Inkassobüro will ungerechtfertigt Geld einziehen. Wie muss man sich verhalten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.11.07 11:05:02 von
neuester Beitrag 19.11.07 08:36:51 von
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Habe Probleme mit Internetprovider. Diesem habe ich fristlos gekündigt nachdem der DSL-Anschluß 2 Monate nicht mehr funktioniert hat und ich ihn vorher mehrmals schriftlich abgemahnt habe.
Dieser Provider wird jetzt vielleicht versuchen mittels Täuschungsmanöver und evtl. falscher Behauptungen mittels Inkassobüro Geld einzuziehen.
Ich habe Zahlungsforderungen bereits widersprochen und wenn ich von der Inkasso was bekomme, werde ich nochmals widersprechen. Ich denke, daß in einem regulären Gerichtsverfahren der Provider nicht gewinnen wird, denn ich kann den Sachverhalt weitgehend beweisen. Nur die Ursache der Störung ist nach wie vor nicht geklärt und der der Provider unternimmt auch nichts dies objektiv abzuklären. Es geht auch maximal um 300€.
Wie muß man sich nun da verhalten?
Dieser Provider wird jetzt vielleicht versuchen mittels Täuschungsmanöver und evtl. falscher Behauptungen mittels Inkassobüro Geld einzuziehen.
Ich habe Zahlungsforderungen bereits widersprochen und wenn ich von der Inkasso was bekomme, werde ich nochmals widersprechen. Ich denke, daß in einem regulären Gerichtsverfahren der Provider nicht gewinnen wird, denn ich kann den Sachverhalt weitgehend beweisen. Nur die Ursache der Störung ist nach wie vor nicht geklärt und der der Provider unternimmt auch nichts dies objektiv abzuklären. Es geht auch maximal um 300€.
Wie muß man sich nun da verhalten?
Wie heisst diese Inkassogesellschaft ?
Sei vorsichtig,
Falls Eispruch geschrieben via E-Mail auf KEINENFALLS löschen.
Kann gut sein, dass die sich 1/2 Jahr nicht melden und dann bekommst Du plötzlich wieder Post.
Also sichere und sichere und sichere.
grüße
gd
Falls Eispruch geschrieben via E-Mail auf KEINENFALLS löschen.
Kann gut sein, dass die sich 1/2 Jahr nicht melden und dann bekommst Du plötzlich wieder Post.
Also sichere und sichere und sichere.
grüße
gd
Diesem habe ich fristlos gekündigt nachdem der DSL-Anschluß 2 Monate nicht mehr funktioniert hat und ich ihn vorher mehrmals schriftlich abgemahnt habe.
Wenn du das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rücklaufschein
versandt hast dürfte es kein Problem geben.
Das mit den Inkassobüros die beauftragt werden ist mehr ein Automatismus und es ist nicht angebracht ängslicherweise zu zahlen.
Ich habe z.B. dem Inkassobüro (BID Bayerischer Inkassodienst AG)
welches von mir mehrmals unterschiedliche Beträge wegen einer angeblich kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei web.de geschrieben,
dass ich es eine "Kriminelle Vereinigung" nenne, wenn mehrere unberechtigterweise Geld fordern.
Unterzeichnet mit l.m.a.A.
War gleich Ruhe
Wenn du das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rücklaufschein
versandt hast dürfte es kein Problem geben.
Das mit den Inkassobüros die beauftragt werden ist mehr ein Automatismus und es ist nicht angebracht ängslicherweise zu zahlen.
Ich habe z.B. dem Inkassobüro (BID Bayerischer Inkassodienst AG)
welches von mir mehrmals unterschiedliche Beträge wegen einer angeblich kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei web.de geschrieben,
dass ich es eine "Kriminelle Vereinigung" nenne, wenn mehrere unberechtigterweise Geld fordern.
Unterzeichnet mit l.m.a.A.
War gleich Ruhe
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.468.674 von cannina am 18.11.07 11:05:02Beweise für die Kündigung aufbewahren,
und wenn was vom Gericht kommt SOFORT Widerspruch einlegen !!
Das Inkassobüro kannst zum Salzamt schicken, da ist es schade ums Porto.
und wenn was vom Gericht kommt SOFORT Widerspruch einlegen !!
Das Inkassobüro kannst zum Salzamt schicken, da ist es schade ums Porto.
Igor vorbeischicken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.469.459 von Red_Eileen am 18.11.07 13:49:34Habe mehrere Übergabeeinschreiben geschickt welche auch von denen in Empfang genommen wurden. Die eigentliche Kündigung haben die sogar selbst bestätigt. Sie sagen aber, daß gemäß AGB nur eine Kündigung nach Ablauf von 2 Jahren möglich ist. Im AGB steht aber, daß man generell mit 2 Wochen Frist kündigen kann, wenn der Provider unter Leistungsverzug ist.
Von einer Inkasso habe ich noch nichts bekommen, nur gewöhnliche Mahnungen.
Von einer Inkasso habe ich noch nichts bekommen, nur gewöhnliche Mahnungen.
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