Besteuerung von Zertifikaten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.07 12:02:15 von
neuester Beitrag 28.09.07 15:37:49 von
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Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage bzgl. der Besteuerung von Zertifikaten.
Folgender Fall für ein Bonuszertifikat
Angenommen:
Kauf: am 28.09.2007
Letzter Handelstag: am 26.09.2008
Fälligkeit: am 30.09.2008
Auszahlung: am 03.10.2008
Müßten anfallende Gewinne versteuert werden ... ja oder nein? Welcher Termin ist für die Besteuerung maßgeblich? Ich vermute mal die "Fälligkeit" u. somit wäre ein Gewinn nicht zu besteuern ... liege ich Richtig?
Vielen Dank schonmal u. schöne Grüße
ich habe da eine Frage bzgl. der Besteuerung von Zertifikaten.
Folgender Fall für ein Bonuszertifikat
Angenommen:
Kauf: am 28.09.2007
Letzter Handelstag: am 26.09.2008
Fälligkeit: am 30.09.2008
Auszahlung: am 03.10.2008
Müßten anfallende Gewinne versteuert werden ... ja oder nein? Welcher Termin ist für die Besteuerung maßgeblich? Ich vermute mal die "Fälligkeit" u. somit wäre ein Gewinn nicht zu besteuern ... liege ich Richtig?
Vielen Dank schonmal u. schöne Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.774.626 von StartraderFreddy am 28.09.07 12:02:15Kauf vor dem 17.03. wäre steuerfrei...
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.774.793 von Lars01 am 28.09.07 12:15:18@ Lars
Es geht mir nicht um die Abgeltungssteuer sondern um die Spekulationsfrist, welche ja noch bis Ende 2008 Gültigkeit hat soviel ich weiß ... oder?
Es geht mir nicht um die Abgeltungssteuer sondern um die Spekulationsfrist, welche ja noch bis Ende 2008 Gültigkeit hat soviel ich weiß ... oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.774.626 von StartraderFreddy am 28.09.07 12:02:15M.M. nach ist der Fälligkeitstermin relevant, da ja zu diesem
Termin erst abgerechnet wird, ein vorheriger Verkaufstermin
also definitiv nicht zu fingieren ist.
Kritischer sehe ich den Bereich zwischen Fälligkeit und
Auszahlung - die Argumentation mit dem Auszahlungstermin
stünde doch auf sehr tönernen Füssen.
Termin erst abgerechnet wird, ein vorheriger Verkaufstermin
also definitiv nicht zu fingieren ist.
Kritischer sehe ich den Bereich zwischen Fälligkeit und
Auszahlung - die Argumentation mit dem Auszahlungstermin
stünde doch auf sehr tönernen Füssen.
Ich vermute mal die "Fälligkeit" u. somit wäre ein Gewinn nicht zu besteuern ... liege ich Richtig?
Ja!
Ja!
Zu #1:
Die Emittenten haben üblicherweise die Zertis so gestaltet, dass keine Speku-Steuer anfällt.
Die Emittenten haben üblicherweise die Zertis so gestaltet, dass keine Speku-Steuer anfällt.
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