09.07 09:32:41Ist schon ne sehr spezielle Frage, die ich Dir leider nicht ausreichend beantworten kann bzw. auch gar nicht erst versuchen will, da es mir sinnvoll erscheint wenn Du Dich mit dieser Frage an einen Steuerexperten wendest. Und der bin ich nicht. Tut mir leid.


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