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    Waffen in Deutschland (Seite 60)

    eröffnet am 19.11.07 14:45:45 von
    neuester Beitrag 08.09.23 15:59:57 von
    Beiträge: 755
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      Avatar
      schrieb am 27.03.10 12:07:37
      Beitrag Nr. 165 ()
      #164 (39.228.373) > Ich habe nie behauptet, dass es für einen Polizeipsychologe hier etwas zu ermitteln gibt.

      Nicht direkt aber ich habe "... Außerdem bin ich gerne bereit einem Polizeipsycholgen, über Bordmail, deine Forderung nach einer paramilitärischen Einrichtung aufzugzeigen. Und der Plizeipsychologe sollte dann auch überprüfen, was passiert, wenn "gute" Menschen, die ja, nach deiner Aussage, geltende Gesetze übertreten dürfen, dieses dann auch noch bewaffnet tun. ..." (http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…) dahingehend interpretiert, dass du polizeilichen Ermittlungsbedarf siehst. Sorry, wenn ich mich geirrt habe.

      Meinst du etwa, dass "... Forderung nach einer paramilitärischen Einrichtung ..." und "... geltende Gesetze übertreten dürfen, dieses dann auch noch bewaffnet tun ..." keiner polizeilichen Ermittlungen bedürfte, wenn es wahr wäre?
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 11:36:32
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.227.963 von HeWhoEnjoysGravity am 27.03.10 09:39:38Also in einem scheinen wir uns ja einig zu sein: bei WO gibt es für Polizeipsychologen was zu ermitteln.

      Da untestellst du mir wieder was, wie so oft, was nicht stimmt.

      Ich habe nie behauptet, dass es für einen Polizeipsychologe hier etwas zu ermitteln gibt.
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 09:39:38
      Beitrag Nr. 163 ()
      #162 (39.227.866) Also in einem scheinen wir uns ja einig zu sein: bei WO gibt es für Polizeipsychologen was zu ermitteln.
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 09:04:19
      Beitrag Nr. 162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.227.813 von HeWhoEnjoysGravity am 27.03.10 08:42:44Kann bitte mal ein Polizeipsychologe über Boardmail nachfragen? Vielen Dank.

      selbstverständlich zeige ich auch gerne einem Polizeipsyologen, über Bordmail, auf, wie du im "Hinweis" Thread dich geweigert hast, dein Verkehrsdelikt als "schuldhaftes" vergehen anzuerkennen, und es du sogar als "guter Bürger" dir das Recht heausnimmst, so ein Vergehen zu begehen.

      Außerdem bin ich gerne bereit einem Polizeipsycholgen, über Bordmail, deine Forderung nach einer paramilitärischen Einrichtung aufzugzeigen. Und der Plizeipsychologe sollte dann auch überprüfen, was passiert, wenn "gute" Menschen, die ja, nach deiner Aussage, geltende Gesetze übertreten dürfen, dieses dann auch noch bewaffnet tun.
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 08:42:44
      Beitrag Nr. 161 ()
      #160 (39.227.783) > Das ist ganz klar zu verstehen. Und sollte irgendjemand nicht wissen, auf welche Äußerungen von dir sich das bezieht, kann er gerne über Bordmail nachfragen. Ich werde ihm dann aufzeigen, wie du hier nicht nur kundgtetan hast, dasss du gegen ein Gesetzt verstoßen hast, sondern dieses Vergehen auch noch verteidigt hast.

      Kann bitte mal ein Polizeipsychologe über Boardmail nachfragen? Vielen Dank.

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      Avatar
      schrieb am 27.03.10 08:33:01
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.227.724 von HeWhoEnjoysGravity am 27.03.10 08:00:57Ich habe nicht behauptet, dass du Schusswaffen besitzt.

      Wieso also schon wieder eine Verteidigung, wenn ich dir keinen Vorwurf gemacht habe.

      Und ich fasel nicht. Meine Aussage ist, ganz klar zu verstehen.

      Du willst das angeblich gute Menschen Waffen tragen dürfen. Und willst dass gute Menschen geltende Gesetze brechen dürfen.

      Das ist ganz klar zu verstehen. Und sollte irgendjemand nicht wissen, auf welche Äußerungen von dir sich das bezieht, kann er gerne über Bordmail nachfragen. Ich werde ihm dann aufzeigen, wie du hier nicht nur kundgtetan hast, dasss du gegen ein Gesetzt verstoßen hast, sondern dieses Vergehen auch noch verteidigt hast.


      Im übrigen ist es gut, dasss du schon wieder Andersdenkende hier wieder versuchst, böses zu untersellen. Das zeigt deine Auffassung, dass nur deine Meinung zählt. Auch wenn sie gesetzeswirdig ist.

      Beispiel:

      Tja, dagegen werden einige vermutlich ganz heftig Aufheulen aber das hat dann wohl auch seinen Grund. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 08:00:57
      Beitrag Nr. 159 ()
      #158 (39.227.673) Besitzt du (legal oder illegal) Schußwaffen?

      Ich besitze keine Explosiv-Schußwaffen und habe auch keinen Waffenschein beantragt, also verstehe ich deine Aufregung nicht.

      Also: Besitzt du (legal oder illegal) Schußwaffen?

      PS: wer nicht so ganz nachvollziehen kann, wovon 23552 da faselt, kann sich in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge schlau lesen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 07:32:50
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.227.659 von HeWhoEnjoysGravity am 27.03.10 07:09:33Tja, dagegen werden einige vermutlich ganz heftig Aufheulen aber das hat dann wohl auch seinen Grund. (alles imho)

      Na klar hat das seinen Grund. Die die gegen solche Bewaffnung sind, kennenn noch aus den Gesichtsbüchern, oder noch aus eigenem Erlegen, was es bedeutet, wenn paramilitärische Kräfte druch die Straßen maschieren.

      Jeder verfassungstreue Bürger wird gegen solche Vorschirten sein.

      In Anbetracht der Tatsache, dass du in deinem "Hinweis"Tread gerade dein gesetzesloses Verhalten, auf dem Fußweg Fahrrhad zu fahren,penetrant verteidigt hast, du dich beschwert hast, dass ein, von dir anscheinend in seiner Sicherheit bedroht gefühlter Bürger, dich davon abhalten wollte, und deine Forderung nach Bewaffung "guter Bürger" wozu du ja auch Leute betrachtest, die gesetzeswidrig auf dem Fußweg Fahrrad fahren, glaich anschließend geäußert hat, dürfte wohl der wahre Grund der paralmilitärsichen Einrichtung der sein, dass du deine gesetzeswirdrigen Verhaltensweisen, besser beschützen kannst. (selbstverständlich alles imho, aber die Vermutung liegt zumindest nahe.)
      Avatar
      schrieb am 27.03.10 07:09:33
      Beitrag Nr. 157 ()
      Was ist noch zu bedenken?

      - Die Schußwaffe soll i.a. offen getragen werden müssen (jedenfalls als Default; eine Sondererlaubnis zum Verdeckttragen von Waffen soll möglich sein). Der Vorteil ist die soziale Kontrolle: ein Waffenträger muss sich ordentlich benehmen, weil er sonst eine Überprüfung riskiert. Jeder kann (und sollte) die Polizei auf einen verdächtigen Waffenträger hinweisen (verdächtig ist z.B. Drogengebrauch, unnötige Aggression, falsche Reaktionen auf eine Ansprache, verdächtige Gesellschaft wie z.B. dubiose Motorradbanden, usw.).

      - Eine Pistole soll in geeigneter Art und Weise am Menschen befestigt sein müssen (z.B. wie bei Polizisten) oder sicher verwahrt sein - es soll unzulässig sein, die Schußwaffe z.B. in der Handtasche zu tragen (weil eine Tasche schnell mal aus der Hand gelegt wird).

      - Es soll ein Mindestalter von z.B. 30 Jahren geben (jedenfalls als Default; eine Sondererlaubnis für Jüngere soll möglich sein). Das macht Sinn, denn Ältere sind zwangsläufig erfahrener und nicht so risikofreudig. Des Weiteren sind zum Waffenbesitz Ungeeignete bis dahin mit höherer Wahrscheinlichkeit bereits auffällig geworden oder anders gesagt: wer es geschafft hat, sich 30 Jahre lang hinreichend ordentlich zu benehmen, der hat auch eine erhöhte Chance, dass er das weiterhin schaffen wird.

      - Es soll ein Höchstalter von z.B. 70 Jahren geben (jedenfalls als Default; eine Sondererlaubnis für Ältere soll möglich sein). Denkbar ist auch eine Herabstufung der Waffenerlaubnis ab diesem Alter (die Waffe darf nur noch im eigenen Haus aufbewahrt aber nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden).

      - Es soll nur eine kleine Auswahl von Waffen und Munition zulässig sein (ganz bestimmt auch die HK P8 und Polizei-Dienstwaffen, damit Soldaten und Polizisten auch privat ihre Dienstwaffe tragen können - selbstverständlich derzeit nicht automatisch alle Soldaten und Polizisten aber in Zukunft schon).

      - Wie schon gesagt, sollen Waffenbesitzer auf Drogen und Psychopharmaka verzichten (jedenfalls als Default; Ausnahmeregelungen sind vorstellbar aber regelmäßiger Drogenkonsum ist selbstverständlich strikt verboten). Das macht Sinn, denn wie sollte man einem Menschen zutrauen mit der Waffe sorgsam und in kritischen Situationen möglichst richtig umzugehen, der es noch nicht mal schafft auf Drogen zu verzichten? Drogengebrauch kann nämlich durchaus auf charakterliche und psychische Defizite hinweisen.

      Wie man sieht, ist das Tragen von Schußwaffen kein Zuckerschlecken und durchaus mit einem hohen Anspruch verbunden, dem vermutlich viele Waffenbesitzer derzeit bei weitem nicht genügen. Dass derzeit viele legale Waffenbesitzer nicht mit der Schußwaffe in der Öffentlichkeit rumlaufen dürfen, ist nur ein schwacher Trost und bewirkt auch, dass die Mißstände nicht offen sichtbar sind ("waaaaaas, der darf eine Schußwaffe besitzen???").

      Noch mal zur Erinnerung: in Zukunft soll privater Waffenbesitz nur noch mit einem hochwertigen Waffenschein und nicht mehr schon mit einer Waffenbesitzkarte oder einem Jagdschein erlaubt sein.

      Tja, dagegen werden einige vermutlich ganz heftig Aufheulen aber das hat dann wohl auch seinen Grund. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.03.10 10:22:52
      Beitrag Nr. 156 ()
      #155 (39.220.877) Ups, ich vergaß, alles imho natürlich.
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