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    Zapf ein modernere Robin Hood für die Kleinaktionäre - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.07 11:09:44 von
    neuester Beitrag 19.10.07 11:02:40 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 18.10.07 11:09:44
      Beitrag Nr. 1 ()

      URTEIL GEGEN SPEDITIONSMILLIONÄR

      Bittere Entscheidung für Prozesshansl Zapf

      Er ist Millionär, eine linke Legende und leidenschaftlicher Kläger gegen Aktiengesellschaften. … Klaus Zapf soll einen alten Ford-Transporter gekauft, einen Freund als Fahrer engagiert und Umzüge für linke Freunde geregelt haben. … Zapf selbst packt mit an, schleppt Möbel und Kisten - und wird Geschäftsmann. … Zapf nennt sich einen \"Rentner\", aus der Spedition habe er sich zurückgezogen, sagt er.

      Klagefirma mit dem Namen \"Der Helfer arbeitet\"

      Stattdessen betreibt er nun die Firma ... \"Der Helfer arbeitet\"
      … Mit dieser Firma geht er diversen Aktiengesellschaften auf die Nerven und überzieht sie mit Klagen, wenn er ein Unrecht zu erkennen meint. Zum Beispiel den Chemiekonzern Altana, der seine Arzneimittelsparte für 4,7 Milliarden Euro verkaufte. Die Summe wurde als Sonderdividende an die Aktionäre ausgeschüttet - die Hälfte davon an die Multimilliardärin und BMW-Großaktionärin Susanne Klatten. Die durfte das Geld größtenteils steuerfrei über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft einstreichen, während die Finanzämter von den Kleinaktionären nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Prozent besteuerten. Einen \"Oberhammer\" nannte Altana-Aktionär Zapf das - und klagte. Das Verfahren läuft. …
      17. Oktober 2007 http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,512032,00.html
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      schrieb am 18.10.07 11:11:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein 68er der nicht korrumpiert wurde. Er legt sich auf unorthodoxe Weise mit dem Steuerrecht an, welches Reiche noch reicher macht, nur weil diese den Gestaltungspielraum des deutschen Steuerrechts ausnutzen.
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      schrieb am 18.10.07 11:38:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Robin Hood? Dann lies mal hier:

      "Zapf hatte gegen die Nanoinvests AG, die heute unter Real Estate International firmiert, prozessiert und für die Rücknahme seiner Klage und der von vier weiteren Mitstreitern jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien gefordert. Laut Urteil stünden den fünf aber nur je 38 Bezugsrechte zu. "

      mehr:

      http://www.ftd.de/koepfe/267013.html

      Oder frag´ mal bei FAME bzw Q-Soft-Aktionären nach. Da wurden sinnvolle und vielversprechende Neuausrichtungen grundlos verhindert. Da haben einige Leute wirklich sinnlos ne Menge Geld verloren.

      Soviel zum "modernen Robin Hood".
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 12:08:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.062.288 von obus am 18.10.07 11:11:15nur weil diese den Gestaltungspielraum des deutschen Steuerrechts ausnutzen.

      Das Finanzamt hat die Möglichkeit, den Passus des "Gestaltungsmissbrauchs" anzuwenden.
      Das tun sie aber wohl nur bei den kleinen Gewerbetreibenden. :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 12:24:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.062.635 von MFC500 am 18.10.07 11:38:26So ist Börse... und Zapf und andere Berufsaktionäre wollen schliesslich auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können. ;)

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      schrieb am 18.10.07 12:28:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.062.260 von obus am 18.10.07 11:09:44 ... während die Finanzämter von den Kleinaktionären nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Prozent besteuerten.

      Sehr reißerisch dargestellt. Mit dem Halbeinkünfteverfahren zahlen die meisten weniger als im europäischen Durchschnitt, zumal das auch nur die Spekufrist von 1 Jahr gilt.


      Scheinbar scheinst Du das Halbeinkünteverfahren nicht ganz zu verstehen ... anders ist das "fette" Herausstreichen dieses Passus nicht zu verstehen.


      Jockelsoy

      PS : Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Sch..... ...... .
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 13:07:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.062.260 von obus am 18.10.07 11:09:44Die durfte das Geld größtenteils steuerfrei über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft einstreichen,

      @ obus:

      Kannst du mir das mal erklären wie das gehen soll ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.07 23:00:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      §8b KstG

      Kapitalgesellschaften können Anteile an anderen Kapitalgesellschaften quasi steuerfrei verkaufen;)
      Avatar
      schrieb am 19.10.07 11:02:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.075.324 von kingsterman am 18.10.07 23:00:46den 8b KStG kenne ich schon ;)

      (es ging aber um Dividenden und nicht um Veräußerungen)

      aber wie soll Frau Kladden die Dividende steuerfrei vereinnahmt haben, wie es suggeriert wird ?

      Die durfte das Geld größtenteils steuerfrei über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft einstreichen

      :confused:


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