Mietrechtsfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.07 14:01:38 von
neuester Beitrag 11.12.07 17:41:27 von
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Kann mir jemand helfen??
Weiss jemand, ob es rechtens ist, wenn der Vermieter vom Mieter bei Auszug verlangt die kompletten Tapeten abzureissen? Ich muss zwar nicht streichen, aber die Tapeten zu entfernen ist eine Riesenarbeit und ich habe noch nicht mal 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt.
Danke für Tipps und Anregungen !!!
Gruß Jonny
Weiss jemand, ob es rechtens ist, wenn der Vermieter vom Mieter bei Auszug verlangt die kompletten Tapeten abzureissen? Ich muss zwar nicht streichen, aber die Tapeten zu entfernen ist eine Riesenarbeit und ich habe noch nicht mal 1,5 Jahre in der Wohnung gewohnt.
Danke für Tipps und Anregungen !!!
Gruß Jonny
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.098 von Jonny666 am 10.12.07 14:01:38Sehr wahrscheinlich ist die Klausel sowieso nichtig, aber den Vertrag kennen wir leider auch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.098 von Jonny666 am 10.12.07 14:01:38Davon abgesehen sind die Tapeten in einem perfekten Zustand, ich hatte sie damals auch so übernommen und brauchte sie nicht mal streichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.214 von DerStrohmann am 10.12.07 14:12:31Es ist ein normaler Standertmietvertrag, die Klausel mit der Tapetenentfernung hat der Vermieter handschriftlich ergänzt und auch nur auf seinem Exemplar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.098 von Jonny666 am 10.12.07 14:01:38Weiß nicht, ob dir der Link was hilft oder googele doch einach mal selbst.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen--…
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen--…
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.396 von Bommel1 am 10.12.07 14:26:08Danke für den Link.
Der hat meine Frage bisschen beantworten können. Nachträgliche Eintragungen sind also rechtskräftig, formularmäßige Klauseln eher nicht. Dennoch hat mein Vermieter nur in seiner Ausführung des Vertrages den Zusatz eingesetzt.
Gruß Jonny
Der hat meine Frage bisschen beantworten können. Nachträgliche Eintragungen sind also rechtskräftig, formularmäßige Klauseln eher nicht. Dennoch hat mein Vermieter nur in seiner Ausführung des Vertrages den Zusatz eingesetzt.
Gruß Jonny
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.553 von Jonny666 am 10.12.07 14:41:12Nee, nee, bei Verbrauchern ist § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB zu beachten. Es kommt vielmehr auf den genauen WORTLAUT der Klausel an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.553 von Jonny666 am 10.12.07 14:41:12wenn der zusatz in deiner ausfertigung nicht existiert, dann gibt es ihn auch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.553 von Jonny666 am 10.12.07 14:41:12Wenn es von dir nicht unterschrieben ist hat der Vermieter Pech
gehabt und du musst die Tapeten nicht abmachen.
Ist es aber von dir unterzeichnet und wenn auch nur auf seinem
Exemplar, musst du sie entfernen.
Das Tapetenentfernen ist halb so wild - muss man nur einige Tricks kennen.
gehabt und du musst die Tapeten nicht abmachen.
Ist es aber von dir unterzeichnet und wenn auch nur auf seinem
Exemplar, musst du sie entfernen.
Das Tapetenentfernen ist halb so wild - muss man nur einige Tricks kennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.637 von Red_Eileen am 10.12.07 14:48:59Das stimmt, ich habe leider den Wortlaut nicht mehr genau im Kopf, nur da ich kein Exemplar mit der Klausel habe, könnte er theoretisch noch mehr ohne mein Wissen ergänzen in seinem Vertrag.
Tricks?
Sehe bei Auszug nur eine Menge Arbeit auf mich zukommen?!
Dank schon mal an alle für Eure Beiträge
Tricks?
Sehe bei Auszug nur eine Menge Arbeit auf mich zukommen?!
Dank schon mal an alle für Eure Beiträge
Wenn der Vermieter zudem noch eine Kaution von dir hat -
wirst due es schwer haben, weil er damit nicht rausrückt
bevor er zufriedengestellt ist und die Tapeten ab sind.
wirst due es schwer haben, weil er damit nicht rausrückt
bevor er zufriedengestellt ist und die Tapeten ab sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.747 von Red_Eileen am 10.12.07 14:58:37nach einem halben Jahr sind Ansprüche verjährt...
Bin letzten Samstag erst umgezogen.
Vielmehr mein Sohn mit Familie.
Zum Glück hat ihm sein Chef den LKW geliehen (sogar mit Sprit für 250 km) Wir waren 5 Personen die geschleppt und geputzt haben.Heute sind sie in der alten wWohnung und machen die Wände die sie farbig gestrichen haben wieder weiss.
Aber alles in allem hat er gute 1000 Euro gespart.
Vielmehr mein Sohn mit Familie.
Zum Glück hat ihm sein Chef den LKW geliehen (sogar mit Sprit für 250 km) Wir waren 5 Personen die geschleppt und geputzt haben.Heute sind sie in der alten wWohnung und machen die Wände die sie farbig gestrichen haben wieder weiss.
Aber alles in allem hat er gute 1000 Euro gespart.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.776 von DerStrohmann am 10.12.07 15:01:43Ja, nur ich finde das eine ziemliche Benachteiligung, ich gebe die Wohnung in fast demselben guten Zustand ab wie ich sie vor knapp 1,5 Jahren bekommen habe. Seine Begründung für den Tapetenabriss war, daß er sagte, es wären schon 5 Farbschichten übereinander (von den Vorgängern) und nun sollte ich diese nicht mehr streichen sondern gleich entfernen.
Welche Ansprüche meinst Du Strohmann?
Den bezüglich der Tapetenklausel??
Gruß
Welche Ansprüche meinst Du Strohmann?
Den bezüglich der Tapetenklausel??
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.811 von Red_Eileen am 10.12.07 15:05:29Und welche Tricks meintest Du wegen der Tapetenentfernung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.853 von Jonny666 am 10.12.07 15:08:51Jo, also, wie ich das sehe, musst du gar nichts machen. War auch mal 1,5 Jahre irgendwo und hab auch nicht streichen müssen. Tapeten ab ist sowieso hahnebüchener Quatsch... das muss nicht mal der, der wirksam die Schönheitsreparaturen machen müsste. Klag dir die Kaution ein und gut ist!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.853 von Jonny666 am 10.12.07 15:08:51seine Begründung für den Tapetenabriss war, daß er sagte, es wären schon 5 Farbschichten übereinander (von den Vorgängern)
Na dann kratz doch nur die Farbe ab!
Na dann kratz doch nur die Farbe ab!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.715.039 von Fruehrentner am 10.12.07 15:24:29ich dachte immer, nahezu alle WO'ler wohnen ausschliesslich in eigenen Luxusvillen
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.886 von Jonny666 am 10.12.07 15:12:02Wenn die Tapete schon so oft überstrichen wurde sind keine Tricks
mit nass einpinseln und durchweichen lassen mehr anwendbar.
Da ist dann wirklich nur noch arbeiten mit der Spachtel angesagt.
Versuchen kannst du es aber mal.
Die ganze Wand satt mit Wasser in dem noch Tapetenlöser drin ist einstreichen und gut durchweichen lassen. Das Wasser muss die Klebeschicht erreichen, nur dann ist die Tapete etwas vollflächiger abziehbar.
mit nass einpinseln und durchweichen lassen mehr anwendbar.
Da ist dann wirklich nur noch arbeiten mit der Spachtel angesagt.
Versuchen kannst du es aber mal.
Die ganze Wand satt mit Wasser in dem noch Tapetenlöser drin ist einstreichen und gut durchweichen lassen. Das Wasser muss die Klebeschicht erreichen, nur dann ist die Tapete etwas vollflächiger abziehbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.715.346 von Red_Eileen am 10.12.07 15:44:41Danke für Eure Tipps und Anmerkungen !!!
Gruß Jonny
Gruß Jonny
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.715.553 von Jonny666 am 10.12.07 15:58:24Gut einstrichen mit einer grossen Malerbürste
http://www.youtube.com/watch?v=R0YUA3yTUss
Habe schon hunderte von qm Tapete entfernt.
Frisch ran an die Arbeit ist halb gewonnen.
Nur Dumme streiten sich ständig vor Gericht
http://www.youtube.com/watch?v=R0YUA3yTUss
Habe schon hunderte von qm Tapete entfernt.
Frisch ran an die Arbeit ist halb gewonnen.
Nur Dumme streiten sich ständig vor Gericht
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.716.291 von Red_Eileen am 10.12.07 16:48:56Ja das lästige ist nur, das ist eine 100 qm*qm Wohnung und ich zieh in eine andere Stadt. Ansonsten würde ich Dir rechtgeben, sieht aber irgendwie auch nach Abzocke aus.
Gruß Jonny
Gruß Jonny
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.716.291 von Red_Eileen am 10.12.07 16:48:56Nö, nur wirklich Dumme sind dümmer als faul.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.716.455 von DerStrohmann am 10.12.07 17:00:06Machen kann man was man will - man sollte sich seiner Sache nur sicher sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.717.424 von Red_Eileen am 10.12.07 18:06:44So wie du bei deinen Tui-/Telekom-/Dax-Puts?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.717.495 von DerStrohmann am 10.12.07 18:12:51Es bringt nichts über rauslesen aus anderen Threads Rückschlüsse
auf das Verhalten in Sachen Investments anderer zu ziehen.
Meist liegt man da falsch und verläuft sich in Irrtümern.
Wenn du allerdings nur das letzte Wort haben willst - na bitte
auf das Verhalten in Sachen Investments anderer zu ziehen.
Meist liegt man da falsch und verläuft sich in Irrtümern.
Wenn du allerdings nur das letzte Wort haben willst - na bitte
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.718.031 von Red_Eileen am 10.12.07 18:53:38nö, will ich nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.714.383 von Jonny666 am 10.12.07 14:25:21"Es ist ein normaler Standertmietvertrag, die Klausel mit der Tapetenentfernung hat der Vermieter handschriftlich ergänzt und auch nur auf seinem Exemplar."
wenn das wirklich so ist, würde ich mir nicht eine Sekunde Gedanken darüber machen, wie ich die Tapete entferne.
Würde den Vermieter schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) auf das Fehlen dieses Zusatzes in deiner Vertragsausführung hinweisen und mitteilen, dass du entsprechende Arbeiten ablehnst.
Für den Fall, dass er deshalb die Kautionsrückzahlung zu verweigern droht, würde ich mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes drohen.
Am besten noch eine Frist für die Stellungnahme des Vermieters setzen.
Wenn er anfängt zu zicken, RA einschalten.
Wenn der Vermieter halbwegs richtig tickt, wird ihm wohl klar sein, dass er mit einem unsymetrischen Vertrag nie und nimmer einen Rechtsstreit gewinnen kann und am Ende nur unnötig Kosten produziert, die er dann auch noch tragen muss.
wenn das wirklich so ist, würde ich mir nicht eine Sekunde Gedanken darüber machen, wie ich die Tapete entferne.
Würde den Vermieter schriftlich (per Einschreiben/Rückschein) auf das Fehlen dieses Zusatzes in deiner Vertragsausführung hinweisen und mitteilen, dass du entsprechende Arbeiten ablehnst.
Für den Fall, dass er deshalb die Kautionsrückzahlung zu verweigern droht, würde ich mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes drohen.
Am besten noch eine Frist für die Stellungnahme des Vermieters setzen.
Wenn er anfängt zu zicken, RA einschalten.
Wenn der Vermieter halbwegs richtig tickt, wird ihm wohl klar sein, dass er mit einem unsymetrischen Vertrag nie und nimmer einen Rechtsstreit gewinnen kann und am Ende nur unnötig Kosten produziert, die er dann auch noch tragen muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.719.601 von Cashlover am 10.12.07 20:59:21Hi Cashlover!
Ich hatte es mir auch ungefähr so überlegt, war mir nur nicht ganz sicher bezüglich der beiden Verträge. Aber vom Grunde her müssen sie ja identisch sein.
Danke für Deine Zeilen
Gruß Jonny
Ich hatte es mir auch ungefähr so überlegt, war mir nur nicht ganz sicher bezüglich der beiden Verträge. Aber vom Grunde her müssen sie ja identisch sein.
Danke für Deine Zeilen
Gruß Jonny
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.724.343 von Jonny666 am 11.12.07 11:38:01@jonny,
klar muss der Mietvertrag identisch sein und jede Unklarheit im Vertrag geht in jedem Fall zu Lasten des Vertragsgestalters, was in deinem Fall der Vermieter sein dürfte.
klar muss der Mietvertrag identisch sein und jede Unklarheit im Vertrag geht in jedem Fall zu Lasten des Vertragsgestalters, was in deinem Fall der Vermieter sein dürfte.
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