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    Abgeltungssteuer & Versicherungsbeiträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.07 00:19:11 von
    neuester Beitrag 24.11.07 23:22:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.134.206
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      Avatar
      schrieb am 21.10.07 00:19:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      können mit Einführung der Abgeltungssteuer eigentlich auch weiterhin Beiträge für die private Krankenversicherung oder Beiträge für die Lebensversicherung geltend gemacht werden ?

      Da ich nur Einkünfte aus Aktiengewinnen habe, musss das ja irgendwie berücksichtigt werden...ansonsten wäre es ja eine klare Benachteiligung gegenüber den "normalen" Arbeitnehmern.

      Schönen Gruss
      Insider
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 13:40:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.095.570 von Insider_Trader am 21.10.07 00:19:11Soviel ich weiß kann man doch auch in Zukunft eine "normale" Steuererklärung abgeben, d.h. die Kapital- und Spekulationserträge werden nach Abzug von Sonderausgaben und Außergewöhnlichen Belastungen mit dem individuellen Steuersatz versteuert.

      Was mich interessieren würde ist folgendes:

      Ich bin freiwillig krankenversichert (Techniker KK). Auch ich habe ausschließlich Einkünfte aus Kapitalerträgen und Sonstige Einkünfte, nach denen sich auch der Beitrag bemißt.

      Wie mache ich das mit der Abgeltungssteuer? Gebe ich der Krankenkasse dann eine dicke, fette "null" bei den Einkünften an und zahle den Minimalbeitrag?
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 15:47:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.097.183 von IwanOchs am 21.10.07 13:40:08"Wie mache ich das mit der Abgeltungssteuer? Gebe ich der Krankenkasse dann eine dicke, fette "null" bei den Einkünften an und zahle den Minimalbeitrag?"

      Genau so werde ich das machen :cool: Mein Wertpapierdepot kriegen die von der Kasse jedenfalls nicht zu sehen ...

      nd
      Avatar
      schrieb am 21.10.07 22:33:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.097.737 von nasdaqrules am 21.10.07 15:47:21Hallo,
      zu #1: Du kannst m.E. wählen. Wenn Du bisher nach Absetzung Deiner Sonderausgaben letztendlich einen Steuersatz unter 25% hattest, ist es empfehlenswert, für die Einkünfte aus KapVermögen zukünftig auch eine Steuererklärung zu machen. Anderenfalls fährst Du mit der Abgeltungssteuer ja sowieso besser als bisher!

      zu #2: Bzgl. der Krankenversicherung kann ich Deine Frage nicht beantworten, aber für die Berechnung bestimmter anderer Einkommensgrenzen (wie z.B. Wohnungsbauprämie) müssen die Einkünfte aus KapVermögen zukünftig noch angerechnet werden (auch dann, wenn sie nicht in der ESt-Erklärung angegeben werden).
      Es deutet also vieles darauf hin, dass dies auch bei der KV so sein wird.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.10.07 00:38:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ 1
      Hier mal das Ermittlungsschema des zu versteuernden Einkommens
      http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=915730

      Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden bei der Summe der Einkünfte ermittelt. Die KV-Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig und werden im Mantelbogen auf Seite 3 eingetragen. Sie mindern also das zvE und somit auch die Steuerlast wie bisher.
      Mit der Einkünfteermittlung haben sie also nichts zu tun.

      @ 2
      siehe § 2 Abs. 5a EStG
      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

      Die dem Steuerabzug unterliegenden Beträge sind bei der Krankenkasse mit anzugeben.

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      Avatar
      schrieb am 24.11.07 23:22:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.102.846 von Knalltuete82 am 22.10.07 00:38:20Hab gerade mal überschlagen, wie sich die Steuerreform ungefähr auswirkt. Wie man sieht, liegt die höchste Abgabenlast in einem

      Besteuerung gemäß Abgeltungssteuer:

      15000 42750 1000000 Netto-Einkommenshöhe
      4256 12130 263825 Abgeltungssteuer inkl.Soli+ ki-St.=28,37%
      1874 12445 476000 Steuer nach alter Regelung
      1874 12130 263825 minimale Summe "Abglt." / "alte Rgl."
      2100 5985 6733 Krankenversicherungsbeitrag (14%)

      3974 18115 270558 Belastung durch Steuern u.K-VS
      26,5% 42,4% 27,1% Belastungsquote

      Annahme 1: max.3% Kirchensteuer bei hohen Einkommen über 100000 Euro - Kirchensteuersatz bis 100000 = 8%
      Annahme 2: Krankenversich.satz = 14%, jedoch gilt wie für Arbeitnehmereinkommen eine Sozialversich.Grenze von 42750 Euro
      Annahme 1 gilt für jetziges System als auch für Abgeltungssteuer >> 26,3825% Steuerbelastung bei über 100000 E
      Annahme 3: Steuerklasse I


      Vielleicht solltet auch ihr mal die Kleinaktionärsvereine, Abgeordneten und Magazine auf diesen Mißstand hinweisen. Je mehr Schreiben die bekommen, desto eher wird noch eine Korrektur erfolgen.
      Mein Vorschlag wäre, daß mit der abgeführten Abgeltungssteuer sämtliche Abgaben abgegolten sein sollten, sprich, ein Teil der Einnahmen sollte zur Subventionierung der Krankenkassen verwendet werden. Nur so ließe sich die Belastungsstruktur einigermaßen ausgeglichen gestalten.


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