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    KTG Agrar - die Bauern AG oder doch mehr?? (Seite 10)

    eröffnet am 15.11.07 12:32:12 von
    neuester Beitrag 30.12.23 11:00:39 von
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      Avatar
      schrieb am 09.12.21 17:29:39
      Beitrag Nr. 7.542 ()
      Staatsanwalt
      Gib das an die staatsanwaltschaft, wenn relevant, hier zu posten macht keinen Sinn, auch Denkhaus ist mit der Nummer durch, wir warten auf die 5 % + x, das da in Vorjahren an Werner Hofreiter etc. wohl verschoben wurde, konnte nicht bewiesen werden bzw. Denkhaus ist gar nicht erst eingestiegen. Aus der KTK-Insolvenz erwarte ich noch eiine gewisse Quote, da wohl hoffentlich Ansprüche gegen WP Klüber durchgesetzt werden/wurden. Hierzu liest man im sogenannten Schlussbericht von Denkhaus nichts
      Avatar
      schrieb am 08.12.21 00:30:00
      Beitrag Nr. 7.541 ()
      Welche Rolle spielt die Firma Mangini SRO in der Slowakei? Welche Rolle spielt ihr Direktor?
      https://www.orsr.sk/vypis.asp?ID=11895&SID=4&P=1

      Dieses "Unternehmen" ist übrigens im selben Dorf ansässig wie die unten angeführte "Firma".
      Avatar
      schrieb am 08.12.21 00:12:26
      Beitrag Nr. 7.540 ()
      https://foaf.sk/firmy/19080

      Bitte nach unten skrollen. Interessante Namen, z.B. Hofreiter. Interessante Steigerung der Finanzkennzahlen. Interessanter Zeitrahmen. Interessante Leute, die sich um Hofreiter sammeln. Rumänen etc.

      Herr Denkhaus, fahren Sie mal zu dieser Adresse.

      Wo sind die +100m EUR aus den fiktiven Getreidehandelsgeschäften der KTG Agrar geblieben?

      Fortsetzung folgt...
      Avatar
      schrieb am 06.12.21 01:15:09
      Beitrag Nr. 7.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.124.150 von zapf-wise am 04.12.21 23:41:57
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.21 23:41:57
      Beitrag Nr. 7.538 ()
      Imagefilm kurzfassung mit hofreiter
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      Avatar
      schrieb am 03.12.21 11:18:57
      Beitrag Nr. 7.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.107.836 von DrColossos am 03.12.21 08:51:08
      Kontakt
      Hallo,
      der Insolvenzverwalter hat eine Hotline für KTG-Gläubiger bei Fragen eingerichtet. Bitte 040 35006488 bei Fragen anrufen, Di und Do von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

      Auszahlung ist für 2022 vorgesehen, die 7 % sind genannt, allerdings vor Prüfung von weiteren > EUR 100 Mio Forderungen. Warum diese Zahl im sogenannten Schlussbericht, der definitiv keiner ist, genannt wurde, ist mir schleierhaft. Um das Gericht zu beruhigen ? Es könnten auch so um die 5 % werden. Auf der anderen Seite laufen noch diverse Insolvenzveerfahren (KTK etc.), so dass hier noch Quoten in geringem Umfang gerechnet werden kann. Ob in 2022 die Schlussauskehrung stattfindet, ist somt unklar.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.12.21 08:51:08
      Beitrag Nr. 7.536 ()
      Frage(n) zur Forderungsanmeldung
      Hallo,

      bin selber geschädigter Anleihenbesitzer, und (zum Glück!) unerfahren wenn es um insolvente Schuldner geht. Ich bin zufällig über den Thread und insb. den Post von @siban gestolpert - danke dafür.

      Bin immer noch im Besitz von Anleihen und habe erst diese Jahr Forderungsanmeldung gestellt (per eMail mit Kopie von Person und Sperrbescheinigung von Bank). Das ging tatsächlich sehr problemlos.

      Aber ich stelle mir nun die Frage: was darf ich als Forderung geltend machen? Ich denke mal je Anleihe-Stück den Nennwert von 1€ ... darf ich auch Zinsen verlangen, bzw. andere Gebühren ..?

      Wenn ich richtig informiert bin, kriegt man so ca. 7% der Einlage zurück .. sofern die Sache jemals abgewickelt wird ..? Oder mit welchem Anteil kann man hier rechnen ..?

      Besten Dank für eure Auskunft
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.10.21 18:19:43
      Beitrag Nr. 7.535 ()
      Schreiben Entwurf Denkhaus;Termin beachten
      Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Agrar SE
      Amtsgericht Hamburg – Geschäfts-Nr.: 67g IN 266/16
      Ihre persönliche Identifikationsnummer: [###]
      Ihr Zeichen: [###]
      Lfd. Nr. der Insolvenztabelle: [###]
      Sehr geehrte/r Frau/Herr [###],
      in dem vorgenannten Insolvenzverfahren nehme ich Bezug auf Ihre Forderungsanmeldung. Bereits nach
      Abhaltung des Prüfungstermins vom 13.06.2017 hatte ich Sie mit Schreiben vom 26.06.2017 über die Besonderheiten im Verfahren informiert, insbesondere, dass die von Ihnen angemeldete Forderung als aufschiebend bedingte Forderung zur Insolvenztabelle anerkannt wurde. Ebenfalls hatte ich darüber informiert, dass sobald in diesem Verfahren eine Schlussverteilung ansteht, ich Sie rechtzeitig vorher auffordern
      werde, besondere Nachweise vorzulegen und eine aktuelle Bankverbindung zu übermitteln. Damit die Forderung bei der Verteilung im Verfahren berücksichtigt werden kann (§ 191 Abs. 2 InsO), muss die nachfolgende Bedingung erfüllt sein, sodass ich Sie bereits jetzt bitte, mir
      innerhalb von zwei Monaten, d.h. spätestens bis zum 30. November 2021,
      einen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems vorzulegen, der Ihre
      Inhaberschaft an den Teilschuldverschreibungen/Anleihen belegt:
      • Der besondere Nachweis sollte zur Vermeidung von Missverständnissen Ihren vollen Namen und
      ggf. weitere Identifikationsmerkmale, bspw. Anschrift, nennen.
      • Er muss hinsichtlich der Teilschuldverschreibungen einen Nennbetrag in Euro ausweisen, der mindestens der Höhe der zu Ihren Gunsten festgestellten Forderung entspricht.
      • Der besondere Nachweis muss zudem einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts enthalten,
      wonach die von Ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens – jedenfalls aber bis 31. Dezember 2022 – beim depotführenden Institut gesperrt gehalten
      werden.
      Ich weise darauf hin, dass ein Bildschirmfoto/Print-Screen/Screenshot – das eine Identifizierung des depotführenden Instituts, des Namens des Anleihe-Inhabers, des Nennbetrages und des Sperrvermerkes nicht
      zulässt – nicht als besonderen Nachweis über Ihre weitergehende Gläubigerstellung ausreicht.
      Sofern Sie den Nachweis innerhalb der Frist vorlegen, kann eine Aufnahme in das Schlussverzeichnis und
      eine Quotenausschüttung auf die Forderung erfolgen (sofern der Nachweis dementsprechend nicht vorgelegt wird, gehe ich davon aus, dass Sie die Anleihe zwischenzeitlich veräußert haben, sodass die bedingte
      Forderung keinen gegenwärtigen Vermögenswert hat und gemäß § 191 Abs. 2 InsO bei der Schlussverteilung nicht zu berücksichtigen ist). Damit eine Auszahlung an Sie vorgenommen werden kann, muss zudem
      Ihre Bankverbindung abgeglichen werden. Ich möchte Sie daher bitten, die auf dem beigefügten Formular
      hinterlegten Daten sorgfältig zu prüfen. Sofern Änderungen erforderlich sind bitte ich Sie, die entsprechenden Felder auszufüllen. Bitte beachten Sie hierbei das beigefügte Merkblatt. Falls keine Änderungen vorzunehmen sind bitte ich Sie trotzdem, die Richtigkeit der Daten mittels Unterschrift zu bestätigen
      (und den Sperrvermerk zu übersenden).
      Da in diesem Verfahren bereits zahlreiche Erb- oder Nachlassfälle angezeigt, aber bisher nicht nachgewiesen wurden, bitte ich ebenfalls um die Nachreichung der Nachweise (siehe hierzu Punkt 1d) des Merkblattes).
      Mit freundlichen Grüßen
      Stefan Denkhaus
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      - Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist daher nicht unte
      Avatar
      schrieb am 28.10.21 17:34:29
      Beitrag Nr. 7.534 ()
      Liebe Community,

      wie bereits in meinem vorangegangenen Beitrag (14.03.2021) vermutet,
      die "sonstigen bilanzierten Forderungen" (Stichwort: "erstunken u. erlogen", EUR 154 Mio)
      haben sich in Luft aufgelöst.

      Interessant ist die Tatsache, dass diese Forderungen vom Jahresabschlussprüfer kurz vor der Insolvenz noch in voller Höhe testiert wurden; zwischenzeitlich hat der gute Sachwalter Denkhaus den Jahresabschlussprüfer gegen eine Zahlung von 2,4 Mio von jeder Verantwortung reingewaschen. Ein gutes Geschäft, leider nicht für die Anleihen-Gläubiger.

      Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die KTG-Story auch im Insolvenzverfahren fortsetzt.
      Die Gläubiger, zum Großteil private Kleinanleger, werden "geschoren" - sie sind die Schwächsten.
      Der Insolvenzverwalter wäre hier in der Pflicht die Interessen dieser Gruppe zu schützen. "Wäre" deshalb, weil sich für mich als Außenstehender ein gegenteiliger Eindruck ergibt. Meiner Meinung nach handelt dieser vor allem in einem Interesse - seiner persönlichen Gewinnmaximierung aus gegenständlichem Verfahren.

      Dies geschieht in dem man das Verfahren künstlich in die Länge zieht: z.B. bereits am 20. Mai beschied das Amtsgericht Hamburg eine Frist bis zu 1. Juli 2021 bis zu welcher nachträglich angemeldete, ungeprüfte Forderungen bekannt zu geben waren. Sicherlich hat sich der eine oder andere Anleihen-Gläubiger zwischenzeitlich, während der langen Verfahrensdauer, von den Anleihen getrennt - sie beispielsweise an institutionelle Verwerter verkauft.

      Die Höhe und Anzahl der von KTG ausgegebenen Anleihen ist bekannt, der Schlussbericht (Masse und Quote) ist erstellt ... ob nun Person A oder Institut B den Nachweis über den Besitz der korrespondierenden Anleihen beim Verfahrensabschluss erbringt eigentlich zweitrangig. In anderen Worten: wer jetzt den Nachweis über den rechtmäßigen Besitz der korrespondierenden Anleihen liefert, dem steht die aliquote Masseverteilung zu. Denkste!

      In scheinheiligen Worten und mit fadenscheiniger Begründung erklärt der Insolvenzverwalter Denkhaus am 13. September 2021 fortlaufende Tätigkeiten zum Verfahrensabschluss und bittet um Nachweise mit Sperrvermerk bis 31.12.2022. Kein Scherz!

      (Vorsicht Ironie:) "Ja, dann schreiben wir halt hier u. da noch ein Stündchen á 300-500 Euro/h
      ... macht x-Hunderttausend zusammen... die werden wir den Gläubigern schon noch abknöpfen". Moral? Fehlanzeige!

      Liebe geschädigten Anleihe-Gläubiger - wehrt euch!
      Besonders dann, wenn euch die gewählten Vertreter nicht vertreten und euch Negativzinsen
      (bei der "sichersten" deutschen Bank bei der die Masse geführt wird) u. Inflation bis Ende 2022 garantiert nochmals 10% von eurer nominalen Forderung rauben. Davon ist nämlich bis zu diesem Datum auszugehen .

      Schreibt an das Gericht - besteht auf die unmittelbare Masse-Verteilung:
      Amtsgericht Hamburg
      zH Hrn. Rechtspfleger Gohlke
      Sievekingplatz 1
      20355 Hamburg

      Schreibt an den Insolvenzverwalter - vertretet eure Interessen:

      stefan.denkhaus@brl.de
      bianca.kaiser@brl.de
      Avatar
      schrieb am 12.09.21 14:42:28
      Beitrag Nr. 7.533 ()
      Interessant
      danke, ist zu beobachten. Von der Staatsanwaltschaft HH hört man ja gar nichts mehr, kommt da noch was ? Der Insolvenzverwalter Denkhaus hat in seinem Schlussbericht von erstunkenen und erlogenen Forderungen etc. gesprochen. Eigentlich müsste über die ganze Story mal ein Buch geschrieben werden.
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