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    Rentenversicherung nachträglich erhöhen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.11.07 11:38:24 von
    neuester Beitrag 23.11.07 18:16:31 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.135.585
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      Avatar
      schrieb am 23.11.07 11:38:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich hätte mal eine Frage. Im Dezember 2004 habe ich eine Rentenversicherung abgeschlossen, um noch von der damaligen steuerlichen Begünstigung zu profitieren. Leider war ich zu dem Zeitpunkt noch Student, und konnte mir keine so große Prämie leisten. Ich hab mit 70,- angefangen und eine jährliche Progression von 3% vereinbart.
      Mittlerweile verdiene ich schon etwas mehr. Ich könnte mir also einen eine höhere Prämie leisten. Außerdem greift jetzt das Argument mit der steuerlichen Absetzbarkeit, und ich würde hier gerne noch mehr ansetzen.
      Kann ich die Police im nachhinein noch abändern, so dass ich entweder den Beitrag erhöhe, oder die Progression auf z.B. 10% setze? Und wenn ich das könnt, wird das auch steuerlich anerkannt?

      Grüßle

      Der Bommes
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 11:54:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spare lieber und kauf Dir ein Grundstück, wenn Du nicht gerade in einer Metropole wohnst.
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 12:41:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.536.345 von DerBommes am 23.11.07 11:38:24Hatte ich auch vor!

      Frag mal ob du die Progression erhöhen kannst!

      Den Beitrag erhöhen geht nicht. Dann würde die aktuelle Steuergesetztgebung greifen.

      Steck das was du mehr bezahlen willst in Riester (Fondsgebunden)
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 13:47:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      re DERBOMMES

      Am einfachsten wäre es natürlich das Versicherungsunternehmen anzurufen,falls du dich nicht in den Vertragsbedingungen zurechtfindest.Aber vielleicht helfen dir meine Hinweise weiter.
      1.Erhöhungen innerhalb der vereinbarten Beitragsdynamik(meistens zwischen 1-10% pro Jahr)sind steuerlich unbedenklich.Es heißt im übrigen nicht Progression .Der Begriff kommt von der Unfallversicherung.Bei Erhöhungen über diesen Faktor (immer bezogen auf den Vorjahresbeitrag)hinaus,wird der Vertrag steuerlich schlechter
      gestellt,da du dich nicht an die Bedingungen gehalten hast.Heißt:Besteuerung der Auszahlungen mit 100%,wenn noch keine 12 Jahre Laufzeit vergangen sein sollten und dein 60 .Lebensjahr nicht erreicht ist.Fachausdruck dafür ist Novation.Das Unternehmen wird dich aber höchstwahrscheinlich auf die negativen Folgen hinweisen und einen Zweitvertrag anbieten
      2.Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist wahrscheinlich bei dir nicht gegeben da du durch Einzahlungen von SV- Beiträgen (Lohnnebenkosten)bereits deine Vorsorgeaufwendungspauschbeträge erreicht haben dürftest und weitere Beiträge nicht zu einer Senkung des steuerrelevanten Bruttos führen´.
      3.Steuerliche Vorteile sollten nie der Grund für eine Geldanlage sein,sondern nur ein nur ein zusätzliches \"Bonbon\".Entscheidend ist die Rendite und ob die Anlage zu deinen Zielen und Wünschen passt.
      4.Falls du eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen hast Optionen für eine Alternative prüfen.Viele Verträge sind absolut unflexibel,haben eine miese Verzinsung und unterliegen zudem noch dem Risiko ,das bei späterer Rentenauszahlung auch in laufende Auszahlungen eingegriffen werden kann.Auf deutsch:Wenns dem Versicherer schlecht geht kürzt er die Renten.Wenn die Rentenbezieher immer länger leben und immer weniger Einzahler vorhanden sind,dazu noch die Geldanlagen des Unternehmens schlecht laufen gibts lange Gesichter:mad:
      5.Inflationäre Geldentwertung nicht vergessen.Was nutzt der schönste Sparbuchzins.(mehr bringen die meisten dts Versicherer z.Z.nicht zustande)wenn die Inflation die Erträge wieder auffrist.
      Ergo:Fachberater (zB Makler) kommen lassen.Der haftet für das was er tut.Police überprüfen lassen.Bei Bedarf mich über Board Mail informieren.

      der Finanzdoktor
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 17:48:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zur Ergänzung zum Punkt 1
      Besteuert wird die Differenz vom Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen mit dem persönlichen Steuersatz.
      Bei Auszahlung nach dem 60.Lebensjahr wird dieser Betrag zur Hälfte besteuert.
      Also entweder Zweitvertrag abschließen mit allerdings geänderter steuerlicher Behandlung bei der Auszahlung oder Dynamisierung jedes Jahr mitmachen bis Wunschbeitrag erreicht ist.Eine Anhebung des Dynamiksatzes von z.B 3% auf 10% ist bereits eine Novation und wird deshalb auch wegen des erhöhten Risikos von den Gesellschaften im Regelfall abgelehnt.Eine Reduzierung ist jedoch problemlos.
      Eine Anmerkung zu Riester.Die Auszahlungen unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung,d.h. volle Besteuerung der Erträge nach §22 Nr5 EStG,beschränkt auf den geförderten Teil des Kapitals.
      Da müßte schon jeder genau seine steuerliche Situation im Rentenalter wissen um abzuwägen was besser ist.
      Ergo:Viele Wege führen nach Rom.Am besten ist es du kennst sie alle.Noch besser jeder hat nicht nur ein Sparschwein,sondern viele.
      Die Mischung machts.

      der Finanzdoktor

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      Avatar
      schrieb am 23.11.07 17:54:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na das ist ja mal aufschlussreich. Vielen Dank für die Info. Wenn ich mal wieder einen Termin bei meinem Versicherungs-Mac hab, hau ich ihn nochmal an.

      Danke für die Infos.

      Grüßle

      Der Bommes
      Avatar
      schrieb am 23.11.07 18:16:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ergänzung bzw Korrektur zu Punkt 2
      Ab 01.01.2005 wird bei den Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen getrennt in Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige.Daneben gibt es weitere eigene Abzugsmöglichkeiten für Riesterbeiträge und zur betriebl.Vorsorge.Es sind also z.B die Beiträge zur gesetzl Rentenversicherung z.Teil absetzbar,Beiträge zur privaten Versicherung z.B.für einen Arbeiter(Single)bis 1500 Euro,Riester ab 2008 bis 2100 Euro.

      der Finanzdoktor


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