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    IXOS Abfindung auf 11,88 erhöht Meldung vom 10.12. ohne AdHOC ???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.07 10:31:57 von
    neuester Beitrag 17.12.08 10:07:21 von
    Beiträge: 47
    ID: 1.136.228
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      Avatar
      schrieb am 11.12.07 10:31:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der iXOS Software AG gemäß §§ 327a ff. AktG
      Die 2016091 Ontario Inc., Waterloo, Kanada, hat dem Vorstand der iXOS Software AG am 31. Oktober 2007 mitgeteilt, dass ihr Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der iXOS Software AG gehören. Zugleich hat die 2016091 Ontario Inc. dem Vorstand der iXOS Software AG das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Hauptversammlung der iXOS Software AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die 2016091 Ontario Inc. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung Beschluss fassen kann (sog. „Squeeze Out“).

      Die 2016091 Ontario Inc. hat dem Vorstand der iXOS Software AG inzwischen weiter mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 11,88 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der iXOS Software AG festgesetzt hat. Über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der iXOS Software AG auf die 2016091 Ontario Inc. soll in der ordentlichen Hauptversammlung der iXOS Software AG am 24. Januar 2008 Beschluss gefasst werden. Einzelheiten zum Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre werden mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung der iXOS Software AG bekannt gemacht, die am 17.12.2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.


      Grasbrunn, den 10.12.07


      iXOS Software AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 11:40:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Seit Ablauf des 12.07.2005 wurde die Notierung der Aktie der IXOS Software AG am geregelten Markt, General Standard, der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Das Unternehmen ist daher nicht mehr an entsprechende Notierungsfolgepflichten gebunden. Sämtliche Aktionäre werden aber weiterhin ordnungsgemäß zu Hauptversammlungen eingeladen und haben damit die Möglichkeit, sich über den Geschäftsverlauf zu informieren und ihre Aktionärsrechte wahrzunehmen."

      Notierungsfolgepflicht ist sicher auch die AdHoc Meldung, weshalb sie auch nicht erfolgt ist...
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 12:32:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      kommt das noch oben drauf ?

      IXOS Software Aktiengesellschaft
      Grasbrunn bei München
      - ISIN DE0005061501 -
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 14. Januar 2005, um 9:00 Uhr im Holiday Inn
      .......
      § 4
      Angemessener Ausgleich
      (1) Ontario verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären von IXOS gemäß § 304 AktG eine angemessene wiederkehrende Ausgleichszahlung in jedem Geschäftsjahr von € 0,42 pro IXOS-Aktie zu leisten. Die Ausgleichszahlung ist am Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung von IXOS für das jeweilige abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Der Ausgleich wird zum ersten Mal für das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieses Vertrages laufende Geschäftsjahr geschuldet. Falls dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag während eines Geschäftsjahres endet, vermindert sich die Ausgleichszahlung zeitanteilig.
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 13:06:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.724.369 von schaerholder am 11.12.07 11:40:17Da hast Du recht, hatte ich übersehen.

      War aber toll heut früh ein paar billige einzusammeln,
      kam mir vor wie ein Insider.

      Wenn Du was tolles suchst, schau mal auf die 692440.
      Avatar
      schrieb am 11.12.07 13:07:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.725.028 von BlinderSpion am 11.12.07 12:32:20Das sollte wohl so sein, Des Eine die Abfindung, hat ja nichts mit der wiederkehrenden Ausgleichszahlung pro Jahr zu tun.

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      schrieb am 11.12.07 14:40:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aus dem letzten OPEN TEXT Quartalsbericht:
      As of September 30, 2007, the Company owned 96.07% (June 30, 2007—96.02%) of the outstanding shares of IXOS. The Company increased its ownership of the shares of IXOS by way of open market purchases during the three months ended September 30, 2007. Total consideration paid for the purchase of shares of IXOS during the three months ended September 30, 2007 was approximately $176,000. The minority interest in IXOS has been adjusted to reflect the proportionate reduction in minority interest ownership in IXOS as a result of such open market purchases.

      alte Threads u.a. Thread: Frankfurter Börse nimmt IXOS-Aktie aus dem Geregelten Markt Thread: IXOS: das Orderbuch füllt sich
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 17:22:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.726.438 von honigbaer am 11.12.07 14:40:43hat es auf der HV Überraschungen gegeben? heute starke Umsätze
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 19:07:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.171.292 von fahrenheit am 25.01.08 17:22:13Heute gabs wieder Kohle !
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 12:53:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wurde die Abfindung auf der HV nochmal erhöht oder warum sucht jemand 50000 Stück zu 12,50??:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 13:02:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich wüsste auch gerne, was auf der HV diskutiert wurde.
      Aber ein Kurs 5% über der Abfindung ist nicht ungewöhnlich, wenn Hoffnung auf eine Nachbesserung besteht. Andererseits kann sich auch jetzt noch alles lange hinziehen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.08 14:53:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Jetzt hab ich weder Bid noch Ask angezeigt, sind die jetzt ausgesetzt??
      Avatar
      schrieb am 29.01.08 15:41:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn man sich die Umsätze der letzten Tage anschaut, drängt sich der Eindruck auf, dass es auf der HV richtig gut abgegangen sein muss. Vielleicht lässt sich der eine oder andere der Anfechtungsklage einreichen wird ja nicht auf einen Vergleich ein. Das Bewertungsgutachten von Toilette und Dusche war ja ein Brüller. Allein die Umsatzprognosen (kein Wachstum) müssten allein Grundlage genug sein, dass Teil in Stücke zu reißen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.08 08:13:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Konnte leider nicht bis zum Ende der HV dabeibleiben.
      es war aber die Creme de la Creme der Kläger, teilweise durch Frau Steeg und Herrn Öfele vertreten anwesend.

      m.E. gibts da schon einen Nachschlag der Hammer ist dei Senkung der "Royalties" Entgeld von Opentext für die umgesetzten Produkte von Ixos von 50 % auf 40 %. Beschlossen das ganze unterhalb des Geschäftsjahres und aus "Vergleichbarkeitsgründen" direkt ab Anf.des Gesch.jahres berechnet.

      Servus.
      Avatar
      schrieb am 01.02.08 09:08:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.209.228 von fridolin11 am 30.01.08 08:13:05Hääääääää?:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 15:15:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Preisfeststellung im Freiverkehr wird für die Aktien der
      iXOS Software AG
      WKN 506 150
      ISIN DE0005061501
      mit Ablauf des
      28.02.2008
      eingestellt.
      Skontroführer: FTF(KV 3808)
      Hamburg, den 28. Februar 2008
      Geschäftsführung der Börse Hamburg
      Avatar
      schrieb am 29.02.08 18:06:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Dann kommen bestimmt bald dubiose Kaufangebote im ebundesanzeiger.
      Ich würde auch noch ein paar kaufen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 14:48:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Weiss jemand weshalb der Handel in HH eingestellt wurde??:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 15:58:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.556.837 von Sneakerpimp am 05.03.08 14:48:38Kann doch nur sein, dass der Squeeze-Out in Handelsregister eingetrage wurde.
      Von einem Delistingbeschluss ist mir jedenfalls nichts bekannt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 16:24:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Kann mir nicht vorstellen, daß der Squeeze-out so schnell wirksam geworden sein soll. Normalerweise wird sowas erstmal angefochten und das dauert. Das Delisting war aber schon lange wirksam, der Handel in Hamburg war ja nur im Freiverkehr. Da braucht es keine besonderen Voraussetzungen für die Einstellung.
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 18:27:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Kann eigentlich ausgeschlossen werden, dass der SO so schnell durch ist. Bloss kann ich nicht verstehen, dass die Notiz bei den Umsätzen freiwillig eingestellt wurde.
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 09:01:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.571.075 von Sneakerpimp am 06.03.08 18:27:01Nein, die Eintragung des SO hätte bekannt gemacht werden müssen.
      Es ist wohl so, dass der Delisting-Beschluss, der vor 2 oder 3 Jahren gefasst wurde, nun umgesetzt wurde. Die Aktie wird also nicht mehr an der Börse gehandelt.
      Wie das auf einmal geht, weiss ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.03.08 10:43:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Der Delisting-Beschluss wurde ja bereits vor Jahren umgesetzt. Gegen eine Notiz im Freiverkehr, wie bisher, hat das Unternehmen dagegen keine rechtliche Handhabe. Folglich muss der Skontroführer die Notiz freiwillig eingestellt haben.
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 16:59:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das erste Übernahmeangebot von irgend so einer Bude für EUR 11,90 je IXOS-Aktie lag bereits im Briefkasten.
      Avatar
      schrieb am 25.03.08 05:27:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.713.285 von Sneakerpimp am 24.03.08 16:59:46Kam von der Nortrax: www.nortrax.de
      Avatar
      schrieb am 31.03.08 14:12:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Handel wurde wieder aufgenommen!! Diesmal in Frankfurt:yawn::p:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.04.08 16:38:25
      Beitrag Nr. 26 ()
      Heute im ebundesanzeiger eine Veröffentlichung von Opentext / 2016091 Ontario Inc. zum Nortraxangebot (auszugsweise):

      Bei einem Verkauf an Nortrax Treuhand AG veräußern Sie auch Ihre eventuellen Ansprüche auf Nachbesserung der von uns angebotenen Abfindung im Rahmen von möglichen Spruchstellenverfahren. Auch wenn nicht sicher ist, ob es eine solche Nachbesserung geben wird, verlieren Sie jedenfalls Ihren Anspruch auf Nachbesserung nicht, wenn Sie bis zum Zeitpunkt der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister Ihre IXOS-Aktien behalten und damit an unserem Abfindungsangebot teilnehmen.

      Die IXOS Aktie wird noch im Freiverkehr der Börse Frankfurt/Main gehandelt. Der Kurs im Freiverkehr ist gegenwärtig (Stand: 31. März 2008) höher als der nach dem Nortrax-Angebot geltende Kaufpreis (und auch der von uns angebotenen Abfindung). Allerdings würden Sie bei einer Veräußerung über die Börse im Freiverkehr anders als bei unserem Abfindungsangebot die Abwicklungsspesen tragen und Sie würden Ihre eventuellen Nachbesserungsansprüche im Falle von möglichen Spruchverfahren verlieren.
      Avatar
      schrieb am 03.04.08 18:51:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      Mich würde Eure Meinung interessieren. Wieviel Potenzial seht ihr noch bei Ixos.

      Bin beim Überlegen, ob ich jetzt nicht aussteige, da ich erwarte, dass viele der Anfechtungsklagen der Profi-Kläger über die üblichen Vergleiche beigelegt werden. Bei den jetztigen Preisen hätte man nochmal einen Aufschlag von 6-8% auf den angebotenen SQ-Preis.

      Besten Dank für Eure Insights.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 01:17:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wieso, die üblichen Vergleiche sehen doch ganz oft eine Erhöhung der Abfindung vor. Außerdem läuft hier auch noch die Garantiedividende, so daß das Abwarten nicht mit Zinsverlust verbunden ist.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 18:40:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ HB

      M.E. vielleicht wenn eine SDK oder DSW klagt. Die Profikläger zielen aber meist auf einen Vergleich. Ist schließlich uninteressant durch die Instanzen zu gehen, wenn Du nur 10 Aktien besitzt. Viel interessanter ist der Vergleich. Klage wird zurückgezogen und die Gegenseite übernimmt die überhöhten Gutachter und RA-Kosten.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 19:18:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Laut SdK Aktionärsreport ist die SdK beim Spruchstellenverfahren zu Delisting und Beherrschungsvertrag Antragsteller und es gibt eine Anfechtungsklage "Nichtigkeit Jahresabschluß 2006" der SdK.
      Avatar
      schrieb am 04.04.08 21:20:19
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich weiß auch nicht, ob es da so große Unterschiede gibt, zwischen den Aktionärsvereinen und den Berufsklägern. Einen Beruf übt man ja meistens nicht wegen rein materieller Interessen aus. Die Firmenseite ist immer professionell und holt sich ihren Rechtsrat letztlich auf Kosten aller Aktionäre. Die Berufskläger sind sozusagen eine Institution, die die Interessen der Kleinanleger zu Gehör bringt, was das Gericht damit macht, ist eine andere Frage. Aber ohne die Kläger würden die Mehrheitsaktionäre wahrscheinlich noch viel dreister vorgehen, denn tatsächlich, wie sollte man mit 10 Aktien seine Interessen angemessen in einem Gerichtsverfahren vertreten ? Würde alles zwischen den Firmen und den zwei großen Aktionärsvereinen ausgehandelt, wäre es eher noch schlechter.

      Jedenfalls sehe ich bei Ixos gute Chancen auf eine Aufbesserung der Abfindung und würde die Aktie erstmal noch behalten.
      Avatar
      schrieb am 05.04.08 14:05:43
      Beitrag Nr. 32 ()
      Und noch ein Nachtrag
      Im neuesten SdK Aktionärsreport heißt es
      Eine Nortrax Treuhand AG bietet den Aktionären der Ixos AG an, Ihre Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 11,90 je Aktie zu erwerben. Wir empfehlen dringend, dieses Angebot nicht anzunehmen, sondern den Ausgang der Anfechtungsklagen und des nachlaufenden Spruchverfahrens abzuwarten. Die letztendlich bezahlte Abfindung dürfte deutlich über dem Angebot der Nortrax liegen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:52:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.816.878 von honigbaer am 05.04.08 14:05:43Hallo,

      wie ist denn der aktuelle Stand?
      Ist über die Klagen schon entschieden?
      sollte nicht die Notierung eingestellt werden?
      Ich finde IXOS noch immer in FRA.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:16:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Im ebundesanzeiger wurde zu den Anfechtungsklagen seit März nichts veröffentlicht, es hat also offenbar noch keine Entscheidung gegeben. Das ist auch nicht überraschend, sowas zieht sich oft länger hin.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:29:15
      Beitrag Nr. 35 ()
      Laut aktuellem Open Text Geschäftsbericht:

      The consolidated financial statements include our accounts and our subsidiaries, all of which are wholly-owned with the exception of IXOS Software AG (“IXOS”), which as of June 30, 2008 was 96.33% owned (June 30, 2007—96.02%).

      A meeting, in relation to the SO, was held in January, 2008. In early May 2008, the relevant court granted our request to “fast track” the registration of the SO; this decision has been appealed and it is not known, at this stage, when the appeal will be heard.

      Gegen das Freigabeverfahren wurde also Widerspruch eingelegt.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:39:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      danke für die schnelle Antwort.
      Das heißt dann, dass auch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen laufen.
      Somit wird nichts aus einem schnellen Spruchverfahren.
      Was sind die Gründe des Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen?
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 19:44:10
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das ist eine komische Frage.
      Anfechtungsklagen gehören zum Squeeze-out wie Dinner-for-one zum Sylvesterabend. :rolleyes:
      Ein paar Monate Geduld noch, außerdem besteht die Chance, daß es aufgrund der Anfechtungsklagen zu einem Vergleich mit Erhöhung der Abfindung kommt.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 20:44:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      über Deinen Vergleich mit Dinner-for-one zu Sylvester habe ich geschmunzelt.

      Die Anfechtungsklagen können aber auch ins Leere laufen (siehe HVB) oder sich sogar negativ auswirken (siehe Leica). Deshalb ist es schon emanent wichtig, auf welche Argumente sich eine Anfechtungsklage bezieht. Der Schuß kann auch ins Leere gehen - oder sogar nach Hinten (weiß jetzt nicht genau, ob man Hinten groß oder klein schreibt ;-) ).

      Seit Leica und HVB bin ich da vorsichtig und frage lieber nach!
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 12:34:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Zum einen sind wir etwas besser dran, weil wir ja für die Zeit bis zum Wirksamwerden des Squeeze-out Garantiedividende bekommen. An einen Rückzug wie bei Leica glaube ich nicht, wenn sowas vorkam, dann wurde meist bald ein neuer Anlauf unternommen. Leica ist ein Sonderfall, weil da ja auch operativ einiges im Argen liegt, die Anfechtungsgründe waren jedenfalls stichhaltig.

      Aber vor Gericht weiß man nie, wie es ausgeht, das stimmt natürlich.
      In einem anderen Thread Thread: Neueste Rechtsentwicklungen im Zusammenhang mit der Abfindung von Minderheitsaktionären ist die Rede von altuellen Anfechtungsgründen und dem Fall Leica, vielleicht zur Vertiefung.

      So oder so, um beim Silvester-Vergleich zu bleiben, ich würde nicht vor Mitternacht schlafen gehen, sondern an den Aktien festhalten, denn das Beste kommt erst noch. Vielleicht versucht man ja, mit einem Vergleich zusätzlich das Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag zu erledigen, dann ist es kein Wunder, daß man länger verhandeln muß.
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 12:52:01
      Beitrag Nr. 40 ()
      Wann kommt die Abfindung???


      Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 116846: Bekannt gemacht am: 26.11.2008 12:00 Uhr

      In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

      Veränderungen

      25.11.2008

      iXOS Software Aktiengesellschaft, Grasbrunn, Landkreis München, Werner-von-Siemens-Ring 20, 85630 Grasbrunn.Die Hauptversammlung vom 24.01.2008 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die 2016091 Ontatio Inc. mit dem Sitz in Waterloo/Kanada gegen Barabfindung beschlossen.
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 19:29:35
      Beitrag Nr. 41 ()
      IXOS SOFTWARE AG
      Deutschland
      ISIN
      1. Aktien DE0005061501
      Aussetzung der Preisfeststellung ab: 11.12.2008, 18:10 Uhr
      Aussetzung der Preisfeststellung bis: auf weiteres
      Frankfurt am Main, den 11.12.2008
      Deutsche Börse AG
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 12:32:06
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo,

      heute habe ich den Abfindungsbetrag zzgl. Zinsen erhalten.
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 14:10:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.212.810 von gutdrauf9 am 16.12.08 12:32:06Ich auch!
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 14:19:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.212.810 von gutdrauf9 am 16.12.08 12:32:06Ich habe nur 1188 bekommen :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 14:23:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      oh sorry, das sind ja nochmal 3 €, dann ist alles klar!
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 20:25:09
      Beitrag Nr. 46 ()
      also wie hoch war der abfindungsbetrag por aktie 11,88 oder . welche zahlung ist denn nun geflossen.bei mir ist noch nichts angekommen
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 10:07:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.217.386 von Sly1962 am 16.12.08 20:25:09Ich habe 11,88 je Aktie bekommen und dann ist noch eine Buchung, mit Zinsen "Zins/Dividende ISIN DE0005061501 IXOS SOFT" gekommen. Heute war dann auch eine Ertragsabrechnung im Postfach für 0,03 €; der Verkauf war schon früher drin.


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