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    Testament / Vererbung von Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.07 22:31:37 von
    neuester Beitrag 08.10.07 04:19:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.133.672
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      schrieb am 06.10.07 22:31:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Onkel möchte sein Testament verfassen.

      Sein Erbe soll unter 8 Erben zu gleichen Teilen verteilt werden (jeder 12,5%).
      Unter anderem besitzt er auch verschiedene Aktien, die er gerne auf die Erben übertragen würde.

      Wie kann er sicherstellen dass jeder den gleichen Anteil erhält, da Aktien ja täglichen Kursschwankungen unterliegen. Der Kurswert wird zum Stichtag des Todes festgestellt – wenn dann ca. 4-5 Monate später beim Amtsgericht das Testament bzw. die Verteilung der Aktien festgelegt wird, könnte sich vielleicht der eine oder andere benachteiligt fühlen, wenn seine Aktien in den letzten 4 Monaten gefallen sind.


      Wie könnte mein Onkel das vermeiden?
      Verkaufen möchte er die Aktien aber zu Lebzeiten nicht.

      Legt das Nachlassamt wirklich fest wer welche und wie viele Aktien erhält?


      Danke für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 06.10.07 23:05:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.874.043 von dampeil am 06.10.07 22:31:37Dein Onkel nimmt einen Zettel Papier und schreibt mit seiner eigenen Hand auf diesen Zettel die acht Namen der Erben und schreibt, dass diese zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt werden. Unterschrift, Datum.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 09:42:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Anzahl der Aktien pro Position geteilt durch 8 Erben macht die Stückzahl, die jeder erhalten soll.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 09:55:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.879.425 von kiefernberg am 07.10.07 09:42:39Das wäre das einfachste, aber 3 Porscheaktien gehen schlecht auf.
      Am besten wäre wahrscheinlich grössere Positionen durch 8 zu teilen und übertragen zu lassen. Kleinpositionen eventuell verkaufen und dann das Geld aufteilen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 10:45:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.879.679 von 1erhart am 07.10.07 09:55:55"Verkaufen möchte er aber die Aktien zu Lebzeiten nicht."

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      schrieb am 07.10.07 11:09:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.880.460 von DerStrohmann am 07.10.07 10:45:23Das habe ich ja nicht geschrieben. Wenn der Erbfall eintritt sollen Kleinpositionen veräussert werden, da sie sich durch acht nicht sinnvoll teilen lassen. Stückzahlmässig und auch Kostenbedingt. So habe ich das gemeint.

      Oder der Erblasser soll solange er noch am Leben ist die Positionen so aufstocken dass es später keinen Streit gibt.

      Anders macht es keinen Sinn um allen acht Erben gerecht zu werden.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 11:26:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.880.901 von 1erhart am 07.10.07 11:09:12Die Erbauseindandersetzung erfolgt dann eben nach seinem Tod, aber das betrifft nicht das Testament.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 14:33:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.874.043 von dampeil am 06.10.07 22:31:37rate deinem onkel, einen im erbrecht erfahrenen anwalt aufzusuchen...dort bekommt er dann eine entsprechende beratung...die kosten hierfür kann man vereinbaren...alles, was ich hier als antworten jetzt gelesen habe, ist auf keinen fall die optimalste lösung...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 08.10.07 04:19:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es wäre noch an eine Teilungsanordnung nach § 2048 zu denken, aber wozu, wenn die Aktien von den Erben nicht gehalten werden sollen?


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