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    Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft (Seite 396)

    eröffnet am 05.11.07 18:20:49 von
    neuester Beitrag 18.04.24 19:45:22 von
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      Avatar
      schrieb am 29.09.17 15:27:08
      Beitrag Nr. 2.457 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.851.660 von Syrtakihans am 29.09.17 15:19:43
      Zitat von Syrtakihans:
      Zitat von straßenköter: ...

      Ja, die gab es. Verlustvorträge kann man auch nach neuem Recht nicht zukaufen. Allerdings ginge ein aktienrechtlicher Squeeze Out. Da bleiben sie erhalten, da die Struktur des Altunternehmens im Gegenteil zu einer Verschmelzung erhalten bleibt.


      Die übernommene Gesellschaft kann als Ausnahme die Verlustvorträge weiternutzen, wenn sie nachweist, dass drei volle Geschäftsjahre vor der Übernahme derselbe Geschäftsbetrieb unterhalten wurde wie zum Zeitpunkt der Übernahme. Der Verlustvortrag ist dann als fortführungsgebundener Verlustvortrag so lange nutzbar, wie derselbe Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Wie die Übernahme erfolgt, spielt hier m.W. überhaupt keine Rolle.


      Ok. Dann hatte ich da eine Wissenslücke. Danke.

      Dem Gesetzgeber geht es ja auch in erster Linie darum, dass nicht Börsenmäntel mit Verlustvortrag reaktiviert werden. Insofern ergeben Deine Ausführungen Sinn.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 15:24:32
      Beitrag Nr. 2.456 ()
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 15:21:32
      Beitrag Nr. 2.455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.850.925 von NETFOX am 29.09.17 13:56:07Der Halbjahresbericht ist da (zumindest über www.dgap.de aufrufbar).
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 15:19:43
      Beitrag Nr. 2.454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.851.018 von straßenköter am 29.09.17 14:05:40
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Mmmaulheld: nicht richtig, es gab eine Gesetzesänderung!


      Ja, die gab es. Verlustvorträge kann man auch nach neuem Recht nicht zukaufen. Allerdings ginge ein aktienrechtlicher Squeeze Out. Da bleiben sie erhalten, da die Struktur des Altunternehmens im Gegenteil zu einer Verschmelzung erhalten bleibt.


      Die übernommene Gesellschaft kann als Ausnahme die Verlustvorträge weiternutzen, wenn sie nachweist, dass drei volle Geschäftsjahre vor der Übernahme derselbe Geschäftsbetrieb unterhalten wurde wie zum Zeitpunkt der Übernahme. Der Verlustvortrag ist dann als fortführungsgebundener Verlustvortrag so lange nutzbar, wie derselbe Geschäftsbetrieb fortgeführt wird. Wie die Übernahme erfolgt, spielt hier m.W. überhaupt keine Rolle.
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      Avatar
      schrieb am 29.09.17 14:05:40
      Beitrag Nr. 2.453 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.850.844 von Mmmaulheld am 29.09.17 13:47:28
      Zitat von Mmmaulheld: nicht richtig, es gab eine Gesetzesänderung!


      Ja, die gab es. Verlustvorträge kann man auch nach neuem Recht nicht zukaufen. Allerdings ginge ein aktienrechtlicher Squeeze Out. Da bleiben sie erhalten, da die Struktur des Altunternehmens im Gegenteil zu einer Verschmelzung erhalten bleibt.
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      schrieb am 29.09.17 13:56:07
      Beitrag Nr. 2.452 ()
      Der Halbjahresbericht
      kommt "Ende 9/2017" - also morgen.:look: Mal sehen, ob es noch etwas Neues zu entnehmen gibt, was wir bisher noch nicht wissen. Nach dem Run bis knapp 20€ herrscht ja bei Blue Cap weiter Konsolidierungszeit , obwohl irgendwie fast alles weiterrennt.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 13:47:28
      Beitrag Nr. 2.451 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.850.817 von straßenköter am 29.09.17 13:43:51nicht richtig, es gab eine Gesetzesänderung!
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 13:43:51
      Beitrag Nr. 2.450 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.850.625 von Inhaberschuldverschreibung am 29.09.17 13:18:55
      Zitat von Inhaberschuldverschreibung: Wären die steuerlichen Verlustvorträge denn nutzbar wenn es zu einer Verschmelzung mit Greiffenberger kommen könnte? Da gabs da auch gewisse Grenzen (bei 75% Übernahme - Wegfall der VV, bei 50% - teilweiser Wegfall VV - wenn ich mich richtig erinnere)

      Ich denke mal ich werde in der nächsten Zeit einen Teil von BC in Greiffenberger umschichten. Ich denke der Schubert steigt hier nicht umsonst ein und wird seinen Anteil noch erhöhen. Außerdem sind die 2,33 € der KE für BC ein schöner Rückhalt.

      Bei nem 2017e von ca. 011,€ EPS ist die Aktie grad aber eigentlich schon ziemlich fair bewertet. Wie sich Kurse um die 3€ finden konnte, versteh ich noch nicht so ganz.


      Wenn Greiffenberger aug Blue Cap verschmolzen werden würde, wären die VV auf alle Fälle weg.
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 13:18:55
      Beitrag Nr. 2.449 ()
      Wären die steuerlichen Verlustvorträge denn nutzbar wenn es zu einer Verschmelzung mit Greiffenberger kommen könnte? Da gabs da auch gewisse Grenzen (bei 75% Übernahme - Wegfall der VV, bei 50% - teilweiser Wegfall VV - wenn ich mich richtig erinnere)

      Ich denke mal ich werde in der nächsten Zeit einen Teil von BC in Greiffenberger umschichten. Ich denke der Schubert steigt hier nicht umsonst ein und wird seinen Anteil noch erhöhen. Außerdem sind die 2,33 € der KE für BC ein schöner Rückhalt.

      Bei nem 2017e von ca. 011,€ EPS ist die Aktie grad aber eigentlich schon ziemlich fair bewertet. Wie sich Kurse um die 3€ finden konnte, versteh ich noch nicht so ganz.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.17 12:07:36
      Beitrag Nr. 2.448 ()
      das war es schon mit unter 18 ....

      Jetzt mit über 18 darf sie wählen und Auto fahren ;)
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