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    Ab wann regelmäßiger Bescheid von der Dt. Rentenversicherung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.07 14:53:44 von
    neuester Beitrag 18.10.07 18:00:36 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.133.547
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      schrieb am 03.10.07 14:53:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Vor ein paar Jahren wurde doch eingeführt, dass man ab einem bestimmten Alter regelmäßig über seine zu erwartenden Rentenansprüche bei der Dt. Rentenversicherung informiert wird.

      2 Fragen habe ich dazu.

      1. Ab welchem Alter kommt dieser Bescheid?

      2. Wie regelmäßig kommt der? Jährlich?

      Thx. Choco
      Avatar
      schrieb am 03.10.07 15:14:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.830.737 von Choco2 am 03.10.07 14:53:44Seit dem Jahr 2004 soll jeder Versicherte von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine Information erhalten. Angesichts teilweiser nicht aktueller Adressen kann es vorkommen, dass nicht jeder Versicherte seine Information erhalten hat. Wer noch keine entsprechende Post erhalten hat, sollte sich möglichst umgehend bei der gebührenfreien zentralen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 – 1000 4800 melden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.


      Quelle:http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche…
      Avatar
      schrieb am 03.10.07 15:28:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit der Renteninformation soll jeder Rentenversicherte einmal jährlich über den aktuellen Stand der zu erwartenden Rentenzahlungen informiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte das 27. Lebensjahr vollendet hat und Beitragszeiten von mindestens fünf Jahren oder 60 Kalendermonaten aufweisen kann. Diese Beitragszeiten sind die Grundvoraussetzung für eine Rente.

      Neben Name und Versicherungsnummer können Sie der Renteninformation folgende wichtige Informationen entnehmen:

      * Die absolute Zahl der bislang erworbenen Entgeltpunkte. Dabei werden die eingezahlten Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet.
      * Die Höhe der monatlichen Rente, falls Sie zum heutigen Zeitpunkt voll erwerbsgemindert wären.
      * Die Hochrechnung Ihrer künftigen Altersrente mit dem 65. Lebensjahr in diversen Varianten.
      * Die Versicherungszeiten. Diese Versicherungszeiten sollten Sie unbedingt überprüfen.
      * Eine Auflistung der bislang eingegangenen Rentenbeiträge des Versicherten, von seinem Arbeitgeber sowie der öffentlichen Kassen wie Krankenkasse oder Arbeitsamt.
      * Der Einfluss des Kaufkraftverlustes auf die spätere Rentenleistung wird erwähnt.

      Bei der Renteninformation der Bundesknappschaft kommt zudem noch der auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallende Anteil der Entgeltpunkte dazu.
      Avatar
      schrieb am 04.10.07 19:59:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer jetzt 30, 40 oder auch 50 ist sollte nichts darauf geben. In 15 oder 30 Jahren kann man sich für eine "Renteninformation" von heute nichts kaufen.

      Man sollte als BfA-Zwangsabgabenzahler mit einer BfA-Rente mit der Kaufkraft des heutigen Hartz-IV-Satzes rechnen. Auch dafür werden die zukünftigen Abgaben-/Steuerzahler schon gehörig geschröpft werden müssen. Also heißt es, auf den einen oder anderen Urlaub zu verzichten und selbst vorsorgen, wenn man im Alter nicht ein eher einfaches Leben führen möchte (was nicht per se schlecht ist).

      Die "Renteninformation", so traurig die Zahlen darauf auch jetzt schon aussehen mögen, ist Augenwischerei und unrealistisch hoch.
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 17:50:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mach die keine unnützen Gedanken was sagte der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zum Thema des Renteneintrittsalters: Mit 67 ist noch nicht Schluss. Sach ich doch, das Renteneintrittsalters steigt schneller als ich alt werde. Da muss ich also nicht über eine Versorgungslücke nachdenken, sondern eher um eine Ersatzrente von 65-95. Denn erst dann bekomme ich die staatliche Rente.

      Dein Rentenbescheid:

      Sehr geehrter Herr..........

      wir freuen uns, dass sie das siebzigste Lebensjahr erreicht haben und bei 55 Beitragsjahren nun Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. In diesen Berufsjahren waren wir stets auf Ihrer Lohnabrechnung präsent und haben unser Möglichstes getan und somit Ihre Zukunft in den Jahren nach dem Berufsleben dadurch nachhaltig finanziell gesichert. Wir freuen uns also nun Ihnen Ihre monatliche Rentenvergütung von

      -384,25 Euro zzgl. Steuer und staatlicher Versicherungen

      mitzuteilen. Falls dieser Betrag negativ ist, so müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltungskosten in den letzten Beitragsjahren höher als Ihr eingezahlter Beitrag war. Wir bitten Sie dann, diesen Beitrag monatlich zu begleichen.

      Nach Hartz XXVII steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, in den nächsten 10 Berufsjahren durch einen doppelten Rentenbeitrag den Differenzbeitrag zu begleichen und eine neue Rentenvergütung nachhaltig bis zum 85. Lebensjahr, abzüglich privater Rentenbezüge (Riesterrente etc.), zu ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass im Falle eintretender Arbeitslosigkeit der noch ausstehende Betrag sofort in einer Summe innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu begleichen ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld IV haben sie dann jedoch nicht, da sie bereits ihr 65. Lebensjahr deutlich überschritten haben.

      Bei erreichen des 80. Lebensjahres wird Ihre Rente dann, nach aktuellem Stand, für die berechneten fünf Rentenjahre monatlich abzgl. Steuer und staatlicher Versicherungen ausbezahlt, sofern Sie in dieser Zeit vollbeschäftigt waren. Falls ihr Ableben dann dennoch zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, so bitten wir sie, dies rechtzeitig dem Sozialamt mitzuteilen. Nur dann kann zügig der Sozialhilfesatz durch Einbeziehung evtl. vorhandenen privaten Besitz gegen eine geringe Gebühr berechnet werden. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in die staatliche Rente und wünschen Ihnen viel Erfolg in den weiteren Berufsjahren.

      Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.

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      schrieb am 18.10.07 18:00:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.068.885 von granni am 18.10.07 17:50:26:laugh:


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