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    IC Immobilien Holding AG und die REIT\'s - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 20.11.07 19:01:51 von
    neuester Beitrag 15.09.22 17:42:07 von
    Beiträge: 111
    ID: 1.135.490
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      schrieb am 15.09.22 17:42:07
      Beitrag Nr. 111 ()
      Spruchverfahren wurde ohen Erhöhung beendet, siehe

      https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/09/spruchverfahren…
      Avatar
      schrieb am 11.02.22 17:43:18
      Beitrag Nr. 110 ()
      Avatar
      schrieb am 10.06.20 15:12:46
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.859.931 von Muckelius am 01.06.20 10:43:40erneut zur info:

      http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/spruchverfahren-…
      Avatar
      schrieb am 01.06.20 10:43:40
      Beitrag Nr. 108 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.566.621 von Muckelius am 03.02.20 16:38:00zur Info:

      http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.02.20 16:38:00
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.501.108 von Muckelius am 27.01.20 19:01:29bis zur Zahlung der Abfindung dauert es nicht mehr lang

      aus dem Bundesanzeiger:


      E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main
      WKN 563 216, ISIN DE 000 5632160

      Die außerordentliche Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG („ICAG“) hat am 17. Dezember 2019 auf Verlangen der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH („ELA“) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ICAG („Minderheitsaktionäre“) auf die ELA als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie der ICAG gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

      Der Übertragungsbeschluss ist am 23. Januar 2020 in das Handelsregister der ICAG beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 107030 eingetragen worden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ICAG auf die ELA übergegangen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der ELA unverzüglich Zug-um-Zug gegen die Übertragung der Rechte der Minderheitsaktionäre an der Sammelurkunde der ICAG erfüllt werden.

      Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der
      Quirin Privatbank AG

      vorgenommen.

      Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer girosammelverwahrten Aktien der ICAG ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen nicht mehr von sich aus tätig werden.

      Kosten und Spesen für die Depotbanken im Zusammenhang mit der Auszahlung der Abfindung sind von dem jeweiligen Minderheitsaktionär selbst zu tragen.

      Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der ICAG gewährt werden.



      Frankfurt am Main, im Januar 2020

      E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH

      Wolfgang Sauerborn
      Geschäftsführer
      IC Immobilien Holding | 7,300 €
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 27.01.20 19:01:29
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.477.313 von Muckelius am 24.01.20 14:55:21inzwischen wurde auch eine Pressemitteilung vom Unternehmen veröffentlicht

      pta20200127027
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: Squeeze-Out-Beschluss im Handelsregister eingetragen

      https://www.pressetext.com/news/20200127027
      IC Immobilien Holding | 7,300 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.20 14:55:21
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.189.655 von Muckelius am 18.12.19 16:35:33squeeze-out ist eingetragen

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 107030 Bekannt gemacht am: 23.01.2020 22:00 Uhr

      Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      23.01.2020


      HRB 107030: IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 17.12.2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 116692) gegen Barabfindung beschlossen.
      IC Immobilien Holding | 7,300 €
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.19 16:35:33
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.181.630 von Muckelius am 17.12.19 18:30:45heute früh Umsatz von 240 Aktien zum Kurs von 8 Euro und damit weit über den Anfindungspreis....
      IC Immobilien Holding | 8,000 €
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.12.19 18:30:45
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.864.746 von Muckelius am 07.11.19 17:23:45pta20191217029
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Ausschluss der Minderheitsaktionäre

      https://www.pressetext.com/news/20191217029
      IC Immobilien Holding | 8,000 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.11.19 17:23:45
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.817.314 von Herbert H am 01.11.19 18:13:26aus dem Bundesanzeiger von heute


      IC Immobilien Holding AG
      Frankfurt am Main

      Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zu der
      am Dienstag, den 17. Dezember 2019 um 11:00 Uhr
      im AOC–Accent Office Center, Konferenzetage 2. Stock,
      Hanauer Landstraße 291, 60314 Frankfurt am Main,
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung.


      I. Tagesordnung
      1.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-Out)

      Nach § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf diesen Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 116692, gehören seit dem 01. Juli 2019, dem Tag des Übertragungsverlangens, bis zum Zeitpunkt der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung durchgehend unmittelbar insgesamt 2.925.369 Stück auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der IC Immobilien Holding AG. Das Grundkapital der IC Immobilien Holding AG beträgt nominal insgesamt EUR 3.011.664 und ist in 3.011.664 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie eingeteilt. Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH ist demnach mit nominal in Höhe von 97,13% am Grundkapital der IC Immobilien Holding AG beteiligt und damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG.

      Auf Grundlage des § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG hat die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH mit Schreiben vom 01. Juli 2019 der Gesellschaft das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.

      Mit Schreiben vom 01. November 2019 hat die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH der IC Immobilien Holding AG die Höhe der festgelegten Barabfindung mitgeteilt und ihr Verlangen im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG wiederholt und konkretisiert. Die Höhe der festgelegten Barabfindung beträgt EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie.

      In einem schriftlichen Bericht vom 01. November 2019 an die Hauptversammlung hat die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.

      Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, verantwortliche Prüfer Prof. Dr. Martin Jonas und Silke Jacobs, als den vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und durch Beschluss vom 10. Juli 2019 bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat hierüber am 04. November 2019 einen Prüfungsbericht gemäß § 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet.

      Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft am 01. November 2019 eine Gewährleistungserklärung der Quirin Privatbank AG, Berlin, gemäß § 327b Absatz 3 AktG übermittelt, wonach die Quirin Privatbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      "Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IC Immobilien Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 116692, als Hauptaktionärin der IC Immobilien Holding AG übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer von der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 7,19 je auf den Inhaber lautende Stückaktie."

      Von der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung an können diese Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und die folgenden Unterlagen im Internet unter
      www.ic-group.de

      im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung heruntergeladen werden:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      die Jahresabschlüsse und Lageberichte der IC Immobilien Holding AG sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018;


      der von der E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionär erstattete schriftliche Bericht nach § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG über die Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung (einschließlich Gewährleistungserklärung der Quirin Privatbank AG, Berlin);


      der von der Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer gemäß §§ 327c Absatz 2 Satz 2 bis 4 AktG zur Angemessenheit der Barabfindung erstattete Prüfbericht.

      Diese Unterlagen liegen auch während der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Sie liegen ab der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung auch in den Geschäftsräumen der IC Immobilien Holding AG (Gebäudeteil Hanauer Landstraße 293, dort 3. Etage, 60314 Frankfurt am Main) während der üblichen Geschäftszeiten (09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) zur Einsicht der Aktionäre aus.

      II. Weitere Angaben zur Einberufung

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

      Von den insgesamt ausgegebenen 3.011.664 Stückaktien der Gesellschaft, die je ein Stimmrecht gewähren, sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung 3.011.664 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

      Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind gemäß § 16 der Satzung der IC Immobilien Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Für die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der außerordentlichen Hauptversammlung, also auf den 26. November 2019, 00:00 Uhr, beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse oder der angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse
      bis spätestens am 10. Dezember 2019, 24:00 Uhr,


      zugehen:
      1) per Post an BADER & HUBL GmbH
      aoHV IC AG 2019
      Friedrich-List-Straße 4a
      70565 Stuttgart

      oder

      2) per Telefax an +49 (0) 711 234318-33

      oder

      3) per E-Mail an hauptversammlung@baderhubl.de

      Freie Verfügbarkeit der Aktien

      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

      Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der außerordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Im Falle der Bevollmächtigung von (i) Kreditinstituten, (ii) nach §§ 135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, (iii) Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die nach § 135 Absatz 8 AktG die Regelungen des § 135 Absatz 1 bis 7 sinngemäß gelten, oder (iv), wenn die Vollmacht sonst dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, kann demgegenüber auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen in der Regel Besonderheiten zu beachten sind, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Bitte stimmen Sie sich daher bei diesem Personenkreis mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Absatz 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, der Nachweis der Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

      BADER & HUBL GmbH
      aoHV IC AG 2019
      Friedrich-List-Straße 4a
      70565 Stuttgart
      Telefax: +49 (0) 711 234318-33
      E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

      Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.

      Ein Vollmachtformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

      Wir bitten Sie, Verständnis dafür zu haben, dass wir jedem Aktionär je Depot nur bis zu zwei Eintrittskarten zuschicken können. Zugleich bitten wir Sie, ohne Ihr Recht auf Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung einschränken zu wollen, sich frühzeitig und nur dann anzumelden, wenn Sie eine Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ernsthaft beabsichtigen. Sie erleichtern damit die Organisation der außerordentlichen Hauptversammlung.

      Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können hierzu ein Vollmachtformular verwenden, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.

      Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft, sofern sie nicht während der außerordentlichen Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 16. Dezember 2019 bis 24:00 Uhr unter der folgenden Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

      BADER & HUBL GmbH
      aoHV IC AG 2019
      Friedrich-List-Straße 4a
      70565 Stuttgart
      Telefax: +49 (0) 711 234318-33
      E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der außerordentlichen Hauptversammlung erschienenen Aktionären und Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der außerordentlichen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z. B. Wortmeldungen oder das Stellen von Anträgen können nicht entgegengenommen werden. Zu beachten ist weiter, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der außerordentlichen Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der außerordentlichen Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und diesbezüglich nur in der außerordentlichen Hauptversammlung Weisungen erteilt werden können.

      Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden von einer ihnen erteilten Vollmacht insoweit keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten, als die betreffenden Aktien durch einen am Ort der außerordentlichen Hauptversammlung anwesenden Teilnehmer (den Aktionär oder dessen Vertreter) vertreten werden.

      Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 150.583 Stück Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 122 Absatz 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 22. November 2019, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es kann wie folgt adressiert werden:

      IC Immobilien Holding AG
      Vorstand
      Hanauer Landstraße 293
      60314 Frankfurt am Main

      Gemäß § 122 Absatz 2 Satz 1, Absatz 1 Satz 3 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten; § 121 Absatz 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. Bestimmte Aktienbesitzzeiten Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter
      www.ic-group.de


      im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht. Mitveröffentlicht werden der Name des Aktionärs, eine etwaige Begründung sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge

      Darüber hinaus können Aktionäre der IC Immobilien Holding AG Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung („Gegenanträge“) sowie Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder oder Abschlussprüfer übersenden („Wahlvorschläge“). Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sowie eine Begründung, die allerdings zumindest für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, sind ausschließlich zu übermitteln an:

      IC Immobilien Holding AG
      Anträge zur aoHV 2019
      Hanauer Landstraße 293
      60314 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 (0) 69 767258-210

      Anderweitig eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

      Zugänglich zu machende Gegenanträge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung, also am 02. Dezember 2019 bis 24:00 Uhr bei o. g. Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
      www.ic-group.de


      im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung veröffentlicht.

      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrages und einer Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Jedenfalls Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Außer aus den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten bzw. im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als Abschlussprüfer die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschlussprüfers enthält.

      Der Vorstand behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

      Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der außerordentlichen Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne eine vorherige Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen Handlung während der außerordentlichen Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht

      Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen.

      Information zum Datenschutz für Aktionäre

      Die IC Immobilien Holding AG verarbeitet personenbezogene Daten (d.h. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) der Aktionäre und ggf. ihrer Vertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen und zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dies sind namentlich die Kommunikation mit den Aktionären und in dem Zusammenhang insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung. Außerdem wird die Teilnahme eines Aktionärs an der außerordentlichen Hauptversammlung erhoben und verarbeitet. Die Angaben der Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen, können von sämtlichen Aktionären (und ggf. ihren Vertretern) auf der Grundlage von § 129 Absatz 4 AktG in dem von der Gesellschaft geführten Teilnehmerverzeichnis eingesehen werden. Im Fall von Tagesordnungsergänzungsverlangen sowie Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

      Die Daten werden außerdem verarbeitet, um gesetzliche Verpflichtungen (etwa steuer-, handels- oder aktienrechtliche Aufbewahrungspflichten oder aufsichtsrechtliche Besonderheiten) zu erfüllen. So regelt z.B. § 134 Absatz 3 Satz 5 AktG, dass die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 3 Jahre nachprüfbar festzuhalten ist.

      Die Gesellschaft hat auf den Inhaber lautende ausgegebene Stammstückaktien und führt somit kein Aktienregister.

      Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die depotführende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft.

      Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die IC Immobilien Holding AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist seit dem 25. Mai 2018 Art. 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

      Zum Zwecke der Ausrichtung der außerordentlichen Hauptversammlung beauftragt die IC Immobilien Holding AG verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der IC Immobilien Holding AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern und dem Notar zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

      Die Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der IC Immobilien Holding AG über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

      IC Immobilien Holding AG
      Datenschutzbeauftragter
      Hanauer Landstraße 293
      60314 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 (0) 69 767258-210

      Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu; die für die Gesellschaft zuständige Datenschutzbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der IC Immobilien Holding AG ebenfalls unter den zuvor angegebenen Kontaktdaten.



      Frankfurt, im November 2019

      IC Immobilien Holding AG

      Der Vorstand
      Markus Reinert FRICS
      Vorstandsvorsitzender/CEO
      IC Immobilien Holding | 7,050 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.19 18:13:26
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.933.883 von Herbert H am 02.07.19 08:56:44
      Zitat von Herbert H 02.07.19 08:56:44: Tja, es gibt nur 3 Mio. Aktien. Immerhin 1.000 Stücke werden in München zu 7 angeboten. Kann mir aber vorstellen, dass das Unternehmen mehr als 21 Mio. EUR wert ist ...

      :laugh: Der Gutachter sieht es auch so. Der Squeeze-Out-Kurs von 7,19 € pro Aktie ergibt einen Unternehmenswert von etwas mehr als 21 Mio. € ... :D
      IC Immobilien Holding | 4,300 €
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.19 17:35:23
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.712.436 von Herbert H am 17.10.19 17:07:29ich glaube mich kunscht ein Elch!

      :eek:

      7,19 Euro pro Aktie soll die Barabfindung betragen

      :eek:

      Quelle: https://www.pressetext.com/news/20191101009


      pta20191101009
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-Out-Verlangen an IC Immobilien Holding AG

      Frankfurt am Main (pta009/01.11.2019/17:15) - Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, hat heute gegenüber der IC Immobilien Holding AG ihr am 1. Juli 2019 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen, bestätigt und konkretisiert.

      Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH auf EUR 7,19 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der IC Immobilien Holding AG festgelegt.

      Über den Squeeze-Out soll in einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 17. Dezember 2019 stattfinden wird.

      Frankfurt am Main, den 01. November 2019

      IC Immobilien Holding AG

      Der Vorstand
      (Ende)
      Aussender: IC Immobilien Holding AG
      Hanauer Landstraße 293
      60314 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Ansprechpartner: Kerstin Valdeig
      Tel.: +49 69 767 258-280
      E-Mail: ic@ic-group.de
      Website: www.ic-group.de
      Börsen: Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin
      ISIN(s): DE0005632160 (Aktie)
      IC Immobilien Holding | 4,300 €
      Avatar
      schrieb am 17.10.19 17:07:29
      Beitrag Nr. 99 ()
      Interessant. Nach den kuriosen Vorgängen rund um das Squeeze-Out-Begehren bei IC Immobilien bietet nun heute jemand 4.500 Stücke zu 5,50 EUR in Stuttgart an. Das sind immerhin mehr als 5 % des Streubesitzes ... :eek:
      IC Immobilien Holding | 5,050 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.10.19 20:42:41
      Beitrag Nr. 98 ()
      Kurios oder wie soll man das bezeichnen? Die HV-Einladung liegt nun vor. Die HV für das Jahr 2018 soll am 27. Nov. 2019 endlich stattfinden. Den angekündigten Beschluss zum Squeeze-Out sucht man aber vergebens in der Tagesordnung. Allerdings ist dem zeitgleich erschienenen Jahresabschluss zu entnehmen, dass vom Großaktionär weiterhin ein Squeeze-Out angestrebt wird. Irgendwann werden wir vielleicht erfahren, was es so schwierig macht, die 5-stellige Anzahl Aktien, die der Streubesitz hält, vernünftig abzufinden (ak tueller Börsenwert weniger als eine halbe Mio. €). Angeblich kennt das Unternehmen seinen 97-%-Großaktionär nicht ... :eek:
      IC Immobilien Holding | 5,050 €
      Avatar
      schrieb am 08.10.19 09:11:20
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.480.016 von Muckelius am 13.09.19 18:02:17auf der Homepage werden weiterhin Pressemitteilungen am laufenden band veröffentlicht

      https://www.ic-group.de/presse-news/presse-mitteilungen

      die für uns Kleinaktionäre entscheidende News war bisher nicht dabei. Bald müsste doch mal was kommen. Immerhin steht ja auch noch die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 aus...
      IC Immobilien Holding | 6,300 €
      Avatar
      schrieb am 13.09.19 18:02:17
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.144.715 von Muckelius am 31.07.19 16:22:42wir warten weiter auf die Details zum Squeeze-Out-Verfahren...
      IC Immobilien Holding | 8,000 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.07.19 16:22:42
      Beitrag Nr. 95 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.028.827 von Muckelius am 15.07.19 16:07:16ich bin gespannt wann die nächten Details veröffentlicht werden. Momentan schwankt der Aktienkurs zwischen den Marken von 6 und 7 Euro...
      IC Immobilien Holding | 6,800 €
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.19 16:07:16
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.933.883 von Herbert H am 02.07.19 08:56:44pta20190715025
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: Mitteilung einer mittelbaren Mehrheitsbeteiligung an der IC Immobilien Holding AG

      https://www.pressetext.com/news/20190715025
      IC Immobilien Holding | 6,800 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.19 08:56:44
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.930.496 von Schulzi64 am 01.07.19 18:10:42Tja, es gibt nur 3 Mio. Aktien. Immerhin 1.000 Stücke werden in München zu 7 angeboten. Kann mir aber vorstellen, dass das Unternehmen mehr als 21 Mio. EUR wert ist ...
      IC Immobilien Holding | 5,000 €
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.19 18:10:42
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.929.311 von Herbert H am 01.07.19 15:59:59Hallo Herbert,
      was machen wir nun? Es wird nun richtig spannend......

      Gruß Schulzi64
      IC Immobilien Holding | 4,100 €
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.19 16:17:26
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.929.311 von Herbert H am 01.07.19 15:59:59hier der Link zur ausf. Mitteilung

      pta20190701016
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: Mitteilung Mehrheitsbeteiligung an IC Immobilien Holding AG
      Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren

      https://www.pressetext.com/news/20190701016
      IC Immobilien Holding | 4,100 €
      Avatar
      schrieb am 01.07.19 15:59:59
      Beitrag Nr. 90 ()
      Squeeze Out!
      IC Immobilien Holding | 4,300 €
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.19 19:35:48
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.762.220 von Herbert H am 31.01.19 22:27:34heute mal Umsatz in der Aktie. In Stuttgart wurden 250 Stück zum Kurs von 4 Euro gehandelt

      Auf der Homepage findet sich ständiger Newsflow

      https://www.ic-group.de/presse-news/presse-mitteilungen

      Belibt nur zu hoffen, dass sich das mal endlich in positiven Zahlen niederschlägt
      Avatar
      schrieb am 31.01.19 22:27:34
      Beitrag Nr. 88 ()
      IC Immobilien hat einen neuen Newsletter veröffentlicht. Im Editorial heißt es: "Insgesamt startet unsere Unternehmensgruppe zuversichtlich und ohne Sorgenfalten in ein spannendes Jahr 2019."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.18 17:53:34
      Beitrag Nr. 87 ()
      Heute ist ein Angebot eines Investors eingetrudelt, der 3 € pro Aktie bietet. Das zeigt doch, dass die Aktie ein wenig mehr wert sein müsste als die derzeitigen Kurse ...
      Avatar
      schrieb am 08.12.18 10:55:15
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.393.885 von Muckelius am 08.12.18 07:27:38Wer sind die Großaktionäre und welchen Anteil halten sie?
      Avatar
      schrieb am 08.12.18 07:27:38
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.208.438 von Herbert H am 13.07.18 15:37:47auch die Großaktionäre haben weiter Vertrauen...

      pta20181207020
      Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
      IC Immobilien Holding AG: Zuzahlung in die freie Kapitalrücklage in Höhe von EUR 3.000.000

      https://www.pressetext.com/news/20181207020
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.18 15:37:47
      Beitrag Nr. 84 ()
      Der Jahresabschluss 2017 liegt vor. Interessant ist der Ausblick. Für 2018 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet und für 2019 erstmalig seit vielen Jahren ein Überschuss.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.05.18 20:12:08
      Beitrag Nr. 83 ()
      Scheinbar liest hier niemand mehr - zumindest nicht regelmäßig.
      Seit etlichen Wochen standen in M 150 Stücke zu 3,5 im Angebot. Jetzt wollte ich doch wissen, was dahinter - ob etwas dahinter - steht. Kaum war der Kaufauftrag raus, verschwand das Angebot, dafür gab es ein Angebot für 150 zu 2,8. Dann habe ich einen Verkauf versucht - 250 zu 2,8. Jetzt stehen da nur nioch meine 250 zum Verkauf und auf Nachfrageseite wieder die so beliebten 1,50.
      Alles beschiss.
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 17:01:33
      Beitrag Nr. 82 ()
      Ist es irgend jemand gelungen sich für den Newsletter anzumelden? Ich bekomme keine Rückmeldung.
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