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    Frage zu Nebenkostenabrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.07 10:03:54 von
    neuester Beitrag 17.01.08 10:16:27 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.134.291
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      schrieb am 23.10.07 10:03:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage an die "Vermieter-Profis":

      Eine Wohnung steht ein halbes Jahr leer und wird dann vermietet. Wie werden die Nebenkosten korrekt umgelegt? Insbesondere was die Heizung angeht, ist eine Umlage zu 6/12 wohl ziemlich vermieterunfreundlich, da im ersten halben Jahr quasi Null geheizt wurde.
      Danke für hilfreiche Antworten.
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 10:34:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Crashoet,
      ich habe gerade eine Whg. geerbt und mußte mich mit den Thema auseinander setzen. Ich habe zum Einzugstag des Mieters die Stände an den Brunata-Meßgeräten mit ihm zusammen abgelesen und der Hausverwaltung mitgeteilt. Ebenso die Stromzähler- u. Wasserzählerstände. Im nächsten jahr erhalte ich dann die Abrechung bis zu diesem Termin und für den Rest des Jahres. Für die Zeit des Lehrstands muß der Eigentümer zahlen.
      Bei dieser Wohnanlage ist das genau in den Bestimmungen festgelegt.
      Mein Mieter zahlt die kompletten Nebenkosten und nächstes Jahr wird dann abgerechnet.
      Wie es aussieht, wenn keine Meßgeräte an den Heizkörpern sind, weiß ich nicht.
      Vielleicht konnte ich ein wenig helfen:)
      lg BriGri
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 10:36:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      sorry, muß natürlich heißen: Crashpoet:(
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 12:40:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo crashpoet!

      Heizung durch Monate zu diviedieren ist eine ziemlich einfache aber Blöde Idee! Es gibt eigene Firmen, die sich damit beschäftigen Heizkosten fair und damit verbrauchsabhängig abzurechnen. Wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat, wie in dem vorangegangenen Post, oder es mangels technischer Voraussetzungen einfach nicht möglich war, dann gibt es dafür Statistiken, mithilfe derer man die Aufteilung vornimmt (Heizgradtage).

      Ausserdem werden Heizkosten üblicherweise in Grundkosten und Verbrauchskosten getrennt (meisst 30%/70%) und Grundkosten muss für den Zeitraum in der Du die Wohnung nicht gemietet hast wer anderer übernehmen, entweder der Vormieter, oder der Hausbesitzer ...

      Bei den restilichen Betriebskosten ist eine Aufteilung nach Monaten sicherlich zulässig.

      Alles klar?

      lg
      tradeand :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.10.07 15:29:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke für die hinweise, besonders auf die heizgradtage.
      die ändern aber nichts daran, daß ein halbes jahr quasi gar nicht geheizt wurde, außentemperaturen hin oder her.

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      schrieb am 06.11.07 18:03:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.121.028 von crashpoet am 23.10.07 15:29:00Tja, da kann man nichts machen ... das ist so. Auch Vermieter haben Kosten zu Tragen, vor allem wenn nicht abgelesen wurde. Ausserdem sind die Grundkosten immer zu tragen.
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 17:54:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi crashtrompet

      wenn 2008 so ein gutes Börsenjahr wird - dann übernimm doch kulanterweise die Heizkosten ganz. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.01.08 17:55:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      sorry - es muss natürlich heissen

      crash ---- achwas jetzt fällts mir nicht mehr ein :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 17.01.08 10:16:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.057.059 von Red_Eileen am 15.01.08 17:55:48naja, 2007 war nicht so toll.


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