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    NEUBEGINN 2007 - ENERGIE-Effizienz AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.07 17:38:09 von
    neuester Beitrag 16.11.08 12:51:37 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.134.015
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    ISIN: DE000A0N4P76 · WKN: A0N4P7 · Symbol: LAH1
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      Avatar
      schrieb am 16.10.07 17:38:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Endlich ist ein Thread unter der neuen WKN möglich!


      DGAP-News: Carthago Capital Beteiligungen AG: Mehrheitsübernahme bei Life & ART Holding AG
      Carthago Capital Beteiligungen AG / Firmenübernahme

      07.08.2007

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Carthago Capital AG Beteiligungen: Mehrheitsübernahme bei Life & ART Holding AG

      Bremen, 7. August 2007 - Die auf Investments und börsennahe Corporate Finance spezialisierte Carthago Capital Beteiligungen AG (ISIN DE0005418404, Kürzel CCB) hat mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Life & ART Holding AG (künftig: Energie-Effizienz Beteiligungs-AG) (ISIN DE000A0N4P76, Kürzel LAH1) erworben. Die Life & ART Holding AG hat 50.000 ausstehende Aktien, die im Freiverkehr an den Börsen München und Berlin gehandelt werden.

      Gemäß den Beschlüssen der letzten Hauptversammlung der Life & ART Holding AG ist beabsichtigt, dass sich die künftige Energie-Effizienz Beteiligungs-AG an Unternehmen beteiligt, die zukunftsweisende Verfahren zur Erzeugung bzw. Einsparung von Energie vorantreiben.

      Auch wenn sich der Anwendungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) nicht auf Aktien im Börsensegment Freiverkehr erstreckt, wird die Carthago Capital Beteiligungen AG im Interesse der freien Aktionäre der Life & ART Holding AG ein freiwilliges Übernahmeangebot für die restlichen ausstehenden Aktien durchführen lassen. Der Angebotspreis beträgt Euro 10,00 je Aktie und liegt über dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs der Schlusskurse der Aktie der Life + ART Holding AG seit der Umsetzung der letzten Kapitalmaßnahmen Mitte Juli 2007. Die Angebotsfrist läuft vom 10. bis zum 30. August 2007.
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 17:45:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.027.640 von macaroni am 16.10.07 17:38:09Im Moment ist der Hebel noch recht ordentlich, wenn daraus mal was werden sollte.

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 16.10.07 20:13:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.027.640 von macaroni am 16.10.07 17:38:09Na das ist ja mal 'ne positive Nachricht hier . . .:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 16:48:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aktionärsstruktur:
      CARTHAGO CAPITAL BETEILIGUNGEN AG 50,00%
      Streubesitz 36,10%
      Life & ART Group, Inc. 13,90%

      Anzahl der Aktien: 50.000
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 17:06:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.067.626 von martingaleur am 18.10.07 16:48:43Stark!
      18050 Aktien im Streubesitz und wir haben ein paar davon. Hoffen wir mal auf den Seltenheitswert! :D

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      Avatar
      schrieb am 18.10.07 17:40:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.067.998 von Eurofuchs2 am 18.10.07 17:06:44Ja . . . und an Stücke zu kommen ist nicht leicht . . . ein paar wenige liegen in München zu 14,49€ . . . aber nur 39 . . . :eek::cool:
      Avatar
      schrieb am 20.10.07 13:11:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.068.685 von martingaleur am 18.10.07 17:40:41der Kurs kann eigentlich nur steigen, wenn die Gesellschaft zum Leben erweckt wird. Das es zu keiner Verwendung des Mantels kommen wird ist kaum zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 17:37:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.068.685 von martingaleur am 18.10.07 17:40:41Korrigiere meine Aussage . . . wie ich gerade sehe, hat sich da einer die 39 Stücke geholt . . . die nächsten gibt es jetzt erst bei 16,90€ . . . und auch nur in begrenzter Stückzahl . . .
      Avatar
      schrieb am 25.10.07 13:34:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Börsenplatz München

      Geld: - -
      Brief: 14,00 :D:D 13 Stk.:D:D
      Avatar
      schrieb am 26.10.07 13:32:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kursdaten 26.10.2007 München
      Kurs:
      11:58:41 14,00 ±0,00%
      ±0,00
      Taxe Stück
      Bid: 11:58:58 0,00 0
      Ask: 11:58:58 14,48 300


      11:58:41 14,00 13
      09:04:43 14,00 0

      Na schau mal an, da hat sich einer die 13 Stücke geholt und schon stellt jemand 300 Stücke ein . . . das ask stand dieser Tage bereits mal bei 16,90 . . . :D:D

      Dann wissen wir das auch . . . ein Anstieg ist wohl noch nicht gewünscht . . . :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.10.07 17:51:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.161.510 von martingaleur am 26.10.07 13:32:42bei 300 Stück lohnt sich ein Kauf wenigstens mal. Lang stehen die nicht mehr da.

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 16:37:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.067.626 von martingaleur am 18.10.07 16:48:43Die Life & ART Group, Inc. hat keinerlei Anteilsbesitz an der Energie Effizienz AG mehr! Dies ist schon seit 29.12.2006 der Fall!
      Avatar
      schrieb am 31.10.07 20:20:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.220.595 von Michael_Peter am 31.10.07 16:37:01Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die Zahlen wie von der Stuttgarter Börse veröffentlicht.

      Vielleicht hat die Carthago mehr als die genannten 50% . . .
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 10:41:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      mal wieder 100 Stück Umsatz. Sehr hohe Abgabebereitschaft gibt es nach wie vor nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.11.07 14:27:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.357.877 von macaroni am 09.11.07 10:41:17bei den aussichten
      Avatar
      schrieb am 21.11.07 17:50:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ist ruhig geworden . . . von der Gesellschaft ist nichts zu hören . . . gibt's da denn mal wieder eine HV ?
      Avatar
      schrieb am 30.11.07 20:05:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ein Blick auf die alte LAH zeigt seit heute . . .

      WKN / Symbol A0N4P7 LAH1
      ISIN DE000A0N4P76
      Wertpapierart Inlandsaktie
      Bezeichnung Energie-Effizienz Beteilig.AG Inhaber-Aktien o.N.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 10:37:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      . . . auch hier lässt sich ein wenig Veränderung erkennen . . . es geht voran . . .;)


      Organe der Gesellschaft

      Vorstand:
      Robert Zeiss
      Dipl.-Kfm.


      Aufsichtsrat:

      Christian Werner (Vors.)
      Kaufmann

      Henrik von Lukowicz
      Kaufmann


      Kontakt

      Sitz: Innere Wiener Str. 14
      81667 Muenchen
      Handelsregister: Amtsgericht Muenchen
      HRB 170765
      E-Mail: info@energie-effizienz-ag.de

      http://www.energie-effizienz-ag.de/index.html
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 11:25:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Es ist sehr ruhig geworden . . .
      Avatar
      schrieb am 06.02.08 16:34:37
      Beitrag Nr. 20 ()
      aktuell gibts 50.000 stücke oder die 10.000 bei der comdirect sind veraltet
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 14:58:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Habe ich gerade in einem anderen Thread gefunden:

      Agentur (London)ruft an und empfielt gegen Erfolgshonorar Pennystock, hier -aokduj- "Life + Art"!

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 22:41:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Was macht die Pommesbude und vor allem der EX CEO Peter lol?
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 17:08:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      :confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 18:33:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.644.568 von martingaleur am 14.03.08 17:08:235544 Stück zu 13 Euro?

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 16.03.08 13:33:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.645.607 von macaroni am 14.03.08 18:33:48Da hat doch wohl einer umgeschichtet . . . seit Wochen kein Umsatz und dann 5544 Stücke . . . nun ja, wer's mag . . .
      Avatar
      schrieb am 08.04.08 12:33:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      Kann es eigentlich so schwierig sein, etwas Vernünftiges in den Börsenmantel hier einzubringen . . . ?
      Avatar
      schrieb am 30.04.08 15:34:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Energie-Effizienz Beteiligungs Aktiengesellschaft

      München
      http://www.energie-effizienz-ag.de

      Die nächste Hauptversammlung wird voraussichtlich im August 2008 stattfinden.

      Satzung der Gesellschaft
      Registerauszug des Amtsgerichts München
      Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals per 18. Juli 2007
      Mitteilung nach § 20 I AktG vom 30. März 2007



      Impressum:
      Energie-Effizienz Beteiligungs AG, Innere Wiener Str. 14, 81667 München
      Tel.: 0421 - 59 61 490, e-Mail: info@energie-effizienz-ag.de
      Vorstand: Robert Zeiss, Aufsichtsrat (Vors.): Christian Werner
      Sitz: München, Registergericht: AG München, HRB 170765
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 11:23:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Firma: Bremen HRB 19382 - Nortrax Treuhand AG

      Das ist doch die Firma, die im letzten Sommer das Übernahmeangebot gemacht hat . . . eigenartig, im Bundesanzeiger findet sich gar kein Jahresabschluss . . . die unterliegen doch auch der Veröffentlichungspflicht . . .
      Avatar
      schrieb am 12.06.08 14:07:29
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Nortrax existiert aber schon. Macht sich mit ihren Angeboten zum Schnäppchenpreis nicht immer beliebt. Ob diese im Auftrag oder auf eigene Rechnung stattfinden, weiß ich nicht, ich denke aber, auch eine Veröffentlichung der Bilanz würde wenig Infos liefern.
      Nortrax ist nach meiner Einschätzung hier und da Trittbrettfahrer bei allem Möglichen.

      Auch für linodiagnostic wurde mal durch Nortrax ein Kaufangebot abgegeben und auch bei linodiagnostic ist Robert Zeiss Vorstand. Man muß sich bei den Aktivitäten der Nortrax nichts geheimnisvolles denken, mein Eindruck ist, die machen manchmal ein Angebot, wenn Carthago einen Mantel beleben will.
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 10:03:56
      Beitrag Nr. 30 ()
      Firma: Bremen HRB 19382 - Nortrax Treuhand AG

      Ja, existieren tut sie wohl schon . . . ich dachte nur, die wären ebenso verpflichtet einen Jahresabschluss abzuliefern . . . oder gibt es da Ausnahmen . . .
      Avatar
      schrieb am 23.07.08 12:42:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 18.07.2008


      Energie-Effizienz Beteiligungs AG
      München
      - WKN A0N4P7 -


      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am ittwoch, 27. August 2008 um 14.00 Uhr in der Schwachhauser Heerstraße 2A in 28203 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1.
      Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und der Lageberichte mit den Berichten des Aufsichtsrats

      Die Gesellschaft befand sich vom 10. Juni 2005 bis 29. Mai 2007 in Insolvenz und hat für den Zeitraum seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch keine ordentliche Hauptversammlung abgehalten. Demzufolge sind der Hauptversammlung die folgenden Jahresabschlüsse vorzulegen.

      a)
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2005 und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2005-II mit dem Bericht des Aufsichtsrats
      b)
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2006 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
      c)
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 29.05.2007 und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-I mit dem Bericht des Aufsichtsrats
      d)
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2007 und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-II mit dem Bericht des Aufsichtsrats


      2.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

      Die Gesellschaft befand sich vom 10. Juni 2005 bis 29. Mai 2007 in Insolvenz. Eine Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes ist zuletzt für das Rumpfgeschäftsjahr 2005-I erfolgt. Demnach soll die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands ab dem Rumpfgeschäftsjahr 2005-II (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) nun nachgeholt werden.

      a)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Marc Malpricht für das Rumpfgeschäftsjahr 2005-II
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      b)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Marc Malpricht für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      c)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Volker Deibert für das Geschäftsjahr 2006
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      d)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Volker Deibert für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-I
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      e)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Volker Deibert für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-II
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      f)
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Robert Zeiss für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-II
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Die Gesellschaft befand sich vom 10. Juni 2005 bis 29. Mai 2007 in Insolvenz. Eine Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zuletzt für das Rumpfgeschäftsjahr 2005-I erfolgt. Demnach soll die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands ab dem Rumpfgeschäftsjahr 2005-II (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) nun nachgeholt werden.

      a)
      Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Volker Deibert, Christian Werner und Henrik von Lukowicz für das Rumpfgeschäftsjahr 2005-II

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      b)
      Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Volker Deibert, Christian Werner, Henrik von Lukowicz und Robert Zeiss für das Geschäftsjahr 2006

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      c)
      Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Christian Werner, Henrik von Lukowicz und Robert Zeiss für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-I

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.
      d)
      Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder Christian Werner, Henrik von Lukowicz und Robert Zeiss für das Rumpfgeschäftsjahr 2007-II

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

      4.
      Neuwahl des Aufsichtsrats

      Das Aufsichtsratsmitglied Robert Zeiss hat sein Mandat mit Wirkung zum 30. November 2007 niedergelegt. Die Aufsichtsratsmandate der Herren Christian Werner und Henrik von Lukowicz laufen mit Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2007 beschließt, aus. Herr Olaf Neugebauer wurde vom Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 23. Mai 2008 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Diese Bestellung läuft ebenfalls mit Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung aus.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, die Herren

      1. Olaf N e u g e b a u e r, Vorstand, Barcelona;

      2. Stephan G e r k e n, Vorstand, Stuhr;

      3. Jens W a r m b r u n n, Kaufmann, Bremen;

      zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.


      5.
      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. Februar 2010.

      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie zwingend Anwendung finden. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.

      Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können des Weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistung erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen in Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Falle zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.

      Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 5 wird den Aktionären über die Depotbanken übermittelt, liegt am Verwaltungssitz der Gesellschaft zur Einsicht aus und ist im Internet (http://www.energie-effizienz-ag.de) abrufbar.

      Teilnahmebedingungen
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft (Korrespondenzanschrift für die Hauptversammlungsorganisation: Energie-Effizienz Beteiligungs AG, c/o Carthago Capital Consulting AG, Langenstraße 52-54, 28195 Bremen, Tel. 0421/5961490, Fax 0421/5961492), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Die Hinterlegung hat bis spätestens 20. August 2008 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 20. August 2008 bei der Gesellschaft einzureichen. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.

      Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.energie-effizienz-ag.de zugänglich gemacht.

      Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft jeder stimmberechtigten Person ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung.

      Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht 50.000 Stimmrechten.

      München, im Juli 2008

      Der Vorstand



      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Das Aktiengesetz sieht in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG für die Wiederveräußerung eigener Aktien den Verkauf über die Börse oder eine Ausgabe mit Bezugsrecht der Aktionäre vor, lässt aber auch Beschränkungen des Bezugsrechts nach den Regeln des § 186 AktG zu.

      Die Gesellschaft soll ermächtigt werden, eigene Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird eine Verwässerung des Kurses vermieden. Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre kann im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegen. Insbesondere können zusätzliche in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden. Die Gesellschaft wird gleichzeitig in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anzupassen und auf günstige Börsensituationen schnell und flexibel zu reagieren.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht des Weiteren vor, dass die Gesellschaft erworbene eigene Aktien auch als Gegenleistung verwenden kann, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Eigene Aktien sind eine wichtige »Akquisitionswährung«. Der nationale und internationale Wettbewerb erfordert in zunehmendem Maße diese Art der Gegenleistung. Aus diesem Grunde soll die vorgeschlagene Ermächtigung der Gesellschaft ermöglichen, Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre flexibel und kostengünstig nutzen zu können, insbesondere ohne die zeitlich häufig nicht mögliche Befassung der Hauptversammlung.

      Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden auch im Falle einer solchen Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, so dass sichergestellt ist, dass die Gesamtzahl der erworbenen Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder ausgegeben werden können, insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen. Die Verwendung eigener Aktien hat für die Altaktionäre gegenüber der Durchführung von Sachkapitalerhöhungen zudem den Vorteil, dass ihr Stimmrecht im Vergleich zu der Situation vor Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nicht verwässert wird. Schließlich soll der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt werden, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen.

      München, im Juli 2008
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 08:52:50
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 28.08.08 11:43:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      . . . und nun?
      Avatar
      schrieb am 21.10.08 17:03:39
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ein Hort der Stabilität in diesen Zeiten . . . :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.08 12:51:37
      Beitrag Nr. 35 ()
      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 14.11.2008

      Energie-Effizienz Beteiligungs AG
      München
      - WKN A0N4P7 -

      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 23. Dezember 2008 um 17.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Innere Wiener Str. 14, 81667 München stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung

      Bestätigung der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 über die Neuwahl des Aufsichtsrats und die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Die ordentliche Hauptversammlung der Energie-Effizienz Beteiligungs AG vom 27. August 2008 hat unter dem Tagesordnungspunkt 4 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, die Herren Olaf Neugebauer, Vorstand, Barcelona; Stephan Gerken, Vorstand, Stuhr und Jens Warmbrunn, Kaufmann, Bremen; zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt.

      Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der Energie-Effizienz Beteiligungs AG vom 27. August 2008 unter dem Tagesordnungspunkt 5 die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. Februar 2010.

      Gegen die Beschlüsse hat ein Kläger Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage beim Landgericht München I erhoben. Die Klage wird auf verschiedene formelle und materielle Gesichtspunkte gestützt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die vom Kläger behaupteten Mängel der Zustimmungsbeschlüsse nicht bestehen, die Zustimmungsbeschlüsse daher weder anfechtbar noch nichtig und die Klage unbegründet ist. Vorstand und Aufsichtsrat halten es für sinnvoll, die gefassten Beschlüsse vorsorglich bestätigen zu lassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse gemäß § 244 Satz 1 Aktiengesetz zu fassen:

      „Der zu Tagesordnungspunkt 4 der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:

      "Die Herren Olaf Neugebauer, Vorstand, Barcelona; Stephan Gerken, Vorstand, Stuhr und Jens Warmbrunn, Kaufmann, Bremen; werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt.“

      wird gemäß § 244 Satz 1 Aktiengesetz bestätigt.

      Der zu Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:

      "Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. Februar 2010.

      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie zwingend Anwendung finden. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.

      Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können des Weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistung erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen in Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Falle zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.“

      wird gemäß § 244 Satz 1 Aktiengesetz bestätigt.“

      Weitere Einzelheiten zu den in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2008 gefassten Beschlüsse ergeben sich aus der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im Elektronischen Bundesanzeiger vom 18. Juli 2008 sowie im Internet unter http://www.energie-effizienz-ag.de. Dort ist auch der vor der ursprünglichen Beschlussfassung erstattete Bericht des Vorstands bezüglich des Beschlusses zum Erwerb eigener Aktien abrufbar.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft (Korrespondenzanschrift für die Hauptversammlungsorganisation: Energie-Effizienz Beteiligungs AG, c/o Carthago Capital Consulting AG, Langenstraße 52-54, 28195 Bremen, Tel. 0421/5961490, Fax 0421/5961492), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Die Hinterlegung hat bis spätestens 16. Dezember 2008 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 16. Dezember 2008 bei der Gesellschaft einzureichen. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.

      Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.energie-effizienz-ag.de zugänglich gemacht.



      München, im November 2008

      Der Vorstand


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