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    Wann muss Insolvenz angemeldet werden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.07 19:25:29 von
    neuester Beitrag 09.10.07 01:53:06 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 27.09.07 19:25:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt den genauen Wortlaut (Gesetz) bzw. einen link dazu, wann genau der Zeitpunkt einer Insolvenzanmeldung gekommen ist.

      Nein, ich bin davon nicht betroffen (zum Glück)

      Ich weiß, das wenn der Verlust größer ist als das gezeichnete Kapital (Einlage der Gesellschafter) muß Insolvenz angemeldet werden. Nur wann genau ist man dazu gezwungen, dies zu prüfen. Nur beim Jahresabschluss ?

      Bsp.
      gezeichnetes Kapital = 50.000 Euro
      Verlustvortrag 2006 auf 2007 = 40.000 Euro
      geschätzter Verlust 01.01.2007-30.06.2007 = 15.000 Euro
      vermuteter Gewinn in 07/07 und 08/07 jeweils 5.000 Euro

      Muss dann eine genaue Prüfung stattfinden oder kann man ruhig abwarten.
      Avatar
      schrieb am 27.09.07 19:50:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      § 19 Überschuldung

      (1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

      (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

      (3) 1Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. 2Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

      http://bundesrecht.juris.de/inso/__19.html
      Avatar
      schrieb am 28.09.07 03:27:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.767.627 von tzadoz am 27.09.07 19:25:29du wirfst da einiges zusammen..

      grundsätzlich muss insolvenz angemeldet werden bei überschuldung, oder s.g. (drohender) zahlungsunfähigkeit


      das gezeichnete kapital (GRUNDkapital), hat mit dem eigenkapital nichts zutun - relevant für eine insolvenz durch überschuldung ist nur das eigenkapital

      beispiel:
      grundkapital 50.000 euro, eigenkapital 5 mio. euro (= pro 1 euro nennwert: 100 euro)

      also wäre in diesem beispiel auch ein verlust von 100k null insolvenzgrund, es sei denn, wenn die zahlungsunfähigkeit droht

      finde mal das eigenkapital bei deinem bsp. raus bzw. ob genug geld da ist, um die rechnungen zu zahlen / überbrückungskredite unwahrscheinlich sind

      wenn du fragen hast, bitte per boardmail, weil ich hier nicht so oft reinschaue
      Avatar
      schrieb am 09.10.07 01:53:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.767.627 von tzadoz am 27.09.07 19:25:29Es gelten rechtsformspezifische Vorschriften wie § 64 GmbHG (GmbH) bzw. § 92 AktG (AG) und rechtsformübergreifend § 19 InsO.

      Antragspflicht besteht bei rechtlicher Überschuldung, was zu unterscheiden ist von der rein bilanziellen Überschuldung - oder bei Zahlungsunfähigkeit. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist fakultativer Insolvenzantragsgrund, d.h. man kann als Schuldner, muss aber nicht unbedingt.

      Die Prüfung der rechtlichen Überschuldung erfolgt in mehreren Stufen über einen Überschuldungsstatus (Anlassprüfung z.B. aufgrund bilanzieller Überschuldung). Dazu zunächst Ansatz von Zerschlagungswerten, dann Prüfung, ob Schulden Vermögen übersteigen. Falls ja, prüfen: Gibt es eine positive Fortführungsprognose (genaue Planung, Zahlungsfähigkeit im Planungszeitraum gewährleistet?)? Wenn ja, dann Ansatz von Fortführungswerten und erneut Prüfung, ob zu Fortführungswerten die Schulden das Vermögen immer noch übersteigen. Wenn nein: keine rechtliche Überschuldung, wenn ja, rechtliche Überschuldung und Insolvenzantragspflicht.


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